[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

28 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Veterinärbehörden"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 213/1/19

... Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz unterstützt grundsätzlich das Bestreben, eine schon bestehende elektronische Plattform für die Veterinärverwaltung weiter auszubauen. Es besteht allerdings noch Diskussionsbedarf, welche Plattform zu diesem Zweck empfohlen werden kann. Es gab auf der Bund-Länder-Besprechung vom 28. März 2019 eine noch eher unverbindliche Abstimmung zur Nutzung entweder von FIS-VL oder TSN. Anstatt FIS-VL und TSN wird vom Land Brandenburg inzwischen das TRAde Control and Expert System (im folgenden TRACES genannt) präferiert und dessen Ausbau unterstützt. TRACES ist bereits EU-weit etabliert und beinhaltete schon jetzt weitreichende Möglichkeiten zur Verwaltung des Tierverkehrs, die lediglich eines geringen Ausbaus bedürfen, um den aktuellen Anforderungen der Veterinärbehörden gerecht zu werden. Die neuesten Navigations- bzw. Flottenmanagementsysteme der Transportunternehmen ermöglichen es, über 70 verschiedene Parameter in die vorhandenen Managementsysteme einzuspeisen, welche dann über eine Schnittstelle an TRACES gesendet werden können. Somit stehen diese noch zu definierenden Standards den Veterinärbehörden zur Verfügung bzw. sind flexibel änderbar und können so den Transport bis zum Endziel lückenlos überwachen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/1/19




1. Hauptempfehlung zu Ziffer 2 der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung wie folgt zu fassen:

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat hilfsweise für den Fall, dass Ziffer 1 keine Mehrheit erhält, die Entschließung in Drucksache 213/19 nach Maßgabe nachstehender Änderung zu fassen:

Zu Nummer 1


 
 
 


Drucksache 184/1/17

... Damit könnten die bereits etablierten und effizienten Vollzugsstrukturen für die Überwachung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens Ressourcen sparend genutzt werden. Der erneute Aufgabenzuwachs für die Veterinärbehörden der Länder sowie die damit verbundenen zusätzlichen finanziellen Belastungen der Länder könnten dadurch vermieden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 7 Absatz 2 Nummer 7 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 3 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 4 - neu - BNatSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c BNatSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 47 Satz 1 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 48a Satz 3 - neu - BNatSchG

10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 51a BNatSchG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 54 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BNatSchG

12. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 54 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Satz 2 - neu - BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 69 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

14. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 15 Absatz 8 - neu - BJagdG

15. Zu Artikel 3 Nummer 1b - neu - §§ 18b - neu - bis 18f - neu - BJagdG

§ 18b
Begriffsbestimmungen

§ 18c
Besondere Anforderungen an Jagdmunition

§ 18d
Ermächtigungen

§ 18e
Übergangsvorschriften

§ 18f
Erfahrungsbericht

16. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 28a Absatz 1 Satz 2 BJagdG


 
 
 


Drucksache 184/17 (Beschluss)

... Damit könnten die bereits etablierten und effizienten Vollzugsstrukturen für die Überwachung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens Ressourcen sparend genutzt werden. Der erneute Aufgabenzuwachs für die Veterinärbehörden der Länder sowie die damit verbundenen zusätzlichen finanziellen Belastungen der Länder könnten dadurch vermieden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 7 Absatz 2 Nummer 7 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 3 BNatSchG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c BNatSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 47 Satz 1 BNatSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 51a BNatSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 54 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Satz 2 - neu - BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 69 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

10. Zu Artikel 3 Nummer 1

11. Zu Artikel 3 Nummer 1b - neu - §§ 18b - neu - bis 18f - neu - BJagdG

§ 18b
Begriffsbestimmungen

§ 18c
Besondere Anforderungen an Jagdmunition

§ 18d
Ermächtigungen

§ 18e
Übergangsvorschriften

§ 18f
Erfahrungsbericht


 
 
