[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1977 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Vorsorge"


⇒ Schnellwahl ⇒

0380/20B
0269/20
0085/1/20
0295/20
0380/1/20
0166/20
0318/20
0181/20
0469/1/20
0086/1/20
0083/20
0013/20B
0047/20
0061/20
0028/1/20
0085/20B
0013/20
0028/20B
0286/20
0280/1/20
0242/20
0221/20
0455/20B
0306/2/20
0420/20B
0171/20
0363/20
0536/20
0051/20B
0009/20
0164/20
0210/20
0246/20
0420/1/20
0293/20
0455/1/20
0286/20B
0050/20
0088/1/20
0085/20
0006/20
0274/1/20
0469/20B
0033/20
0274/20
0245/1/20
0210/1/20
0141/20
0245/20B
0111/1/20
0272/20
0088/20
0086/20B
0306/1/20
0255/20
0051/1/20
0246/20B
0111/20B
0062/20
0429/20B
0246/2/20
0265/20B
0013/1/20
0087/20
0364/20
0086/20
0188/20
0341/20
0251/20
0055/20
0002/20
0434/1/20
0210/20B
0392/20
0007/20
0075/20
0165/20
0434/20B
0265/1/20
0521/19
0101/19B
0588/19
0399/1/19
0520/1/19
0650/1/19
0410/19
0520/19
0093/19B
0538/19
0611/19
0517/19
0191/19
0022/19
0237/1/19
0620/19B
0355/2/19
0629/19
0358/1/19
0337/19
0572/19
0650/19B
0068/19B
0355/1/19
0093/19
0001/19
0316/19
0340/1/19
0645/19B
0150/19
0067/19
0581/19B
0650/19
0628/19
0412/19
0067/1/19
0655/1/19
0299/19B
0307/19
0581/1/19
0022/1/19
0581/19
0593/19
0517/19B
0540/19
0289/19B
0022/19B
0004/19
0461/19
0308/19
0272/19
0299/19
0137/19B
0594/19B
0289/19
0620/19
0396/19
0523/19
0116/19
0399/19B
0115/1/19
0641/19
0540/19B
0563/1/19
0101/1/19
0128/19
0399/19
0636/19
0104/19
0670/19
0645/19
0395/1/19
0358/19B
0594/1/19
0084/19
0584/19
0068/19
0249/19
0237/19B
0206/19
0520/19B
0517/1/19
0115/19
0219/18
0372/18B
0347/18
0207/3/18
0251/18
0423/18
0425/1/18
0424/18
0402/1/18
0087/18B
0371/18B
0468/18
0315/18
0356/18
0512/18B
0037/18B
0486/18
0376/18B
0223/18
0551/18B
0553/18
0216/18
0067/18
0386/18
0163/18B
0582/18
0423/18B
0387/18
0290/1/18
0498/18
0032/1/18
0645/1/18
0512/2/18
0032/18B
0163/1/18
0246/18B
0423/1/18
0223/18B
0124/18
0207/18B
0103/1/18
0582/1/18
0433/18B
0281/18
0012/18B
0065/18
0012/1/18
0223/1/18
0173/18
0371/1/18
0581/18
0425/18B
0512/18
0551/18
0560/18B
0426/18
0213/18
0560/1/18
0540/18
0393/18
0087/1/18
0103/18
0503/18
0505/18
0582/18B
0205/1/18
0103/18B
0504/1/18
0037/1/18
0433/1/18
0290/18B
0352/18
0246/1/18
0645/18B
0066/1/17
0726/1/17
0757/17
0315/1/17
0733/1/17
0414/17
0184/1/17
0754/1/17
0068/1/17
0447/17
0164/1/17
0106/17
0121/17
0049/17
0089/17B
0750/1/17
0074/17B
0612/17
0412/17
0560/17B
0189/1/17
0342/17
0272/17
0049/17B
0753/17B
0004/17B
0115/17B
0186/2/17
0727/17B
0654/17
0588/1/17
0004/17
0733/17B
0115/1/17
0066/17
0543/17B
0156/1/17
0242/17B
0726/17B
0757/1/17
0254/2/17
0756/1/17
0236/17
0010/17B
0127/17
0759/17
0010/1/17
0072/17
0698/1/17
0231/17
0753/1/17
0488/17
0718/1/17
0765/17
0138/17
0004/1/17
0066/17B
0151/17
0396/1/17
0184/17
0129/17
0757/17B
0074/1/17
0212/17
0406/17
0189/17B
0072/1/17
0543/1/17
0068/17B
0110/17B
0579/17B
0098/17
0731/17
0696/17
0588/17B
0396/17
0089/1/17
0121/1/17
0448/1/17
0315/17B
0128/17
0698/17B
0098/17B
0276/1/17
0436/1/17
0460/17
0727/17
0411/17
0602/1/16
0645/16
0119/16B
0812/16
0010/16
0237/16B
0413/16
0769/16B
0049/16B
0274/16B
0116/16
0235/16
0813/16B
0143/16B
0408/16
0320/16
0505/16B
0118/16
0121/16
0502/16
0604/16
0655/16B
0780/1/16
0532/16
0809/16B
0541/16B
0200/16
0496/16
0073/1/16
0119/1/16
0347/16
0505/16
0109/16
0809/1/16
0557/16B
0793/1/16
0620/16B
0274/1/16
0520/16
0103/16
0476/1/16
0049/1/16
0294/16
0143/1/16
0455/1/16
0278/16
0494/16
0229/16
0299/16
0798/1/16
0797/1/16
0557/16
0228/1/16
0435/16
0544/16
0199/16
0650/1/16
0793/16B
0745/16
0237/1/16
0541/1/16
0769/1/16
0602/16B
0387/16B
0677/16
0279/16
0281/1/16
0454/16
0798/16B
0127/16
0657/16
0228/16B
0701/16
0124/16
0116/16B
0344/1/16
0415/16
0620/1/16
0188/16
0655/1/16
0044/1/16
0116/1/16
0745/16B
0780/16B
0813/1/16
0607/1/16
0653/16
0228/16
0387/1/16
0720/3/16
0310/16
0201/16
0094/15
0639/1/15
0364/15
0026/15
0143/15
0346/15B
0344/15B
0277/15B
0500/15B
0617/15B
0260/15
0496/1/15
0033/15
0446/15
0551/15B
0510/1/15
0453/1/15
0024/15
0005/15
0137/15B
0439/1/15
0242/1/15
0510/15B
0057/15
0631/15B
0453/15B
0283/15
0346/2/15
0551/15
0497/15
0350/1/15
0344/1/15
0519/15
0631/1/15
0105/15
0137/15
0063/15
0559/15
0181/15B
0144/15
0181/1/15
0465/15
0390/2/15
0496/15B
0325/15B
0350/15B
0056/15
0294/15
0540/15
0617/1/15
0195/15B
0143/15B
0371/15
0046/15
0278/15
0359/15B
0456/15
0346/1/15
0359/1/15
0492/1/15
0130/1/15
0414/14
0641/14B
0334/14
0506/1/14
0309/14
0432/14
0564/1/14
0562/14B
0119/14B
0223/1/14
0648/1/14
0640/5/14
0541/14
0350/14B
0051/14B
0303/14
0155/14B
0564/14B
0285/14
0295/14
0535/14
0648/14B
0150/14B
0592/14
0242/1/14
0152/14
0466/14
0295/14B
0635/14
0119/1/14
0530/14
0592/2/14
0640/1/14
0243/14
0350/1/14
0149/14
0414/14B
0505/14
0317/14
0111/1/14
0071/14B
0280/14
0509/14
0400/14
0562/1/14
0155/1/14
0571/3/14
0165/2/14
0223/14B
0571/14
0280/14B
0206/14
0640/14B
0150/1/14
0185/1/14
0441/1/14
0571/14B
0194/14
0185/14B
0243/14B
0441/14B
0202/14
0111/14B
0458/14
0189/13B
0259/2/13
0209/1/13
0207/13
0049/13B
0459/13
0113/13
0150/13
0635/13B
0053/13
0128/13B
0768/13B
0376/13B
0186/1/13
0209/2/13
0297/13
0149/13B
0734/13
0704/13B
0677/13
0704/1/13
0072/2/13
0189/1/13
0516/13
0342/13B
0576/13B
0768/1/13
0175/13
0049/13
0128/1/13
0680/13
0137/13
0692/13
0033/13
0734/13B
0580/1/13
0095/13B
0465/13
0088/13B
0679/2/13
0007/13
0327/1/13
0466/13
0217/1/13
0476/13B
0568/13
0125/13B
0026/13
0352/1/13
0519/1/13
0635/13
0325/13
0095/1/13
0493/13
0011/1/13
0527/13
0089/13B
0704/13
0580/13B
0094/13
0635/1/13
0141/13
0234/1/13
0752/13
0259/13B
0476/13
0695/13
0290/13
0217/13B
0343/13B
0576/1/13
0072/1/13
0158/13
0099/13
0636/13
0532/13B
0612/13
0149/1/13
0819/1/13
0149/13
0519/13B
0334/1/13
0240/1/13
0376/13
0089/1/13
0430/13
0444/13
0524/3/13
0734/1/13
0072/13
0603/13
0303/1/13
0583/13B
0376/1/13
0327/13B
0532/1/13
0137/13B
0072/13B
0464/13
0434/13
0173/13
0186/13B
0303/13B
0011/13B
0055/1/13
0543/13
0125/1/13
0330/13
0559/13
0234/13B
0464/1/13
0524/13B
0342/13
0240/13B
0031/13
0112/13
0209/13B
0088/1/13
0819/13B
0464/13B
0568/12
0091/12
0460/12B
0597/12
0331/12B
0331/1/12
0795/12
0632/12
0223/1/12
0319/12X
0703/12B
0370/12B
0745/12
0113/12
0745/12B
0676/12
0282/12
0557/12
0802/12
0170/12
0108/12B
0164/12B
0519/12
0525/12
0356/12B
0791/1/12
0703/1/12
0356/1/12
0460/1/12
0388/12
0197/12B
0185/12
0720/12B
0164/1/12
0581/1/12
0791/12B
0197/1/12
0323/12
0811/1/12
0166/12
0720/12
0176/12B
0661/1/12
0015/12B
0370/12
0619/12
0618/12
0751/1/12
0785/1/12
0702/1/12
0681/3/12
0313/12
0139/12B
0695/1/12
0789/12
0581/12B
0703/12
0302/1/12
0751/12B
0559/2/12
0109/12
0603/12
0176/1/12
0615/12
0702/12B
0661/12
0632/2/12
0611/12
0139/12
0452/1/12
0165/12
0694/12
0699/12
0501/12
0720/1/12
0488/1/12
0785/12B
0252/12
0652/12
0347/12
0503/12B
0488/12
0094/12B
0108/12
0043/12
0370/1/12
0666/12
0015/1/12
0223/12B
0460/12
0814/1/12
0468/12
0466/12
0661/12B
0314/1/12
0387/12
0428/12X
0811/12B
0338/12
0608/12
0555/12
0142/12
0139/1/12
0745/1/12
0259/12B
0801/12
0632/1/12
0282/1/12
0388/1/12
0094/1/12
0681/12
0126/12
0619/12B
0629/11B
0354/11
0629/1/11
0052/11
0342/11
0627/11
0407/11
0459/11
0276/3/11
0214/8/11
0827/11
0713/11
0279/11
0129/11
0781/2/11
0092/11
0877/11B
0214/7/11
0639/1/11
0320/11
0314/11
0694/11B
0877/1/11
0214/11
0232/11B
0522/1/11
0255/11
0873/11
0361/11
0528/11
0309/1/11
0214/11B
0031/1/11
0258/11
0150/2/11
0571/11
0850/11
0578/11B
0628/11
0025/2/11
0834/1/11
0424/11B
0809/11
0216/11
0216/11X
0877/11
0237/11
0639/2/11
0324/11
0214/1/11
0028/11
0150/11B
0232/1/11
0310/11
0639/11
0067/11
0152/11B
0588/11B
0780/11
0588/1/11
0150/11
