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104 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Vollstreckungsabwehrklage"


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Drucksache 343/08K

... ) ergibt sich bereits, dass eine externe Teilung durch Beitragszahlung unzulässig ist, wenn hierdurch keine Anrechte mehr begründet werden können, insbesondere weil der Leistungsfall bereits eingetreten ist. Ist die Beitragszahlung tituliert und soll trotz Unzulässigkeit dieses Ausgleichs vollstreckt werden, so kann die ausgleichspflichtige Person sich hiergegen mit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/08K




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick über das Reformkonzept

1. Der Versorgungsausgleich als unverzichtbares Institut

2. Die Schwächen des derzeitigen Ausgleichs

a Gerechtigkeitsdefizite:

b Anwendungsdefizite:

3. Die Lösung der Strukturreform

a Beseitigung der Gerechtigkeitsdefizite durch die interne Teilung von Anrechten

b Beseitigung der Anwendungsdefizite durch Strukturierung, Vereinfachung und Flexibilisierung

II. Hintergründe und Einzelaspekte der Strukturreform

1. Die vom Versorgungsausgleich zu bewältigenden Aufgaben

a Halbteilung und frühzeitige Trennung der Versorgungsschicksale

b Gestaltender Eingriff in die komplexen Vorsorgesysteme als notwendige Folge

c Berechnung des in der Ehezeit erworbenen Werts

d Vollzug des Ausgleichs

2. Der bislang geltende Versorgungsausgleich

a Saldierung und Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung als Grundmodell

b Vergleichbarkeit aller Anrechte als Voraussetzung für eine Saldierung

c Barwert-Verordnung und fiktive Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung Dynamisierung

d Der öffentlich-rechtliche Wertausgleich

e Der schuldrechtliche Ausgleich

f Das Abänderungsverfahren Totalrevision

g Fakten zum gegenwärtigen Versorgungsausgleich

3. Die Veränderungen der sozialen Sicherungssysteme und ihre Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich

a Der Versorgungsausgleich als akzessorisches System

b Zunehmende Vielfalt der Versorgungen

c Abweichungen von prognostischen Annahmen als Normalfall

4. Die Elemente des reformierten Versorgungsausgleichs

a Der Grundsatz der internen Teilung Ausgleich bei demselben Versorgungsträger

b Die zulässigen Fälle einer externen Teilung Ausgleich bei einem anderen Versorgungsträger

c Ausnahmen von der internen oder der externen Teilung

d Keine Dynamisierung und Totalrevision mehr erforderlich

e Erweiterte Spielräume für Eheleute, Entlastung der Versorgungsträger und der Gerichte

f Strukturelle und sprachliche Neuordnung des Normenbestands

5. Bewertung anderer Reformvorschläge

a Das Modell der Kommission Strukturreform des Versorgungsausgleichs

b Das Modell Bergner

c Weitere Reformansätze

III. Verfassungsrechtliche Bewertung

1. Betroffene Grundrechtspositionen der Eheleute

2. Auswirkungen der internen Teilung auf die Grundrechtspositionen der Versorgungsträger

IV. Gleichstellungspolitische Bewertung

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Kapitel 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Kapitel 2 Ausgleich

Zu Abschnitt 1 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Wertausgleich bei der Scheidung

Zu Unterabschnitt 1 Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung

Zu § 9

Zu Unterabschnitt 2 Interne Teilung

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Unterabschnitt 3 Externe Teilung

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Unterabschnitt 4 Ausnahmen

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Zu Unterabschnitt 1 Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 2 Abfindung

Zu § 23

Zu § 24

Zu Unterabschnitt 3 Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung

Zu § 25

Zu § 26

Zu Abschnitt 4 Härtefälle

Zu § 27

Zu Kapitel 3 Ergänzende Vorschriften

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Kapitel 4 Anpassung nach Rechtskraft

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Teil 2

Zu Kapitel 1 Allgemeine Wertermittlungsvorschriften

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Kapitel 2 Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu Kapitel 3 Korrespondierender Kapitalwert