 


Drucksache 652/12

... Europäische Halter landwirtschaftlicher Tiere, im Handel mit lebenden Tieren oder Tierprodukten tätige Unternehmen, zuständige nationale Veterinärbehörden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 652/12




Mitteilung

Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik

Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen

Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz

Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen

Errichtung eines sicheren und geschützten Europa

Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur

Anhang
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Anhang I
Künftige Initiativent

Anhang II
Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang III
Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3


 
 
 


Drucksache 661/1/12

... In der Begründung des Gesetzentwurfs wird zutreffend darauf hingewiesen, dass insbesondere bei der Feststellung von Zoonosen Veterinär- und Gesundheitsbehörden sehr eng zusammenarbeiten sollten (vgl. BR-Drucksache 661/12, B. Besonderer Teil, Begründung zu § 2 Nummer 2, Seite 63). Dieses Anliegen kommt in den vorgeschlagenen gesetzlichen Bestimmungen selbst jedoch nicht ausreichend zum Ausdruck. In § 4 Absatz 4 - neu - TierGesG wird daher die Verpflichtung der Veterinärbehörden geregelt, der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde Informationen zur Verfügung zu stellen, wenn nach ihren Erkenntnissen auf Grund von Tatsachen feststeht oder der Verdacht besteht, dass eine anzeigepflichtige Tierseuche ausgebrochen ist, die von einem Tierseuchenerreger unmittelbar oder mittelbar verursacht wird, der auf Menschen übertragen werden kann. Die Regelung fördert die sektorübergreifende Zusammenarbeit der Behörden bei der Abwehr von Gesundheitsgefahren für den Menschen. Die Übermittlung der Informationen ermöglicht es den zuständigen Gesundheitsbehörden, bei Bedarf unverzüglich und frühzeitig Maßnahmen zum Schutz vor der Weiterverbreitung des Krankheitserregers beim

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/1/12




1. Zu § 1 Satz 2

2. Zu § 2 Nummer 2, Nummer 16, Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

3. Zu § 2 Nummer 2

4. Zu § 2 Nummer 14a - neu -, 14b - neu -

5. Zu § 2a - neu - Vor § 3 ist folgender § 2a einzufügen:

§ 2a
Tierhaltung

6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

7. Zu § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

8. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2

9. Zu § 4 Absatz 2

10. Zu § 4 Absatz 4 - neu - Dem § 4 ist folgender Absatz 4 anzufügen:

11. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 11 Buchstabe d

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b

13. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 19

14. Zu § 10 Absatz 2 Satz 2 bis 4

15. Zu § 10 Absatz 5

16. Zu § 13 Absatz 2 Satz 1

17. Zu § 15 Absatz 2 Satz 2

18. Zu § 15 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu -

19. Zu § 15 Absatz 5 - neu -

20. Zu § 17 Absatz 3 Nummer 2

21. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1

22. Zu § 21 Absatz 1

23. Zu § 21 Absatz 2

Zu § 22

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

26. Zu § 22 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1

27. Zu § 22

28. Zu § 23 Absatz 3 Satz 3

29. Zu § 23 Absatz 5 Nummer 2

30. Zu § 24 Absatz 3 Nummer 2

31. Zu § 26 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1

32. Zu § 28 Absatz 1 Satz 2

33. Zu § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu -


 
 
 


Drucksache 661/12 (Beschluss)