0088/11
0785/11
0399/11B
0342/11B
0578/1/11
0054/1/11
0741/11
0834/11B
0870/2/11
0253/11B
0054/11
0354/11B
0867/11
0256/11
0639/11B
0642/2/11
0340/1/11
0551/11
0077/11
0810/11
0068/11
0360/11
0045/11
0855/11
0526/11
0231/11
0870/1/11
0334/11
0194/11
0342/1/11
0874/11B
0127/11
0054/11B
0825/11
0874/2/11
0202/11B
0613/11B
0763/11
0190/11
0216/11B
0340/11B
0743/11
0519/11
0177/11B
0340/11
0642/11B
0874/1/11
0177/1/11
0661/10
0466/10
0045/1/10
0267/10
0540/10B
0068/10
0540/1/10
0692/10
0151/1/10
0810/10
0095/10B
0683/2/10
0581/1/10
0003/10B
0104/10B
0591/10B
0104/10
0792/10
0712/10
0139/10
0482/10
0188/1/10
0003/10
0188/10B
0034/10
0702/10B
0227/10
0701/10
0010/10
0754/10
0684/2/10
0693/10B
0864/2/10
0839/10
0797/1/10
0532/1/10
0544/10
0679/10
0823/10B
0450/1/10
0066/10
0450/10B
0532/2/10
0530/1/10
0419/1/10
0262/1/10
0223/10
0267/1/10
0329/10
0702/1/10
0693/1/10
0139/10B
0771/10B
0680/5/10
0262/10
0698/10B
0225/10
0319/10
0864/10B
0484/10B
0052/10
0155/10
0003/1/10
0665/10
0675/10
0011/10
0490/10
0864/1/10
0823/10
0044/10B
0849/10
0591/1/10
0320/10
0267/10B
0247/10B
0771/1/10
0693/10
0698/1/10
0597/1/10
0001/10
0230/10
0291/10
0740/10
0652/1/10
0530/10
0500/1/10
0597/10B
0772/10
0684/3/10
0633/10
0762/10
0104/1/10
0691/10
0419/10B
0067/10
0735/10
0532/10B
0262/10B
0247/10
0530/10B
0581/10B
0045/10B
0246/10
0652/10B
0113/10
0620/10
0805/10
0177/10
0747/10
0780/10
0282/1/09
0335/09B
0380/09
0712/09
0014/09
0521/1/09
0221/09
0658/09
0617/1/09
0567/09B
0673/09
0217/09B
0095/09
0056/09B
0280/1/09
0056/1/09
0263/09
0449/09
0403/09
0280/09
0195/2/09
0228/09
0168/09B
0004/1/09
0675/09
0216/09
0805/09
0120/09
0173/09
0052/09
0277/1/09
0626/09
0456/09
0377/09
0449/09B
0280/09B
0846/09
0716/09
0026/09B
0403/09B
0617/09B
0282/09
0478/09
0499/09
0793/09
0567/09
0278/09B
0060/09B
0171/09B
0884/1/09
0634/09
0797/09
0230/09
0278/1/09
0567/2/09
0011/09
0278/09A
0174/09
0616/09
0168/09
0035/09
0335/1/09
0715/09
0059/09
0178/09
0411/09
0168/1/09
0386/09
0004/09B
0745/09
0338/09
0171/09
0074/09
0374/09
0334/09
0688/09
0075/09
0244/1/09
0167/09
0593/09
0195/09B
0282/09B
0154/09
0567/1/09
0253/09
0773/09
0656/09B
0171/1/09
0137/09
0031/09
0278/09
0280/09A
0099/09
0656/1/09
0128/09
0753/09
0060/09
0358/1/09
0678/09
0696/09
0135/09
0735/09
0884/09B
0277/09
0026/1/09
0834/09
0217/09
0165/09
0806/09
0227/09
0279/09
0317/09
0527/09
0563/08
0349/08B
0497/08B
0343/1/08
0633/08B
0643/08B
0438/08B
0022/08
0108/08B
0841/08
0500/08B
0342/1/08
0200/08
0342/08B
0487/08
0810/08
0768/08A
0498/1/08
0521/08
0692/08
0822/08
0315/08B
0887/08B
0039/08B
0433/08
0757/08
0635/08
0756/08
0343/08
0196/08
0844/1/08
0173/1/08
0185/08
0632/08
0381/08
0095/08
0637/08
0633/1/08
0512/08
0019/08
0133/08
0401/1/08
0185/1/08
0643/1/08
0185/08B
0643/08
0691/08B
0308/08
0710/08
0109/08
0113/08
0836/08
0788/08
0010/08A
0334/08
0108/08
0168/08
0239/08
0052/3/08
0982/08
0894/08
0996/08
0877/08
0606/1/08
0134/08
0084/08
0500/1/08
0999/08
0173/08B
0716/08
0513/08
0342/08
0760/08
0309/08
0906/08
0897/08
0685/08
0655/08
0593/08
0691/1/08
0021/08
0841/08B
0968/08
0315/08
0833/08
0733/08
0643/2/08
0401/08B
0392/08
0104/1/08
0170/08
0398/08
0563/08B
0109/08B
0102/08
0466/08
0076/08
0265/08
0176/08
0554/1/08
0338/1/08
0249/1/08
0883/08
0588/08
0753/08
0544/08B
0239/1/08
0605/08
0431/08
0029/1/08
0113/1/08
0497/1/08
0023/08
0180/08
0133/1/08
0544/08
0700/08
0544/1/08
0349/1/08
0635/08B
0404/08
0498/08B
0065/08
0800/08
0437/08
0065/08B
0789/08
0689/08
0964/08
0547/1/08
0832/08
0505/1/08
0343/08K
0532/08
0923/08B
0547/08B
0239/08B
0349/08
0575/1/08
0548/1/08
0819/08
0563/1/08
0438/08
0506/08
0923/3/08
0844/08B
0104/08B
0606/08B
0393/08
0338/08
0249/08B
0296/08
0873/08
0338/08B
0133/08B
0694/08
0181/08
0397/08
0039/08
0633/08
0135/08
0505/08B
0635/1/08
0020/08
0887/1/08
0554/08B
0018/08
0343/08B
0555/2/07
0938/07
0063/1/07
0543/07
0564/07
0952/07
0524/1/07
0210/07
0540/1/07
0904/1/07
0951/07
0796/1/07
0718/07
0138/07
0524/07B
0544/07B
0306/1/07
0560/07
0207/07
0803/07
0692/07
0562/07
0063/07B
0540/07
0309/07
0682/1/07
0722/07B
0930/07B
0643/07B
0559/07B
0722/1/07
0533/07
0141/1/07
0069/07
0603/07
0075/07
0048/07
0895/07
0824/07
0005/07
0928/1/07
0247/07
0928/07B
0775/07
0597/1/07
0614/07
0535/07
0664/07
0117/1/07
0597/07B
0542/07
0901/07B
0730/07
0012/07
0399/07
0385/07
0306/07
0432/1/07
0583/07
0432/07B
0865/1/07
0559/1/07
0476/1/07
0557/07
0476/07B
0888/07
0540/07B
0915/07
0431/07B
0865/07
0735/07
0720/07
0555/07B
0309/2/07
0369/07
0071/07
0663/07
0511/07
0150/07B
0355/1/07
0535/07B
0633/07
0150/07
0355/07B
0355/07
0865/07B
0535/1/07
0682/07
0048/07B
0447/07
0643/07
0901/07
0720/07C
0796/07B
0141/07B
0282/07
0939/07
0722/07
0748/07
0597/07
0782/07
0276/1/07
0518/07
0743/07B
0916/07
0417/07
0117/07B
0469/07
0554/07
0559/07
0930/07
0600/07
0431/1/07
0306/07B
0275/07
0743/07
0240/07
0682/07B
0309/07B
0807/07
0568/07
0563/07
0352/07
0371/07B
0233/07
0374/07
0751/06
0900/06
0621/06
0910/1/06
0658/06
0314/06
0713/06
0353/06
0696/2/06
0505/06
0101/06B
0099/06
0820/06B
0329/06
0678/1/06
0508/06
0779/06
0622/06B
0308/06
0823/06B
0254/06
0012/06B
0217/06B
0569/06
0159/06
0651/06
0321/06
0054/06
0119/1/06
0707/06B
0675/06
0010/1/06
0820/06
0886/1/06
0375/06
0151/06
0711/06
0898/06B
0108/06B
0508/06B
0717/06
0039/06
0558/06B
0754/1/06
0676/1/06
0884/06
0901/06
0004/1/06
0696/3/06
0217/06
0626/06
0325/06
0868/06
0285/06
0325/06B
0678/06
0455/06
0688/06
0108/1/06
0250/06
0349/1/06
0188/06
0077/06
0507/06
0349/06B
0119/3/06
0017/06
0073/06
0558/1/06
0081/06
0804/06
0743/1/06
0101/1/06
0603/06
0570/06
0947/06
0245/06B
0678/3/06
0634/06
0712/06B
0104/06
0101/06
0494/06
0090/06
0719/06
0426/06
0413/06
0623/06
0119/06B
0299/06
0796/06
0884/06B
0707/1/06
0823/06
0398/06
0105/06
0486/06
0898/06
0227/06
0056/06
0141/06
0751/1/06
0245/06
0754/06B
0153/06
0678/06B
0596/06
0755/06
0743/06
0012/1/06
0696/06
0741/06
0358/06
0004/06B
0485/06
0864/06
0527/06
0010/06B
0303/06
0240/05
0153/05B
0618/05B
0588/1/05
0900/05
0189/1/05
0618/1/05
0626/05
0550/1/05
0350/05
0696/05
0445/05
0463/05
0355/05
0412/05
0133/1/05
0582/05
0213/05B
0083/1/05
0390/1/05
0238/05
0444/05
0214/05B
0285/05
0121/05
0097/1/05
0397/05
0457/05
0400/05
0009/05
0185/05
0616/05B
0552/05
0706/1/05
0784/05B
0312/05
0022/05B
0932/05
0065/05
0329/05
0515/1/05
0153/05
0013/05
0759/1/05
0022/05
0364/05
0052/1/05
0785/1/05
0011/05
0732/05
0635/1/05
0912/1/05
0133/05B
0084/05
0818/05
0550/05B
0401/05
0241/05
0578/05
0721/05
0759/05
0706/05B
0163/1/05
0912/05B
0243/05
0873/05
0413/1/05
0946/05
0784/1/05
0891/05
0010/05
0089/05
0463/1/05
0413/05B
0262/05
0744/1/05
0323/05
0446/05
0785/05B
0403/05
0588/05
0354/05
0744/05B
0449/05
0139/05
0595/05
0509/05
0014/1/05
0136/1/05
0014/05
0318/1/05
0284/1/05
0819/1/05
0214/1/05
0492/05
0318/05B
0099/05
0097/05
0575/05
0674/05
0483/05
0556/05
0005/05
0520/05
0012/05
0390/05
0694/05
0617/05
0855/2/05
0463/05B
0588/05B
0052/05B
0052/05
0574/05
0759/05B
0616/2/05
0237/05
0008/05
0189/05B
0083/05B
0618/05
0107/05
0014/05B
0635/05B
0771/05
0136/05B
0268/04
0780/04
0983/2/04
0620/1/04
0365/04B
0807/04
0413/04B
0749/2/04
0482/04B
0929/04
0596/04
0336/04B
0487/04B
0666/2/04
0336/04
0983/04
0610/04
0806/04
0466/04
0457/04
0903/04
0985/04
0805/04
0438/04
0676/2/04
0782/04
0891/04
0012/04
0874/04
0466/04B
0983/04B
0504/04B
0645/04
0100/04B
0894/04
0571/04
0595/04
0280/3/04
0482/1/04
0128/04B
0876/04
0372/04B
0746/04
0664/04
0429/04B
0365/04
0682/04
0487/1/04
0455/04B
0165/04B
0915/04
0887/04B
0887/04
0049/03
0574/03B
0325/03B
0830/03B
0715/03
0120/1/03
0120/03B
Drucksache 246/2/20

