[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1977 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Vorsorge"


⇒ Schnellwahl ⇒

0380/20B
0269/20
0085/1/20
0295/20
0380/1/20
0166/20
0318/20
0181/20
0469/1/20
0086/1/20
0083/20
0013/20B
0047/20
0061/20
0028/1/20
0085/20B
0013/20
0028/20B
0286/20
0280/1/20
0242/20
0221/20
0455/20B
0306/2/20
0420/20B
0171/20
0363/20
0536/20
0051/20B
0009/20
0164/20
0210/20
0246/20
0420/1/20
0293/20
0455/1/20
0286/20B
0050/20
0088/1/20
0085/20
0006/20
0274/1/20
0469/20B
0033/20
0274/20
0245/1/20
0210/1/20
0141/20
0245/20B
0111/1/20
0272/20
0088/20
0086/20B
0306/1/20
0255/20
0051/1/20
0246/20B
0111/20B
0062/20
0429/20B
0246/2/20
0265/20B
0013/1/20
0087/20
0364/20
0086/20
0188/20
0341/20
0251/20
0055/20
0002/20
0434/1/20
0210/20B
0392/20
0007/20
0075/20
0165/20
0434/20B
0265/1/20
0521/19
0101/19B
0588/19
0399/1/19
0520/1/19
0650/1/19
0410/19
0520/19
0093/19B
0538/19
0611/19
0517/19
0191/19
0022/19
0237/1/19
0620/19B
0355/2/19
0629/19
0358/1/19
0337/19
0572/19
0650/19B
0068/19B
0355/1/19
0093/19
0001/19
0316/19
0340/1/19
0645/19B
0150/19
0067/19
0581/19B
0650/19
0628/19
0412/19
0067/1/19
0655/1/19
0299/19B
0307/19
0581/1/19
0022/1/19
0581/19
0593/19
0517/19B
0540/19
0289/19B
0022/19B
0004/19
0461/19
0308/19
0272/19
0299/19
0137/19B
0594/19B
0289/19
0620/19
0396/19
0523/19
0116/19
0399/19B
0115/1/19
0641/19
0540/19B
0563/1/19
0101/1/19
0128/19
0399/19
0636/19
0104/19
0670/19
0645/19
0395/1/19
0358/19B
0594/1/19
0084/19
0584/19
0068/19
0249/19
0237/19B
0206/19
0520/19B
0517/1/19
0115/19
0219/18
0372/18B
0347/18
0207/3/18
0251/18
0423/18
0425/1/18
0424/18
0402/1/18
0087/18B
0371/18B
0468/18
0315/18
0356/18
0512/18B
0037/18B
0486/18
0376/18B
0223/18
0551/18B
0553/18
0216/18
0067/18
0386/18
0163/18B
0582/18
0423/18B
0387/18
0290/1/18
0498/18
0032/1/18
0645/1/18
0512/2/18
0032/18B
0163/1/18
0246/18B
0423/1/18
0223/18B
0124/18
0207/18B
0103/1/18
0582/1/18
0433/18B
0281/18
0012/18B
0065/18
0012/1/18
0223/1/18
0173/18
0371/1/18
0581/18
0425/18B
0512/18
0551/18
0560/18B
0426/18
0213/18
0560/1/18
0540/18
0393/18
0087/1/18
0103/18
0503/18
0505/18
0582/18B
0205/1/18
0103/18B
0504/1/18
0037/1/18
0433/1/18
0290/18B
0352/18
0246/1/18
0645/18B
0066/1/17
0726/1/17
0757/17
0315/1/17
0733/1/17
0414/17
0184/1/17
0754/1/17
0068/1/17
0447/17
0164/1/17
0106/17
0121/17
0049/17
0089/17B
0750/1/17
0074/17B
0612/17
0412/17
0560/17B
0189/1/17
0342/17
0272/17
0049/17B
0753/17B
0004/17B
0115/17B
0186/2/17
0727/17B
0654/17
0588/1/17
0004/17
0733/17B
0115/1/17
0066/17
0543/17B
0156/1/17
0242/17B
0726/17B
0757/1/17
0254/2/17
0756/1/17
0236/17
0010/17B
0127/17
0759/17
0010/1/17
0072/17
0698/1/17
0231/17
0753/1/17
0488/17
0718/1/17
0765/17
0138/17
0004/1/17
0066/17B
0151/17
0396/1/17
0184/17
0129/17
0757/17B
0074/1/17
0212/17
0406/17
0189/17B
0072/1/17
0543/1/17
0068/17B
0110/17B
0579/17B
0098/17
0731/17
0696/17
0588/17B
0396/17
0089/1/17
0121/1/17
0448/1/17
0315/17B
0128/17
0698/17B
0098/17B
0276/1/17
0436/1/17
0460/17
0727/17
0411/17
0602/1/16
0645/16
0119/16B
0812/16
0010/16
0237/16B
0413/16
0769/16B
0049/16B
0274/16B
0116/16
0235/16
0813/16B
0143/16B
0408/16
0320/16
0505/16B
0118/16
0121/16
0502/16
0604/16
0655/16B
0780/1/16
0532/16
0809/16B
0541/16B
0200/16
0496/16
0073/1/16
0119/1/16
0347/16
0505/16
0109/16
0809/1/16
0557/16B
0793/1/16
0620/16B
0274/1/16
0520/16
0103/16
0476/1/16
0049/1/16
0294/16
0143/1/16
0455/1/16
0278/16
0494/16
0229/16
0299/16
0798/1/16
0797/1/16
0557/16
0228/1/16
0435/16
0544/16
0199/16
0650/1/16
0793/16B
0745/16
0237/1/16
0541/1/16
0769/1/16
0602/16B
0387/16B
0677/16
0279/16
0281/1/16
0454/16
0798/16B
0127/16
0657/16
0228/16B
0701/16
0124/16
0116/16B
0344/1/16
0415/16
0620/1/16
0188/16
0655/1/16
0044/1/16
0116/1/16
0745/16B
0780/16B
0813/1/16
0607/1/16
0653/16
0228/16
0387/1/16
0720/3/16
0310/16
0201/16
0094/15
0639/1/15
0364/15
0026/15
0143/15
0346/15B
0344/15B
0277/15B
0500/15B
0617/15B
0260/15
0496/1/15
0033/15
0446/15
0551/15B
0510/1/15
0453/1/15
0024/15
0005/15
0137/15B
0439/1/15
0242/1/15
0510/15B
0057/15
0631/15B
0453/15B
0283/15
0346/2/15
0551/15
0497/15
0350/1/15
0344/1/15
0519/15
0631/1/15
0105/15
0137/15
0063/15
0559/15
0181/15B
0144/15
0181/1/15
0465/15
0390/2/15
0496/15B
0325/15B
0350/15B
0056/15
0294/15
0540/15
0617/1/15
0195/15B
0143/15B
0371/15
0046/15
0278/15
0359/15B
0456/15
0346/1/15
0359/1/15
0492/1/15
0130/1/15
0414/14
0641/14B
0334/14
0506/1/14
0309/14
0432/14
0564/1/14
0562/14B
0119/14B
0223/1/14
0648/1/14
0640/5/14
0541/14
0350/14B
0051/14B
0303/14
0155/14B
0564/14B
0285/14
0295/14
0535/14
0648/14B
0150/14B
0592/14
0242/1/14
0152/14
0466/14
0295/14B
0635/14
0119/1/14
0530/14
0592/2/14
0640/1/14
0243/14
0350/1/14
0149/14
0414/14B
0505/14
0317/14
0111/1/14
0071/14B
0280/14
0509/14
0400/14
0562/1/14
0155/1/14
0571/3/14
0165/2/14
0223/14B
0571/14
0280/14B
0206/14
0640/14B
0150/1/14
0185/1/14
0441/1/14
0571/14B
0194/14
0185/14B
0243/14B
0441/14B
0202/14
0111/14B
0458/14
0189/13B
0259/2/13
0209/1/13
0207/13
0049/13B
0459/13
0113/13
0150/13
0635/13B
0053/13
0128/13B
0768/13B
0376/13B
0186/1/13
0209/2/13
0297/13
0149/13B
0734/13
0704/13B
0677/13
0704/1/13
0072/2/13
0189/1/13
0516/13
0342/13B
0576/13B
0768/1/13
0175/13
0049/13
0128/1/13
0680/13
0137/13
0692/13
0033/13
0734/13B
0580/1/13
0095/13B
0465/13
0088/13B
0679/2/13
0007/13
0327/1/13
0466/13
0217/1/13
0476/13B
0568/13
0125/13B
0026/13
0352/1/13
0519/1/13
0635/13
0325/13
0095/1/13
0493/13
0011/1/13
0527/13
0089/13B
0704/13
0580/13B
0094/13
0635/1/13
0141/13
0234/1/13
0752/13
0259/13B
0476/13
0695/13
0290/13
0217/13B
0343/13B
0576/1/13
0072/1/13
0158/13
0099/13
0636/13
0532/13B
0612/13
0149/1/13
0819/1/13
0149/13
0519/13B
0334/1/13
0240/1/13
0376/13
0089/1/13
0430/13
0444/13
0524/3/13
0734/1/13
0072/13
0603/13
0303/1/13
0583/13B
0376/1/13
0327/13B
0532/1/13
0137/13B
0072/13B
0464/13
0434/13
0173/13
0186/13B
0303/13B
0011/13B
0055/1/13
0543/13
0125/1/13
0330/13
0559/13
0234/13B
0464/1/13
0524/13B
0342/13
0240/13B
0031/13
0112/13
0209/13B
0088/1/13
0819/13B
0464/13B
0568/12
0091/12
0460/12B
0597/12
0331/12B
0331/1/12
0795/12
0632/12
0223/1/12
0319/12X
0703/12B
0370/12B
0745/12
0113/12
0745/12B
0676/12
0282/12
0557/12
0802/12
0170/12
0108/12B
0164/12B
0519/12
0525/12
0356/12B
0791/1/12
0703/1/12
0356/1/12
0460/1/12
0388/12
0197/12B
0185/12
0720/12B
0164/1/12
0581/1/12
0791/12B
0197/1/12
0323/12
0811/1/12
0166/12
0720/12
0176/12B
0661/1/12
0015/12B
0370/12
0619/12
0618/12
0751/1/12
0785/1/12
0702/1/12
0681/3/12
0313/12
0139/12B
0695/1/12
0789/12
0581/12B
0703/12
0302/1/12
0751/12B
0559/2/12
0109/12
0603/12
0176/1/12
0615/12
0702/12B
0661/12
0632/2/12
0611/12
0139/12
0452/1/12
0165/12
0694/12
0699/12
0501/12
0720/1/12
0488/1/12
0785/12B
0252/12
0652/12
0347/12
0503/12B
0488/12
0094/12B
0108/12
0043/12
0370/1/12
0666/12
0015/1/12
0223/12B
0460/12
0814/1/12
0468/12
0466/12
0661/12B
0314/1/12
0387/12
0428/12X
0811/12B
0338/12
0608/12
0555/12
0142/12
0139/1/12
0745/1/12
0259/12B
0801/12
0632/1/12
0282/1/12
0388/1/12
0094/1/12
0681/12
0126/12
0619/12B
0629/11B
0354/11
0629/1/11
0052/11
0342/11
0627/11
0407/11
0459/11
0276/3/11
0214/8/11
0827/11
0713/11
0279/11
0129/11
0781/2/11
0092/11
0877/11B
0214/7/11
0639/1/11
0320/11
0314/11
0694/11B
0877/1/11
0214/11
0232/11B
0522/1/11
0255/11
0873/11
0361/11
0528/11
0309/1/11
0214/11B
0031/1/11
0258/11
0150/2/11
0571/11
0850/11
0578/11B
0628/11
0025/2/11
0834/1/11
0424/11B
0809/11
0216/11
0216/11X
0877/11
0237/11
0639/2/11
0324/11
0214/1/11
0028/11
0150/11B
0232/1/11
0310/11
0639/11
0067/11
0152/11B
0588/11B
0780/11
0588/1/11
0150/11