... In der Begründung des Gesetzentwurfs wird zutreffend darauf hingewiesen, dass insbesondere bei der Feststellung von Zoonosen Veterinär- und Gesundheitsbehörden sehr eng zusammenarbeiten sollten (vgl. BR-Drucksache 661/12, B. Besonderer Teil, Begründung zu § 2 Nummer 2, Seite 63). Dieses Anliegen kommt in den vorgeschlagenen gesetzlichen Bestimmungen selbst jedoch nicht ausreichend zum Ausdruck. In § 4 Absatz 4 - neu - TierGesG wird daher die Verpflichtung der Veterinärbehörden geregelt, der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde Informationen zur Verfügung zu stellen, wenn nach ihren Erkenntnissen auf Grund von Tatsachen feststeht oder der Verdacht besteht, dass eine anzeigepflichtige Tierseuche ausgebrochen ist, die von einem Tierseuchenerreger unmittelbar oder mittelbar verursacht wird, der auf Menschen übertragen werden kann. Die Regelung fördert die sektorübergreifende Zusammenarbeit der Behörden bei der Abwehr von Gesundheitsgefahren für den Menschen. Die Übermittlung der Informationen ermöglicht es den zuständigen Gesundheitsbehörden, bei Bedarf unverzüglich und frühzeitig Maßnahmen zum Schutz vor der Weiterverbreitung des Krankheitserregers beim

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/12 (Beschluss)




1. Zu § 1 Satz 2

2. Zu § 2 Nummer 2, Nummer 16, Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

3. Zu § 2 Nummer 2

4. Zu § 2 Nummer 14a - neu -, 14b - neu -

5. Zu § 2a - neu -

§ 2a
Tierhaltung

6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

7. Zu § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

8. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2

9. Zu § 4 Absatz 2

10. Zu § 4 Absatz 4 - neu -

11. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 11 Buchstabe d

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 19

13. Zu § 10 Absatz 2 Satz 2 bis 4

14. Zu § 10 Absatz 5 und 6

15. Zu § 13 Absatz 2 Satz 1

16. Zu § 15 Absatz 2 Satz 2

17. Zu § 15 Absatz 5 - neu -

18. Zu § 17 Absatz 3 Nummer 2

19. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1

20. Zu § 21 Absatz 1

21. Zu § 21 Absatz 2

22. Zu § 22 Absatz 4 Satz 1, 2 und 4

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

23. Zu § 22 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1

24. Zu § 22

25. Zu § 23 Absatz 3 Satz 3

26. Zu § 23 Absatz 5 Nummer 2

27. Zu § 24 Absatz 3 Nummer 2

28. Zu § 26 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1

29. Zu § 28 Absatz 1 Satz 2

30. Zu § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu -

31. Zu Abschnitt 10


 
 
 


Drucksache 661/12

... nicht genügend veterinärbehördlich geschützten Rücksichten maßgebend sein dürfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung

§ 3
Anzeigepflicht

§ 4
Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche

§ 5
Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen

§ 6
Mittel und Verfahren zur Desinfektion

Abschnitt 3
Besondere Schutzmaßnahmen

§ 7
Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus

§ 8
Tierseuchenfreiheit

§ 9
Monitoring

Abschnitt 4
Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika

§ 10
Inverkehrbringen und Anwendung

§ 11
Herstellung

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

§ 12
Verbringungs- und Einfuhrverbote

§ 13
Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

Abschnitt 6
Entschädigung für Tierverluste

§ 14
Grundsatz der Entschädigung

§ 15
Höhe der Entschädigung

§ 16
Ausschluss der Entschädigung

§ 17
Entfallen der Entschädigung

§ 18
Teilweise Entschädigung

§ 19
Entschädigungspflichtiger

§ 20
Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang

§ 21
Ergänzende Bestimmungen

Abschnitt 7
Datenerhebung

§ 22
Datenerhebung

Abschnitt 8
Überwachung, zuständige Behörden

§ 23
Überwachung

§ 24
Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen

§ 25
Rechtsverordnungen zur Überwachung

§ 26
Friedrich-Loeffler-Institut

§ 27
Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten

§ 28
Mitwirkung der Zolldienststellen

§ 29
Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren

Abschnitt 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 30
Strafvorschriften

§ 31
Bußgeldvorschriften

§ 32
Einziehung

Abschnitt 10
Schlussvorschriften

§ 33
Aufgabenübertragung

§ 34
Amtshilfe im innergemeinschaftlichen Verkehr, Außenverkehr

§ 35
Schiedsverfahren

§ 36
Anfechtung von Anordnungen

§ 37
Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen

§ 38
Weitergehende Maßnahmen

§ 39
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 40
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 41
Gebühren