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zeitnah für Sozialpädiatrische Zentren (SPZ), Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) und für ambulante Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Regelungen zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz in Analogie zu den bisherigen Unterstützungsleistungen für ambulante Leistungserbringer zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/2/20




Zu Artikel 4 Nummer 11a


 
 
 


Drucksache 265/20 (Beschluss)

... i) Darüber hinaus ist der Bundesrat der Auffassung, dass auf EU-Ebene eine Regelung geschaffen werden sollte, nach der die Produktverantwortlichen in geeigneter Weise, zum Beispiel durch einen finanziellen Lastenausgleich, einen Beitrag für die durch Lithium-Batterien entlang der gesamten Rücknahme- und Entsorgungskette verursachten Aufwendungen zur Brandvorsorge zu leisten haben.



Drucksache 13/1/20

... Auf der Grundlage des bisher geltenden Lagerstättengesetzes sind ausnahmslose Betretungsrechte auch für Wohngrundstücke gelebte und bewährte Praxis. Entsprechende Regelungen sind größtenteils in Landesrecht überführt worden. Eine Einschränkung dieser Betretungsrechte wird aus fachlichen Gründen abgelehnt, da hierdurch für die geologische Landesaufnahme als Instrument der Daseinsvorsorge erhebliche Einschränkungen erwachsen können.



Drucksache 364/20

... Eine zeitnahe Stärkung der gemeindlichen Finanzsituation ist geboten, um die ökonomischen Folgekosten der COVID-19-Pandemie für die Gemeinden zu mindern. Erheblich höhere ökonomische Folgekosten würden entstehen, wenn Gemeinden auf ihre durch Auswirkungen der COVID-19-Pandemie verschlechterte Finanzsituation mit Kürzungen bei den Investitionen oder der Daseinsvorsorge reagierten.



Drucksache 86/20

... "§ 111b Landesschiedsstelle für Versorgungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen und Bundesschiedsstelle für Rahmenempfehlungen, Verordnungsermächtigung"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 86/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund, Länder und Gemeinden

2. Gesetzliche Krankenversicherung

3. Soziale Pflegeversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 37c
Außerklinische Intensivpflege

§ 111b
Landesschiedsstelle für Versorgungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen und Bundesschiedsstelle für Rahmenempfehlungen, Verordnungsermächtigung

§ 132j
Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege, Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Bund, Länder und Gemeinden

Gesetzliche Krankenversicherung

Soziale Pflegeversicherung

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Demografische Aspekte

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bbaa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe bbaa

Zu Doppelbuchstabe bbbb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 188/20

... Im Rahmen der Vorsorge für die Erhaltung ihrer Funktionstüchtigkeit sind Böden zu überwachen. Neben dem Instrumentarium des Bundes-Bodenschutzgesetzes leistet hierzu die Bodenzustandserhebung einen wichtigen Beitrag. Die Bodenzustandserhebung im Wald ist Teil der Nachhaltigkeitskontrolle. Bodeninformationen werden darüber hinaus für die Erfüllung internationaler Berichtspflichten, insbesondere für die drei Rio-Konventionen der Vereinten Nationen (Übereinkommen über die biologische Vielfalt, Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung, Klimarahmenkonvention) benötigt. Unter der Klimarahmenkonvention fließen die Daten über die Änderung des Kohlenstoffvorrats in Waldböden in das Treibhausgasinventar und die Berichterstattung zum

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Erhebung der Grunddaten

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Erhebungsstandards

§ 4
Maßnahmen auf militärischen Liegenschaften

§ 5
Datenübermittlung

§ 6
Bundesprobenbank

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Folgen der Rechtsverordnung

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4642, BMEL: Entwurf einer Verordnung über Erhebungen zum Bodenzustand im Wald (BZEV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 341/20

... Satz 1 gilt insbesondere dann, wenn infolge des Erwerbs die sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder die militärische Sicherheitsvorsorge gefährdet sind."



Drucksache 251/20

... Die vorliegenden Regelungen sind im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2018 dauerhaft tragfähig, da sie das mit der Strategie verfolgte globale Ziel 3. "Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern." unterstützen. Insbesondere werden dem Indikator "Vorzeitige Sterblichkeit" und den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung Nr. 3b) "Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit und die Natur sind zu vermeiden." und Nr. 4c) "Eine nachhaltige Landwirtschaft muss (...) die Anforderungen an den vorsorgenden, insbesondere gesundheitlichen Verbraucherschutz beachten." Rechnung getragen. Wirkstoffe von Schädlingsbekämpfungsmitteln sind in Lebensmitteln unerwünschte Substanzen. Dadurch, dass durch die nationale Ausnahmeregelung nun die europäischen Referenzwerte mehr Beachtung erlangen, werden die Wirtschaftsbeteiligten dazu angehalten, für alle Lebensmittel des europäischen Markts den gleichen Standard einzuhalten. So wird der europäische Verbraucherschutz gestärkt. Die nationalen Lebensmittelüberwachungsbehörden werden durch die Regelung in ihrer Aufgabe, die Einhaltung von Vorschriften für den gesundheitlichen Verbraucherschutz risikoorientiert zu kontrollieren, unterstützt.



Drucksache 55/20

... Die Kommission wird die erfolgreiche 5G-Einführung in der EU weiterhin nachdrücklich unterstützen und dazu unter anderem auf die Mitgliedstaaten und Interessenträger zugehen, damit die Chancen der 5G-Technik ergriffen werden können. Dabei wird sie nach dem Vorsorgeprinzip11 und in Zusammenarbeit mit den einschlägigen internationalen Organisationen und den Wissenschaftskreisen relevante Gesundheitsaspekte gebührend berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 55/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. 5G-Einführung in der EU

3. Die EU-weit koordinierte Risikobewertung zur Cybersicherheit in 5G-Netzen

4. Das EU-Instrumentarium für die 5G-Cybersicherheit

Schlussfolgerungen

5. Umsetzung des Instrumentariums

5.1. Ein risikobasierter, abgestimmter Ansatz für 5G-Anbieter

5.2. Die unterstützende Rolle der Kommission bei Umsetzung des Instrumentariums

6. Schlussfolgerungen

Anlage
: Risikokategorien (Quelle: EU-weit koordinierte Risikobewertung)


 
 
 


Drucksache 2/20

... 2. die Vorgaben für die Erstellung und Umsetzung eines gemäß BSI IT-Grundschutz angemessenen Notfallkonzeptes, das sowohl die Notfallvorsorge als auch die Notfallbewältigung einschließt,



Drucksache 434/1/20

... Gegen eine solche Verschärfung sprechen aus Sicht des Bundesrates jedoch folgende Argumente: Zum einen handelt es sich bei der so genannten Eigenmittelempfehlung um keine harte aufsichtliche Anforderung, sondern um eine langfristige Zielquote, sodass eine Unterlegung auch mit "weicheren" Eigenmittelbestandteilen gerechtfertigt erscheint. Zum anderen berücksichtigt die EBA-Leitlinie zu Artikel 107 Absatz 3 CRD, auf die von der Bundesregierung in ihrer Begründung verwiesen wird, die spezifischen Besonderheiten der Risikovorsorge deutscher Kreditinstitute nicht angemessen, da das Instrument der Vorsorgereserven nach § 340f

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46f Absatz 7a KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe f - neu - § 2 Absatz 9i - neu - KWG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2 KWG

4. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 6d Absatz 1 Satz 3 KWG

5. Zu Artikel 2 Nummer 36 Buchstabe c § 15 Absatz 6 KWG

6. Zu Artikel 2 Nummer 37 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 24 Absatz 1 Nummer 15 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 39 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 25a Absatz 5b Satz 1 KWG

8. Zu Artikel 2 Nummer 42 § 25n KWG

9. Zu Artikel 8 Absatz 1 § 2 Absatz 4 Nummer 7 WpHG

10. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 2 § 65b Satz 1 und 2 WpHG

11. Zu Artikel 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 1a -neu- § 8a Absatz 5a, § 8b Absatz 2 Satz 1 StFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 9 § 319a Absatz 1 HGB

13. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 210/20 (Beschluss)