0088/11
0785/11
0399/11B
0342/11B
0578/1/11
0054/1/11
0741/11
0834/11B
0870/2/11
0253/11B
0054/11
0354/11B
0867/11
0256/11
0639/11B
0642/2/11
0340/1/11
0551/11
0077/11
0810/11
0068/11
0360/11
0045/11
0855/11
0526/11
0231/11
0870/1/11
0334/11
0194/11
0342/1/11
0874/11B
0127/11
0054/11B
0825/11
0874/2/11
0202/11B
0613/11B
0763/11
0190/11
0216/11B
0340/11B
0743/11
0519/11
0177/11B
0340/11
0642/11B
0874/1/11
0177/1/11
0661/10
0466/10
0045/1/10
0267/10
0540/10B
0068/10
0540/1/10
0692/10
0151/1/10
0810/10
0095/10B
0683/2/10
0581/1/10
0003/10B
0104/10B
0591/10B
0104/10
0792/10
0712/10
0139/10
0482/10
0188/1/10
0003/10
0188/10B
0034/10
0702/10B
0227/10
0701/10
0010/10
0754/10
0684/2/10
0693/10B
0864/2/10
0839/10
0797/1/10
0532/1/10
0544/10
0679/10
0823/10B
0450/1/10
0066/10
0450/10B
0532/2/10
0530/1/10
0419/1/10
0262/1/10
0223/10
0267/1/10
0329/10
0702/1/10
0693/1/10
0139/10B
0771/10B
0680/5/10
0262/10
0698/10B
0225/10
0319/10
0864/10B
0484/10B
0052/10
0155/10
0003/1/10
0665/10
0675/10
0011/10
0490/10
0864/1/10
0823/10
0044/10B
0849/10
0591/1/10
0320/10
0267/10B
0247/10B
0771/1/10
0693/10
0698/1/10
0597/1/10
0001/10
0230/10
0291/10
0740/10
0652/1/10
0530/10
0500/1/10
0597/10B
0772/10
0684/3/10
0633/10
0762/10
0104/1/10
0691/10
0419/10B
0067/10
0735/10
0532/10B
0262/10B
0247/10
0530/10B
0581/10B
0045/10B
0246/10
0652/10B
0113/10
0620/10
0805/10
0177/10
0747/10
0780/10
0282/1/09
0335/09B
0380/09
0712/09
0014/09
0521/1/09
0221/09
0658/09
0617/1/09
0567/09B
0673/09
0217/09B
0095/09
0056/09B
0280/1/09
0056/1/09
0263/09
0449/09
0403/09
0280/09
0195/2/09
0228/09
0168/09B
0004/1/09
0675/09
0216/09
0805/09
0120/09
0173/09
0052/09
0277/1/09
0626/09
0456/09
0377/09
0449/09B
0280/09B
0846/09
0716/09
0026/09B
0403/09B
0617/09B
0282/09
0478/09
0499/09
0793/09
0567/09
0278/09B
0060/09B
0171/09B
0884/1/09
0634/09
0797/09
0230/09
0278/1/09
0567/2/09
0011/09
0278/09A
0174/09
0616/09
0168/09
0035/09
0335/1/09
0715/09
0059/09
0178/09
0411/09
0168/1/09
0386/09
0004/09B
0745/09
0338/09
0171/09
0074/09
0374/09
0334/09
0688/09
0075/09
0244/1/09
0167/09
0593/09
0195/09B
0282/09B
0154/09
0567/1/09
0253/09
0773/09
0656/09B
0171/1/09
0137/09
0031/09
0278/09
0280/09A
0099/09
0656/1/09
0128/09
0753/09
0060/09
0358/1/09
0678/09
0696/09
0135/09
0735/09
0884/09B
0277/09
0026/1/09
0834/09
0217/09
0165/09
0806/09
0227/09
0279/09
0317/09
0527/09
0563/08
0349/08B
0497/08B
0343/1/08
0633/08B
0643/08B
0438/08B
0022/08
0108/08B
0841/08
0500/08B
0342/1/08
0200/08
0342/08B
0487/08
0810/08
0768/08A
0498/1/08
0521/08
0692/08
0822/08
0315/08B
0887/08B
0039/08B
0433/08
0757/08
0635/08
0756/08
0343/08
0196/08
0844/1/08
0173/1/08
0185/08
0632/08
0381/08
0095/08
0637/08
0633/1/08
0512/08
0019/08
0133/08
0401/1/08
0185/1/08
0643/1/08
0185/08B
0643/08
0691/08B
0308/08
0710/08
0109/08
0113/08
0836/08
0788/08
0010/08A
0334/08
0108/08
0168/08
0239/08
0052/3/08
0982/08
0894/08
0996/08
0877/08
0606/1/08
0134/08
0084/08
0500/1/08
0999/08
0173/08B
0716/08
0513/08
0342/08
0760/08
0309/08
0906/08
0897/08
0685/08
0655/08
0593/08
0691/1/08
0021/08
0841/08B
0968/08
0315/08
0833/08
0733/08
0643/2/08
0401/08B
0392/08
0104/1/08
0170/08
0398/08
0563/08B
0109/08B
0102/08
0466/08
0076/08
0265/08
0176/08
0554/1/08
0338/1/08
0249/1/08
0883/08
0588/08
0753/08
0544/08B
0239/1/08
0605/08
0431/08
0029/1/08
0113/1/08
0497/1/08
0023/08
0180/08
0133/1/08
0544/08
0700/08
0544/1/08
0349/1/08
0635/08B
0404/08
0498/08B
0065/08
0800/08
0437/08
0065/08B
0789/08
0689/08
0964/08
0547/1/08
0832/08
0505/1/08
0343/08K
0532/08
0923/08B
0547/08B
0239/08B
0349/08
0575/1/08
0548/1/08
0819/08
0563/1/08
0438/08
0506/08
0923/3/08
0844/08B
0104/08B
0606/08B
0393/08
0338/08
0249/08B
0296/08
0873/08
0338/08B
0133/08B
0694/08
0181/08
0397/08
0039/08
0633/08
0135/08
0505/08B
0635/1/08
0020/08
0887/1/08
0554/08B
0018/08
0343/08B
0555/2/07
0938/07
0063/1/07
0543/07
0564/07
0952/07
0524/1/07
0210/07
0540/1/07
0904/1/07
0951/07
0796/1/07
0718/07
0138/07
0524/07B
0544/07B
0306/1/07
0560/07
0207/07
0803/07
0692/07
0562/07
0063/07B
0540/07
0309/07
0682/1/07
0722/07B
0930/07B
0643/07B
0559/07B
0722/1/07
0533/07
0141/1/07
0069/07
0603/07
0075/07
0048/07
0895/07
0824/07
0005/07
0928/1/07
0247/07
0928/07B
0775/07
0597/1/07
0614/07
0535/07
0664/07
0117/1/07
0597/07B
0542/07
0901/07B
0730/07
0012/07
0399/07
0385/07
0306/07
0432/1/07
0583/07
0432/07B
0865/1/07
0559/1/07
0476/1/07
0557/07
0476/07B
0888/07
0540/07B
0915/07
0431/07B
0865/07
0735/07
0720/07
0555/07B
0309/2/07
0369/07
0071/07
0663/07
0511/07
0150/07B
0355/1/07
0535/07B
0633/07
0150/07
0355/07B
0355/07
0865/07B
0535/1/07
0682/07
0048/07B
0447/07
0643/07
0901/07
0720/07C
0796/07B
0141/07B
0282/07
0939/07
0722/07
0748/07
0597/07
0782/07
0276/1/07
0518/07
0743/07B
0916/07
0417/07
0117/07B
0469/07
0554/07
0559/07
0930/07
0600/07
0431/1/07
0306/07B
0275/07
0743/07
0240/07
0682/07B
0309/07B
0807/07
0568/07
0563/07
0352/07
0371/07B
0233/07
0374/07
0751/06
0900/06
0621/06
0910/1/06
0658/06
0314/06
0713/06
0353/06
0696/2/06
0505/06
0101/06B
0099/06
0820/06B
0329/06
0678/1/06
0508/06
0779/06
0622/06B
0308/06
0823/06B
0254/06
0012/06B
0217/06B
0569/06
0159/06
0651/06
0321/06
0054/06
0119/1/06
0707/06B
0675/06
0010/1/06
0820/06
0886/1/06
0375/06
0151/06
0711/06
0898/06B
0108/06B
0508/06B
0717/06
0039/06
0558/06B
0754/1/06
0676/1/06
0884/06
0901/06
0004/1/06
0696/3/06
0217/06
0626/06
0325/06
0868/06
0285/06
0325/06B
0678/06
0455/06
0688/06
0108/1/06
0250/06
0349/1/06
0188/06
0077/06
0507/06
0349/06B
0119/3/06
0017/06
0073/06
0558/1/06
0081/06
0804/06
0743/1/06
0101/1/06
0603/06
0570/06
0947/06
0245/06B
0678/3/06
0634/06
0712/06B
0104/06
0101/06
0494/06
0090/06
0719/06
0426/06
0413/06
0623/06
0119/06B
0299/06
0796/06
0884/06B
0707/1/06
0823/06
0398/06
0105/06
0486/06
0898/06
0227/06
0056/06
0141/06
0751/1/06
0245/06
0754/06B
0153/06
0678/06B
0596/06
0755/06
0743/06
0012/1/06
0696/06
0741/06
0358/06
0004/06B
0485/06
0864/06
0527/06
0010/06B
0303/06
0240/05
0153/05B
0618/05B
0588/1/05
0900/05
0189/1/05
0618/1/05
0626/05
0550/1/05
0350/05
0696/05
0445/05
0463/05
0355/05
0412/05
0133/1/05
0582/05
0213/05B
0083/1/05
0390/1/05
0238/05
0444/05
0214/05B
0285/05
0121/05
0097/1/05
0397/05
0457/05
0400/05
0009/05
0185/05
0616/05B
0552/05
0706/1/05
0784/05B
0312/05
0022/05B
0932/05
0065/05
0329/05
0515/1/05
0153/05
0013/05
0759/1/05
0022/05
0364/05
0052/1/05
0785/1/05
0011/05
0732/05
0635/1/05
0912/1/05
0133/05B
0084/05
0818/05
0550/05B
0401/05
0241/05
0578/05
0721/05
0759/05
0706/05B
0163/1/05
0912/05B
0243/05
0873/05
0413/1/05
0946/05
0784/1/05
0891/05
0010/05
0089/05
0463/1/05
0413/05B
0262/05
0744/1/05
0323/05
0446/05
0785/05B
0403/05
0588/05
0354/05
0744/05B
0449/05
0139/05
0595/05
0509/05
0014/1/05
0136/1/05
0014/05
0318/1/05
0284/1/05
0819/1/05
0214/1/05
0492/05
0318/05B
0099/05
0097/05
0575/05
0674/05
0483/05
0556/05
0005/05
0520/05
0012/05
0390/05
0694/05
0617/05
0855/2/05
0463/05B
0588/05B
0052/05B
0052/05
0574/05
0759/05B
0616/2/05
0237/05
0008/05
0189/05B
0083/05B
0618/05
0107/05
0014/05B
0635/05B
0771/05
0136/05B
0268/04
0780/04
0983/2/04
0620/1/04
0365/04B
0807/04
0413/04B
0749/2/04
0482/04B
0929/04
0596/04
0336/04B
0487/04B
0666/2/04
0336/04
0983/04
0610/04
0806/04
0466/04
0457/04
0903/04
0985/04
0805/04
0438/04
0676/2/04
0782/04
0891/04
0012/04
0874/04
0466/04B
0983/04B
0504/04B
0645/04
0100/04B
0894/04
0571/04
0595/04
0280/3/04
0482/1/04
0128/04B
0876/04
0372/04B
0746/04
0664/04
0429/04B
0365/04
0682/04
0487/1/04
0455/04B
0165/04B
0915/04
0887/04B
0887/04
0049/03
0574/03B
0325/03B
0830/03B
0715/03
0120/1/03
0120/03B
Drucksache 581/19