§ 42
Übergangsvorschriften

§ 43
Änderung weiterer Vorschriften

§ 44
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Generelle Neustrukturierung des Tierseuchengesetzes

2. Verbesserung des vorbeugenden Schutzes vor Tierseuchen

3. Änderungen bei den Entschädigungsvorschriften für Tierverluste

4. Änderungen bei der Zulassung von immunologischen Tierarzneimitteln und Invitro-Diagnostika

5. Weitere Änderungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2135: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (NKR-Nr. 2135)


 
 
 


Drucksache 731/09

... Am 14. Juli 2009 befürwortete der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit einen Leitfaden der Kommission für Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle des Pandemievirus bei Schweinen8, um sicherzustellen, dass Landwirte sowie die Gesundheits- und Veterinärbehörden auf einen solchen Fall vorbereitet sind und um das Risiko einer einbegründeten Panik in der Bevölkerung zu verringern. Zudem wurde das H1N1-Pandemievirus 2009 bei Truthähnen in Chile entdeckt, was höchstwahrscheinlich auf eine Übertragung von infizierten Menschen zurückging. Die Kommission wird diese Entwicklungen eingehend verfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ergänzende Massnahmen für EU-Mitgliedstaaten

3. Hintergrund

4. EU-Koordinierung der Reaktion des Gesundheitswesens – Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten

Schnittstelle zwischen Mensch und Tier

4 Luftverkehr

Siebtes Forschungsrahmenprogramm FP7

5. Internationale Koordinierung

6. Soziale und wirtschaftliche Auswirkungen der Pandemie

Langfristige Auswirkungen wirtschaftliche Ungewissheit

7. Zentrale strategische Linien12

Unterstützung von Drittländern bei der Bekämpfung der H1N1-Pandemie 2009

4 Impfstrategien

Regulierungsverfahren für die Zulassung von antiviralen Arzneimitteln und von Impfstoffen

Kommunikation mit der Öffentlichkeit und den Medien über die H1N1-Pandemie 2009

8. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 335/1/07

... " erhöht sich der Vollzugsaufwand bei den kommunalen Veterinärbehörden durch die Erteilung einer Vielzahl von Ausnahmegenehmigungen auf Grund der Neuregelung deutlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 2,* Abs. 3, Nr. 2 § 3 GeflAufstV

1. § 1 wird wie folgt geändert:

2. § 3 wird aufgehoben.

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 - neu - § 1 Abs. 7 und 8 - neu - GeflAufstV *

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 bis 4 - neu - § 4 Abs. 2 - neu -, § 6 Abs. 2 Nr. 7, 8 und 9, Anlage zu § 1 Abs. 5 Satz 4 und § 4 Abs. 2 Satz 2 GeflAufstV *

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

4. Zu Artikel 1a - neu - § 3 Satz 1 Geflügelpestschutzverordnung


 
 
 


Drucksache 724/07 (Beschluss)

... ist die Verpflichtung zur Kennzeichnung und zur Führung des Tierbestandsbuches ausdrücklich zugelassen. Diese Verpflichtung macht nur Sinn, wenn die Veterinärbehörden die Kennzeichen auch erfassen können. Die Kennzeichnung dieser wildlebenden Tierarten ist in einschlägigen Vorschriften, wie §§ 7 und 12

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 724/07 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung über die Registrierung von Erlaubnissen zur Haltung von Tieren an wechselnden Orten (Zirkusregisterverordnung - ZirkRegV)

1. Zur Überschrift

2. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 1

3. Zu § 6

§ 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 660/07

... Andererseits erfolgt auf der Ebene der Veterinärbehörden und der Wirtschaft eine Entlastung, da die Einzelfallprüfung der Übereinstimmung mit Tierschutzanforderungen im Rahmen der Typenprüfung entfallen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 660/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