... Es gibt eine Vielzahl silikonverarbeitender Betriebe in Deutschland, bei denen im bestimmungsgemäßen Betrieb bei der Vulkanisation von Silikonkautschuk durch den Einsatz eines chlorhaltigen peroxidischen Vernetzungsmittels unbeabsichtigt PCB entstehen und emittiert werden können. Erste Abschätzungen zeigen, dass hierbei - je nach Größe und Durchsatz der betrachteten Anlagen von einer jährlichen PCB-Freisetzung im kg-Bereich auszugehen ist. An mehreren Standorten wurden hohe Belastungen mit PCB (insbesondere der PCB-Kongenere 47, 51 und 68) festgestellt, so dass aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes Empfehlungen ausgesprochen werden mussten, nach denen in der Nachbarschaft angebautes Gartengemüse nicht mehr bzw. nur noch in geringerem Umfang verzehrt werden soll. Da diese Anlagen und insbesondere die dort betriebenen Extruder und Temperöfen bisher keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen und aus diesem Grund Anforderungen zur Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen nicht ohne weiteres gefordert werden können, soll diese bestehende Regelungslücke durch eine entsprechende Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 210/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 392/20

... (2) Der Anspruch der Lausitz Energie Kraftwerk AG ist durch Zahlungen der Entschädigung an die Lausitz Energie Vorsorge- und Entwicklungsgesellschaft Brandenburg GmbH & Co. KG (Zweckgesellschaft Brandenburg) und die Lausitz Energie Vorsorge- und Entwicklungsgesellschaft Sachsen GmbH & Co. KG (Zweckgesellschaft Sachsen) zu erfüllen, wobei der Zahlungseingang bei den Zahlungsempfängern jeweils als Kapitaleinlage verbucht werden soll. Die quotale Aufteilung der Entschädigungszahlung zwischen den Zweckgesellschaften nach Satz 1 wird der Betreiber mit dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen gemeinsam abstimmen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie rechtzeitig vor Auszahlungsbeginn, möglichst aber noch im Jahr 2020 mitteilen. Auf Anforderungen des Landes Brandenburg oder des Freistaates Sachsen wird ein Teil der Entschädigung der Lausitz Energie Kraftwerk AG direkt an im Einvernehmen mit der Bundesrepublik Deutschland bestellte Treuhänder gezahlt. Die Anforderungen an die Treuhandvereinbarungen und den gegebenenfalls auf Treuhandkonten einzuzahlenden Teil der Entschädigung wird in dem nach § 49 mit den Anlagenbetreibern abzuschließenden öffentlichrechtlichen Vertrag näher konkretisiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/20




Gesetz

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz - KVBG)

3 Inhaltsübersicht

Anlage 1
(zu § 12 Absatz 3) Südregion Anlage 2 (zu Teil 5) Stilllegungszeitpunkte Braunkohleanlagen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zweck und Ziele des Gesetzes

§ 3
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Zielniveau, Ausschreibungsvolumen und Umfang der gesetzlichen Reduzierung

§ 4
Zielniveau und Zieldaten

§ 5
Erreichen des Zielniveaus durch Ausschreibungen und die gesetzliche Reduzierung

§ 6
Ermittlung des Ausschreibungsvolumens und des Umfangs der gesetzlichen Reduzierung

§ 7
Ermittlung des Ausgangsniveaus durch die Bundesnetzagentur

§ 8
Beschleunigtes Verfahren zur Erfassung der Steinkohleanlagen

§ 9
Verbindliche Stilllegungsanzeige und verbindliche Kohleverfeuerungsverbotsanzeige

Teil 3
Ausschreibungen zur Reduzierung der Steinkohleverstromung

§ 10
Gegenstand der Ausschreibungen, Gebotstermine

§ 11
Bekanntmachung der Ausschreibung

§ 12
Teilnahmeberechtigung

§ 13
Zuordnung zu Dampfsammelschienenblöcken für die Ausschreibungen

§ 14
Anforderungen an Gebote

§ 15
Rücknahme von Geboten

§ 16
Ausschluss von Bietern

§ 17
Ausschluss von Geboten

§ 18
Zuschlagsverfahren

§ 19
Höchstpreis

§ 20
Verfahren bei Unterzeichnung der Ausschreibung

§ 21
Zuschlagstermine, Erteilung der Zuschläge

§ 22
Unterrichtung der für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuständigen Behörden

§ 23
Anspruch auf den Steinkohlezuschlag, Fälligkeit

§ 24
Öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge

§ 25
Verhältnis der Steinkohleausschreibung zur Kapazitätsreserve

§ 26
Gewährleistung der Netzsicherheit bei der Ausschreibung

Teil 4
Gesetzliche Reduzierung der Steinkohleverstromung

§ 27
Gesetzliche Reduzierung, Anordnungstermine

§ 28
Gesetzliche Reduktionsmenge

§ 29
Verfahren der Reihung durch die Bundesnetzagentur

§ 30
Zuordnung zu Dampfsammelschienenblöcken für die gesetzliche Reduzierung

§ 31
Investitionen in Steinkohleanlagen

§ 32
Aktualisierung der Reihung, Pflichten der Anlagenbetreiber

§ 33
Anordnungsverfahren

§ 34
Netzanalyse und Prüfung der Aussetzung der Anordnung der gesetzlichen Reduzierung

§ 35
Anordnung der gesetzlichen Reduzierung und deren Aussetzung

§ 36
Verhältnis der gesetzlichen Reduzierung zur Kapazitätsreserve

§ 37
Gewährleistung der Netzsicherheit bei der gesetzlichen Reduzierung

§ 38
Steinkohle-Kleinanlagen

§ 39
Härtefälle

Teil 5
Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung

§ 40
Stilllegung von Braunkohleanlagen

§ 41
Wahlrechte im Stilllegungspfad

§ 42
Netzreserve

§ 43
Braunkohle-Kleinanlagen

§ 44
Entschädigung für die Stilllegung von Braunkohleanlagen

§ 45
Auszahlungsmodalitäten

§ 46
Ausschluss Kohleersatzbonus

§ 47
Überprüfung der vorzeitigen Stilllegung

§ 48
Energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II

§ 49
Ermächtigung der Bundesregierung zum Abschluss eines öffentlichrechtlichen Vertrags

§ 50
Sicherheitsbereitschaft

Teil 6
Verbot der Kohleverfeuerung, Neubauverbot

§ 51
Verbot der Kohleverfeuerung

§ 52
Vermarktungsverbot

§ 53
Verbot der Errichtung und der Inbetriebnahme neuer Stein- und Braunkohleanlagen

Teil 7
Überprüfungen

§ 54
Regelmäßige Überprüfungen der Maßnahme

§ 55
Überprüfung der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Preisgünstigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems; Zuschüsse für stromkostenintensive Unternehmen

§ 56
Überprüfung des Abschlussdatums

Teil 8
Anpassungsgeld

§ 57
Anpassungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Teil 9
Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme

§ 58
Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme

Teil 10
Sonstige Bestimmungen

§ 59
Bestehende Genehmigungen

§ 60
Verordnungsermächtigungen

§ 61
Aufgaben der Bundesnetzagentur

§ 62
Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur

§ 63
Gebühren und Auslagen

§ 64
Rechtsschutz

§ 65
Bußgeldvorschriften

§ 66
Fristen und Termine

Anlage 1
(zu § 12 Absatz 3) Südregion

Anlage 2
(zu Teil 5) Stilllegungszeitpunkte Braunkohleanlagen

Anlage n

Artikel 2
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 24a
Schrittweise Angleichung der Übertragungsnetzentgelte, Bundeszuschüsse.

§ 54b
Zuständigkeiten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2019/941 , Verordnungsermächtigung

Anlage 2
(zu § 13g) Vergütung Sicherheitsbereitschaft

Artikel 5
Änderung der Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Gebührenverordnung

Artikel 6
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Artikel 7
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 7a
Bonus für innovative erneuerbare Wärme

§ 7b
Bonus für elektrische Wärmeerzeuger

§ 7c
Kohleersatzbonus

§ 7d
Südbonus

§ 7e
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Boni

§ 8c
Ausschreibungsvolumen

Anlage
(zu den §§ 7b und 7d) Südregion

Artikel 8
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 9
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 274a
Verarbeitung von Sozialdaten im Zusammenhang mit dem Anpassungsgeld nach § 57 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes

§ 291
Erstattungen für Anrechnungszeiten für den Bezug von Anpassungsgeld

Artikel 10
Beihilferechtlicher Vorbehalt

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 7/20

... Zudem unterstützt das THW mit vorheriger Zustimmung des Auswärtigen Amts (Zentrale; AA) deutsche Auslandsvertretungen bei deren Aufgabe, Schutz und Hilfe für Deutsche im Ausland zu leisten, z.B. nach § 6 des Konsulargesetzes (Hilfe in Katastrophenfällen), und Maßnahmen zur Krisenvorsorge zu treffen, z.B. nach § 1 Absatz 2 und § 25 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst. So ist das THW auf Grund seiner technischen Expertise oftmals in sogenannten Krisenvorsorgeteams vertreten, die vom AA in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Verteidigung zu deutschen Auslandsvertretungen in Regionen mit hoher Wahrscheinlichkeit des Eintritts von Naturkatastrophen entsandt werden, um dort Vorsorgemaßnahmen für Krisenfälle zu treffen bzw. um in Krisenfällen Hilfe zu leisten, z.B. Naturkatastrophen wie Erdbeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/20




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des THW-Gesetzes

§ 1
Rechtsform, Aufgaben und Personal

§ 1a
Einsatzkräfte und Einrichtungen

§ 1b
Forschung

§ 2
Helferinnen und Helfer; Verordnungsermächtigung

§ 3
Ausgleichsansprüche und soziale Sicherung.