Zu § 47

Zu Teil 3

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu Artikel 2

§ 217
Versorgungsausgleichssachen

§ 218
Örtliche Zuständigkeit

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 219

Zu § 220

Zu § 221

Zu § 222

Zu § 223

Zu § 224

Zu § 225

Zu § 226

Zu § 227

Zu § 228

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 120f

Zu § 120g

Zu § 120h

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 3

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 432: Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)


 
 
 


Drucksache 754/1/06

... Dem Schuldner muss schon aus Gründen der Nachholung des rechtlichen Gehörs ein Rechtsbehelf gegen die vorläufige Kontenpfändung zustehen. Für die Entscheidung über den Widerspruch des Schuldners sollte das Gericht zuständig sein, das den Pfändungsbeschluss erlassen hat. Besteht ein rechtskräftiger Titel, sind nur solche Einwendungen zuzulassen, die sich gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung richten, sowie rechtshemmende oder rechtsvernichtende Einwendungen (die nach deutschem Recht bei einer Vollstreckungsabwehrklage nicht gemäß § 767 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 754/1/06




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zu Frage 1:

3. Zu Frage 2:

4. Zu Frage 3:

5. Zu Frage 4:

6. Zu Frage 5:

7. Zu Frage 6:

8. Zu Frage 7:

9. Zu Frage 8:

10. Zu Frage 9:

11. Zu Frage 10:

12. Zu Frage 11:

13. Zu Frage 12:

14. Zu Frage 13:

15. Zu Frage 14:

16. Zu Frage 15:

17. Zu Frage 16:

18. Zu Frage 17:

19. Zu Frage 18:

20. Zu Frage 19:

21. Zu Frage 20:

22. Zu Frage 21:

23. Zu Frage 22:

24. Zu Frage 23:


 
 
 


Drucksache 754/06 (Beschluss)

... Dem Schuldner muss schon aus Gründen der Nachholung des rechtlichen Gehörs ein Rechtsbehelf gegen die vorläufige Kontenpfändung zustehen. Für die Entscheidung über den Widerspruch des Schuldners sollte das Gericht zuständig sein, das den Pfändungsbeschluss erlassen hat. Besteht ein rechtskräftiger Titel, sind nur solche Einwendungen zuzulassen, die sich gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung richten, sowie rechtshemmende oder rechtsvernichtende Einwendungen (die nach deutschem Recht bei einer Vollstreckungsabwehrklage nicht gemäß § 767 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 754/06 (Beschluss)




1. Zur Vorlage allgemein

Zu den Fragen im Einzelnen

2. Zu Frage 1:

3. Zu Frage 2:

4. Zu Frage 3:

5. Zu Frage 4:

6. Zu Frage 5:

7. Zu Frage 6:

8. Zu Frage 7:

9. Zu Frage 8:

10. Zu Frage 9:

11. Zu Frage 10:

12. Zu Frage 11:

13. Zu Frage 12:

14. Zu Frage 13:

15. Zu Frage 14:

16. Zu Frage 15:

17. Zu Frage 16:

18. Zu Frage 17:

19. Zu Frage 18:

20. Zu Frage 19:

21. Zu Frage 20:

22. Zu Frage 21:

23. Zu Frage 22:

24. Zu Frage 23:


 
 
 


Drucksache 88/05

... eingefügt werden. Eine Einstellung in das Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz (AVAG) vom 19. Februar 2001 (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 215
Notwendiger Inhalt der Ladung zur mündlichen Verhandlung

§ 499
Belehrungen

§ 790
Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland

Abschnitt 4
Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004

Titel 1
Bestätigung inländischer Titel als Europäische Vollstreckungstitel

§ 1079
Zuständigkeit

§ 1080
Entscheidung

§ 1081
Berichtigung und Widerruf

Titel 2
Zwangsvollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln im Inland

§ 1082
Vollstreckungstitel

§ 1083
Übersetzung

§ 1084
Anträge nach den Artikeln 21 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004

§ 1085
Einstellung der Zwangsvollstreckung

§ 1086
Vollstreckungsabwehrklage

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

§ 13a
Internationale Verfahren

§ 22
Streitverfahren, Bestätigungen und Bescheinigungen zu inländischen Titeln

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 1079

Zu § 1080

Zu § 1081

Zu Titel 2

Zu § 1082

Zu § 1083

Zu § 1084

Zu § 1085

Zu § 1086

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 6

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 88/1/05

... Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich die sachliche Zuständigkeit für Vollstreckungsabwehrklagen nach den allgemeinen Vorschriften richtet. Damit soll insbesondere die Höhe des Streitwerts über die Frage der Zuständigkeit entscheiden.