5. Sonstige Kosten

6. Bürokratiekosten

7. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 724/1/07

... ist die Verpflichtung zur Kennzeichnung und zur Führung des Tierbestandsbuches ausdrücklich zugelassen. Diese Ver-pflichtung macht nur Sinn, wenn die Veterinärbehörden die Kennzeichen auch erfassen können. Die Kennzeichnung dieser wildlebenden Tierarten ist in ein-schlägigen Vorschriften, wie §§ 7 und 12

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 724/1/07




1. Zur Überschrift

2. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 1

3. Zu § 4 Abs. 1 und 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 333/1/06

... Aus Sicht des Bundesrates ist es aber weder darstellbar noch vermittelbar, wenn wegen eines einzigen Merkmals (alle übrigen werden zukünftig ohnehin aus dem HIT-System entnommen) auch nur übergangsweise auf die Veterinärbehörden zusätzliche Meldeverpflichtungen zukämen.



Drucksache 472/06

... Gemäß Artikel 37a der Entscheidung 90/424/EWG des Rates kann für die Informatisierung der veterinärmedizinischen Verfahren bei der Einfuhr (Shift-Projekt) gemäß der Entscheidung 92/438/EWG ein finanzieller Beitrag der Gemeinschaft gewährt werden. Das Shift-System und das entsprechende EDV-Instrument zum Verbund der Veterinärbehörden (Animo), das mit der Entscheidung 91/398/EWG der Kommission ins Leben gerufen wurde, sind durch das integrierte Traces-System ersetzt worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 472/06




Begründung

1. Begründung und Ziele des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Hintergrund des Vorschlags über Mehrjahresprogramme zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen und Zoonosen

1.2. Allgemeiner Hintergrund des Vorschlags für ein integriertes EDV-System für das Veterinärwesen TRACES

1.3. Allgemeiner Hintergrund des Vorschlags für eine Informationspolitik im Bereich der Tiergesundheit

2. Kohärenz mit anderen Politiken

3. Begründung und erwartete Ergebnisse

3.1. Erwartete Ergebnisse des Vorschlags für Mehrjahresprogramme

3.2. Erwartete Ergebnisse des Vorschlags für ein integriertes EDV-System für das Veterinärwesen TRACES

3.3. Erwartete Ergebnisse des Vorschlags für eine Informationspolitik im Bereich der Tiergesundheit und der Sicherheit von Lebensmitteln tierischen Ursprungs

4. Anhörung von Interessengruppen und Folgenabschätzung

4.1. Anhörung von Interessengruppen

4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4.3. Folgenabschätzung

5. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

5.1. Rechtsgrundlage

5.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

5.3. Wahl der Instrumente

6. Finanzielle Auswirkungen

6.1. Finanzielle Auswirkungen des Vorschlags für Mehrjahresprogramme zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen und Zoonosen

6.2. Finanzielle Auswirkungen des TRACES-Vorschlags

6.3. Finanzielle Auswirkungen des Vorschlags für eine Informationspolitik im Bereich der Tiergesundheit und der Sicherheit von Lebensmitteln tierischen Ursprungs

7. Zusätzliche Informationen

7.1. Aufhebung geltender Vorschriften

7.2. Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Der Rat der Europäischen Union -

HAT folgende Entscheidung erlassen:

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang
Tierseuchen und Zoonosen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 936/05 (Beschluss)

... auf der Grundlage des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes von den zuständigen Veterinärbehörden erhoben werden, die zumindest in Teilen kein Zugriffsrecht auf "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 936/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 20a AgrStatG , Nr. 9 § 93 Abs. 10 AgrStatG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3a § 28 Abs. 1 Nr. 1 AgrStatG , Nr. 4 Buchstabe a1 - neu - § 29 Abs. 1 Nr. 3 AgrStatG , Buchstabe c - neu - § 29 Abs. 1 Nr. 8 - neu - AgrStatG

