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"Zertifizierte"
Drucksache 238/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dreizehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... 4) Bei Zertifiziertem Saatgut erster und zweiter Generation von Sorten von Nacktgerste ist auf dem Etikett zusätzlich der Hinweis
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dreizehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz
Artikel 2 Änderung der Saatgutverordnung
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Grund für die Änderungsverordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen auf die Umwelt
B. Besonderer Teil
Zu den Artikeln 1
Zu Artikel 3
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der 13. Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen (1257)
Drucksache 530/10
... "(1) Für die Neuerrichtung oder die Instandhaltung von Anlagen für die Gewinnung, die Aufbereitung oder die Verteilung von Trinkwasser dürfen nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die in Kontakt mit Wasser Stoffe nicht in solchen Konzentrationen abgeben, die höher als nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar sind. Weiterhin dürfen Werkstoffe und Materialien den nach dieser Verordnung vorgesehenen Schutz der menschlichen Gesundheit nicht unmittelbar oder mittelbar mindern oder den Geruch oder den Geschmack des Wassers verändern. Die Anforderungen des Satzes 1 und 2 gelten als erfüllt, wenn bei Planung, Bau und Betrieb der Anlagen mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Dies kann für die dabei betroffenen Verfahren und Produkte insbesondere sichergestellt werden, indem durch einen akkreditierten Branchenzertifizierer zertifizierte Verfahren und Produkte eingesetzt werden."
Drucksache 265/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vereinfachung der Durchführung von Forschungsrahmenprogrammen KOM (2010) 187 endg.
... " basieren, einschließen. Im Rahmen dieses Konzepts würden Abweichungen zwischen geltend gemachten Durchschnittskosten und tatsächlichen Kosten unabhängig vom Betrag und der Richtung der Abweichung akzeptiert. Im Interesse größerer Sicherheit könnte verlangt werden, dass die mit durchschnittlichen Personalkosten funktionierenden Methoden in nationalen öffentlichen Forschungsprogrammen akzeptiert werden oder durch nationale staatliche Stellen zertifiziert sein müssen.
Drucksache 569/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Verwendung von Biokraftstoff en - Antrag des Freistaates Bayern -
... gelten. Feste und gasförmige Biomasse sowie flüssige Biomasse, die in anderen Nutzungspfaden eingesetzt wird, sind dagegen keiner Kontrolle unterworfen. Dies kann dazu führen, dass z.B. die nicht nachhaltige Produktion von Palmöl weiter ausgebaut wird, die Produkte aber ausschließlich in der Lebensmittel- und Kosmetikindustrie eingesetzt werden, während die als nachhaltig zertifizierten Mengen in die energetische Nutzung fließen. Schließlich sind ökologische Anforderungen an den Wasser- und Biodiversitätsschutz in den Nachhaltigkeitsstandards der EU nur in sehr allgemeiner Form enthalten. Die Einhaltung von Sozialstandards am Produktionsstandort wird ebenfalls nicht überprüft.'
Drucksache 335/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Partnerschaft zur Modernisierung der Hochschulen - EU-Forum für den Dialog zwischen Hochschule und Wirtschaft KOM (2009) 158 endg.; Ratsdok. 8511/09
... 7. Zur Forderung der Kommission nach Verankerung des Konzepts zum Lebenslangen Lernen an den deutschen Hochschulen weist der Bundesrat darauf hin, dass mit der Annahme der Europäischen Hochschulcharta für Lebenslanges Lernen durch den Europäischen Hochschulverband (EUA) dieser sein großes Interesse daran bekundet, dass die Hochschulen sich intensiv an Programmen für das Lebenslange Lernen beteiligen wollen. Zahlreiche Hochschulen bieten schon jetzt - in Rückkoppelung zwischen der Wirtschaft und den Hochschulen - zertifizierte Weiterbildungsmöglichkeiten an, mit denen durch den Erwerb zusätzlicher Kompetenzen die Beschäftigungschancen der Absolventen gesteigert werden. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Autonomie der Hochschulen und Ziffer 2 dieser Stellungnahme.