§ 4
Mitwirkung; Verordnungsermächtigung

§ 6
Gebühren und Auslagen bei Amtshilfe; Verordnungsermächtigung für Kostenerstattungen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Demografische Auswirkungen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu § 1a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 1b

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu § 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Satz 2 - neu -

Zu den Sätzen 3 bis 5

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Satz 1

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Satz 3

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu Satz 3

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 8

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 4

Zu § 5

Zu Nummer 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 75/20

... "(4) Zur Förderung der Durchführung von Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen erhalten die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds jährlich eine Pauschale für jeden Versicherten, der an einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, 3, 4 und 15 vorgesehenen Mutterschaftsvorsorge, Gesundheits- oder Früherkennungsuntersuchung nach § 25 Absatz 1, 2 und den §§ 25a und 26, Individualprophylaxe nach § 22 Absatz 1, 3 und § 22a Absatz 1 oder Schutzimpfung nach § 20i Absatz 1 teilgenommen hat. Das Bundesamt für Soziale Sicherung ermittelt die Höhe der Zuweisungen und weist die entsprechenden Mittel den Krankenkassen zu. § 266 Absatz 9 gilt entsprechend. Das Nähere über die Kriterien der Vergabe und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Gesundheit in der Rechtsverordnung nach § 266 Absatz 8 Satz 1."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/20




Gesetz

Artikel 0
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 4a
Wettbewerb der Krankenkassen, Verordnungsermächtigung

Erster Titel Arten der Krankenkassen

§ 143
Ortskrankenkassen

§ 144
Betriebskrankenkassen

§ 145
Innungskrankenkassen

§ 146
Landwirtschaftliche Krankenkasse

§ 147
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 148
Ersatzkassen

Zweiter Titel Besondere Vorschriften zur Errichtung, zur Ausdehnung und zur Auflösung von Betriebskrankenkassen sowie zum Ausscheiden von Betrieben aus Betriebskrankenkassen

§ 149
Errichtung von Betriebskrankenkassen

§ 150
Verfahren bei Errichtung

§ 151
Ausdehnung auf weitere Betriebe

§ 152
Ausscheiden von Betrieben

§ 153
Auflösung

§ 154
Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen

Dritter Titel Vereinigung, Schließung und Insolvenz von Krankenkassen

§ 155
Freiwillige Vereinigung

§ 156
Vereinigung auf Antrag

§ 157
Verfahren bei Vereinigung auf Antrag

§ 158
Zusammenschlusskontrolle bei Vereinigungen von Krankenkassen

§ 159
Schließung

§ 160
Insolvenz von Krankenkassen

§ 161
Aufhebung der Haftung nach § 12 Absatz 2 der Insolvenzordnung

§ 162
Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden

§ 163
Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen

§ 164
Vorübergehende finanzielle Hilfen

Vierter Titel Folgen der Auflösung, der Schließung und der Insolvenz

§ 165
Abwicklung der Geschäfte

§ 166
Haftung für Verpflichtungen bei Auflösung oder Schließung

§ 167
Verteilung der Haftungssumme auf die Krankenkassen

§ 168
Personal

§ 169
Haftung im Insolvenzfall

§ 170
Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen, Verordnungsermächtigung

§ 267
Datenverarbeitung für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 268
Risikopool

§ 273
Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich

§ 293a
Transparenzstelle für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung und über eine besondere Versorgung

§ 329
Übergangsregelung für am ... [einsetzen: Tag des Inkrafttretens nach Artikel 11 dieses Gesetzes] bereits geschlossene Krankenkassen

Artikel 6
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 2
Risikogruppen

§ 3
Versicherungszeiten

§ 5
Bekanntmachungen

§ 6
Zahlungsverkehr und Verrechnung

Abschnitt 2
Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten

§ 7
Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 8
Auswahl und Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells

§ 9
Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich

§ 10
Folgegutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte

Abschnitt 3
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds

§ 11
Zuweisungen für das Krankengeld

§ 12
Ermittlung der Höhe der Grundpauschale

§ 13
Zuweisungen für sonstige Ausgaben

§ 14
Risikopool

§ 15
Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme

§ 16
Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung

§ 17
Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen

§ 18
Jahresausgleich

§ 19
Ausschluss auffälliger Risikogruppen

§ 20
Prüfung der Datenmeldungen

§ 21
Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 273 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 22
Durchführung des Einkommensausgleichs

Abschnitt 4
Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen

§ 23
Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds

Abschnitt 5
Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 24
Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme

§ 25
Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten

§ 26
Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen

Abschnitt 6
Übergangsregelung

§ 27
Übergangsregelung

Artikel 7
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 7a
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 8
Änderung der SGB V-Übertragungsverordnung

§ 1
Die in § 170 Absatz, Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 162 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltenen Ermächtigungen werden auf das Bundesamt für Soziale Sicherung übertragen.

Artikel 8a
Änderung der Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung

Artikel 9
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10a
Änderung des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 165/20

... (ABl. L 198 vom 25.7.2019, S. 241) geändert worden ist; ihre Mindestversicherungssummen orientieren sich an den Haftungshöchstbeträgen. Die Deckungsvorsorgeverpflichtungen für die nicht von der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 434/20 (Beschluss)

... Gegen eine solche Verschärfung sprechen aus Sicht des Bundesrates jedoch folgende Argumente: Zum einen handelt es sich bei der so genannten Eigenmittelempfehlung um keine harte aufsichtliche Anforderung, sondern um eine langfristige Zielquote, sodass eine Unterlegung auch mit "weicheren" Eigenmittelbestandteilen gerechtfertigt erscheint. Zum anderen berücksichtigt die EBA-Leitlinie zu Artikel 107 Absatz 3 CRD, auf die von der Bundesregierung in ihrer Begründung verwiesen wird, die spezifischen Besonderheiten der Risikovorsorge deutscher Kreditinstitute nicht angemessen, da das Instrument der Vorsorgereserven nach § 340f

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe f - neu - § 2 Absatz 9i - neu - KWG

2. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2 KWG

3. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 6d Absatz 1 Satz 3 KWG

4. Zu Artikel 2 Nummer 36 Buchstabe c § 15 Absatz 6 KWG

5. Zu Artikel 2 Nummer 37 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 24 Absatz 1 Nummer 15 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 2 Nummer 39 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 25a Absatz 5b Satz 1 KWG

7. Zu Artikel 2 Nummer 42 § 25n KWG

8. Zu Artikel 8 Absatz 1 § 2 Absatz 4 Nummer 7 WpHG

9. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 2 § 65b Satz 1 und 2 WpHG

10. Zu Artikel 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 1a -neu- § 8a Absatz 5a, § 8b Absatz 2 Satz 1 StFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 9 § 319a Absatz 1 HGB

12. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 265/1/20

... i) Darüber hinaus ist der Bundesrat der Auffassung, dass auf EU-Ebene eine Regelung geschaffen werden sollte, nach der die Produktverantwortlichen in geeigneter Weise, zum Beispiel durch einen finanziellen Lastenausgleich, einen Beitrag für die durch Lithium-Batterien entlang der gesamten Rücknahme- und Entsorgungskette verursachten Aufwendungen zur Brandvorsorge zu leisten haben.



Drucksache 101/19 (Beschluss)

... aa) Es sollten durch einen geeigneten rechtlichen und tatsächlichen Rahmen weitere Anreize zur Vorsorge über Vollmachten geschaffen werden, sodass in vielen Fällen eine Betreuung gar nicht notwendig wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 101/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 2 § 277 Absatz 3 Satz 2 FamFG

3. Zu Artikel 3 Evaluierung

Artikel 3
Evaluierung

4. Zu Artikel 4 Inkrafttreten

5. Zur Begründung allgemein


 
 
 


Drucksache 588/19

... Die Erhöhung der Notdienstgebühren ist erforderlich zur Erreichung zwingender Gründe des Allgemeinwohls. So trägt die Aufrechterhaltung des Bereitschaftsdienstes durch Tierärztliche Kliniken trägt erheblich zur adäquaten Notversorgung von Tieren bei. Der tierärztliche Notdienst gewährleistet die Versorgung von Tieren auch außerhalb regulärer Öffnungszeiten von Tierarztpraxen, Tierkliniken und Tierärztlichen Kliniken. Dies ergänzt die reguläre tierärztliche Versorgung von Tieren und macht eine 24-Stunden-Versorgung von Tieren möglich. Damit ist die Möglichkeit eröffnet, Zoonosen, andere Tierseuchen oder Tierkrankheiten rasch erkennen und bekämpfen zu können. Dies kommt der menschlichen Gesundheit (Schutz der öffentlichen Gesundheit als Daseinsvorsorge), der Tiergesundheit (Tierschutz als Staatsziel, Artikel 20a des



Drucksache 399/1/19

... Die Bereitstellung war vom Verband für die Mitglieder, die Belieferung hingegen für bestimmte Abnehmer im Rahmen der Krisenvorsorge vorgesehen. Insofern handelt es sich bei der Änderung nicht um redaktionelle, sondern um eine materiellrechtliche, da die Belieferungspflicht an bestimmte Abnehmer im Krisenfall nunmehr entfällt und dies eine Regelungslücke zwischen geplanter Bereitstellung und bisheriger Lieferung entstehen lässt.]



Drucksache 520/1/19

... Unter verbraucherschutzrechtlichen Aspekten erscheint die Begrenzung auf "Einfamilienhäuser" nicht zielführend. Es sollten auch Grundstücke, die zur Wohnbebauung vorgesehen sind, erfasst werden. Auch unter Zugrundelegung der Prämisse des Gesetzentwurfs, dass Geldanlagen (zur Altersvorsorge) schützenswert sind, erscheint die Begrenzung auf ein "Einfamilienhaus" zu eng. Die Begrifflichkeit wirkt auch deswegen unsachgemäß, da Gegenstand des Kaufvertrags ein Grundstück mit einer bestimmten Bebauung ist.



Drucksache 650/1/19

Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz - GKV-BRG)



Drucksache 520/19

... Aufgrund der Marktgegebenheiten befinden sich Kaufinteressenten, ähnlich wie zuvor auch Mietinteressenten, in einer faktischen Zwangslage, deren Regulierung im Interesse des Verbraucherschutzes erforderlich ist. Insbesondere in Ballungsräumen besteht ein Nachfrageüberschuss. Dieser Überschuss wird sich perspektivisch für Häuser und Eigentumswohnungen vor allem in den Ballungszentren und Wachstumsregionen fortsetzen. Das knappe Angebot hat nicht nur Auswirkungen auf die Entwicklung der Immobilienpreise. Insbesondere auf angespannten Immobilienmärkten bewirkt es auch, dass Kaufinteressenten sich gezwungen sehen, einen festgelegten Provisionssatz zu übernehmen, obwohl die Entscheidung zur Einschaltung des Maklers häufig ohne ihr Zutun getroffen wurde und sie keinerlei Möglichkeit haben, die Höhe der Provision zu verhandeln. Zwar mag nicht in demselben Ausmaß wie bei Mietern das Grundbedürfnis nach einer Wohnung betroffen sein. Jedoch sind häufig gerade die steigenden Mietpreise Anlass, sich vom Mietmarkt unabhängig zu machen und eine Immobilie zu erwerben. Daneben tritt der Wunsch nach einer sicheren Altersvorsorge.