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 47 Abs. 3 Satz 3 AgrStatG


 
 
 


Drucksache 936/1/05

... auf der Grundlage des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes von den zuständigen Veterinärbehörden erhoben werden, die zumindest in Teilen kein Zugriffsrecht auf "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 936/1/05




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 20a AgrStatG , Nr. 9 § 93 Abs. 10 AgrStatG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3a § 28 Abs. 1 Nr. 1 AgrStatG , Nr. 4 Buchstabe a1 - neu - § 29 Abs. 1 Nr. 3 AgrStatG , Buchstabe c - neu - § 29 Abs. 1 Nr. 8 - neu - AgrStatG

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 47 Abs. 3 Satz 3 AgrStatG


 
 
 


Drucksache 205/05

... „Weiterhin dürfen Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. l, die zur Durchführung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen bestimmt und nicht verschreibungspflichtig sind, in der jeweils erforderlichen Menge durch Veterinärbehörden an Tierhalter abgegeben werden. Mit der Abgabe ist dem Tierhalter eine schriftliche Anweisung über Art, Zeitpunkt und Dauer der Anwendung auszuhändigen."'



Drucksache 205/2/05

... es mit dem Ziel zu verlangen, das Gesetz hinsichtlich der Abgabe von Arzneimitteln durch Veterinärbehörden im Rahmen öffentlich-rechtlicher Maßnahmen zu überarbeiten.



Drucksache 817/05

... Neufassung und Modernisierung des Zollkodex mittels einer neuen Verordnung. im Rahmen der Initiative zum elektronischen Zoll wird der aktualisierte Zollkodex die rechtliche Grundlage für den elektronischen Datenaustausch zwischen allen von Zollmaßnahmen Betroffenen bilden (Händler, Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten, Grenzstellen wie Polizei oder Veterinärbehörden) Der internationale Handel wird durch rationalisierte und vereinfachte Zollverfahren und -vorschriften, automatisierte und miteinander verbundene Zollsysteme und die enge Zusammenarbeit aller Behörden und Stellen, die mit der Verbringung von Waren über die Gemeinschaftsgrenzen zu tun haben, vereinfacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/05




Mitteilung

1. Einführung

2. eine NEUE Vereinfachungsstrategie auf EU-Ebene

a. Ein fortlaufendes Programm, das auf der praktischen Erfahrung der Betroffenen beruht

b. Ein Konzept auf der Grundlage von kontinuierlichen umfassenden sektorbezogenen Beurteilungen

3. das Vereinfachungskonzept der Kommission

a. Aufhebung

b. Kodifizierung18

c. Neufassung21

d. Änderung des Regelungskonzepts

e. Stärkere Nutzung der Informationstechnologie

4. Unterstützung der Institutionen und der Mitgliedstaaten

5. Schlussfolgerungen

Anhang I

Anhang 2


 
 
 


Drucksache 348/05

... 1. Im Interesse einer ordnungsgemäßen Konzipierung und Durchführung von Stichprobeuntersuchungen tragen die Mitgliedstaaten dafür Sorge, dass Veterinärbehörden, Umweltbiologen, Vogelbeobachtungs- und Vogelberingungsstationen sowie Jäger zusammenarbeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/05




Begründung

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Definition der Begriffe der Geflügelpest/aviären Influenza, der hochpathogenen aviären

Artikel 3
Sonstige Definitionen

Kapitel II
Überwachung, MitteilungEN und epidemiologische Untersuchungen

Artikel 4
Jährliche Überwachungsprogramme

Artikel 5
Seuchenmeldung und Mitteilungen

Artikel 6
Epidemiologische Untersuchung

Kapitel III
Massnahmen bei Seuchenverdacht

Artikel 7
Maßnahmen in Haltungsbetrieben

Artikel 8
Ausnahmen von bestimmten Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 9
Dauer der Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 10
Zusätzliche Maßnahmen infolge der epidemiologischen Untersuchung