... "es kann in besonderem Bundesinteresse liegen, bestimmte Kriterien im Bewertungsverfahren vorhabenspezifisch stärker zu gewichten, zum Beispiel Klima- und Umweltschutz, Verkehrsverlagerung oder Aspekte der Daseinsvorsorge."



Drucksache 593/19

... Die vorliegenden Regelungen sind im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2018 dauerhaft tragfähig, da sie das mit der Strategie verfolgte Ziel 3. "Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern" unterstützen. Insbesondere werden dem Indikator "Vorzeitige Sterblichkeit" und den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung Nr. 3b) "Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit und die Natur sind zu vermeiden." und Nr. 4c) "Eine nachhaltige Landwirtschaft muss (...) die Anforderungen an den vorsorgenden, insbesondere gesundheitlichen Verbraucherschutz beachten." Rechnung getragen. Mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift wird ein System wiederholter Messungen und Bewertungen von Gehalten an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen ermöglicht, das zum frühzeitigen Erkennen von Gefahren für die menschliche Gesundheit dient.



Drucksache 517/19 (Beschluss)

... Der vom Gesetzentwurf vorgesehene Einsatz des Vermögens der Krankenkassen aller Kassenarten bei der Aufbringung der Mittel im Haftungsfall setzt falsche Anreize, welche weder als solidarisch noch als Ausdruck eines fairen Kassenwettbewerbs gelten können. Krankenkassen bzw. deren Beitragszahler, welche durch wirtschaftliches Handeln und zur Absicherung der finanziellen Stabilität Vermögen aufgebaut haben, werden im Haftungsfall gegenüber Kassen ohne finanzielle Vorsorge einseitig benachteiligt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 29 Absatz 2 Nummer 5 SGG und Artikel 5 Nummer 2 § 4a Absatz 7 SGB V

2. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 90 Absatz 4 und Absatz 5 SGB IV

3. Zu Artikel 5 § 31 Absatz 1a Satz 5 SGB V

4. Zu Artikel 5 § 35a Absatz 3b SGB V

5. Zu Artikel 5 Nummer 3

§ 68c
Regionale Versorgungsinnovationen

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

6. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe b § 71 Absatz 4 Satz 3 SGB V

7. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe c – neu – § 71 Absatz 5 Satz 2 – neu – SGB V

8. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 73b Absatz 5 Satz 7 und Satz 8 SGB V , Nummer 7 § 83 Satz 4 und Satz 5 SGB V und Nummer 11 § 140a Absatz 2 Satz 7 und Satz 8 SGB V

9. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 103 Absatz 2 Satz 4, Satz 5, Satz 5a - neu - und Satz 8 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

10. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 125 Absatz 7 Satz 1a - neu - SGB V

11. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 136a Absatz 2 Satz 3 und Satz 9 SGB V

12. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 163 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB V

13. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 164a - neu - SGB V

§ 164a
Freiwillige finanzielle Hilfen

14. Zu Artikel 5 Nummer 12 §§ 166 ff. SGB V

15. Zu Artikel 5 Nummer 14 Buchstabe b § 217b Absatz 4, Absatz 5 und Absatz 6 SGB V

16. Zu Artikel 5 Nummer 18 Buchstabe a - neu - § 260 Absatz 2 Satz 1 SGB V

17. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 260 Absatz 5 SGB V

18. Zu Artikel 5 Nummer 20 Buchstabe i Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ggg § 266 Absatz 8 Satz 1 Nummer 6 SGB V und Artikel 6 Nummer 7 § 19 RSAV

19. Zu Artikel 5 Nummer 21 § 267 Absatz 1 Satz 2 SGB V

20. Zu Artikel 5 Nummer 26 § 273 SGB V

21. Zu Artikel 5 Nummer 28 § 293a SGB V

22. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV

23. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV

24. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 RSAV

25. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 und Satz 9 RSAV

26. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 9 RSAV

27. Zu Artikel 7 Nummer 1 - neu - § 6a Absatz 2 Satz 9 - neu - KHEntgG

‚Artikel 7 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

28. Zu Artikel 7 § 8 Absatz 11 Satz 1 KHEntgG

29. Zu Artikel 7a - neu - § 17b Absatz 1 Satz 6 KHG

‚Artikel 7a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

30. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 540/19

... In Deutschland ist die Zahl der Vorsorge- und Reha-Einrichtungen von 1.239 im Jahr 2008 auf 1.142 im Jahr 2017 zurückgegangen. Dies bedeutet einen Rückgang der Vorsorge- und Reha-Einrichtungen in Deutschland in den letzten 10 Jahren von 7,8 Prozent. Auch beklagen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zum Teil rote Zahlen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 540/19




Entschließung

1. Vergütung im Rehabilitations-Bereich - Aufhebung der Grundlohnsummenbindung

2. Rechtsanspruch der Rehabilitations-Kliniken auf leistungsgerechte Vergütung gesetzlich verankern

3. Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten für geriatrische Rehabilitations-Maßnahmen

4. Zugang zur Rehabilitation durch Korrektur von Fehlentwicklungen bei der Mehrkostenregelung verbessern

5. Gleichstellung stationärer und ambulanter Rehabilitationskliniken bei den Apothekenversorgungsverträgen


 
 
 


Drucksache 289/19 (Beschluss)

... Die RLS-90 ist ein nationales Berechnungsverfahren zur Überprüfung lokaler Ansprüche auf Lärmvorsorge bzw. -sanierung. Mit Hilfe der RLS-90 kann die Erforderlichkeit von Lärmschutzmaßnahmen ermittelt bzw. deren Wirkungen berechnet und optimiert werden. Lokale Begebenheiten, wie die Qualität des Fahrbahnbelages, aber auch Lichtsignalanlagen, finden über verschiedene Zu- und Abschläge Eingang in die Berechnung.



Drucksache 22/19 (Beschluss)

... agentur ECHA beauftragt, Beschränkungen von bewusst zugesetzten Mikroplastikpartikeln zu prüfen. Nach dem Vorsorgeprinzip ist es erforderlich, dass der Einsatz vollständig beendet wird. Hierfür sind weitere Anstrengungen notwendig. Sollten entsprechende Absprachen im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung nicht zum Erfolg führen, sind regulatori-sche Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika


 
 
 


Drucksache 4/19

... (2) Absatz 1 ist auf Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge mit Sitz im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, die zum Zeitpunkt des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union nach § 243 grenzüberschreitend im Inland tätig sind, mit der Maßgabe anzuwenden, dass die §§ 243 und 243a anzuwenden sind."



Drucksache 461/19

... 2. Vor diesem Hintergrund stellt der Bundesrat mit Sorge fest, dass Polymere auch in flüssiger oder gelöster Form und unabhängig von ihrer Größe schwer abbaubar, bioakkumulierbar oder ökotoxisch sein können, was zu einer erheblichen Gefährdung von Mensch und Umwelt führen kann. Insbesondere bei schwer abbaubaren Polymeren bestehen große Unsicherheiten hinsichtlich der Beurteilung ihrer Umweltgefährdung. Im Sinne des Vorsorgeprinzips sind derartige Unsicherheiten nicht länger akzeptabel. Für einige Polymergruppen, wie den unter anderem vielfach in Kosmetik verwendeten Polyquaternium-Verbindungen, ist bereits heute bekannt, dass sie für Mensch und Umwelt gefährlich sein können.



Drucksache 308/19

... Bund, Länder und Gemeinden werden nicht unmittelbar mit Kosten belastet. Für den Bund ergeben sich mittelbare finanzielle Belastungen dann, wenn der Volksbund Deutsche Kriegsgräbervorsorge e.V., der von der Bundesregierung mit der technischen Durchführung der Aufgaben der deutschen Seite in der Republik Serbien beauftragt wird, Zuwendungen für diesen Zweck aus dem Bundeshaushalt erhält.



Drucksache 272/19

... Der Bundesrat betont, dass in erster Linie die landwirtschaftlichen Betriebe selbst für eine adäquate Risikovorsorge verantwortlich und gefordert sind, für ihren Betrieb ein individuelles und angepasstes Risikomanagement zu entwickeln und umzusetzen. In Anbetracht der zunehmenden Witterungsrisiken wird es für die Landwirte jedoch immer schwieriger, eine ausreichende Absicherung zu betriebswirtschaftlich darstellbaren Konditionen zu erreichen. Die in den zurückliegenden Jahren in großem Umfang durchgeführten staatlichen Adhoc-Hilfen stoßen zunehmend an Grenzen. Deshalb ist es an der Zeit, die Adhoc-Hilfen durch ein langfristig angelegtes Risikomanagementsystem zu ersetzen.



Drucksache 299/19

... Die Verordnung stellt sicher, dass die Herkunftsangabe Glashütte nur für solche Uhren verwendet wird, deren Herstellung in allen für ihre Qualität und charakteristischen Eigenschaften wesentlichen Stufen in Glashütte stattgefunden hat. Der Schutz der Herkunftsangabe Glashütte dient dem Schutz der Wirtschaft, dem Schutz der Infrastruktur sowie der Beschäftigungsmöglichkeiten und somit der wirtschaftlichen Zukunftsvorsorge und der Erhaltung des Wohlstandes.



Drucksache 137/19 (Beschluss)

... ) behandelt § 13 GenTSV die Schutzpflichten des Betreibers im Rahmen seiner Pflicht zur Gefahrenvorsorge nach § 6 Absatz 2 Satz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/19 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Satz 3, § 11 Absatz 4 Satz 2 GenTSV

2. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 Satz 1, Satz 1a - neu -, § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1a - neu - GenTSV

3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 Satz 2 GenTSV

4. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 6 Satz 2 GenTSV

5. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 GenTSV

6. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 GenTSV

7. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 1 GenTSV

8. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 6 Satz 2 - neu - GenTSV

9. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 GenTSV

10. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1a - neu - GenTSV

11. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 GenTSV

12. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 1 Satz 2, Sätze 3 und 4 - neu - GenTSV

13. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 GenTSV

14. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 3, Sätze 4 und 5 - neu - GenTSV

15. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 GenTSV

16. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 GenTSV

17. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 4 GenTSV

18. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GenTSV

19. Zu Artikel 1 Anlage 2 A Teil I Buchstabe b Nummer 9 Satz 2, Anlage 2 B Teil I Buchstabe b Nummer 9 Satz 2, Anlage 2 A Teil II Buchstabe b Nummer 10 Satz 2, Anlage 2 B Teil II Buchstabe b Nummer 12 Satz 2, Anlage 3 Teil II Buchstabe b Nummer 4 Satz 2, Anlage 4 Teil II Buchstabe b Nummer 16 Satz 2 GenTSV

20. Zu Artikel 1 Anlage 2 A Teil III Buchstabe b Nummer 3, Anlage 2 A Teil IV Buchstabe b Nummer 3, Anlage 2 B Teil III Buchstabe b Nummer 3, Anlage 2 B Teil IV Buchstabe b Nummer 3, Anlage 3 Teil IV Buchstabe b Nummer 3, Anlage 4 Teil III Buchstabe b Nummer 3 GenTSV

21. Zu Artikel 1 Anlage 2 B Teil I Buchstabe b Nummer 9 Satz 1 GenTSV

22. Zu Artikel 1 Anlage 3 Teil I Buchstabe a Nummer 3 - neu - GenTSV

23. Zu Artikel 1 Anlage 3 Teil I Buchstabe c Nummer 2 - neu - GenTSV

24. Zu Artikel 1 Anlage 3 Teil III Buchstabe b Nummer 2

25. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil I Buchstabe c Nummer 2 Satz 2 - neu - GenTSV

26. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil III Buchstabe a Nummer 14 Satz 2 GenTSV

27. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil IV Buchstabe b Nummer 13 Satz 1a - neu - GenTSV

28. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil IV Buchstabe b Nummer 21 GenTSV

29. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil IV Buchstabe b Nummer 22 GenTSV

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 594/19 (Beschluss)

... kontrollieren die für Marktüberwachung zuständigen Behörden anhand angemessener Stichproben auf geeignete Art und Weise die Übereinstimmung der Merkmale und Leistungen von Produkten. Diese erfolgt auch auf Grundlage der Sichtung von Unterlagen. Eine Deckung der potenziellen Haftungsrisiken eines Medizinprodukts gehört mit zu den wichtigsten Merkmalen eines Produkts. Das Nichtvorhandensein von Vorkehrungen zur Haftungsvorsorge stellt einen wesentlichen Verstoß gegen die allgemeinen Pflichten der Hersteller nach Artikel 10 Absatz 16 der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 289/19

... Die RLS-90 ist ein nationales Berechnungsverfahren zur Überprüfung lokaler Ansprüche auf Lärmvorsorge bzw. -sanierung. Mit Hilfe der RLS-90 kann die Erforderlichkeit von Lärmschutzmaßnahmen ermittelt bzw. deren Wirkungen berechnet und optimiert werden. Lokale Begebenheiten, wie die Qualität des Fahrbahnbelages, aber auch Lichtsignalanlagen, finden über verschiedene Zu- und Abschläge Eingang in die Berechnung.



Drucksache 620/19

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz - GKV-BRG)



Drucksache 396/19

... enthält heute Übergangsregelungen zur Vorsorgepauschale, die nicht im Zusammenhang mit dem Solidaritätszuschlag stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

§ 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4940, Bundesministerium der Finanzen: Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Sonstige Prüfpunkte

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 523/19

... Buches Sozialgesetzbuch unterlagen, wegen der Änderung der Anlage A der Handwerksordnung in der Rentenversicherung versicherungspflichtig werden. Ob und wie Selbstständige, die schon vor Einführung der nach dem Koalitionsvertrag vorgesehenen allgemeinen Altersvorsorgepflicht für Selbstständige selbstständig waren (so genannte Bestandsselbstständige), in eine allgemeine Altersvorsorgepflicht einbezogen werden, wird im Rahmen des Gesetzgebungsvorhabens zur Einführung der Altersvorsorgepflicht für Selbstständige geklärt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 523/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Handwerksordnung

§ 126

Anlage
A Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Absatz 2)

Anlage
B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Absatz 2)

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlaß des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demographische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Fliesen -, Platten- und Mosaikleger:

5 Estrichleger:

Behälter - und Apparatebauer:

5 Parkettleger:

Rollladen - und Sonnenschutztechniker:

Drechsler Elfenbeinschnitzer und Holzspielzeugmacher:

5 Böttcher:

5 Glasveredler:

5 Raumausstatter:

Orgel - und Harmoniumbauer:

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4988, BMWi: Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürgern

Verwaltung Länder

II.2. Weitere Kosten

II.4. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 116/19

Entschließung des Bundesrates: Altersvorsorge verbessern - Altersarmut bekämpfen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/19




Entschließung

Zu 1.

Zu 2.

Zu 3.

Zu 4.

Zu 5.


