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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Wechselgrünland"


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Drucksache 808/1/09

... Die mit den Klammerzusätzen vorgenommenen Konkretisierungen stellen eine nicht notwendige Einschränkung der möglichen Kulturarten dar. So fehlen z.B. unter Nummer 1 die sonstigen Hülsenfrüchte (z.B. Linsen), unter Nummer 2 Sojabohnen, Öllein und die sonstigen Ölfrüchte (z.B. Körnersenf) und unter Nummer 5 insbesondere die Kulturen Wechselgrünland und Grünlandeinsaaten (soweit sie auf Grund der fehlenden Fünfjährigkeit noch nicht dem Dauergrünland zuzurechnen sind). Daher ist klarzustellen, dass die Aufzählung der in den Klammerzusätzen genannten Früchte nicht abschließend ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 3 Absatz 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 4 Nummer 1, 2 und 5

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 808/09 (Beschluss)

... Die mit den Klammerzusätzen vorgenommenen Konkretisierungen stellen eine nicht notwendige Einschränkung der möglichen Kulturarten dar. So fehlen z.B. unter Nummer 1 die sonstigen Hülsenfrüchte (z.B. Linsen), unter Nummer 2 Sojabohnen, Öllein und die sonstigen Ölfrüchte (z.B. Körnersenf) und unter Nummer 5 insbesondere die Kulturen Wechselgrünland und Grünlandeinsaaten (soweit sie auf Grund der fehlenden Fünfjährigkeit noch nicht dem Dauergrünland zuzurechnen sind). Daher ist klarzustellen, dass die Aufzählung der in den Klammerzusätzen genannten Früchte nicht abschließend ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 3 Absatz 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 4 Nummer 1, 2 und 5

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 2 Inkrafttretensregelung


 
 
 


Drucksache 500/04 (Beschluss)

... 1. es sich außer bei Kulturfolgen im Gemüsebau um Grünlandbetriebe handelt, wobei mindestens die Hälfte der landwirtschaftlich genutzten Flächen Dauergrünland, Wechselgrünland oder Feldgras sein müssen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/04 (Beschluss)




Anlage

A. Neufassung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu 1.:

Zu 2.:

Zu 3.:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:

Zu 4.:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer n

B. Entschließung


 
 
 


Drucksache 728/2/04

... Wird diese Option nicht angewandt, hat dies aufgrund der o.a. Codierungsgewohnheiten" im Übrigen auch zur Folge, dass es von der gewählten Angabe des Landwirts im Flächennachweis 2003 abhängt, ob ein Härtefall gemäß § 13 der vorliegenden Verordnung begründet wird oder nicht. Dies hat zur Folge, dass bei völlig identischen Sachverhalten (z.B. Teilnahme mit 1 ha Ackerfläche an einem Agrarumweltprogramm mit Umwandlung von Ackerflächen in extensiv zu nutzen des Dauergrünland) in Abhängigkeit der Codierung in 2003 völlig voneinander abweichende Verwaltungsverfahren mit entsprechend abweichenden Ergebnissen in Gang gesetzt werden müssen. Hat nämlich ein Landwirt in 2003 die Kulturart Wiese" für die umgewandelte Fläche gewählt, muss er einen Antrag auf Härtefall" stellen und der Verrechnung gemäß § 13 Abs. 1 zustimmen. Hat er dagegen Wechselgrünland" gewählt, erhält er automatisch" einen Zahlungsanspruch für Ackerland und kann die Prämie aus der Agrarumweltmaßnahme weiterhin ungeschmälert erhalten.



Drucksache 571/06 (Beschluss) PDF-Dokument



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