Drucksache 93/19 (Beschluss)

... eine angemessene Gesundheitsvorsorge und Heilbehandlung. Weiterhin wird auch in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordung präzisiert, dass jeder, der Nutztiere hält - soweit erforderlich - unverzüglich Maßnahmen für die Behandlung, Absonderung oder die Tötung kranker oder verletzter Tiere zu ergreifen hat (§ 4 Absatz 1 Nummer 3



Drucksache 538/19

... Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes



Drucksache 611/19

... Art. 13c Abs. 1 der Richtlinie stellt klar, dass nationale Rechtsvorschriften unberührt bleiben, in deren Rahmen gemäß den Rechtsordnungen und Rechtstraditionen der Mitgliedstaaten Behörden, Personen oder Stellen benannt werden, die mit der Bearbeitung von Online-Verfahren betraut sind. Die bewährte und zuverlässige Führung des Handelsregisters bei den Registergerichten bleibt also ebenso unberührt wie die zentrale Einbindung von Notaren als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. Dies ist insbesondere notwendig, um auch im Falle des Online-Verfahrens das bisher in Deutschland bestehende hohe Niveau der Registerwahrheit und Registerverlässlichkeit beizubehalten, welches maßgeblich auf der materiellen Richtigkeitskontrolle durch Notare, auf dem System der vorsorgenden Rechtspflege insgesamt und auf dem Prinzip der Vier-Augen-Kontrolle durch Notar und Registergericht beruht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 611/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 2
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 35a
Beurkundung mittels Fernkommunikation

§ 40a
Elektronische Beglaubigungen in Handelsregistersachen

Artikel 4
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 10b
Urkundstätigkeit nach § 35a und § 40a des Beurkundungsgesetzes

§ 78p
Videokommunikationssystem für Verfahren nach § 35a und § 40a des Beurkundungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 6
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 7
Änderung des eID-Karte-Gesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Online-Eintragung bei der Gründung von Gesellschaften

2. Online-Einreichung durch Gesellschaften

3. Eintragung von Zweigniederlassungen von Gesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten

4. Anerkennung von Identifizierungsmitteln für die Zwecke von Onlineverfahren

II. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Gesellschaftspolitischer Art

3. Gleichstellungspolitischer Art

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 517/19

... Die Präventionsorientierung des RSA wird gestärkt, indem eine Vorsorge-Pauschale in den RSA eingeführt wird. Damit wird der Anreiz für die Krankenkassen gestärkt, die Inanspruchnahme von Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen ihrer Versicherten zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Weiterentwicklung des RSA

Weiterentwicklung des Organisationsrechts

Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 4a
Wettbewerb der Krankenkassen, Verordnungsermächtigung

Erster Abschnitt

Erster Titel Arten der Krankenkassen

§ 143
Ortskrankenkassen

§ 144
Betriebskrankenkassen

§ 145
Innungskrankenkassen

§ 146
Landwirtschaftliche Krankenkasse

§ 147
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 148
Ersatzkassen

Zweiter Titel Besondere Vorschriften zur Errichtung, zur Ausdehnung und zur Auflösung von Betriebskrankenkassen sowie zum Ausscheiden von Betrieben aus Betriebskrankenkassen

§ 149
Errichtung von Betriebskrankenkassen

§ 150
Verfahren bei Errichtung

§ 151
Ausdehnung auf weitere Betriebe

§ 152
Ausscheiden von Betrieben

§ 153
Auflösung

§ 154
Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen

Dritter Titel Vereinigung, Schließung und Insolvenz von Krankenkassen

§ 155
Freiwillige Vereinigung

§ 156
Vereinigung auf Antrag

§ 157
Verfahren bei Vereinigung auf Antrag

§ 158
Zusammenschlusskontrolle bei Vereinigungen von Krankenkassen

§ 159
Schließung

§ 160
Insolvenz von Krankenkassen

§ 161
Aufhebung der Haftung nach § 12 Absatz 2 der Insolvenzordnung

§ 162
Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden

§ 163
Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen

§ 164
Vorübergehende finanzielle Hilfen

Vierter Titel Folgen der Auflösung, der Schließung und der Insolvenz

§ 165
Abwicklung der Geschäfte

§ 166
Haftung für Verpflichtungen bei Auflösung oder Schließung

§ 167
Verteilung der Haftungssumme auf die Krankenkassen

§ 168
Personal

§ 169
Haftung im Insolvenzfall

§ 170
Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen, Verordnungsermächtigung

§ 267
Datenverarbeitung für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 268
Risikopool

§ 273
Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich

§ 293a
Transparenzstelle für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung oder über eine besondere Versorgung

§ 327
Übergangsregelung zur Änderung der Größe des Verwaltungsrates des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

§ 328
Übergangsregelung für am ... [einsetzen: Tag des Inkrafttretens nach Artikel 11 Absatz 11 bereits geschlossene Krankenkassen

Artikel 6
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften.

§ 2
Risikogruppen

§ 3
Versicherungszeiten

§ 5
Bekanntmachungen

§ 6
Zahlungsverkehr und Verrechnung

Abschnitt 2
Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten

§ 7
Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 8
Auswahl und Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells

§ 9
Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich

§ 10
Folgegutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte

Abschnitt 3
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds

§ 11
Zuweisungen für das Krankengeld

§ 12
Ermittlung der Höhe der Grundpauschale

§ 13
Zuweisungen für sonstige Aufgaben

§ 14
Risikopool

§ 15
Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme

§ 16
Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung

§ 17
Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen

§ 18
Jahresausgleich

§ 19
Ausschluss auffälliger Risikogruppen

§ 20
Prüfung der Datenmeldungen

§ 21
Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 273 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 22
Durchführung des Einkommensausgleichs

Abschnitt 4
Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen

§ 23
Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds

Abschnitt 5
Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f

§ 24
Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme

§ 25
Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten

§ 26
Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen

Abschnitt 6
Übergangsregelung

§ 27
Übergangsregelung

Artikel 7
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 8
Änderung der SGB V-Übertragungsverordnung

§ 1
Die in § 170 Absatz 4 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 162 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltenen Ermächtigungen werden auf das Bundesversicherungsamt übertragen.

Artikel 9
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Einführung einer Regionalkomponente in den RSA

Einführung eines Krankheits-Vollmodells

4 Risikopool

Streichung der Erwerbsminderungsgruppen

Versichertenindividuelle Berücksichtigung von Abschlägen und Rabatten für Arzneimittel im RSA

Begleitende untergesetzliche Regelungen

Stärkung von Präventionsanreizen durch den RSA

Stärkung der Manipulationsresistenz des RSA

Vereinfachung der Prüfungen nach § 20 der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung RSAV

Einführung einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftlichen Beirat

Modernisierung des Organisationsrechts der Krankenkassen

Weiterentwicklung der Strukturen des GKV-Spitzenverbandes

Rechnungszuschlag für Krankenhäuser

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

Vl. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Bund, Länder und Gemeinden

Gesetzliche Krankenversicherung

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Weiterentwicklung des RSA

Weiterentwicklung des Organisationsrechts

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu § 4a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu § 4b

Zu Nummer 4

Zu § 71

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu § 73b

Zu Nummer 6

Zu § 77

Zu Nummer 7

Zu § 83

Zu Nummer 8

Zu § 87a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu § 92a

Zu Nummer 10

Zu § 137g

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu § 140a

Zu Nummer 12

Zu § 143

Zu § 144

Zu § 145

Zu § 146

Zu § 147

Zu § 148

Zu § 149

Zu § 150

Zu § 151

Zu § 152

Zu § 153

Zu § 154

Zu § 155

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 156

Zu § 157

Zu § 158

Zu § 159

Zu § 160

Zu § 161

Zu § 162

Zu § 163

Zu § 164

Zu § 165

Zu § 166

Zu § 167

Zu § 168

Zu § 169

Zu § 170

Zu Nummer 13

Zu § 173

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu § 217b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu § 217c

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 16

Zu § 217d

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu § 217f

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu § 260

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 266

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe i

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 21

Zu § 267

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 268

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 22

Zu § 269

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 23

Zu § 270

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 24

Zu § 270a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu § 271

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 26

Zu § 273

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 27

Zu § 284

Zu Nummer 28

Zu § 293a

Zu Nummer 29

Zu § 295

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 30

Zu § 302

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu § 303

Zu Nummer 32

Zu § 304

Zu Nummer 33

Zu § 305a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 34

Zu § 318

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu § 323

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu § 327

Zu § 328

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 4

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Nummer 8

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4785, BMG: Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. Weitere Kosten

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 191/19

... Absatz 1 stellt klar, dass die Pflege und Weiterentwicklung der Schnittstellen des Bewacherregisters im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Aufgabe der Registerbehörde ist. Absatz 2 trifft Vorsorge für den Fall, dass die dargestellten Rückmeldungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz an das Bewacherregister über die in § 34a Absatz 1 Satz 5 Nummer 4 der Gewerbeordnung beschriebene Schnittstelle eingestuft sind und sieht daher vor, dass die Anforderungen des BSI bei der Datenübermittlung und -verarbeitung zu beachten sind. Weiterer Regelungen bedarf es nicht, da nach der technischen Spezifikation der Schnittstelle keine Erkenntnisse übermittelt werden. Es wird lediglich ein [Zahlen-]Code übermittelt [1=keine Erkenntnisse, 2=Erkenntnisse liegen vor, 3=verlängerter Prüfbedarf]. Um den konkreten Inhalt der Erkenntnisse zu erfahren, bedarf eines - wie bisher auch - bilateralen Austausches der § 34a-Behörde und dem zuständigen Landesamt für Verfassungsschutz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über das Bewacherregister (Bewacherregisterverordnung - BewachRV)

§ 1
Datensatz

§ 2
Übermittlung und Verarbeitung von Daten

§ 3
Portalanwendung

§ 4
Verfahren der Datenübermittlung an die Registerbehörde durch die für den Vollzug des § 34a der Gewerbeordnung zuständigen Behörden

§ 5
Verfahren der Datenübermittlung an die Registerbehörde durch die Gewerbetreibenden

§ 6
Meldungen durch die Registerbehörde

§ 7
Verwendung von Schnittstellen

§ 8
Verantwortung für die Datenübermittlung und die Datenrichtigkeit

§ 9
Automatisiertes Abrufverfahren

§ 10
Umfang des Datenabrufs

§ 11
Abrufvoraussetzungen

§ 12
Datenübermittlung für statistische Zwecke

§ 13
Schutz personenbezogener Daten

§ 14
Protokollierungspflicht

Artikel 2
Änderung der Bewachungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 22/19

... Mikro- und Nanoplastik gefährdet in zunehmendem Maße Ökosysteme und die Gesundheit des Menschen. Der Einsatz von Kunststoffmikropartikeln in Kosmetika und Pflegeprodukten ist eine Ursache der Plastikverschmutzung in der Umwelt. Die Hersteller und Vertreiber haben selbst den größten Einfluss auf die Gestaltung der von ihnen hergestellten und vertriebenen Produkte. Trotz einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Kosmetikhersteller, die bereits zu einem Rückgang des Mikro- und Nanoplastiks in Kosmetika und Pflegeprodukten geführt hat, werden diese Stoffe nach wie vor eingesetzt. Nach dem Vorsorgeprinzip ist es jedoch erforderlich, dass der Einsatz vollständig beendet wird. Hierfür sind weitere Anstrengungen notwendig. Sollten entsprechende Absprachen im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung nicht zum Erfolg führen, sind regulatorische Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich.



