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"Zahlungsansprüche"


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0423/04B
0285/04B
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0729/2/04
0819/04
0822/04
0728/04B
0098/04B
0710/04B
0729/3/04
0729/1/04
0571/04
0458/04B
0728/2/04
0728/1/04
0865/04
0709/04
Drucksache 464/12

... Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. L 46 vom 17.2.2004, S. 1) am 17. Februar 2005 werden zunehmend aus ihr resultierende Ansprüche von Fluggästen wegen der Nichtbeförderung (Überbuchung), Annullierung und Verspätung von Flügen geltend gemacht. Das Luftfahrt-Bundesamt ist zwar als Beschwerde- und Durchsetzungsstelle nach Artikel 16 der Verordnung eingesetzt. Es kann indes nicht Vorschläge zur Regulierung zivilrechtlicher Ansprüche unterbreiten. Diese Ansprüche werden daher in immer größerer Anzahl vor die Zivilgerichte gebracht. Soweit es sich dabei um Zahlungsansprüche auf Erstattung des Flugpreises, auf pauschalierte Ausgleichsleistungen oder auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung von Betreuungsleistungen nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 handelt, sind dies im Allgemeinen in größerer Anzahl auftretende, inhaltlich oft ähnliche und einfach zu beurteilende Sachverhalte mit vergleichsweise geringen Streitwerten. Gleiches gilt für andere Ersatzansprüche von Fluggästen, etwa wegen Gepäckschäden. Diese Ansprüche eignen sich daher besonders für eine außergerichtliche Streitbeilegung, die in einem schnellen und kostengünstigen Verfahren zur Erfüllung berechtigter Verbraucheransprüche führen kann, die den Luftfahrtunternehmen - eher als ein streitiges Klageverfahren - eine Kundenbindung ermöglicht und die die Gerichte entlastet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

5. Unterabschnitt Schlichtung

§ 57
Privatrechtlich organisierte Schlichtung

§ 57a
Behördliche Schlichtung

§ 57b
Gemeinsame Vorschriften

§ 57c
Verordnungsermächtigungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 57a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 57b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 57c

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1791: Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr


 
 
 


Drucksache 638/11

... (2) Die Tatsache jedoch, dass die Mitgliedstaaten die Stützungsprogramme, einschließlich des für die Betriebsprämienregelung vorgesehenen Teils der EU-Haushaltsmittel, einmal im Jahr ändern können, und die Tatsache, dass die Stützungsprogramme eine Laufzeit von fünf Jahren haben, die Zahlungsansprüche im Rahmen der Betriebsprämienregelung dagegen unbefristet gewährt werden, haben insbesondere im Hinblick auf die Überwachung der für die Betriebsprämienregelung vorgesehenen Mittel einen erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand verursacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 103o
Betriebsprämienregelung und Unterstützung für Weinbauern

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 632/11 (Beschluss)

... 19. Der Bundesrat hält eine Gliederung der Direktzahlungen in bis zu sechs eigenständige Teilzahlungen für problematisch. Die Zahlungen für Gebiete mit natürlichen Nachteilen, für Junglandwirte und für Kleinlandwirte sollten fakultativ im Rahmen der jeweiligen nationalen Obergrenzen gewährt werden. Auch die Zuteilung von Zahlungsansprüchen für Rebflächen sollte nicht obligatorisch, sondern fakultativ erfolgen können. Zahlungen für gekoppelte Beihilfen sollten wegen ihres markt- und wettbewerbsverzerrenden Charakters EU-weit im Zeitablauf abgebaut und auf ein Minimum reduziert werden. Eine aufwändige flächendeckende Evaluierung von "CC" und "Greening" in der Ersten Säule, wie von der Kommission vorgeschlagen, wird wegen des damit verbundenen zusätzlichen Verwaltungsaufwandes entschieden abgelehnt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/11 (Beschluss)




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzrahmen

Weitere Finanzaspekte

2 Vereinfachung

2 Direktzahlungen

2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Drucksache 633/11

Zur Vorlage insgesamt

Zum Milchsektor

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 16

Zum Weinsektor

Zur Drucksache 634/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu den Übergangsregelungen und Kofinanzierungssätzen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 5