Drucksache 169/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
... Den überwiegend mittelständischen Unternehmen, die am Verkehr mit steuerbaren Waren unter Steueraussetzung teilnehmen, entstehen durch die Einführung des IT-Verfahrens EMCS je nach gewählter Form des Nachrichtenaustauschs mit der Zollverwaltung (Einsatz einer eigenen - gekauften oder selbst entwickelten -zertifizierten Software, Nutzung der relativ kostenneutralen Internetanwendung oder Inanspruchnahme eines dezentralen Kommunikationspartners) einmalige Kosten von 100 Euro bis zu mehreren Hunderttausend Euro. Tendenziell werden sich die Kosten für das Beförderungsverfahren durch die Umstellung auf EMCS jedoch verringern. Auswirkungen auf die Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau sowie das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten.
Drucksache 712/09
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV )
... 2.3 Für die Kalibrierung der Messgeräte sind zertifizierte Kalibriergase zu verwenden. Bei Gasbrennern und bei Gasbrenner-Kessel-Kombinationen ist als Prüfgas G20 (Methan) zu verwenden.
Drucksache 70/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren
... Die Ergänzung ermöglicht den gewerblichen Altbatterieentsorgern (für den Umgang mit Altbatterien zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, § 2 Absatz 17 BattG-E), für die Rücknahme von Industrie-Altbatterien von § 8 Absatz 1 BattG-E abweichende Vereinbarungen zu treffen.
Drucksache 70/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren
... " sind für den Umgang mit Altbatterien zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne der auf der Grundlage von § 52 Absatz 2 des
Drucksache 280/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts
... und die Umweltbetriebsprüfung (ABl. L 114 vom 24.4.2001 S. 1) eingetragen sind, oder die über ein nach DIN EN ISO 14001 (Stand: Juni 2005) zertifiziertes Umweltmanagementsystem verfügen, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Erleichterungen zum Inhalt der Antragsunterlagen in wasserrechtlichen Verfahren sowie überwachungsrechtliche Erleichterungen vorzusehen, soweit die diesbezüglichen Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 beziehungsweise die Anforderungen nach DIN EN ISO 14001 (Stand: Juni 2005) gleichwertig mit den Anforderungen sind, die zur Überwachung und zu den Antragsunterlagen nach den wasserrechtlichen Vorschriften vorgesehen sind oder soweit die Gleichwertigkeit durch die Rechtsverordnung nach dieser Vorschrift sichergestellt wird
Drucksache 403/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Antrag der Länder Niedersachsen, Sachsen -
... "). Es gibt verschiedene Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge, die nicht notwendig als zertifizierte Altersvorsorge angelegt sind. Sie sind keine Beiträge zur Sozialversicherung. Da einerseits die Leistungen der Altersvorsorge nicht zu berücksichtigen sind und bestimmte Beiträge für die Altersvorsorge bereits abzugsfähig sind, sind unter dem Aspekt der Gleichheit die Beiträge zu jeder zulässigen Art der betriebliche Altersvorsorge abzuziehen.
Drucksache 168/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... 1. die Beiträge zugunsten eines Vertrages geleistet worden sind, der nach § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert ist, wobei die Zertifizierung Grundlagenbescheid im Sinne des § 171 Absatz 10 der
Drucksache 432/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu einer EU-Strategie für die Verbesserung des Abwrackens von Schiffen
... 11. unterstützt die Vorschläge der Kommission, Maßnahmen zur Einrichtung eines unabhängigen Zertifizierungs- und Prüfungssystems für Abwrackwerften zu ergreifen; ist der Ansicht, dass solche Maßnahmen dringend notwendig sind, und betont, dass die Gewährung von Gemeinschaftsmitteln für die Schifffahrt an die Bedingung geknüpft werden sollte, dass der Empfänger solche zertifizierten Abwrackanlagen nutzt; begrüßt in diesem Zusammenhang die von der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) entwickelten Normen, weil sie in die richtige Richtung gehen, erwartet jedoch, dass in naher Zukunft weitere Verbesserungen vorgenommen werden;
Drucksache 452/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz)
... Dem kann nicht gefolgt werden: Durch die Präzisierung des Master-Roll-Out-Plans (der auch in den Jahren 2011 und 2012 noch einen Netzaufbau in verschiedenen Ländern vorsieht) und der Migrationsphase, in der Digital- und Analogfunk parallel betrieben werden, hat eine Frist bis Ende 2013 keinerlei negative Auswirkungen. Der Betrieb nicht zertifizierter Geräte ist nur zulässig, wenn diese Geräte im Netz keine Störungen verursachen. Damit ist eine mögliche Gefährdung der Einsatzkräfte nicht zu erkennen.
