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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Vogelflug"


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Drucksache 370/06

... Mit der Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest vom 15. Februar 2006 (BAnz. S. 989) wurde wegen des bevorstehenden Vogelfluges und der damit verbundenen Gefahr der Ein- und Verschleppung der Geflügelpest die Aufstallung von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) als vorbeugende Schutzmaßnahme verfügt. Durch den Nachweis des hochpathogenen Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 in der heimischen Wildvogelpopulation besteht nunmehr permanent die Gefahr des Erregereintrages in die Nutzgeflügelpopulation. Insofern wurde die ursprüngliche Verordnung durch die jetzt geltende

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Kosten für die öffentlichen Haushalte


 
 
 


Drucksache 758/05

... Die Maßnahme dient der Sicherung der Geflügelpopulation und zielt auf größere Geflügelhaltungen ab, die einem höheren Infektionsrisiko (Wildvögel-, Wassergeflügelkontakte) ausgesetzt sind. Insbesondere wird dies Freilandhaltungen oder sonstigen Haltungen mit Auslauf treffen. Die Probenzahl und die Untersuchung richten sich nach Empfehlungen des Nationalen Referenzlabors. Die Untersuchungstermine richten sich nach dem Vogelflug sowie einer Frist, nach der im Falle einer Infektion eine Adaption der Virus und Antikörperbildung möglich ist. Zudem wird der Tierhalter mit Absatz 3 verpflichtet, den Nachweis von Influenza-A-Virus der zuständigen Behörde mitzuteilen. Dies ist insoweit von Bedeutung, als sich aus sogenannten geringpathogenen Influenza-A-Viren hochpathogene Influenza-A-Viren entwickeln können, die dann i. d. R. zum Ausbruch der Geflügelpest führen. Die zuständige Behörde muss deshalb einen Überblick über das Vorkommen von Influenza-A-Viren haben Weiterhin wird der Tierhalter verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass Geflügel so gefüttert wird, dass wildlebendes Geflügel keinen Zugang zu dem Futter hat. Da wildlebendes Geflügel und insofern auch Zugvögel von Futter jedweder Art angezogen wird, dient diese Maßnahme der Verhinderung des Kontaktes zwischen Haus und Wildgeflügel und damit einer möglichen Übertragung des Influenza-A-Virus von Wildgeflügel af Hausgeflügel (Absatz 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 758/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Rinder-Deckinfektionen-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

Artikel 4
Änderung der BHV 1-Verordnung

Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rindes

Artikel 5
Änderung der MKS-Verordnung

Artikel 6
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 7
Änderung der Tollwut-Verordnung

Artikel 8
Änderung der Fischseuchen-Verordnung

1. In der Bezeichnung der Verordnung

2. § 1 wird wie folgt geändert:

3. § 2 wird wie folgt geändert:

4. In § 2a Satz 1 werden

5. § 3 wird wie folgt geändert:

6. In § 4 wird das Wort „Süßwasserfischen durch das Wort „Fischen ersetzt.

7. § 5 wird wie folgt geändert:

8. § 7 wird wie folgt geändert:

9. In § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 Satz 1 und Nr. 3 und § 10 Nr. 2 Satz 1 und Nr. 3

10. Nach § 8 wird folgende Vorschrift eingefügt:

11. § 17 wird wie folgt geändert:

12. § 18 wird wie folgt geändert:

13. § 19 wird wie folgt geändert:

Artikel 9
Änderung der Psittakose-Verordnung

Artikel 10
Änderung der Bienenseuchen-Verordnung

Artikel 11
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

1. In § 1 Abs. 1 wird nach dem Wort „Hühner, das Wort „Laufvögel, eingefügt.

2. § 6 wird gestrichen.

3. Nach § 8b wird folgende Vorschrift eingefügt:

4. § 22 wird wie folgt geändert:

Artikel 12
Änderung der Brucellose-Verordnung

1. § 3 wird wie folgt geändert:

2. § 23 wird wie folgt geändert:

Artikel 13
Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit

Artikel 14
Änderung der Sperrbezirksverordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 16
Änderung der Seefischereiverordnung

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Kosten der öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1
(Rinder-Deckinfektionen-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Artikel 2
(Rinder-Leukose-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 3
(Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten)

Artikel 4
(BHV1-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Artikel 5
(MKS-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 6
(Schweinepest-Verordnung)

Artikel 7
(Tollwut-Verordnung)

Artikel 8
(Fischseuchen-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Artikel 9
(Psittakose-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 10
(Bienenseuchen-Verordnung)

Artikel 11
(Geflügelpest-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 12
(Brucellose-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 13
(Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 14
(Sperrbezirksverordnung)

Artikel 15
(Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 16
(Seefischereiverordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 17
(Neubekanntmachung)

Artikel 18
(Inkrafttreten)


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.