Zu Artikel 18

Zu Artikel 29

Zu Artikel 21

Zu Artikel 35

Zu Artikel 50

Zu Artikel 82

Zur Drucksache 635/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 29

Zu Artikel 42

Zu Artikel 34

Zu Artikel 43

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 76

Zu Artikel 100

Zu Artikel 110

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 626/11

... § 11 Antrag auf Erhöhung von Zahlungsansprüchen durch den Stärkekartoffelerhöhungsbetrag

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 626/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Bund

b Länder

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 8a
Landschaftselemente

§ 10
Nichtgewährung von Zahlungen

§ 11
Antrag auf Erhöhung von Zahlungsansprüchen durch den Stärkekartoffelerhöhungsbetrag

§ 12
Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

Artikel 3
Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 4
Verordnung zur Aufhebung produktbezogener Verordnungen

§ 1

§ 2
Die in § 1 genannten Verordnungen sind auf Anträge, die sich auf die Wirtschaftsjahre bis einschließlich des Wirtschaftsjahres 2011/2012 beziehen, weiter anzuwenden.

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Informationspflichten

b Sonstiger Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a Bund

b Länder

III. Weitere Kosten

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

V. Nachhaltigkeit und gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1871: Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKos-Verordnung und der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung sowie zur Aufhebung und Fortgeltung produktbezogener Verordnungen


 
 
 


Drucksache 635/11

... (41) Die Hauptbestandteile des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, insbesondere die Bestimmungen über die elektronische Datenbank, das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen, die Beihilfe- oder Zahlungsanträge und das System zur Bestimmung und Erfassung der Zahlungsansprüche sollten beibehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise und der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
In dieser Verordnung verwendete Begriffe

Titel II
Allgemeine Bestimmungen über die Agrarfonds

Kapitel I
Agrarfonds

Artikel 3
Fonds für die Finanzierung der Agrarausgaben

Artikel 4
Ausgaben des EGFL

Artikel 5
Ausgaben des ELER

Artikel 6
Sonstige Finanzierungen, einschließlich der technischen Hilfe

Kapitel II
Zahlstellen und sonstige Einrichtungen

Artikel 7
Zulassung und Entzug der Zulassung der Zahlstellen und der Koordinierungsstellen

Artikel 8
Befugnisse der Kommission

Artikel 9
Bescheinigende Stellen

Artikel 10
Zulässigkeit der von den Zahlstellen getätigten Zahlungen

Artikel 11
Vollständige Auszahlung an die Begünstigten

Titel III
landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 12
Grundsatz und Geltungsbereich

Artikel 13
Besondere Anforderungen im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Artikel 14
Zugang zur landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Artikel 15
Befugnisse der Kommission

Titel IV
Finanzielle Verwaltung der Fonds

Kapitel I
EGFL

Abschnitt 1
Ausgabenfinanzierung

Artikel 16
Finanzielle Obergrenze

Artikel 17
Monatliche Zahlungen

Artikel 18
Überweisung der monatlichen Zahlungen

Artikel 19
Verwaltungs- und Personalkosten

Artikel 20
Ausgaben für Maßnahmen der öffentlichen Intervention

Artikel 21
Erwerb von Satellitenaufnahmen

Artikel 22
Beobachtung der Agrarressourcen

Artikel 23
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt 2
Haushaltsdisziplin

Artikel 24
Einhaltung der Obergrenze

Artikel 25
Haushaltsdisziplin

Artikel 26
Verfahren der Haushaltsdisziplin

Artikel 27
Frühwarnsystem

Artikel 28
Referenzwechselkurs

Kapitel II
ELER

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen für den ELER

Artikel 29
Keine Doppelförderung

Artikel 30
Gemeinsame Bestimmungen für die Zahlungen

Abschnitt 2
Finanzierung von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum

Artikel 31
Finanzielle Beteiligung des ELER

Artikel 32
Mittelbindungen

Abschnitt 3
finanzielle Beteiligung an Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum

Artikel 33
Zahlungen für Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Artikel 34
Zahlung des Vorschusses

Artikel 35
Zwischenzahlungen

Artikel 36
Zahlung des Restbetrags und Abschluss des Programms

Artikel 37
Automatische Aufhebung von Mittelbindungen für Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Abschnitt 4
Finanzierung des Preises für Innovative Lokale Zusammenarbeit

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen an die Mitgliedstaaten

Artikel 40
Automatische Aufhebung von Mittelbindungen für den Preis für innovative lokale Zusammenarbeit

Kapitel III
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 41
Agrar-Haushaltsjahr

Artikel 42
Einhaltung der Zahlungsfristen

Artikel 43
Kürzung und Aussetzung der monatlichen und Zwischenzahlungen

Artikel 44
Aussetzung der Zahlungen bei verspäteter Übermittlung von Informationen

Artikel 45
Zweckbindung der Einnahmen

Artikel 46
Getrennte Buchführung

Artikel 47
Finanzierung von Informationsmaßnahmen

Artikel 48
Befugnisse der Kommission

Kapitel IV
Rechnungsabschluss

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 49
Vor-Ort-Kontrollen der Kommission

Artikel 50
Zugang zu den Informationen

Artikel 51
Zugang zu Dokumenten

Artikel 52
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt II
Rechnungsabschluss

Artikel 53
Rechnungsabschluss

Artikel 54
Konformitätsabschluss

Artikel 55
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt III
Unregelmäßigkeiten

Artikel 56
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 57
Besondere Bestimmungen für den EGFL

Artikel 58
Besondere Bestimmungen für den ELER

Artikel 59
Delegierte Befugnisse

Titel V
Kontrollsysteme und Sanktionen

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 60
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Artikel 61
Allgemeine Kontrollgrundsätze

Artikel 62
Anti-Umgehungsklausel

Artikel 63
Kompatibilität von Stützungsregelungen mit den Kontrollen

Artikel 64
Kontrollbefugnisse der Kommission

Artikel 65
Einstellung, Kürzung und Ausschluss der Beihilfe

Artikel 66
Befugnisse der Kommission in Bezug auf Sanktionen

Artikel 67
Sicherheiten

Kapitel II
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 68
Geltungsbereich

Artikel 69
Bestandteile des integrierten Systems

Artikel 70
Elektronische Datenbank

Artikel 71
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen

Artikel 72
System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen

Artikel 73
Beihilfe- und Zahlungsanträge

Artikel 74
System zur Identifizierung der Begünstigten

Artikel 75
Prüfung der Beihilfevoraussetzungen und Beihilfekürzungen

Artikel 76
Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 77
Delegierte Befugnisse

Artikel 78
Durchführungsbefugnisse

Kapitel III
Prüfung von Maßnahmen

Artikel 79
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 80
Prüfung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 81
Ziele der Prüfung

Artikel 82
Zugang zu Geschäftsunterlagen

Artikel 83
Gegenseitige Amtshilfe

Artikel 84
Programmplanung

Artikel 85
Sonderdienste

Artikel 86
Berichte

Artikel 87
Zugang zu Informationen und Vor-Ort-Kontrollen durch die Kommission

Artikel 88
Befugnisse der Kommission

Kapitel IV
Sonstige Kontrollbestimmungen

Artikel 89
Sonstige Kontrollen bei Marktmaßnahmen

Artikel 90
Kontrollen zu Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben

Titel VI
Cross-Compliance

Kapitel I
Geltungsbereich

Artikel 91
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 92
Betroffene Begünstigte