 
 
 


Drucksache 399/19 (Beschluss)

... Die Bereitstellung war vom Verband für die Mitglieder, die Belieferung hingegen für bestimmte Abnehmer im Rahmen der Krisenvorsorge vorgesehen. Insofern handelt es sich bei der Änderung nicht um redaktionelle, sondern um eine materiellrechtliche, da die Belieferungspflicht an bestimmte Abnehmer im Krisenfall nunmehr entfällt und dies eine Regelungslücke zwischen geplanter Bereitstellung und bisheriger Lieferung entstehen lässt.



Drucksache 115/1/19

... 4. Der Bundesrat ist besorgt über die Feststellungen des Umweltbundesamtes, wonach sich Tierarzneimittel im oberflächennahen Grundwasser nachweisen lassen. Auch wenn die festgestellten Konzentrationen in den Proben im Einzelfall verhältnismäßig niedrig waren, ist hierin eine Beeinträchtigung des Grundwassers zu sehen. Aus Gründen der Vorsorge sind daher Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers vor Kontaminationen mit Tierarzneimitteln erforderlich. Solche Vorsorgemaßnahmen können in der Einschränkung der Verabreichung von Antibiotika und Sulfonamiden zur metaphylaktischen Behandlung von Nutztieren sowie in der Festlegung eines verbindlichen Grenzwertes für Arzneimittel im Grundwasser von 100 ng/l, wie vom Umweltbundesamt empfohlen, bestehen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen.



Drucksache 641/19

... 4. Vor diesem Hintergrund hält der Bundesrat ein schnelles Handeln zum Schutz der Sparer in Deutschland für geboten, um eine weitere Verunsicherung in der Bevölkerung zu verhindern und das Vertrauen in die nachhaltige Werthaltigkeit ihrer Sparguthaben wiederherzustellen. Mit einem Masterplan muss Sparern vor allem auch eine Perspektive eröffnet werden, damit Sparen als Instrument der persönlichen Risikovorsorge attraktiv bleibt. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf,



Drucksache 540/19 (Beschluss)

... In Deutschland ist die Zahl der Vorsorge- und Reha-Einrichtungen von 1 239 im Jahr 2008 auf 1 142 im Jahr 2017 zurückgegangen. Dies bedeutet einen Rückgang der Vorsorge- und Reha-Einrichtungen in Deutschland in den letzten zehn Jahren von 7,8 Prozent. Auch beklagen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zum Teil rote Zahlen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 540/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der medizinischen Rehabilitation

1. Vergütung im Rehabilitationsbereich - Aufhebung der Grundlohnsummenbindung

2. Rechtsanspruch der Rehabilitationskliniken auf leistungsgerechte Vergütung gesetzlich verankern

3. Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten für geriatrische Rehabilitationsmaßnahmen

4. Zugang zur Rehabilitation durch Korrektur von Fehlentwicklungen bei der Mehrkostenregelung verbessern

5. Gleichstellung stationärer und ambulanter Rehabilitationskliniken bei den Apothekenversorgungsverträgen


 
 
 


Drucksache 563/1/19

... sei grundsätzlich kein Instrument des Katastrophenschutzes oder der allgemeinen Krisenvorsorge lässt vermuten, dass dort irrtümlich davon ausgegangen wird, die Sicherstellung der Treibstoffversorgung von beispielsweise KRITIS-Unternehmen (wie beispielsweise Energieversorgern, Wasserversorgern oder der Ernährungswirtschaft) im Krisenfall obliege den Katastrophenschutzbehörden.



Drucksache 101/1/19

... aa) Es sollten durch einen geeigneten rechtlichen und tatsächlichen Rahmen weitere Anreize zur Vorsorge über Vollmachten geschaffen werden, sodass in vielen Fällen eine Betreuung gar nicht notwendig wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 101/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4 Absatz 3 VBVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 8, Anhang Anlage zu § 4 Absatz 1 VBVG

4. Zu Artikel 2 § 277 Absatz 3 Satz 2 FamFG

5. Zu Artikel 3 Evaluierung

Artikel 3
Evaluierung

6. Zu Artikel 4 Inkrafttreten

7. Zur Begründung allgemein


 
 
 


Drucksache 128/19

... "3. Verordnungen von Krankenhausbehandlung oder Behandlung in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach § 73 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 20i
Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe.

§ 20j
Präexpositionsprophylaxe

§ 35a
Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen, Verordnungsermächtigung.

§ 89
Schiedsamt, Verordnungsermächtigungen

§ 89a
Sektorenübergreifendes Schiedsgremium, Verordnungsermächtigungen

§ 124
Zulassung

§ 125
Verträge

§ 125a
Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung

§ 125b
Bundesweit geltende Preise

§ 142
Sachverständigenrat.

§ 326
Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, der unparteiischen Mitglieder des Beschlussgremiums des Gemeinsamen Bundesausschusses, der Vorstandsmitglieder des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und des Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sowie von dessen Stellvertreter

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 295
Übermittlungspflichten und Abrechnung bei ärztlichen Leistungen.

Artikel 3
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Schiedsamtsverordnung

§ 2

§ 12a

§ 14

§ 17

Artikel 7
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 121
Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen

Artikel 8
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 9
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 125
(weggefallen).

§ 112a
Übergangsregelung zur Qualitätssicherung bei Betreuungsdiensten

Artikel 11
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 12
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 12a
Änderung des Apothekengesetzes

§ 20a

§ 20b

Artikel 13
Änderung des Transfusionsgesetzes

§ 35
Übergangsregelung aus Anlass des Terminservice- und Versorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 14a
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 14b
Änderung des Infektionssehutzgesetzes

Artikel 15
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 15a
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 15b
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 16
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 399/19

... Eine wirksame Vorsorge für Unterbrechungen der Versorgung mit Erdöl oder Erdölerzeugnissen bedarf einer bundeseinheitlichen Regelung. Ein Ausgleich von Versorgungsunterbrechungen erfordert aufgrund der Strukturen in den Bereichen Import, Verarbeitung, Lagerung, Transport und Verbrauch von Erdöl und Erdölerzeugnissen länderübergreifende Maßnahmen. Die Ölkrisenvorsorge ist in rechtsverbindliche Vereinbarungen auf europäischer und internationaler Ebene eingebettet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes

§ 39
Mitwirkung der Finanzverwaltung

§ 41
Übergangsregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Meldeoption des § 39

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 636/19

... Es ist mit acht bis zehn Anträgen auf Anerkennung pro Jahr zu rechnen. Der Bedarf an anerkannten Stellen hängt jedoch stark von der Ausweisung der Radonvorsorgegebiete ab, sodass kurzfristig höhere Fallzahlen zu verzeichnen sein dürften als im langjährigen Mittel. Für die ersten zwei Jahre nach Gebietsausweisung ist insofern mit 30 Anerkennungen zu rechnen. Auch unter Berücksichtigung dieser vorübergehend erhöhten Fallzahl ergeben sich für das langjährige Mittel in etwa neun Anerkennungen pro Jahr.



Drucksache 104/19

... Grenzüberschreitende Umweltprüfungen sind bewährte Instrumente des vorsorgenden Umweltschutzes. Sie beruhen auf der Erkenntnis, dass mögliche Umweltauswirkungen eines Projekts, Plans oder Programms sich häufig nicht auf das Gebiet des Ursprungsstaats begrenzen lassen. Behörden und Öffentlichkeit betroffener Staaten sollen sich deshalb grundsätzlich ebenso an einer durchgeführten



Drucksache 670/19

... Das Verordnungsvorhaben trägt wie auch das der Verordnung zugrundeliegende Psychotherapeutengesetz zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. So fordert Grundregel 1 der Managementregeln der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie "Jede Generation muss ihre Aufgaben selbst lösen und darf sie nicht den kommenden Generationen aufbürden. Zugleich muss sie Vorsorge für absehbare zukünftige Belastungen treffen und niemanden zurücklassen". Des Weiteren verlangt Managementregel

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten PsychThApprO 1

3 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Studium

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Inhalte des Studiums

§ 2
Regelstudienzeit

§ 3
Organisation des Studiums

§ 4
Modulhandbücher

§ 5
Prüfungsordnungen

§ 6
Leistungsübersicht

§ 7
Evaluierung der Studiengänge

Unterabschnitt 2
Hochschulische Lehre

§ 8
Hochschulische Lehre

§ 9
Praktische Übungen und Seminare

§ 10
Berufsqualifizierende Tätigkeit II - vertiefte Praxis der Psychotherapie

§ 11
Selbstreflexion

Unterabschnitt 3
Berufspraktische Einsätze

§ 12
Berufspraktische Einsätze im Bachelorstudiengang

§ 13
Forschungsorientiertes Praktikum I - Grundlagen der Forschung

§ 14
Orientierungspraktikum

§ 15
Berufsqualifizierende Tätigkeit I - Einstieg in die Praxis der Psychotherapie

§ 16
Berufspraktische Einsätze im Masterstudiengang

§ 17
Forschungsorientiertes Praktikum II - Psychotherapieforschung

§ 18
Berufsqualifizierende Tätigkeit III - angewandte Praxis der Psychotherapie

Abschnitt 2
Psychotherapeutische Prüfung

Unterabschnitt 1
Allgemeine Prüfungsbestimmungen

§ 19
Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle

§ 20
Zuständige Stelle

§ 21
Antrag auf Zulassung

§ 22
Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Zulassung

§ 23
Entscheidung über die Zulassung, Versagungsgründe

§ 24
Nachteilsausgleich

§ 25
Prüfungskommission für die psychotherapeutische Prüfung

§ 26
Anwesenheit weiterer Personen in der psychotherapeutischen Prüfung

§ 27
Inhalt der psychotherapeutischen Prüfung

§ 28
Bestehen der psychotherapeutischen Prüfung

§ 29
Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche

§ 30
Rücktritt von der psychotherapeutischen Prüfung

§ 31
Fernbleiben und Abbruch der psychotherapeutischen Prüfung

§ 32
Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme

§ 33
Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung

§ 34
Mitteilung bei endgültigem Nichtbestehen der psychotherapeutischen Prüfung

Unterabschnitt 2
Mündlichpraktische Fallprüfung

§ 35
Prüfungstermine

§ 36
Ladung zum Prüfungstermin

§ 37
Prüferinnen und Prüfer

§ 38
Gegenstand

§ 39
Durchführung

§ 40
Niederschrift

§ 41
Bewertung und Notenwerte

§ 42
Bestehen und Gesamtnote

§ 43
Mitteilung der Notenwerte und der Gesamtnote

§ 44
Übermittlung der einzelnen Noten

§ 45
Wiederholung

Unterabschnitt 3
Anwendungsorientierte Parcoursprüfung

§ 46
Prüfungstermine

§ 47
Ladung zum Prüfungstermin

§ 48
Stationen und Kompetenzbereiche

§ 49
Erstellung der Prüfungsaufgaben, Schulungen, Prüfungsauswertung

§ 50
Prüferinnen und Prüfer

§ 51
Durchführung

§ 52
Bewertung

§ 53
Bestehen

§ 54
Note

§ 55
Übermittlung der Ergebnisse

§ 56
Mitteilung des Ergebnisses

§ 57
Wiederholung

Abschnitt 3
Allgemeine Formvorschriften

§ 58
Vorlage von Unterlagen, Bescheinigungen oder sonstigen Nachweisen

Abschnitt 4
Approbation

§ 59
Ausstellung und Aushändigung der Approbationsurkunde

§ 60
Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer in Deutschland erworbenen Berufsqualifikation

Abschnitt 5
Anerkennung von i m Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen

Unterabschnitt 1
Verfahren

§ 61
Fristen

§ 62
Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation

§ 63
Bescheid bei Feststellung wesentlicher Unterschiede

Unterabschnitt 2
Anpassungsmaßnahmen nach § 11 des Psychotherapeutengesetzes

§ 64
Gegenstand und Art der Kenntnisprüfung

§ 65
Durchführung und Abschluss der Kenntnisprüfung

Unterabschnitt 3
Anpassungsmaßnahmen nach § 12 des Psychotherapeutengesetzes

§ 66
Anpassungslehrgang

§ 67
Durchführung und Abschluss des Anpassungslehrgangs

§ 68
Gegenstand der Eignungsprüfung

§ 69
Durchführung und Abschluss der Eignungsprüfung

Unterabschnitt 4
Nachweise bei in einem Drittstaat erworbenen Berufsqualifikationen

§ 70
Nachweis der Zuverlässigkeit

§ 71
Nachweis der gesundheitlichen Eignung

§ 72
Aktualität von Nachweisen

Unterabschnitt 5
Nachweise bei in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat erworbenen Berufsqualifikationen

§ 73
Nachweis der Zuverlässigkeit

§ 74
Nachweis der gesundheitlichen Eignung

§ 75
Aktualität von Nachweisen

Abschnitt 6
Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung

§ 76
Erforderliche Unterlagen beim Antrag

§ 77
Fristen

§ 78
Erteilung

§ 79
Verlängerung der Erlaubnis

Abschnitt 7
Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung

§ 80
Erlaubnisurkunde

Abschnitt 8
Dienstleistungserbringung in Deutschland

§ 81
Unterrichtung durch die zuständige Behörde

§ 82
Verfahren bei Verzögerung der Prüfung, Eignungsprüfung

§ 83
Verfahren bei Ausbleiben einer Reaktion der zuständigen Behörde

Abschnitt 9
Schlussvorschriften

§ 84
Übergangsvorschriften

§ 85
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 8 Absatz 2 Nummer 1) Inhalte, die im Bachelorstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind

1. Grundlagen der Psychologie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

2. Grundlagen der Pädagogik für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

3. Grundlagen der Medizin für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

4. Grundlagen der Pharmakologie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

5. Störungslehre

6. Psychologische Diagnostik

7. Allgemeine Verfahrenslehre der Psychotherapie

8. Präventive und rehabilitative Konzepte psychotherapeutischen Handelns

9. Wissenschaftliche Methodenlehre

10. Berufsethik und Berufsrecht

Anlage 2
(zu § 8 Absatz 2 Nummer 2) Inhalte, die im Masterstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind

1. Wissenschaftliche Vertiefung

2. Vertiefte Forschungsmethodik

3. Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie

4. Angewandte Psychotherapie

5. Dokumentation, Evaluierung und Organisation psychotherapeutischer Behandlungen

6. Vertiefte psychologische Diagnostik und Begutachtung

7. Berufsqualifizierende Tätigkeit II - vertiefte Praxis der Psychotherapie

8. Selbstreflexion

Anlage 3
(zu § 33 Absatz 2) Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung (Ausstellende Stelle)

Anlage 4
(zu § 40 Absatz 1) Niederschrift über die mündlichpraktische Fallprüfung nach § 40 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Anlage 5
(zu § 59 Absatz 1) Approbationsurkunde

Anlage 6
(zu § 65 Absatz 5) Bescheinigung über die Kenntnisprüfung nach den §§ 64 und 65 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Anlage 7
(zu § 67 Absatz 4) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang nach den §§ 66 und 67 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Anlage 8
(zu § 69 Absatz 6) Bescheinigung über die Eignungsprüfung nach den §§ 68 und 69 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Anlage 9
(zu § 78 Absatz 5) Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs

Anlage 10
(zu § 80) Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Studium

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 2
(Psychotherapeutische Prüfung)

Unterabschnitt 1
(Allgemeine Prüfungsbestimmungen)

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 33

Zu § 34

Unterabschnitt 2
(Mündlichpraktische Fallprüfung)

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Unterabschnitt 3
(Anwendungsorientierte Parcoursprüfung)

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Abschnitt 3
(Allgemeine Formvorschriften)

Zu § 58

Zu Abschnitt 4 Approbation

Zu § 59

Zu § 60

Abschnitt 5
(Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen)

Unterabschnitt 1
(Verfahren)

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Unterabschnitt 2
(Anpassungsmaßnahmen nach § 11 des Psychotherapeutengesetzes)

Zu § 64

Zu § 65

Unterabschnitt 3
(Anpassungsmaßnahmen nach § 12 des Psychotherapeutengesetzes)

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Unterabschnitt 4
(Nachweise bei in einem Drittstaat erworbenen Berufsqualifikationen)

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Unterabschnitt 5
(Nachweise bei in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat erworbenen Berufsqualifikationen)

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Abschnitt 6
(Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung)

Zu § 76

Zu § 77

Zu § 78

Zu § 79

Abschnitt 7
(Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung)

Zu § 80

Zu Abschnitt 8 Dienstleistungserbringung in Deutschland

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu Abschnitt 9 Schlussvorschriften

Zu § 84

Zu § 85

Zu Anlage 1 Inhalte, die im Bachelorstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind

Zu Anlage 2 Inhalte, die im Masterstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind

Zu Anlage 3 Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung

Zu Anlage 4 Niederschrift über die mündlichpraktische Fallprüfung nach § 40 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Zu Anlage 5 Approbationsurkunde

Zu Anlage 6 Bescheinigung über die Kenntnisprüfung nach den §§ 64 und 65 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Zu Anlage 7 Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang nach den §§ 66 und 67 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Zu Anlage 8 Bescheinigung über die Eignungsprüfung nach den §§ 68 und 69 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Zu Anlage 9 Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs

Zu Anlage 10 Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs


 
 
 


Drucksache 645/19

... Durch Rechtsänderungen in den letzten zehn Jahren hat der Gesetzgeber vermehrt Vorsorge getroffen, wegen Sexualstraftaten und einiger anderer Delikte mit Bezug zum Minderjährigenschutz vorbestrafte Personen von einem beruflichen oder ehrenamtlichen Umgang mit Minderjährigen fernzuhalten. Es wurde das erweiterte Führungszeugnis eingeführt und parallel dazu durch weitere Änderungen des Bundeszentralregistergesetzes die Aussagekraft von Führungszeugnissen im Hinblick auf Verurteilungen wegen Sexualstraftaten und anderen Delikten mit Bezug zum Schutz Minderjähriger erhöht. Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 wurde § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) "Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen" neu gefasst. Danach dürfen die öffentlichen Träger der Jugendhilfe für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe keine Personen beschäftigen und vermitteln, die wegen bestimmter Straftaten insbesondere zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen rechtskräftig verurteilt worden sind. Um den Institutionen die notwendigen Kenntnisse über Vorstrafen zu vermitteln, besteht für diese die Verpflichtung, vor der Einstellung oder Vermittlung und dann in regelmäßigen Abständen sich einfache und erweiterte Führungszeugnisse vorlegen zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/19




A. Rechtslage und Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 395/1/19

... Nach ersten Prüfungen ist es nicht konkret möglich mit hinreichender Genauigkeit zu erheben, welche Einnahmen ein Land bzw. der zuständige Träger durch die Unterhaltsheranziehung erzielt, da nur Einnahmen aus übergeleiteten Ansprüchen insgesamt erfasst werden, worunter beispielsweise auch Schenkungsrückforderungen oder Ansprüche auf betriebliche Altersvorsorge fallen können. Daneben werden bei der Hilfe zur Pflege Unterhaltsansprüche bereits bei der Berechnung des Nettobedarfs berücksichtigt. Die Zahlungen an den Leistungsberechtigten werden also von Anfang an um die Höhe eines bestehenden Unterhaltsanspruchs gekürzt und nicht erst in voller Höhe erbracht und anschließend vom Unterhaltsverpflichteten zurückgefordert. Hier stehen folglich zukünftigen Kosten keine derzeitigen Einnahmen zum Vergleich gegenüber.



Drucksache 358/19 (Beschluss)

... Eine ausreichende Durchimpfungsrate unter den Asylbewerbern ist mit Blick auf die oft unzureichende Gesundheitsvorsorge in den Herkunftsländern nicht gewährleistet. Für Personen in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG (Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern) wird durch die simultane gesetzliche Verpflichtung, in diesen Einrichtungen zu wohnen, eine tatsächliche Verpflichtung zur Impfung geschaffen. Kosten für Impfungen sind gemäß § 4 Asylbewerberleistungsgesetz von den Ländern zu tragen. Da die Impfpflicht nicht den nicht bevormundenden Impfschutz des Einzelnen in dessen Eigenverantwortung, sondern vorrangig den Gesundheitsschutz der allgemeinen Bevölkerung zum Ziel hat, dürfen die Mehrkosten nicht den Ländern über die Kostentragung für die Asylbewerberleistungen zur Last fallen. Es handelt sich hierbei auch nicht um Leistungen, die von der Versichertengemeinschaft zu tragen wären.



Drucksache 594/1/19

... kontrollieren die für Marktüberwachung zuständigen Behörden anhand angemessener Stichproben auf geeignete Art und Weise die Übereinstimmung der Merkmale und Leistungen von Produkten. Diese erfolgt auch auf Grundlage der Sichtung von Unterlagen. Eine Deckung der potenziellen Haftungsrisiken eines Medizinprodukts gehört mit zu den wichtigsten Merkmalen eines Produkts. Das Nichtvorhandensein von Vorkehrungen zur Haftungsvorsorge stellt einen wesentlichen Verstoß gegen die allgemeinen Pflichten der Hersteller nach Artikel 10 Absatz 16 der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 84/19

... b) In Absatz 2a Satz 5 Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch die Wörter "; dies gilt auch, wenn die Ehegatten ihren vor dem Zeitpunkt, ab dem das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland nicht mehr Mitgliedstaat der Europäischen Union ist und auch nicht wie ein solcher zu behandeln ist, begründeten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland hatten und der Altersvorsorgevertrag vor dem 23. Juni 2016 abgeschlossen worden ist." ersetzt.



Drucksache 584/19

... Absatz 2 trifft für die Fälle Vorsorge, dass ein Eigentümer eines bestehenden Gebäudes oder einer Wohnung, für die kein gültiger Energieausweis vorliegt, seiner Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises bei Verkauf, Begründung oder Übertragung eines

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)1)

2 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeiner Teil

Teil 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Zweck und Ziel

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 5
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

§ 6
Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

§ 7
Regeln der Technik

§ 8
Verantwortliche

§ 9
Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude

Teil 2
Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 10
Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

§ 11
Mindestwärmeschutz

§ 12
Wärmebrücken

§ 13
Dichtheit

§ 14
Sommerlicher Wärmeschutz

Abschnitt 2
Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Unterabschnitt 1
Wohngebäude

§ 15
Gesamtenergiebedarf

§ 16
Baulicher Wärmeschutz

§ 17
Aneinandergereihte Bebauung

Unterabschnitt 2
Nichtwohngebäude

§ 18
Gesamtenergiebedarf

§ 19
Baulicher Wärmeschutz

Abschnitt 3
Berechnungsgrundlagen und - verfahren

§ 20
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes

§ 21
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes

§ 22
Primärenergiefaktoren

§ 23
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 24
Einfluss von Wärmebrücken

§ 25
Berechnungsrandbedingungen

§ 26
Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes

§ 27
Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude

§ 28
Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen

§ 29
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden

§ 30
Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude

§ 31
Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

§ 32
Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

§ 33
Andere Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

§ 34
Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs

§ 35
Nutzung solarthermischer Anlagen

§ 36
Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 37
Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme

§ 38
Nutzung von fester Biomasse

§ 39
Nutzung von flüssiger Biomasse

§ 40
Nutzung von gasförmiger Biomasse

§ 41
Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien

§ 42
Nutzung von Abwärme

§ 43
Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung

§ 44
Fernwärme oder Fernkälte

§ 45
Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Teil 3
Bestehende Gebäude

Abschnitt 1
Anforderungen a n bestehende Gebäude

§ 46
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; Entgegenstehende Rechtsvorschriften

§ 47
Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

§ 48
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung

§ 49
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten

§ 50
Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes

§ 51
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

Abschnitt 2
Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

§ 52
Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden öffentlichen Gebäude

§ 53
Ersatzmaßnahmen

§ 54
Kombination

§ 55
Ausnahmen

§ 56
Abweichungsbefugnis

Teil 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 1
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1
Veränderungsverbot

§ 57
Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

Unterabschnitt 2
Betreiberpflichten

§ 58
Betriebsbereitschaft

§ 59
Sachgerechte Bedienung

§ 60
Wartung und Instandhaltung

Abschnitt 2
Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

§ 61
Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe

§ 62
Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist

§ 63
Raumweise Regelung der Raumtemperatur

§ 64
Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

Unterabschnitt 2
Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

§ 65
Begrenzung der elektrischen Leistung

§ 66
Regelung der Be- und Entfeuchtung

§ 67
Regelung der Volumenströme

§ 68
Wärmerückgewinnung

Unterabschnitt 3
Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

§ 69
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

§ 70
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen

Unterabschnitt 4
Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

§ 71
Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen

§ 72
Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

§ 73
Ausnahme

Abschnitt 3
Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ 74
Betreiberpflicht

§ 75
Durchführung und Umfang der Inspektion

§ 76
Zeitpunkt der Inspektion

§ 77
Fachkunde des Inspektionspersonals

§ 78
Inspektionsbericht; Registriernummern

Teil 5
Energieausweise

§ 79
Grundsätze des Energieausweises

§ 80
Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

§ 81
Energiebedarfsausweis

§ 82
Energieverbrauchsausweis

§ 83
Ermittlung und Bereitstellung von Daten

§ 84
Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 85
Angaben im Energieausweis

§ 86
Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes

§ 87
Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige

§ 88
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise

Teil 6
Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

§ 89
Fördermittel

§ 90
Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 91
Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude

Teil 7
Vollzug

§ 92
Erfüllungserklärung

§ 93
Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung

§ 94
Verordnungsermächtigung

§ 95
Behördliche Befugnisse

§ 96
Private Nachweise

§ 97
Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

§ 98
Registriernummer

§ 99
Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 100
Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

§ 101
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsberichte der Länder

§ 102
Befreiungen

§ 103
Innovationsklausel

Teil 8
Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang

§ 104
Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen

§ 105
Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

§ 106
Gemischt genutzte Gebäude

§ 107
Wärmeversorgung im Quartier

§ 108
Bußgeldvorschriften

§ 109
Anschluss- und Benutzungszwang

Teil 9
Übergangsvorschriften

§ 110
Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 111
Allgemeine Übergangsvorschriften

§ 112
Übergangsvorschriften für Energieausweise

§ 113
Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen

§ 114
Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Anlage 1
(zu § 15 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)

Anlage 2
(zu § 18 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)

Anlage 3
(zu § 19) Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

Anlage 4
(zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren

Anlage 5
(zu § 31 Absatz 1) Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

1. Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens

2. Ausführungsvarianten

a Ausführungsvarianten für ein freistehendes Wohngebäude

Tabelle

b Ausführungsvarianten für ein einseitig angebautes Wohngebäude

Tabelle

c Ausführungsvarianten für ein zweiseitig angebautes Wohngebäude.