Kapitel IV
Massnahmen bei Ausbruch hochpathogener AVIÄRER Influenza(HPAI)

Abschnitt 1
Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 11
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Artikel 12
Ausnahmen von bestimmten Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 13
Ausnahmen für bestimmte Haltungsbetriebe

Abschnitt 2
Massnahmen für SEPARATE Produktionseinheiten und Kontaktbetriebe

Artikel 14
Maßnahmen bei Ausbruch hochpathogener aviärer Influenza (HPAI) in separaten Produktionseinheiten

Artikel 15
Maßnahmen für Kontaktbetriebe

Abschnitt 3
Schutz- und Überwachungszonen, weitere Sperrgebiete

Artikel 16
Abgrenzung von Schutz- und Überwachungszonen und weiteren Sperrgebieten bei Ausbruch hochpathogener aviärer Influenza (HPAI)

Artikel 17
Maßnahmen für Schutz- und Überwachungszonen

Abschnitt 4
Massnahmen für Schutzzonen

Artikel 18
Zählung, Betriebsbesichtigungen durch den amtlichen Tierarzt und Überwachung

Artikel 19
Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 20
Verbot der Ver- oder Ausbringung von Einstreu oder Mist aus Haltungsbetrieben

Artikel 21
Messen, Märkte und sonstige Zusammenführungen, Aufstockung von Wildbeständen

Artikel 22
Verbot der Verbringung und der Beförderung von Geflügel, Vögeln anderer Spezies und Eiern

Artikel 23
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Geflügel zur unverzüglichen Schlachtung

Artikel 24
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Eintagsküken

Artikel 25
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Junglegehennen

Artikel 26
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Brut- und Konsumeiern

Artikel 27
Ausnahme für die Direktbeförderung von verendetem Geflügel oder verendeten Vögeln anderer Spezies

Artikel 28
Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln

Artikel 29
Dauer von Maßnahmen

Abschnitt 5
Maßnahmen für Überwachungszonen

Artikel 30
Maßnahmen für Überwachungszonen

Artikel 31
Dauer von Maßnahmen

Abschnitt 6
Massnahmen für weitere Sperrgebiete

Artikel 32
Maßnahmen für weitere Sperrgebiete

Abschnitt 7
Ausnahmen und Biosicherheitsvorkehrungen

Artikel 33
Ausnahmen

Artikel 34
Biosicherheitsvorkehrungen

Abschnitt 8
Massnahmen bei HPAI-VERDACHT und HPAI-Bestätigung IN anderen Einrichtungen ALS Haltungsbetrieben und bei Transportmitteln

Artikel 35
Untersuchung von HPAI-Verdachtsfällen in anderen Einrichtungen als Haltungsbetrieben und bei Transportmitteln

Artikel 36
Maßnahmen für Schlachthöfe

Artikel 37
Maßnahmen für Grenzkontrollstellen und Transportmittel

Artikel 38
Zusätzliche Maßnahmen für Schlachthöfe, Grenzkontrollstellen und Transportmittel

Kapitel V
Massnahmen bei Ausbruch geringpathogener AVIÄRER Influenza(LPAI)

Abschnitt 1
Massnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 39
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Artikel 40
Ausnahmen für bestimmte Betriebe

Abschnitt 2
Massnahmen bei LPAI- Ausbruch IN separaten Produktionseinheiten und Kontaktbetrieben

Artikel 41
Maßnahmen bei LPAI-Ausbruch in separaten Produktionseinheiten

Artikel 42
Maßnahmen für Kontaktbetriebe

Abschnitt 3
Abgrenzung von Sperrgebieten

Artikel 43
Abgrenzung von Sperrgebieten bei LPAI-Ausbruch

Artikel 44
Maßnahmen für das Sperrgebiet

Artikel 45
Dauer von Maßnahmen Die in diesem Abschnitt vorgesehenen Maßnahmen gelten