Artikel 93
Cross-Compliance-Vorschriften

Artikel 94
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen

Artikel 95
Informationen für die Begünstigten

Kapitel II
Kontrollsystem und Sanktionen im Rahmen der Cross-Compliance

Artikel 96
Kontrolle der Cross-Compliance

Artikel 97
Anwendung der Sanktion

Artikel 98
Anwendung der Sanktion in Bulgarien und Rumänien

Artikel 99
Berechnung der Sanktion

Artikel 100
Beträge aus der Nichteinhaltung der Cross-Compliance

Artikel 101
Delegierte Befugnisse

Titel VII
Gemeinsame Bestimmungen

Kapitel I
Informationsaustausch

Artikel 102
Übermittlung von Informationen

Artikel 103
Vertraulichkeit

Artikel 104
Befugnisse der Kommission

Kapitel II
Verwendung des Euro

Artikel 105
Allgemeine Grundsätze

Artikel 106
Wechselkurs und maßgeblicher Tatbestand

Artikel 107
Schutzmaßnahmen und Abweichungen

Artikel 108
Verwendung des Euro durch nicht an der Euro-Zone teilnehmende Mitgliedstaaten

Kapitel III
Berichterstattung und Bewertung

Artikel 109
Jährlicher Finanzbericht

Artikel 110
Monitoring und Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Titel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 111
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 112
Ausschussverfahren

Artikel 113
Aufhebung

Artikel 114
Übergangsbestimmungen

Artikel 115
Inkrafttreten und Gültigkeit

Anhang I
Mindestumfang der landwirtschaftlichen Betriebsberatung in den Bereichen Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen, Biodiversität, Gewässerschutz, Meldung von Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten sowie Innovation gemäß Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe c

Anhang II
Cross-Compliance-Vorschriften gemäß Artikel 93 SMR: Grundanforderungen an die Betriebsführung

Anhang III
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 632/1/11

... 29. Der Bundesrat hält eine Gliederung der Direktzahlungen in bis zu sechs eigenständige Teilzahlungen für problematisch. Die Zahlungen für Gebiete mit natürlichen Nachteilen, für Junglandwirte und für Kleinlandwirte sollten fakultativ im Rahmen der jeweiligen nationalen Obergrenzen gewährt werden. Auch die Zuteilung von Zahlungsansprüchen für Rebflächen sollte nicht obligatorisch, sondern fakultativ erfolgen können. Zahlungen für gekoppelte Beihilfen sollten wegen ihres markt- und wettbewerbsverzerrenden Charakters EU-weit im Zeitablauf abgebaut und auf ein Minimum reduziert werden.

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Drucksache 632/1/11




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzrahmen

Weitere Finanzaspekte

2 Vereinfachung

2 Direktzahlungen

2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Drucksache 633/11

Zum Milchsektor

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 16

Zum Weinsektor

Zur Drucksache 634/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu den Gebietskategorien und Kofinanzierungssätzen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 5

Zu Artikel 18

Zu Artikel 29

Zu Artikel 21

Zu Artikel 35

Zu Artikel 50

Zu Artikel 82

Weiterer Ergänzungsbedarf

Zur Drucksache 635/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 29

Zu Artikel 42

Zu Artikel 34

Zu Artikel 43

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 76

Zu Artikel 100

Zu Artikel 110

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 661/10

... (1) Der Auszahlungsanspruch mindert sich mit Beginn des Kalendermonats, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsaktes folgt, der die Pflichtverletzung und den Umfang der Minderung der Leistung feststellt. In den Fällen des § 31 Absatz 2 Nummer 3 tritt die Minderung mit Beginn der Sperrzeit oder mit dem Erlöschen des Anspruchs nach dem Dritten Buch ein. Der Minderungszeitraum beträgt drei Monate. Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann der Träger die Minderung des Auszahlungsanspruchs in Höhe der Bedarfe nach den §§ 20 und 21 unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auf sechs Wochen verkürzen. Die Feststellung der Minderung ist nur innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulässig.



Drucksache 602/10 (Beschluss)

... - die Ermächtigungen gemäß dem neuen Artikel 27a, der u.a. Regelungen zu Vorschriften zu den Kontrollgrundsätzen, den Sanktionen, den Ausschlüssen und den Kürzungen bei Cross Compliance vorsieht (Artikel 1 Absatz 14); - die Ermächtigungen gemäß den neuen Artikeln 45a - Artikel 1 Absatz 28, 54a - Artikel 1 Absatz 30, Artikel 62a - Artikel 1 Absatz 35 und Artikel 67a - Artikel 1 Absatz 37, die Regelungen zu grundlegenden Vorschriften zu Zahlungsansprüchen und zur Betriebsprämienregelung vorsehen;

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Drucksache 602/10 (Beschluss)




Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU

Zu den inhaltlichen Vorschlägen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 84/10 (Beschluss)

... b) soweit diese für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen genutzt werden sollen, sämtliche nichtlandwirtschaftlichen Flächen im Sinne des Artikels 34 Absatz 2 Satz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Betriebes."