Tabelle

3. Beschreibung der Wärmeschutz- und Anlagenvarianten

a Baulicher Wärmeschutz

Tabelle

b Anforderung an die Anlagenvarianten

Anlage 6
(zu § 32 Absatz 3) Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

Anlage 7
(zu § 48) Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

Anlage 8
(zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

1. Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 69 und § 71 Absatz 1

2. Wärmedämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 70

3. Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten

4. Gleichwertige Begrenzung

Anlage 9
(zu § 85 Absatz 6) Umrechnung in Treibhausgasemissionen

1. Angabe in Energiebedarfsausweisen

2. Angabe in Energieverbrauchsausweisen

3. Emissionsfaktoren

Anlage 10
(zu § 86) Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden

Anlage 11
(zu § 88 Absatz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen

1. Zweck der Schulung

2. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Wohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen

e Erbringung der Nachweise

f Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

3. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Nichtwohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung

e Beurteilung von Beleuchtungs- und Belichtungssystemen

f Erbringung der Nachweise

g Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

4. Umfang der Schulung

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 2 Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Berechnungsgrundlagen und -verfahren

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 11

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 4 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Anforderungen an bestehende Gebäude

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 51

Zu Abschnitt 2 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Teil 4

Zu Abschnitt 1 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Zu Unterabschnitt 1 Veränderungsverbot

Zu § 57

Zu Unterabschnitt 2 Betreiberpflichten

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Einbau und Ersatz

Zu Unterabschnitt 1 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Unterabschnitt 2 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Unterabschnitt 3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Zu § 69

Zu § 70

Zu Unterabschnitt 4 Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

Zu § 71

Zu § 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 73

Zu Abschnitt 3 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 75

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 78

Zu Teil 5

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 6

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu Teil 7

Zu § 92

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 8

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu Teil 9

Zu § 110

Zu § 111

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 112

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113

Zu § 114

Zu Anlage 1 Anlage zu § 15 Absatz 1

Zu Anlage 2 Anlage zu § 18 Absatz 1

Zu Anlage 3 Anlage zu § 19

Zu Anlage 4 Anlage zu § 22 Absatz 1 und 2

Zu Anlage 5 Anlage zu § 31 Absatz 1

Zu Nummer 1

Im Einzelnen:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Anlage 6 Anlage zu § 32 Absatz 4

Zu Anlage 7 Anlage zu § 48

Zu Anlage 8 Anlage zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1

Zu Anlage 9 Anlage zu § 85 Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Anlage 10 Anlage zu § 86

Zu Anlage 11 Anlage zu § 88 Absatz 2 Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4736 BMWi: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 ‘One in one out’-Regel

II.4 Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 68/19

... Der Bund und die Küstenländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein befassen sich im Rahmen ihrer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Havarievorsorge und der Bekämpfung von Meeresverschmutzungen bereits seit Längerem mit den Risiken, die von der zunehmenden Containerschifffahrt ausgehen. In einer Expertise vom 24. April 2018 ("Havarien mit Containerfrachtern: Herausforderungen an das Havariekommando aus Umweltsicht") wurden die potentiellen Gefahren der Havariebekämpfung durch die in Containern geladenen Güter betrachtet.



Drucksache 249/19

... en bereits seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag für die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung leisten. Dabei muss die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum effektiv und kostengünstig erfolgen. Wohnen ist Daseinsvorsorge und damit elementarer Bestandteil einer Politik, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und bezahlbares Wohnen dürfen kein Widerspruch sein. Das geplante Gebäudeenergiegesetz muss daher den Aspekten des bezahlbaren Bauens und Wohnens Rechnung tragen.



Drucksache 237/19 (Beschluss)

... zur arbeitsmedizinischen Vorsorge



Drucksache 206/19

... 2. Ältere Menschen sind heute zwar gesünder als jede Generation vor ihnen, aber sie sorgen sich gleichwohl über die medizinischpflegerische Versorgung, Betreuung und Lebensqualität in der letzten Lebensphase. In einem Beratungsangebot soll bedürfnisorientiert auf medizinische Abläufe in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses eingegangen werden. Mögliche Notfallsituationen sollen besprochen und geeignete Maßnahmen zur palliativen und psychosozialen Versorgung dargestellt werden. Bestandteil der Beratung sollen auch bestehende rechtliche Vorsorgeinstrumente (insbesondere Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht) bzw. die Möglichkeit ihrer Aktualisierung sein. Die Wahrung der Menschenwürde und die Akzeptanz der Werte, Einstellungen und der Entscheidung der Patientin oder des Patienten müssen handlungsleitend sein. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung zu prüfen, ob und inwieweit das Angebot der gesundheitlichen Versorgungsplanung für Menschen mit lebenslimitierenden Erkrankungen gemäß § 132g

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/19




Entschließung

Zu Ziffer 1 Patientenbrief :

Zu Ziffer 2 Angebot der gesundheitlichen Versorgungsplanung :

Zu Ziffer 3 Strukturelle Beteiligung von Patientinnen und Patienten in allen Gremien des Gesundheitswesens :

Zu Ziffer 4 Bürgerbeteiligung zur Verbesserung von Patientenorientierung :

Zu Ziffer 5 Patientenentschädigungsfonds für Schäden in Härtefällen :


 
 
 


Drucksache 520/19 (Beschluss)

... Unter verbraucherschutzrechtlichen Aspekten erscheint die Begrenzung auf "Einfamilienhäuser" nicht zielführend. Es sollten auch Grundstücke, die zur Wohnbebauung vorgesehen sind, erfasst werden. Auch unter Zugrundelegung der Prämisse des Gesetzentwurfs, dass Geldanlagen (zur Altersvorsorge) schützenswert sind, erscheint die Begrenzung auf ein "Einfamilienhaus" zu eng. Die Begrifflichkeit wirkt auch deswegen unsachgemäß, da Gegenstand des Kaufvertrags ein Grundstück mit einer bestimmten Bebauung ist.



Drucksache 517/1/19

... Der vom Gesetzentwurf vorgesehene Einsatz des Vermögens der Krankenkassen aller Kassenarten bei der Aufbringung der Mittel im Haftungsfall setzt falsche Anreize, welche weder als solidarisch noch als Ausdruck eines fairen Kassenwettbewerbs gelten können. Krankenkassen bzw. deren Beitragszahler, welche durch wirtschaftliches Handeln und zur Absicherung der finanziellen Stabilität Vermögen aufgebaut haben, werden im Haftungsfall gegenüber Kassen ohne finanzielle Vorsorge einseitig benachteiligt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 29 Absatz 2 Nummer 5 SGG und Artikel 5 Nummer 2 § 4a Absatz 7 SGB V

2. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 90 Absatz 4 und Absatz 5 SGB IV

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Artikel 3 Nummer 2

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Artikel 3 Nummer 2

5. Zu Artikel 5 § 31 Absatz 1a Satz 5 SGB V

6. Zu Artikel 5 § 35a Absatz 3b SGB V

7. Zu Artikel 5 Nummer 3a - neu - § 67 Absatz 3 - neu - SGB V und Nummer 3b - neu - § 68c - neu - SGB V

§ 68c
Regionale Versorgungsinnovationen

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

8. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe b § 71 Absatz 4 Satz 3 SGB V

9. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe c - neu - § 71 Absatz 5 Satz 2 - neu - SGB V

10. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 73b Absatz 5 Satz 7 und Satz 8 SGB V , Nummer 7 § 83 Satz 4 und Satz 5 SGB V und Nummer 11 § 140a Absatz 2 Satz 7 und Satz 8 SGB V

11. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 103 Absatz 2 Satz 4, Satz 5, Satz 5a - neu - und Satz 8 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

12. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 125 Absatz 7 Satz 1a - neu - SGB V

13. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 136a Absatz 2 Satz 3 und Satz 9 SGB V

14. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 154 Satz 1, § 164 Absatz 3 Satz 4, § 165 Absatz 3, § 166 Absatz 1, § 167 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Nummer 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 Satz 1 und § 169 Absatz 5 SGB V

15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 14

Zu Artikel 5 Nummer 12

16. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 163 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB V

17. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 164a - neu - SGB V

§ 164a
Freiwillige finanzielle Hilfen

18. Zu Artikel 5 Nummer 14 Buchstabe b § 217b Absatz 4, Absatz 5 und Absatz 6 SGB V

19. Zu Artikel 5 Nummer 18 Buchstabe a - neu - § 260 Absatz 2 Satz 1 SGB V

20. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 260 Absatz 5 SGB V

21. Zu Artikel 5 Nummer 20 Buchstabe i Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ggg § 266 Absatz 8 Satz 1 Nummer 6 SGB V und Artikel 6 Nummer 7 § 19 RSAV

22. Zu Artikel 5 Nummer 21 § 267 Absatz 1 Satz 2 SGB V

23. Zu Artikel 5 Nummer 26 § 273 SGB V

24. Zu Artikel 5 Nummer 28 § 293a SGB V

25. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV

26. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV

27. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 RSAV

28. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 und Satz 9 RSAV

29. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 9 RSAV

30. Artikel 7 Nummer 1 - neu - § 6a Absatz 2 Satz 9 - neu - KHEntgG

‚Artikel 7 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

31. Artikel 7 § 8 Absatz 11 Satz 1 KHEntgG

32. Zu Artikel 7a - neu - § 17b Absatz 1 Satz 6 KHG

‚Artikel 7a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

33. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

34. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 115/19

... Bislang konnten keine unmittelbaren Auswirkungen von in der Umwelt vorhandenen Arzneimitteln auf die menschliche Gesundheit festgestellt werden. Wie die Weltgesundheitsorganisation berichtet23, deuten beweiskräftige Daten aus mehreren aktuellen Studien auf eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit dafür hin, dass Arzneimittel im Trinkwasser in den festgestellten niedrigen Konzentrationen24 eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. Jedoch merkt die WHO an, dass das Problem der Arzneimittelrückstände nicht ignoriert werden darf, und verweist auf ihren früheren Bericht25, in dem auf die möglichen Auswirkungen der Langzeitexposition von gefährdeten Bevölkerungsgruppen eingegangen wird, weshalb ein Vorsorgeansatz erforderlich ist, der mit dem Vorschlag der Kommission zur Aufnahme eines relevanten Parameters in die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 115/19




Mitteilung

1. Einleitung

2. Problemstellung

2.1 Konzentrationen von Arzneimitteln in der Umwelt

2.2 Wie Arzneimittel in die Umwelt gelangen

2.3 Auswirkungen auf die Umwelt

2.4 Auswirkungen über die Umwelt, einschließlich antimikrobieller Resistenz

2.5 Wissenslücken

2.6 Ausblick

3. Die Ziele des strategischen Ansatzes

4. GEGENWÄRTIGE Situation: EINSCHLÄGIGE Politik der Union und UMFASSENDERE Initiativen

4.1 Politik der Union

4.2 Weitere Initiativen

5. Maßnahmen

5.1 Verstärkte Aufklärung und Förderung einer umsichtigen Verwendung von Arzneimitteln

5.2 Unterstützung der Entwicklung von Arzneimitteln, die weniger schädlich für die Umwelt sind, und Förderung einer umweltfreundlicheren Herstellung

5.3 Verbesserung der Umweltverträglichkeitsprüfung und ihrer Überprüfung

5.4 Verringerung von Verschwendung und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung

5.5 Ausweitung der Umweltüberwachung

5.6 Schließen weiterer Wissenslücken

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 219/18

... Die Empfehlung entspricht sowohl den Maßnahmen und der Politik der EU im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz als auch den Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte, insbesondere Grundsatz 10 zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und Grundsatz 16 zum universellen Recht auf Gesundheitsvorsorge und Heilbehandlung.



Drucksache 372/18 (Beschluss)

... "Wir sind uns der Bedeutung des steuerlichen Querverbundes für die Finanzierung kommunaler Daseinsvorsorge bewusst. Wir werden uns deshalb weiterhin, gegebenenfalls auch durch Anpassung der relevanten Gesetze, für dessen dauerhaften Erhalt einsetzen."



Drucksache 347/18

... 2. Der Unterschied zwischen Vorbereitung und Notfallvorsorge



Drucksache 207/3/18

... Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, inwieweit Fahrzeuge, die im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zur Sicherstellung der Abfallbeseitigung und - entsorgung genutzt werden, von der Maut befreit werden können.