 
 
 


Drucksache 88/05 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich die sachliche Zuständigkeit für Vollstreckungsabwehrklagen nach den allgemeinen Vorschriften richtet. Damit soll insbesondere die Höhe des Streitwerts über die Frage der Zuständigkeit entscheiden.



Drucksache 375/05

... § 1086 Vollstreckungsabwehrklage

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/05




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 30
Gerichtsstand bei Bergungsansprüchen.

§ 143
Anordnung der Aktenübermittlung.

§ 215
Notwendiger Inhalt der Ladung zur mündlichen Verhandlung

§ 499
Belehrungen

§ 703c
Formulare; Einführung der maschinellen Bearbeitung.

§ 790
Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland

§ 1079
Zuständigkeit

§ 1080
Entscheidung

§ 1081
Berichtigung und Widerruf

§ 1082
Vollstreckungstitel

§ 1083
Übersetzung

§ 1084
Anträge nach den Artikeln 21 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004

§ 1085
Einstellung der Zwangsvollstreckung

§ 1086
Vollstreckungsabwehrklage

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

§ 13a
Internationale Verfahren

Artikel 2a
Neubekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 544/04 (Beschluss)

... auf die Entscheidungen sämtlicher Spruchkörper der einheitlichen Fachgerichte und der einheitlichen Oberfachgerichte entsprechende Anwendung (§ 6 Satz 2). Hat also das Verfassungsgericht eines Landes die Nichtigkeit von Landesrecht festgestellt oder Vorschriften des Landesrechts für nichtig erklärt, so bleiben vorbehaltlich einer besonderen gesetzlichen Regelung durch das Land die nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen der einheitlichen Fachgerichte und der einheitlichen Oberfachgerichte, die auf der für nichtig erklärten Norm beruhen, unberührt. Die Vollstreckung aus einer solchen Entscheidung ist allerdings unzulässig; eine dennoch eingeleitete Vollstreckung kann mit der Vollstreckungsabwehrklage abgewendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten (Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte/Sonstige Kosten)

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Bundesrechts für die Zusammenführung von Gerichten der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit in den Ländern (Zusammenführungsgesetz)

Artikel 1
Gerichtsordnung der einheitlichen Fachgerichte für die Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit (Gerichtsordnung der einheitlichen Fachgerichte - GOF -)

§ 1
Errichtung einheitlicher Fachgerichte und eines einheitlichen Oberfachgerichts

§ 2
Änderung der Gerichtsorganisation

§ 3
Zuständigkeiten der einheitlichen Fachgerichte und einheitlichen Oberfachgerichte

§ 4
Spruchkörper

§ 5
Besetzung der Gerichte

§ 6
Bildung und Besetzung der Spruchkörper, Verfahren, Entscheidungen, Rechtsmittel, Wiederaufnahme des Verfahrens, Kosten und Vollstreckung

§ 7
Disziplinar-, Schieds- und Berufsgerichte

§ 8
Präsidium und Geschäftsverteilung

§ 9
Geschäftsstelle

§ 10
Dienstaufsicht

§ 11
Rechts- und Amtshilfe

§ 12
Vertreter des öffentlichen Interesses

§ 13
Entsprechende Anwendung des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte bei Änderungen der Gerichtseinteilung

§ 14
Präsidium und Geschäftsverteilung in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 1

§ 15
Präsidium und Geschäftsverteilung in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 2

§ 16
Präsidium und Geschäftsverteilung in den Fällen des § 1 Abs. 3

§ 17
Präsidialrat

§ 18
Personalvertretung

Artikel 2
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 3
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 5
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Finanzielle Auswirkungen

C. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 253/11 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.