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Drucksache 84/10 (Beschluss)




Anlage
Änderung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung

Zu Artikel 2 Nummer 9


 
 
 


Drucksache 3/10

... Ein Wegbrechen der Milchproduktion auf Grund der aktuellen Marktkrise wäre irreversibel und hätte hier über den Milchsektor hinaus negative Folgen für Arbeitsplätze, Wirtschaftskraft, Natur und Umwelt. Milcherzeuger auf diesen Standorten sollten daher gezielte Unterstützung erhalten, damit die Milchproduktion hier nicht wegen der aktuellen Marktkrise eingestellt wird und die Flächen in einer produktiven Nutzung verbleiben. Zu berücksichtigen ist auch, dass bei der Einführung des entkoppelten Betriebsprämiensystems bei der Festsetzung der Zahlungsansprüche für Dauergrünland deutlich niedrigere Beträge berücksichtigt wurden als für Ackerland. Milcherzeuger mit überwiegend Grünland erhalten daher niedrigere Zahlungen als Milcherzeuger auf Ackerbaustandorten (in der Regel mit hohem Anteil Silomaisanbau). Damit hat die aktuelle Zahlung der Betriebsprämie im Dezember 2009 in Milchviehbetrieben mit hohem Grünlandanteil weniger zur Liquiditätsverbesserung beigetragen als in Betrieben mit geringem Grünlandanteil.

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Drucksache 3/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über ein Sonderprogramm mit Maßnahmen für Milchviehhalter (Milch-Sonderprogrammgesetz – MilchSoPrG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Durchführung von Unionsrecht

§ 3
Milcherzeuger

§ 4
Weitere Begriffsbestimmungen

§ 5
Grünlandprämie

§ 6
Zusätzliche Grünlandprämie

§ 7
Kuhprämie

§ 8
Aufbringen der Mittel

§ 9
Weitere Verordnungsermächtigungen

§ 10
Weitere Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

§ 11
Bußgeldvorschriften

§ 12
Verkündung von Rechtsverordnungen

Anlage
(zu § 4 Absatz 2)

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 221a
Konjunkturbedingte Beteiligung des Bundes

Artikel 5
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 6
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Konzeptionelle Lösungsansätze

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Finanzielle Auswirkungen

5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand

6. Kosten- und Preiswirkungen

7. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

8. Bürokratiekosten

9. Vereinbarkeit mit EU-Recht

10. Befristung des Gesetzes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu den §§ 9

Zu § 12

Zur Anlage:

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1135: Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (BMF)


 
 
 


Drucksache 852/10 (Beschluss)

... , wonach festgesetzte Zahlungsansprüche einen Monat nach Bestandskraft der Entscheidung fällig werden, dürfte es dadurch nicht kommen. Weder die Festsetzung der gekürzten Bemessungsgrundlage durch die Vermögensämter noch die Einschätzung eines vorläufigen Rückforderungsbetrages durch die Lastenausgleichsverwaltung ist als ein festgesetzter Zahlungsanspruch im Sinne des § 33a VermG anzusehen. Denn die Entschädigung und damit der Zahlungsanspruch wird erst durch einen Bescheid nach § 8 Absatz 4 EntschG festgesetzt (nach Redeker/Hirtschulz in Fieberg u.a.,

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Drucksache 852/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 1 Satz 2 EntschG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 2 Satz 1 EntschG

3. Zu Artikel 5 Erste Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes Artikel 7 Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Artikel 5
Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten; Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 602/1/10