Drucksache 251/18

... Der Vorschlag steht mit der Überprüfung des Europäischen Finanzaufsichtssystems11 in Einklang, wonach die Europäische Bankenaufsichtsbehörde12, die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung13 sowie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde14 bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Risiken im Zusammenhang mit den Faktoren Umwelt, Soziales und Governance berücksichtigen müssen, damit die Aktivitäten auf den Finanzmärkten stärker mit den Nachhaltigkeitszielen im Einklang stehen. Schließlich ist der Vorschlag auch mit dem Vorschlag der Kommission für ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) vereinbar, der ebenfalls die Offenlegung mehrerer mit den ESG-Faktoren verbundener Informationen vorsieht15.



Drucksache 423/18

... Artikel 13 Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 423/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung u StrlSchV)

4 Inhaltsübersicht

Teil 1
Begriffsbestimmungen

§ 1
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen

Kapitel 1
Rechtfertigung von Tätigkeitsarten

§ 2
Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten

§ 3
Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 7 des Strahlenschutzgesetzes

§ 4
Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes

Kapitel 2
Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung

Abschnitt 1
Ausnahmen von der Genehmigungs- und Anzeigebedürftigkeit einer Tätigkeit; Ausnahmen von Genehmigungsvoraussetzungen

§ 5
Genehmigungsfreier Umgang

§ 6
Genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen

§ 7
Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung

§ 8
Genehmigungsfreier Betrieb von Störstrahlern

§ 9
Anzeigefreie Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern

§ 10
Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge

§ 11
Freigrenzen

Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe

§ 12
Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung

§ 13
Anmeldebedürftige grenzüberschreitende Verbringung

§ 14
Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung

§ 15
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung für die grenzüberschreitende Verbringung

Abschnitt 3
Bauartzulassung

§ 16
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Vorrichtung, die sonstige radioaktive Stoffe enthält

§ 17
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung

§ 18
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Röntgenstrahlern

§ 19
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Basisschutzgeräten

§ 20
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Hochschutzgeräten

§ 21
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Vollschutzgeräten

§ 22
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Schulröntgeneinrichtungen

§ 23
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Störstrahlern

§ 24
Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung

§ 25
Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung

§ 26
Bekanntmachung

Abschnitt 4
Rückstände

§ 27
Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen

§ 28
Ermittlung der von Rückständen verursachten Expositionen

§ 29
Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung oder Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz

§ 30
Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung als Bauprodukt

Kapitel 3
Freigabe

§ 31
Freigabe radioaktiver Stoffe; Dosiskriterium

§ 32
Antrag auf Freigabe

§ 33
Erteilung der Freigabe

§ 34
Vermischungsverbot

§ 35
Uneingeschränkte Freigabe

§ 36
Spezifische Freigabe

§ 37
Freigabe im Einzelfall

§ 38
Freigabe von Amts wegen

§ 39
Einvernehmen bei der spezifischen Freigabe zur Beseitigung

§ 40
Abfallrechtlicher Verwertungs- und Beseitigungsweg

§ 41
Festlegung des Verfahrens

§ 42
Pflichten des Inhabers einer Freigabe

Kapitel 4
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes

§ 43
Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten

§ 44
Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche

§ 45
Strahlenschutzanweisung

§ 46
Bereithalten des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung

Kapitel 5
Fachkunde und Kenntnisse

§ 47
Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz

§ 48
Aktualisierung der Fachkunde

§ 49
Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde

§ 50
Widerruf der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse

§ 51
Anerkennung von Kursen

Kapitel 6
Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Tätigkeiten

Abschnitt 1
Physikalische Strahlenschutzkontrolle; Strahlenschutzbereiche

§ 52
Einrichten von Strahlenschutzbereichen

§ 53
Abgrenzung, Kennzeichnung und Sicherung von Strahlenschutzbereichen

§ 54
Vorbereitung der Brandbekämpfung

§ 55
Zutritt zu Strahlenschutzbereichen

§ 56
Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen

§ 57
Kontamination und Dekontamination

§ 58
Verlassen von und Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen

§ 59
Einrichten von Strahlenschutzbereichen bei Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen

§ 60
Röntgenräume

§ 61
Bestrahlungsräume

§ 62
Räume für den Betrieb von Störstrahlern

§ 63
Unterweisung

§ 64
Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen

§ 65
Vorgehen bei der Ermittlung der Körperdosis

§ 66
Messung der Personendosis

§ 67
Ermittlung der Körperdosis des fliegenden Personals

§ 68
Beschäftigung mit Strahlenpass

§ 69
Schutz von schwangeren und stillenden Personen

§ 70
Schutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen; Beschäftigungsverbote

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften zum Schutz beruflich exponierter Personen

§ 71
Kategorien beruflich exponierter Personen

§ 72
Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten

§ 73
Dosisbegrenzung bei Überschreitung von Grenzwerten

§ 74
Besonders zugelassene Expositionen

§ 75
Sonstige Schutzvorkehrungen

§ 76
Besondere Regelungen zum Schutz des raumfahrenden Personals

Abschnitt 3
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen

§ 77
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen

§ 78
Ärztliche Überwachung nach Beendigung der Aufgabenwahrnehmung

§ 79
Ärztliche Bescheinigung

§ 80
Behördliche Entscheidung

§ 81
Besondere ärztliche Überwachung

Abschnitt 4
Besondere Regelungen zum Strahlenschutz i n Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen

§ 82
Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen

Abschnitt 5
Sicherheit von Strahlenquellen

Unterabschnitt 1
Hochradioaktive Strahlenquellen

§ 83
Werte für hochradioaktive Strahlenquellen

§ 84
Register über hochradioaktive Strahlenquellen

Unterabschnitt 2
Sicherheit und Sicherung von Strahlenquellen

§ 85
Buchführung und Mitteilung

§ 86
Buchführung und Mitteilung bei der Freigabe

§ 87
Sicherung und Lagerung radioaktiver Stoffe

§ 88
Wartung und Prüfung

§ 89
Dichtheitsprüfung

§ 90
Strahlungsmessgeräte

§ 91
Kennzeichnungspflicht

§ 92
Besondere Kennzeichnungspflichten

§ 93
Entfernen von Kennzeichnungen

§ 94
Abgabe radioaktiver Stoffe

§ 95
Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen

§ 96
Überlassen von Störstrahlern

§ 97
Aufbewahrung und Bereithalten von Unterlagen

§ 98
Einweisung in Tätigkeiten mit Strahlungsquellen

Abschnitt 6
Schutz der Bevölkerung und der Umwelt

§ 99
Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe

§ 100
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden Exposition

§ 101
Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevölkerung erhaltenen Exposition

§ 102
Zulässige Ableitungen radioaktiver Stoffe

§ 103
Emissions- und Immissionsüberwachung

§ 104
Begrenzung der Exposition durch Störfälle

Abschnitt 7
Vorkommnisse

§ 105
Vorbereitende Maßnahmen zur Vermeidung, zum Erkennen und zur Eindämmung der Auswirkungen eines Vorkommnisses bei der Anwendung am Menschen

§ 106
Vorbereitende Maßnahmen für Notfälle oder Störfälle

§ 107
Maßnahmen bei einem Notfall oder Störfall

§ 108
Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses

§ 109
Untersuchung, Aufzeichnung und Aufbewahrung

§ 110
Aufgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden

§ 111
Aufgaben der zentralen Stelle

§ 112
Meldung und Erfassung von Vorkommnissen nach anderen Rechtsvorschriften

§ 113
Ausnahme

Abschnitt 8
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen

Unterabschnitt 1
Technische Anforderungen

§ 114
Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen

§ 115
Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung

§ 116
Konstanzprüfung

§ 117
Aufzeichnungen

§ 118
Bestandsverzeichnis

Unterabschnitt 2
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen

§ 119
Rechtfertigende Indikation

§ 120
Schutz von besonderen Personengruppen

§ 121
Maßnahmen bei der Anwendung

§ 122
Beschränkung der Exposition

§ 123
Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie

§ 124
Informationspflichten

§ 125
Diagnostische Referenzwerte, Bevölkerungsdosis

§ 126
Risikoanalyse vor Strahlenbehandlungen

§ 127
Aufbewahrung, Weitergabe und Übermittlung von Aufzeichnungen, Röntgenbildern, digitalen Bilddaten und sonstigen Untersuchungsdaten

§ 128
Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen zur Qualitätssicherung

§ 129
Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle

§ 130
Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen

§ 131
Medizinphysik-Experte

§ 132
Aufgaben des Medizinphysik-Experten

Abschnitt 9
Besondere Anforderungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung

§ 133
Grundsatz der Einwilligung nach Aufklärung und Befragung

§ 134
Einwilligungen der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Person

§ 135
Aufklärung und Befragung

§ 136
Anwendung an nicht Einwilligungsfähigen und an Minderjährigen

§ 137
Weitere Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen

§ 138
Besondere Schutzpflichten

§ 139
Qualitätssicherung

§ 140
Aufbewahrungspflichten; weitere Regelungen zu Aufzeichnungen

§ 141
Mitteilungspflichten

§ 142
Abschlussbericht

§ 143
Behördliche Schutzanordnung

Abschnitt 10
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Tier in der Tierheilkunde

§ 144
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung

Abschnitt 11
Berechtigte Personen

§ 145
Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen

§ 146
Berechtigte Personen in der Tierheilkunde

§ 147
Berechtigte Personen außerhalb der Anwendung am Menschen oder der Tierheilkunde

Kapitel 7
Informationspflichten des Herstellers

§ 148
Informationspflichten des Herstellers von Geräten

Kapitel 8
Aufsichtsprogramm

§ 149
Aufsichtsprogramm

Teil 3
Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen

§ 150
Dosimetrie bei Einsatzkräften

§ 151
Besondere ärztliche Überwachung von Einsatzkräften

§ 152
Hilfeleistung und Beratung von Behörden, Hilfsorganisationen und Einsatzkräften bei einem Notfall

Teil 4
Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen

Kapitel 1
Schutz vor Radon

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze

§ 153
Festlegung von Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes

§ 154
Maßnahmen zum Schutz vor Radon für Neubauten in Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes

Abschnitt 2
Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen

§ 155
Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; anerkannte Stelle

§ 156
Arbeitsplatzbezogene Abschätzung der Exposition

§ 157
Ermittlung der Exposition und der Körperdosis

§ 158
Weitere Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes

Kapitel 2
Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten

§ 159
Ermittlung der spezifischen Aktivität

Kapitel 3
Radioaktive Altlasten

§ 160
Ermittlung der Exposition der Bevölkerung

§ 161
Prüfwerte bei radioaktiven Altlasten und bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus

§ 162
Emissions- und Immissionsüberwachung bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus

§ 163
Grundsätze für die Optimierung von Sanierungsmaßnahmen

§ 164
Inhalt von Sanierungsplänen

§ 165
Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten

Kapitel 4
Sonstige bestehende Expositionssituationen

§ 166
Schutz von Arbeitskräften bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen

Teil 5
Expositionssituationsübergreifende Vorschriften

Kapitel 1
Abhandenkommen, Fund und Erlangung; kontaminiertes Metall

§ 167
Abhandenkommen

§ 168
Fund und Erlangung

§ 169
Kontaminiertes Metall

§ 170
Information des zuständigen Bundesministeriums

Kapitel 2
Dosis- und Messgrößen

§ 171
Dosis- und Messgrößen

Kapitel 3
Gemeinsame Vorschriften für die berufliche Exposition

§ 172
Messstellen

§ 173
Strahlenschutzregister

§ 174
Strahlenpass

§ 175
Ermächtigte Ärzte

§ 176
Duldungspflichten

Kapitel 4
Bestimmung von Sachverständigen

§ 177
Bestimmung von Sachverständigen

§ 178
Erweiterung der Bestimmung

§ 179
Überprüfung der Zuverlässigkeit

§ 180
Unabhängigkeit

§ 181
Fachliche Qualifikation

§ 182
Prüfmaßstab

§ 183
Pflichten des behördlich bestimmten Sachverständigen

Teil 6
Schlussbestimmungen

Kapitel 1
Ordnungswidrigkeiten

§ 184
Ordnungswidrigkeiten

Kapitel 2
Übergangsvorschriften

§ 185
Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)

§ 186
Rückstände (§ 29)

§ 187
Freigabe (§§ 31 bis 42)

§ 188
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes (§§ 44 und 45)

§ 189
Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz (§§ 47, 49 und 51)

§ 190
Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit Strahlenschutzbereichen (§§ 52 bis 62)

§ 191
Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten (§ 72)

§ 192
Register über hochradioaktive Strahlenquellen (§ 84)

§ 193
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Exposition (§§ 100, 101, Anlage 11)

§ 194
Begrenzung der Exposition durch Störfälle (§ 104)

§ 195
Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen (§ 114)

§ 196
Ärztliche und zahnärztliche Stellen (§ 128)

§ 197
Dosis- und Messgrößen (§ 171)

§ 198
Strahlenpass (§ 174)

§ 199
Ermächtigte Ärzte (§ 175)

§ 200
Behördlich bestimmte Sachverständige (§ 181)

Anlage 1
[zu § 2] Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten

Teil
A Nicht gerechtfertigte Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung - ohne Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen

Teil
B Nicht gerechtfertigte Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen

Anlage 2
[zu den §§ 3 und 4] Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten

Teil
A Erforderliche Unterlagen für die Prüfung der Rechtfertigung nach den §§ 7 und 38 des Strahlenschutzgesetzes Erforderlich sind

Teil
B Zusätzliche Unterlagen für die Prüfung der Rechtfertigung nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes Erforderlich sind

Anlage 3
[zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96] Genehmigungsfreie Tätigkeiten

Teil
A

Teil
B

Teil
C

Teil
D

Teil
E

Anlage 4
[zu den §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3] Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte für hochradioaktive Strahlenquellen, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und bei den Berechnungen berücksichtigte Tochternuklide


 
 
 


Drucksache 425/1/18

... Die Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung mit Opt-out-Lösung und Altersvorsorgepflicht ist politisch vereinbart. Dennoch sieht das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz trotz der unbestrittenen Eilbedürftigkeit hierzu keine Regelungen vor. Diese sind daher im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch zu ergänzen.