Artikel 46
Ausnahmen

Kapitel VI
Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Massnahmen betreffend andere Tiere ALS GEFLÜGEL und VÖGEL anderer Spezies

Artikel 47
Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit

Artikel 48
Laboranalysen und Maßnahmen betreffend Schweine und andere Tiere

Kapitel VII
Reinigung, DESINFEKTION und Wiederbelegung

Artikel 49
Reinigung, Desinfektion und Behandlung

Artikel 50
Wiederbelegung von Haltungsbetrieben

Kapitel VIII
Diagnosemethoden, DIAGNOSEHANDBUCH und Referenzlaboratorien

Artikel 51
Diagnosemethoden und Diagnosehandbuch

Artikel 52
Referenzlaboratorien

Kapitel IX
Impfung

Abschnitt 1
Allgemeines Impfverbot

Artikel 53
Herstellung, Abgabe und Verwendung von Geflügelpestimpfstoffen

Abschnitt 2
Notimpfung

Artikel 54
Notimpfung von Geflügel und Vögeln anderer Spezies

Artikel 55
Genehmigung von Notimpfplänen

Artikel 56
Ausnahmen

Abschnitt 3
Schutzimpfung

Artikel 57
Schutzimpfung von Geflügel und Vögeln anderer Spezies

Artikel 58
Genehmigung von Schutzimpfplänen

Abschnitt 4
Impfstoffbanken

Artikel 59
Gemeinschaftliche Impfstoffbank

Artikel 60
Nationale Impfstoffbanken

Kapitel X
Gemeinschaftskontrollen, SANKTIONEN und Krisenpläne

Artikel 61
Gemeinschaftskontrollen

Artikel 62
Sanktionen

Artikel 63
Krisenpläne

Kapitel XI
DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN und Ausschussverfahren

Artikel 64
Durchführungsvorschriften

Artikel 65
Ausschussverfahren

Kapitel XII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 66
Aufhebungen

Artikel 67
Übergangsvorschriften

Artikel 68
Umsetzung

Artikel 69
Inkrafttreten

Artikel 70
Adressaten

Begründung

Entwurf


 
 
 


Drucksache 780/04 (Beschluss)

... "Weiterhin dürfen durch Veterinärbehörden Arzneimittel, welche zur Durchführung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen bestimmt sind, in der jeweils erforderlichen Menge mit schriftlicher Anweisung über Art, Zeitpunkt und Dauer der Anwendung an Tierhalter abgegeben werden."



Drucksache 780/2/04

... Weiterhin dürfen durch Veterinärbehörden Arzneimittel, welche zur Durchführung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen bestimmt sind, in der jeweils erforderlichen Menge mit schriftlicher Anweisung über Art, Zeitpunkt und Dauer der Anwendung an Tierhalter abgegeben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/2/04




1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 43 Abs. 4 Satz 3 - neu -, Abs. 5 Satz 2 AMG

2. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 43 Abs. 6 - neu - AMG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a0 - neu - § 56 Abs. 1 Satz 2 - neu - AMG

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a1 - neu - § 56 Abs. 4 Satz 2 AMG

5. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 56a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AMG

6. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 56a Abs. 1 Satz 2 AMG

7. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c § 56a Abs. 6 und 7 AMG

8. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c § 56a Abs. 6 Satz 1 AMG

9. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 56a AMG

Zu § 56b

12. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 58 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AMG

13. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 58 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AMG

14. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 59 Überschrift und Abs. 5 - neu - AMG

15. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c - neu - § 97 Abs. 2 Nr. 26a - neu - AMG

16. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c - neu - § 97 Abs. 2 Nr. 31a - neu - AMG

17. Zu Artikel 1 Nr. 9 - neu - § 139 - neu - AMG

18. Prüfbitte


 
 
 


Drucksache 54/18 PDF-Dokument



Drucksache 78/06 PDF-Dokument



Drucksache 360/06 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.