... - die Ermächtigungen gemäß dem neuen Artikel 27a, der u.a. Regelungen zu Vorschriften zu den Kontrollgrundsätzen, den Sanktionen, den Ausschlüssen und den Kürzungen bei Cross Compliance vorsieht (Artikel 1 Absatz 14); - die Ermächtigungen gemäß den neuen Artikeln 45a - Artikel 1 Absatz 28, 54a - Artikel 1 Absatz 30, Artikel 62a - Artikel 1 Absatz 35 und Artikel 67a - Artikel 1 Absatz 37, die Regelungen zu grundlegenden Vorschriften zu Zahlungsansprüchen und zur Betriebsprämienregelung vorsehen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 602/1/10




Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU

Zu den inhaltlichen Vorschlägen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 153/10

... Der Gesetzentwurf sieht vor, die neu zu entkoppelnden Beihilfen alle zum spätestmöglichen Zeitpunkt 2012 in das Betriebsprämiendurchführungsgesetz einzubeziehen. Dies soll für die meisten Beihilfen in der Weise erfolgen, dass das Prämienvolumen zur Erhöhung aller Zahlungsansprüche im Jahr 2012 um einen regional einheitlichen Betrag verwendet wird. Abweichend davon soll das Prämienvolumen der Erzeugungsbeihilfe für Stärkekartoffelerzeuger für 2012 zur Erhöhung der Zahlungsansprüche der betroffenen Erzeuger und erst ab dem Jahr 2013 zur Erhöhung aller Zahlungsansprüche um einen regional einheitlichen Betrag verwendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/10




A. Problem und Ziel

1. Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes

2. Änderung des Agrarstatistikgesetzes

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

1. Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes

2. Änderung des Agrarstatistikgesetzes

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes

2. Änderung des Agrarstatistikgesetzes

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes

§ 1
Anwendungsbereich

§ 5b
Stärkekartoffelerhöhungsbetrag für das Jahr 2012

§ 5c
Einjähriger Erhöhungsbetrag für das Jahr 2012

§ 5d
Erhöhung der Zahlungsansprüche ab dem Jahr 2013

§ 6a
Regionaler Wert

Anlage 1a
Aufteilung des sechsten Erhöhungsbetrages auf die Regionen

Artikel 2
Änderung des Agrarstatistikgesetzes

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes

2. Änderung des Agrarstatistikgesetzes

II. Kosten

1. Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes

2. Änderung des Agrarstatistikgesetzes

III. Bürokratiekosten

1. Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes

2. Änderung des Agrarstatistikgesetzes

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Befristung

1. Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes

2. Änderung des Agrarstatistikgesetzes

VII. Nachhaltigkeitsprüfung

VIII. Gleichstellungspolitische Prüfung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummer n

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1215: Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und des Agrarstatistikgesetzes


 
 
 


Drucksache 602/10

... (13) Um eine kohärente und wirksame Verwaltung der Beihilfeanträge zu gewährleisten, sollte die Kommission Durchführungsrechtsakte zur Beantragung der Beihilfe und der Zahlungsansprüche erlassen. Anhand dieser Rechtsakte sollte gewährleistet werden, dass alle notwendigen Angaben übermittelt werden, um die Überprüfung der Beihilfevoraussetzungen zu ermöglichen. Dem Betriebsinhaber sollte eine gewisse Flexibilität eingeräumt werden, wenn dies ordnungsgemäß begründet wird. Außerdem sollten die Vorschriften für den Beihilfeanspruch wie die Haltungszeiträume der Tiere die Betriebsinhaber nicht daran hindern, ihren gesamten Betrieb nach Einreichung des Antrags, aber während dieses Zeitraums zu übertragen. Daher sollten die Bedingungen für solche Übertragungen festgelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 602/10




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

2. Konsultation von Interessengruppen Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2a
Änderung von Anhang I

Artikel 11a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 27a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 27b
Durchführungsbestimmungen

Artikel 31a
Durchführungsbestimmungen

Artikel 45a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 54a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 62a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 67a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 76a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 141a
Befugnisse der Kommission

Artikel 141b
Delegierte Rechtsakte

Artikel 141c
Durchführungsrechtsakte - Ausschuss

Artikel 2


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.