Drucksache 402/1/18

... Bei Energieerzeugern in urbanen Räumen, die multifunktionale Maßnahmenkombinationen umsetzen, ist eine Förderung gerechtfertigt. Durch die multifunktionale Nutzung von urbanen Räumen sowohl für die Energieerzeugung als auch für Klimaanpassungsmaßnahmen, zum Beispiel bei der Kombination Photovoltaik auf Gründächern, werden u.a. die Klimaziele schneller erreicht und die klimatische Leistung der urbanen Räume verbessert. Gründächer bringen eine Leistungssteigerung der Solarmodule, da die Betriebstemperatur durch die Verdünstungskühlungsleistung der Pflanzen gesenkt wird. Gleichzeitig wird der Urbane-Hitzeinsel-Effekt vermindert und die Biodiversität der urbanen Räume gefördert. Die Retensionsfähigkeit der Gründächer trägt durch die Verzögerung des Abflusswassers und die daraus folgende Entlastung der Sielnetze bei Starkregenereignissen zur Überflutungsvorsorge der Stadt bei. Durch die Dämmwirkung eines Gründachs wird der Energieverbrauch für Kühlung und Heizung von Gebäuden reduziert und infolgedessen die Abdeckung des Energiebedarfs durch erneuerbaren Energien leichter gemacht.



Drucksache 87/18 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die einzelnen Empfehlungsbestandteile in inhaltlicher Hinsicht sehr detailliert ausgestaltet sind. Einige der genannten Empfehlungen stehen nicht im Einklang mit dem derzeitigen Alterssicherungssystem in Deutschland, das sowohl auf der Verpflichtung des Staates zur Gewährleistung sozialer Sicherheit als auch der Verantwortung des Einzelnen zur zusätzlichen Vorsorge aufbaut. Dies wäre im Rahmen der Umsetzung und der Ausarbeitung von Aktionsplänen über die auf nationaler Ebene ergriffenen Maßnahmen (Nummer 20 der vorgeschlagenen Ratsempfehlung) entsprechend zu berücksichtigen.



Drucksache 371/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt den durch die Bundesregierung angestrebten Aufbau der digitalen Infrastruktur und die Förderung des Breitbandausbaus durch den Bund. Der Bundesrat stellt fest, dass der geplante Netzinfrastrukturwechsel zur Glasfasertechnologie mit deutlich höheren Förderbedarfen verbunden ist. Vor dem Hintergrund des Daseinsvorsorgeauftrags des Bundes aus Artikel 87f des



Drucksache 468/18

... Ziel der Ermächtigung in Satz 1 Nummer 3 ist es, Regelungen von Grundsätzen für die Langzeitlagerung insbesondere von Samen und Embryonen festzulegen, um eine Sammlung und langfristig orientierte Verwendung von solchem genetischen Material sicherzustellen. Dies ist im Sinne einer nationalen Sammlung zur Langzeitlagerung aus Gründen der Vorsorge zur Erhaltung der genetischen Vielfalt in Deutschland erforderlich (Genbank). Die Deutsche Genbank für landwirtschaftliche Nutztiere wurde 2016 auf Basis einer Bund/Länder-Vereinbarung errichtet. Die Ermächtigung soll es ermöglichen, dass zukünftig auch Zuchtverbände und Zuchtunternehmen, Besamungsstationen, öffentliche Einrichtungen und Sonstige in einem abgestimmten Verfahren genetisches Material ohne Eigentumsübergang der nationalen Genbank unterstellen, in vorhandenen, geeigneten Einrichtungen lagern und bereitstellen und sich verpflichten, das genetische Material nur nach bestimmten Grundsätzen zu verwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 468/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Tierzuchtgesetz - (TierZG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

§ 3
Zuständige Behörden

§ 4
Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen

§ 5
Genehmigung von Zuchtprogrammen

§ 6
Zuchtprogramme aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 7
Befristung der Anerkennung und Genehmigung, besondere Regelungen

§ 8
Datenweitergabe für Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

§ 9
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 3
Erhaltung der genetischen Vielfalt

§ 10
Monitoring

§ 11
Verordnungsermächtigungen

§ 12
Erlass von Verwaltungsvorschriften

§ 13
Eintragungsbestätigung für Vorbuchtiere, Tierzuchtbescheinigung

§ 14
Abgabe von Samen

§ 15
Verwendung des Samens

§ 16
Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 17
Verwendung von Embryonen

§ 18
Besamungsstationen, Embryo-Entnahme oder -Erzeugungseinheiten

§ 19
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

§ 20
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 6
Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

§ 21
Zuständigkeit, gegenseitige Information, Außenverkehr, Verordnungsermächtigung

§ 22
Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden, Verordnungsermächtigungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Einziehung

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 25
Rechtsverordnungen in besonderen Fällen

§ 26
Übergangsvorschriften

§ 27
Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 28
Verordnungsermächtigungen zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Unionsrecht

§ 29
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 30
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen keine IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Abschnitt 3 Erhaltung der genetischen Vielfalt

Zu § 10

Zu § 11

Zu Nummer 1

Zu § 12

Zu Abschnitt 4 Anbieten, Abgabe und Verwendung von Vorbuchtieren, Samen, Eizellen und Embryonen

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

Zu § 20

Zu Abschnitt 6 Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4362, BMEL: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung der Länder

II.2. Weitere Kosten

II.3. Umsetzung von EU-Recht

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 315/18

... Die Pflege ist ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge, ihre Sicherstellung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die demografische Entwicklung stellt die Gesellschaft zunehmend vor die Frage, wie es auch künftig gelingen kann, den Menschen eine ausreichende, qualitätsgerechte und finanzierbare pflegerische Versorgung zur Verfügung zu stellen. Dazu ist es erforderlich, die Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen in der Pflege nachhaltig zu verbessern. Die Pflegebranche muss in der Konkurrenz um Fachkräfte mithalten können. Hierzu gehören gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Entlohnung der Pflegekräfte. Dass Pflege und Betreuung von Menschen im Vergleich zu anderen Branchen geringer vergütet wird, trifft auf immer weniger gesellschaftliche Akzeptanz.



Drucksache 356/18

... Da schädigende Effekte auf die Meeresumwelt durch Vorhaben des marinen Geo-Engineerings, einschließlich der Meeresdüngung, nicht ausgeschlossen werden können und weil die tatsächliche Eignung solcher Vorhaben als Klimaschutzmaßnahme nicht belegt ist, unterlag die Meeresdüngung seit 2008 in Übereinstimmung mit dem Vorsorgeprinzip nach verschiedenen internationalen Verträgen internationalen Moratorien. Aufgrund des Vorfalls vor der Küste Kanadas beschlossen die Vertragsparteien des Protokolls von 1996 zum Londoner Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (Londoner Protokoll) am 18. Oktober 2013 eine Änderung des Londoner Protokolls und legten international verbindliche Regelungen zum marinen Geo-Engineering fest. Die Änderungen der Entschließung LP.4(8) treten 60 Tage nach Ratifikation durch zwei Drittel der Vertragsparteien in Kraft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 3
Form und Inhalt des Antrags

§ 4
Prüfung des Antrags, öffentliche Bekanntmachung und Auslegung

§ 5
Beteiligung anderer Behörden

§ 6
Vorhaben mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen

§ 7
Einwendungen, Erörterungstermin

§ 8
Öffentliche Bekanntmachung

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Regelungen

II. Alternativen

III. Regelungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9


 
 
 


Drucksache 512/18 (Beschluss)

... b) ob die Möglichkeit besteht, eine Regelung zu schaffen, die anhand von allgemeinen Tatbestandsmerkmalen leicht vollziehbar den Export untersagt. Hierfür sollten als Kriterien ein "Alter der Anlage" sowie der Prüfaspekt "Abstand der Anlage zur deutschen Grenze", der die Planung von Katastrophenschutzmaßnahmen oder anderen erheblichen vorsorgenden Maßnahmen auf deutschem Staatsgebiet erforderlich macht, mitberücksichtigt werden.



Drucksache 37/18 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass trotz erreichter Fortschritte beim Aufbau Ost und bei der Bewältigung des Strukturwandels in altindustriell geprägten und ländlichen Regionen der westdeutschen Länder erhebliche Disparitäten fortbestehen. Das zu entwickelnde gesamtdeutsche System zur Förderung strukturschwacher Regionen muss die notwendigen Anpassungsprozesse durch die Stärkung von Innovationskraft, Investitionen, Infrastruktur und Daseinsvorsorge wirksam unterstützen. Seine Bedeutung wird angesichts der Beschleunigung des Strukturwandels durch die Digitalisierung, des fortschreitenden demografischen Wandels und auch zu erwartender Mittelkürzungen bei den EU-Struktur- und Investitionsfonds ab dem Jahr 2021 noch verstärkt.



Drucksache 486/18

... Anknüpfungspunkt für die Änderung war das Betriebsrentenstärkungsgesetz, mit dem seit dem 1. Januar 2018 die betriebliche Altersvorsorge durch Einbehalte von der Lohnsteuer gefördert werden kann. Ein solcher Einbehalt als staatlicher Zuschuss zur arbeitgeberseitigen Beteiligung an der betrieblichen Altersvorsorge ist bei der Bestimmung der Personalkosten zu berücksichtigen.



Drucksache 376/18 (Beschluss)

... "für pflegende Angehörige erbringt die Krankenkasse Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Vorsorgeeinrichtung unabhängig davon, ob die Leistungen nach Absatz 1 und 2 ausreichen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 17b Absatz 4 KHG

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 1, Satz 4, Satz 5 und Satz 6 KHG

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 3 KHG und Artikel 5 Nummer 4 § 14a - neu - KHSFV

§ 14a
Nachverteilung

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 7 - neu - KHG

5. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a KHG

6. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a KHG

7. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1a - neu - KHG

8. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1b - neu - KHG

9. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 3 KHG

10. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 4a - neu - KHG

11. Zu Artikel 5 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1a - neu - KHSFV

12. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 2 und § 12 Absatz 1 Nummer 3 KHSFV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b KHSFV

14. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a KHSFV

15. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 12 Absatz 1 Nummer 4 KHSFV

16. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b KHSFV

17. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b KHSFV

18. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 6 KHFSV

19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 12 Absatz 1 Nummer 1 KHSFV

20. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a und Buchstabe b KHFSV

21. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 2 Nummer 11 Buchstabe b, c und d KHSFV

22. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 17 Absatz 1 Nummer 3, 4 und 5 KHSFV

23. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7, Nummer 8, Nummer 9 und Nummer 10 - neu - IfSG

24. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - und a01 - neu - § 36 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 3 - neu - IfSG

25. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b bis e § 36 Absätze 6 bis 9 IfSG , Nummer 3 § 69 Absatz 1 Nummer 11 IfSG und Nummer 4 § 73 Absatz 1a Nummer 19 IfSG

26. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 23 Absatz 4 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 1a - neu - und Absatz 5 Satz 1a - neu - bis Satz 1e - neu - SGB V und Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 40 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB V

27. Zu Artikel 7 Nummer 10 § 132a Absatz 1 Satz 4 Nummer 5 SGB V und Artikel 11 Nummer 17 § 89 Absatz 3 Satz 3 SGB XI

28. Zu Artikel 7 Nummer 12 § 137j SGB V

29. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 8 Absatz 10 KHEntgG

30. Zu Artikel 9 Nummer 4 § 6a Absatz 2 Satz 6 KHEntgG

31. Zu Artikel 9 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1a Nummer 5 KHEntgG

32. Zu Artikel 9 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 5 Satz 2 KHEntgG

33. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Inhaltsübersicht und Nummer 3a - neu - § 18d - neu - SGB XI

§ 18d
Prüfung der strukturellen Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung

34. Zu Artikel 11 Nummer 3

35. Zu Artikel 11 Nummer 7a - neu - § 40 Absatz 2 Satz 1 SGB X

36. Zu Artikel 11 Nummer 17 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b § 89 Absatz 3 Satz 2 und Satz 3 SGB XI

37. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.