Drucksache 237/1/19

... zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/1/19




Zu Artikel 1 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 620/19 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz - GKV-BRG)



Drucksache 355/2/19

... Die Anschaffungskosten von Immobilien steigen stetig und mit ihnen die Anschaffungsnebenkosten, bei denen die Grunderwerbsteuer mit einem hohen Anteil zu Buche schlägt. Hierdurch wird die Finanzierung einer eigengenutzten Immobilie immer schwieriger. Deshalb sollte nach Auffassung des Bundesrates den Ländern die Möglichkeit eingeräumt werden, für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie einen persönlichen grunderwerbsteuerlichen Freibetrag einzuführen. Schließlich stellt der Weg ins Eigenheim einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge dar.



Drucksache 629/19

... 7. Datum der Impfung, der Vorsorgeuntersuchung, des Arzt-Patienten-Kontaktes und Quartal der Diagnose,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

§ 22
Impfdokumentation

§ 24
Feststellung und Heilbehandlung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung

§ 33
Gemeinschaftseinrichtungen

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 132j
Regionale Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken

§ 132k
Vertrauliche Spurensicherung

Artikel 3
Aufhebung der IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung

Artikel 3a
Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung

Artikel 3b
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 3c
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3d
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 358/1/19

... Eine ausreichende Durchimpfungsrate unter den Asylbewerbern ist mit Blick auf die oft unzureichende Gesundheitsvorsorge in den Herkunftsländern nicht gewährleistet. Für Personen in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG (Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern) wird durch die simultane gesetzliche Verpflichtung, in diesen Einrichtungen zu wohnen, eine tatsächliche Verpflichtung zur Impfung geschaffen. Kosten für Impfungen sind gemäß § 4 Asylbewerberleistungsgesetz von den Ländern zu tragen. Da die Impfpflicht nicht den nicht bevormundenden Impfschutz des Einzelnen in dessen Eigenverantwortung, sondern vorrangig den Gesundheitsschutz der allgemeinen Bevölkerung zum Ziel hat, dürfen die Mehrkosten nicht den Ländern über die Kostentragung für die Asylbewerberleistungen zur Last fallen. Es handelt sich hierbei auch nicht um Leistungen, die von der Versichertengemeinschaft zu tragen wären.



Drucksache 337/19

... Für die Verwaltung, insbesondere die Städte und Gemeinden, entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand durch die Umstellung der Verfahren bei der Zahlung der ärztlichen Honorare im Rahmen ordnungsrechtlicher Bestattungen und Sozialbestattungen. Eine ordnungsrechtliche Bestattung erfolgt, wenn keine Angehörigen des Verstorbenen vorhanden oder zu ermitteln sind, keine Vorsorge zur Bestattung getroffen wurde und kein anderer für die Bestattung sorgt. Bei Sozialbestattungen übernimmt die Stadt oder Gemeinde die erforderlichen sozialhilferechtlich angemessenen Kosten einer Bestattung für Bestattungspflichtige, soweit diesen die Kostenlast nicht zugemutet werden kann. Das BMG schätzt diesen Aufwand für die Städte und Gemeinden als gering ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 337/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte

Artikel 1
Änderung der Gebührenordnung für Ärzte

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu den Allgemeinen Bestimmungen

Zu den Leistungen nach den Nummern 100 bis 109

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4804, BMG: Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Verwaltung Städte und Gemeinden

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 572/19

... Auf die Erfüllung der Gehaltsgrenze wird verzichtet, wenn der Ausländer bereits zum Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung der Zustimmung über eine angemessene Altersvorsorge bzw. auf entsprechende Anwartschaften verfügt, die er im Ausland oder bei Voraufenthalten in Deutschland erworben hat oder er nachweislich über entsprechende Finanzmittel verfügt. Wenn zunächst eine Zustimmung nach § 24a Absatz 2 neue Fassung erteilt wurde, ist die Regelung des § 1 Absatz 2 für die Erteilung einer Zustimmung nach § 24a Absatz 1 neue Fassung nicht anzuwenden, da die Prüfung der angemessenen Altersvorsorge nur bei der erstmaligen Erteilung einer Zustimmung zu prüfen ist.



Drucksache 650/19 (Beschluss)

Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz - GKV-BRG)



Drucksache 68/19 (Beschluss)

... Der Bund und die Küstenländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein befassen sich im Rahmen ihrer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Havarievorsorge und der Bekämpfung von Meeresverschmutzungen bereits seit Längerem mit den Risiken, die von der zunehmenden Containerschifffahrt ausgehen. In einer Expertise vom 24. April 2018 ("Havarien mit Containerfrachtern: Herausforderungen an das Havariekommando aus Umweltsicht") wurden die potentiellen Gefahren der Havariebekämpfung durch die in Containern geladenen Güter betrachtet.



Drucksache 355/1/19

... Die Anschaffungskosten von Immobilien steigen stetig und mit ihnen die Anschaffungsnebenkosten, bei denen die Grunderwerbsteuer mit bis zu 6,5 Prozent des Immobilienkaufpreises mit hohem Anteil zu Buche schlägt. Hierdurch wird die Finanzierung einer eigengenutzten Immobilie immer schwieriger. Deshalb sollte nach Auffassung des Bundesrates für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie ein persönlicher grunderwerbsteuerlicher Freibetrag eingeführt werden. Die Höhe sollte dabei so konzipiert sein, dass eine spürbare Entlastung eintritt, um eine leichtere Finanzierbarkeit einer Grundstücksanschaffung zu ermöglichen. Schließlich stellt der Weg ins Eigenheim einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge dar.



Drucksache 93/19

... eine angemessene Gesundheitsvorsorge und Heilbehandlung. Weiterhin wird auch in der



Drucksache 1/19

... Die Regelung des § 140e SGB V wurde bislang hauptsächlich in Bezug auf ambulante Vorsorgeleistungen relevant und in Bezug auf das GBR wenig genutzt. Den Krankenkassen(-verbänden) und den Versicherten soll der Abschluss von Verträgen nach dieser Vorschrift eine größere Flexibilität im Hinblick auf die Gestaltung des vertraglichen Versorgungsangebots im GBR einräumen. Insofern verdrängen Sachleistungen auf Grundlage eines solchen vertraglichen Anspruchs die Kostenerstattungsregelung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz zu Übergangsregelungen im Bereich der sozialen Sicherheit und in weiteren Bereichen nach dem Austritt des Vereinigten

Teil 1
Soziale Sicherheit

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Sachlicher Geltungsbereich

§ 3
Persönlicher Geltungsbereich

§ 4
Verhältnis zwischen diesem Gesetz und anderen Koordinierungsregelungen

§ 5
Zusammenrechnung und Umrechnung von Zeiten

Kapitel 2
Besondere Bestimmungen

Abschnitt 1
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung

Unterabschnitt 1
Krankenversicherung

§ 6
Freiwillige Versicherung

§ 7
Sonderregelungen für Rentner

§ 8
Sonderregelungen zum Ende der Mitgliedschaft

§ 9
Versicherung von Familienangehörigen

§ 10
Beitragsrechtliche Sonderregelung

§ 11
Anrechnung von Zeiten

§ 12
Ruhen der Leistungsansprüche und Anwartschaftsversicherung

§ 13
Kostenerstattung

§ 14
Übergangsvorschriften für begonnene Versorgungen

§ 15
Verträge mit Leistungserbringern im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Unterabschnitt 2
Pflegeversicherung

§ 16
Versicherungspflicht

§ 17
Familienversicherung

§ 18
Beitragsrechtliche Sonderregelung und Anrechnung von Zeiten

§ 19
Ruhen der Leistungsansprüche und Anwartschaftsversicherung

§ 20
Leistungsanrechnung

§ 21
Versicherte in der privaten Pflege-Pflichtversicherung

Abschnitt 2
Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

§ 22
Gleichstellung von Sachverhalten oder Ereignissen

Abschnitt 3
Leistungen bei Alter, a n Hinterbliebene und bei Invalidität

§ 23
Weiterversicherung

§ 24
Gleichstellung von Leistungen, Einkünften, Sachverhalten oder Ereignissen

§ 25
Leistungen bei Alter, an Hinterbliebene und bei Invalidität

§ 26
Vorschriften über die Zusammenrechnung von Zeiten

§ 27
Feststellung der Leistungen

§ 28
Doppelleistungsbestimmungen

§ 29
Zusammentreffen von Leistungen gleicher Art

§ 30
Zusammentreffen von Leistungen unterschiedlicher Art

§ 31
Übergangsbestimmungen

§ 32
Vorläufige Zahlungen und Vorschüsse

§ 33
Aufhebung der Wohnortklausel

§ 34
Zuständigkeit der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Abschnitt 4
Leistungen bei Arbeitslosigkeit

§ 35
Arbeitslosengeld

Teil 2
Sonstige Regelungen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch, des Altersteilzeitgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

§ 36
Aktive Arbeitsförderung

§ 37
Insolvenzgeld

§ 38
Auszahlung von Geldleistungen

§ 39
Altersteilzeit

§ 40
Arbeitnehmerüberlassung

Teil 3
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 41
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

§ 67
Übergangs- und Anwendungsvorschrift aus Anlass des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union

Artikel 3
Übergangsregelung zum Staatsangehörigkeitsgesetz: Einbürgerung britischer und deutscher Staatsangehöriger

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Kapitel 2 Besondere Bestimmungen

Zu Abschnitt 1 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung

Zu Unterabschnitt 1 Krankenversicherung

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Unterabschnitt 2 Pflegeversicherung

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 2 Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Zu § 22

Zu Abschnitt 3 Leistungen bei Alter, an Hinterbliebene und bei Invalidität

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 34

Zu Abschnitt 4 Leistungen bei Arbeitslosigkeit

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Teil 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Teil 3

Zu § 41

Zu Artikel 2

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 316/19

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Verbeitragung von Betriebsrenten in der GKV zur Steigerung der Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge



Drucksache 340/1/19

... b) In Satz 2 sind die Wörter "Dem Anleger sind auf Nachfrage" durch die Wörter "Bei zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sind dem Anleger" zu ersetzen.



Drucksache 645/19 (Beschluss)

... Durch Rechtsänderungen in den letzten zehn Jahren hat der Gesetzgeber vermehrt Vorsorge getroffen, wegen Sexualstraftaten und einiger anderer Delikte mit Bezug zum Minderjährigenschutz vorbestrafte Personen von einem beruflichen oder ehrenamtlichen Umgang mit Minderjährigen fernzuhalten. Es wurde das erweiterte Führungszeugnis eingeführt und parallel dazu durch weitere Änderungen des Bundeszentralregistergesetzes die Aussagekraft von Führungszeugnissen im Hinblick auf Verurteilungen wegen Sexualstraftaten und anderen Delikten mit Bezug zum Schutz Minderjähriger erhöht. Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 wurde § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) "Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen" neu gefasst. Danach dürfen die öffentlichen Träger der Jugendhilfe für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe keine Personen beschäftigen und vermitteln, die wegen bestimmter Straftaten insbesondere zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen rechtskräftig verurteilt worden sind. Um den Institutionen die notwendigen Kenntnisse über Vorstrafen zu vermitteln, besteht für diese die Verpflichtung, vor der Einstellung oder Vermittlung und dann in regelmäßigen Abständen sich einfache und erweiterte Führungszeugnisse vorlegen zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/19 (Beschluss)




A. Rechtslage und Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes - Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderem in das erweiterte Führungszeugnis

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 150/19

... 5. ob und zu welchen Themen die Betreiber von Übertragungsnetzen Maßnahmen einschließlich Alternativen vorschlagen sollen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben künftig für erforderlich halten; dies kann auch Vorsorgemaßnahmen und Pilotprojekte umfassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/19




Gesetz

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 13a
Erzeugungsanpassung und ihr bilanzieller und finanzieller Ausgleich.

§ 43
Erfordernis der Planfeststellung

§ 43f
Änderungen im Anzeigeverfahren

§ 43j
Leerrohre für Hochspannungsleitungen

§ 43k
Zurverfügungstellung von Geodaten

§ 44c
Zulassung des vorzeitigen Baubeginns

Artikel 2
Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 3a
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

§ 5a
Verzicht auf Bundesfachplanung

§ 5b
Zusammentreffen mehrerer Vorhaben in der Bundesfachplanung

§ 10
Erörterungstermin

§ 25
Änderungen im Anzeigeverfahren

§ 36
Evaluierung

Artikel 3
Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes

Artikel 4
Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes

Artikel 5
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 9
Änderung der Raumordnungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

§ 5a
Kostenanerkennung von Zahlungen an Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte

Artikel 11
Änderung der Grundbuchverfügung

Artikel 12
Änderung der Planfeststellungszuweisungsverordnung

Artikel 13
Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes

Artikel 14
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 11a
Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen

Artikel 15
Änderung der Netzreserveverordnung

Artikel 16
Änderung der SINTE*Verordnung

Artikel 17
Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung

Artikel 18
Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 19
Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 20
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 21
Änderung des Windenergie\-auf-See-Gesetzes

Artikel 22
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 23
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 24
Änderung der Gashochdruckleitungsverordnung

Artikel 25
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 67/19

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten zu den grundlegenden Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft gehört. Mobilfunk ist ein Aspekt der Daseinsvorsorge. Wo ein Flächenbezug mit marktwirtschaftlichen Mitteln nicht zu erreichen ist, muss der Staat gegensteuern. Der Ausbau einer leistungsstarken und verfügbaren Mobilfunkinfrastruktur in den urbanen Gebieten sowie in den ländlichen Räumen ist maßgeblich für künftige Anwendungen der Gigabitgesellschaft.



Drucksache 581/19 (Beschluss)

... Erheblicher Vorteil der gesetzlichen Klarstellung ist im Übrigen auch, dass damit gleichzeitig Vorsorge getroffen würde für den Fall, dass ein ursprünglich als gesamtwirtschaftlich sinnvoll bewertetes Projekt im Zuge der weiteren Planung und Umsetzung einmal aufgrund von Kostensteigerungen einen Finanzrahmen erreichen würde, der vom Wirtschaftlichkeitsnachweis nicht mehr gedeckt ist. Durch die vorgeschlagene ausdrückliche gesetzliche Normierung würde auch für diese Fälle dann eine anteilige Förderung in Höhe des Nachweises der Wirtschaftlichkeit gesichert sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu - GVFG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2 GVFG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - GVFG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 GVFG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 3 bis 8 - neu - GVFG

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 9 - neu - GVFG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 einleitender Satzteil und Nummer 1 GVFG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 1 Buchstabe c Satz 2 - neu - GVFG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4 Absatz 1 Satz 1a, 1b und 5 - neu - und Absatz 4 Satz 1 GVFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 2 GVFG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 4 Satz 1 GVFG

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 GVFG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GVFG


 
 
 


Drucksache 650/19

Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz - GKV-BRG)



Drucksache 628/19

... Sondervermögen "Schlusszahlungsvorsorge"



Drucksache 412/19

... Dieser Vorschlag ist Teil der Vorsorge- und Notfallpläne der Union zur Minderung der gravierendsten Störungen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union ohne ein Austrittsabkommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/19




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften in diesem und in anderen Politikbereichen der Union

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 67/1/19

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass die Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten zu den grundlegenden Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft gehört. Mobilfunk ist ein Aspekt der Daseinsvorsorge. Wo ein Flächenbezug mit marktwirtschaftlichen Mitteln nicht zu erreichen ist, muss der Staat gegensteuern. Der Ausbau einer leistungsstarken und verfügbaren Mobilfunkinfrastruktur in den urbanen Gebieten sowie in den ländlichen Räumen ist maßgeblich für künftige Anwendungen der Gigabitgesellschaft und entscheidend für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland.



Drucksache 655/1/19

... 66. Der Bundesrat begrüßt die Entscheidung, eine neue, ehrgeizige Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zu verabschieden und damit die nationalen Anstrengungen in den Bereichen Sicherung der Klimaverträglichkeit, Resilienzaufbau, Prävention und Vorsorge im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels auf europäischer Ebene zu stärken. Er hält darüber hinaus die rechtliche Verankerung der Anpassung an den Klimawandel in der EU-Klimagesetzgebung für geboten, um die EU-weiten Anstrengungen auf ein gemeinsames Fundament zu stellen. Zudem hält es der Bundesrat für erforderlich, dass für die Umsetzung einer Strategie zur Anpassung an den Klimawandel auch eine angemessene Finanzierung auf EU-Ebene sichergestellt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/1/19




2 Grundsätzliches

Im Einzelnen

3 Allgemeines

3 Wachstumsstrategie

Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen

Allgemein zu den Arbeitspaketen

3 Emissionshandelssystem

3 Finanzierungsfragen

3 Nachhaltigkeit

3 Klimagesetzgebung

Gemeinsame Agrarpolitik

3 Biodiversität

3 Forstwirtschaft

Meere und Ozeane

Wasser - und Bodenschutz

3 Bioökonomie

Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange

3 Verkehrssektor

Wohnen und Bauen

Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten

3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren

2 Weiteres

2 Sonstiges

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 299/19 (Beschluss)

... Die Verordnung stellt sicher, dass die Herkunftsangabe Glashütte nur für solche Uhren verwendet wird, deren Herstellung in allen für ihre Qualität und charakteristischen Eigenschaften wesentlichen Stufen in Glashütte stattgefunden hat. Der Schutz der Herkunftsangabe Glashütte dient dem Schutz der Wirtschaft, dem Schutz der Infrastruktur sowie der Beschäftigungsmöglichkeiten und somit der wirtschaftlichen Zukunftsvorsorge und der Erhaltung des Wohlstandes.



Drucksache 307/19

... Die Regelungen des Verordnungsentwurfs sind im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie dauerhaft tragfähig. Die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln ergeben sich aus dem Düngegesetz vom 9.1.2009. Das Düngegesetz hat den Zweck, die Ernährung von Nutzpflanzen sicherzustellen, die Fruchtbarkeit des Bodens zu erhalten und nachhaltig zu verbessern sowie Gefahren für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für den Naturhaushalt vorzubeugen oder abzuwenden, die durch das Herstellen, Inverkehrbringen oder die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln sowie Kultursubstraten oder durch andere Maßnahmen des Düngens entstehen können. Voraussetzung für das Inverkehrbringen der genannten Stoffe ist u.a., dass sie bei sachgerechter Anwendung die Fruchtbarkeit des Bodens, die Gesundheit von Menschen, Tieren und Nutzpflanzen nicht schädigen und den Naturhaushalt nicht gefährden. In Übereinstimmung mit diesen gesetzlichen Vorgaben werden in der Düngemittelverordnung die näheren Anforderungen an das Inverkehrbringen dieser Stoffe bestimmt. Zudem folgt der Regelungsvorschlag dem Prinzip des vorsorgenden Verbraucherschutzes und hat keine negativen Auswirkungen auf die Artenvielfalt. Das Vorhaben entspricht damit Managementregel 9 der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 307/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

§ 7a
Kennzeichnung bei Inverkehrbringen nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Düngegesetzes

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Folgen

1. Finanzielle Auswirkungen

a Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand

c Weitere Kosten

2. Weitere Folgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

aaa

bbb

ccc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 581/1/19

... Erheblicher Vorteil der gesetzlichen Klarstellung ist im Übrigen auch, dass damit gleichzeitig Vorsorge getroffen würde für den Fall, dass ein ursprünglich als gesamtwirtschaftlich sinnvoll bewertetes Projekt im Zuge der weiteren Planung und Umsetzung einmal aufgrund von Kostensteigerungen einen Finanzrahmen erreichen würde, der vom Wirtschaftlichkeitsnachweis nicht mehr gedeckt ist. Durch die vorgeschlagene ausdrückliche gesetzliche Normierung würde auch für diese Fälle dann eine anteilige Förderung in Höhe des Nachweises der Wirtschaftlichkeit gesichert sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu - GVFG

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2 GVFG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - GVFG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 GVFG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 3 und 4 - neu - GVFG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 einleitender Satzteil und Nummer 1 GVFG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 1 Buchstabe c Satz 2 - neu - GVFG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4 Absatz 1 Satz 1a, 1b und 3 - neu - und Absatz 4 Satz 1 GVFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 2 GVFG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 4 Satz 1 GVFG *

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 GVFG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GVFG


 
 
 


Drucksache 22/1/19

... agentur ECHA beauftragt, Beschränkungen von bewusst zugesetzten Mikroplastikpartikeln zu prüfen. Nach dem Vorsorgeprinzip ist es erforderlich, dass der Einsatz vollständig beendet wird. Hierfür sind weitere Anstrengungen notwendig. Sollten entsprechende Absprachen im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung nicht zum Erfolg führen, sind regulatori-sche Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/1/19




1. Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika

2. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung in Drucksache 22/19 nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:

Zu Absatz 4

3. Zu Nummer 2 Satz 2, Nummer 4 Satz 1, Nummer 5 Satz 1a - neu -

4. Zu Nummer 3


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.