Drucksache 895/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... Bei Zertifiziertem Saatgut zweiter oder dritter Generation sind der Kategoriebezeichnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
Artikel 1 Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz
Artikel 2 Änderung der Saatgutverordnung
Abschnitt 5a Inverkehrbringen von Saatgut nicht zugelassener Sorten
§ 28a Genehmigung durch das Bundessortenamt
§ 48a Übergangsvorschrift
Artikel 3 Änderung der Pflanzkartoffelverordnung
Abschnitt 2a Inverkehrbringen von Pflanzgut nicht zugelassener Sorten
§ 22a Genehmigung durch das Bundessortenamt
§ 33a Übergangsvorschrift
Artikel 4 Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
Artikel 5 Neubekanntmachung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Grund für die Änderungsverordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen auf die Umwelt
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 748: Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
Drucksache 283/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Es werden so auf einfachgesetzlicher Ebene die grundsätzlichen Voraussetzungen geschaffen, um neben der Beauftragung eines bundeseigenen Unternehmens (DFS Deutsche Flugsicherung GmbH) oder einer supranationalen Organisation auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Vertrages nach Artikel 24 GG (EUROCONTROL) auch andere, nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft zertifizierte Flugsicherungsorganisationen in die Luftverkehrsverwaltung des Bundes einbeziehen zu können.
Drucksache 281/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt - RGU )
... oder die über ein nach DIN EN ISO 14001 (Stand: Juni 2005) zertifiziertes
Drucksache 535/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse KOM (2009) 234 endg.; Ratsdok. 10359/09
... Für den Erfolg oder Misserfolg privater Zertifizierungssystemen wird weiterhin hauptsächlich ihre Leistung auf dem Markt bestimmend sein, wobei es darauf ankommt, wieweit sie der Nachfrage der Verbraucher entsprechen, welchen Preis diese für zertifizierte Ware zu zahlen bereit sind, und wie teuer die Teilnahme an der Regelung für Landwirte und Erzeuger ist.
Drucksache 175/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz)
... 4. Um sicherzustellen, dass diese Voraussetzungen vorliegen, müssen die Endgeräte durch sachkundige Stellen überprüft und auf der Grundlage von Prüfberichten vor ihrer Inbetriebnahme für den Betrieb im Digitalfunk BOS zertifiziert werden. Die Prüfung findet auf der von der Bundesanstalt bereitgestellten Testplattform statt. Durch die Einschaltung externer Prüfstellen können die auf diesem Gebiet bereits vorhandenen Kapazitäten und Erfahrungen der Privatwirtschaft genutzt werden. Angesichts der Ausgestaltung als schlanke Organisation soll die
Drucksache 452/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz)
... Änderungen eines bereits zertifizierten Endgerätes, die nach Auffassung des Herstellers oder Lieferanten unwesentlich sind und daher nicht der Zertifizierung nach Satz 1 bedürfen, sind der Bundesanstalt anzuzeigen. Die Bundesanstalt entscheidet darüber, ob die angezeigten Änderungen unwesentlich sind. Eine angezeigte Änderung gilt als unwesentlich, wenn die Bundesanstalt nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der Anzeige eine abweichende Entscheidung trifft. Das Nähere über die Einstufung einer Änderung als wesentlich oder unwesentlich wird durch Rechtsverordnung nach § 15b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 geregelt.
Drucksache 281/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt - RGU )
... oder die über ein nach DIN EN ISO 14001 (Stand: Juni 2005) zertifiziertes
Drucksache 280/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts
... und die Umweltbetriebsprüfung (ABl. L 114 vom 24.4.2001 S. 1) eingetragen sind, oder die über ein nach DIN EN ISO 14001 (Stand: Juni 2005) zertifiziertes Umweltmanagementsystem verfügen, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Erleichterungen zum Inhalt der Antragsunterlagen in wasserrechtlichen Verfahren sowie überwachungsrechtliche Erleichterungen vorzusehen, soweit die diesbezüglichen Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 beziehungsweise die Anforderungen nach DIN EN ISO 14001 (Stand: Juni 2005) gleichwertig mit den Anforderungen sind, die zur Überwachung und zu den Antragsunterlagen nach den wasserrechtlichen Vorschriften vorgesehen sind oder soweit die Gleichwertigkeit durch die Rechtsverordnung nach dieser Vorschrift sichergestellt wird
Drucksache 403/09 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
... "). Es gibt verschiedene Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge, die nicht notwendig als zertifizierte Altersvorsorge angelegt sind. Sie sind keine Beiträge zur Sozialversicherung. Da einerseits die Leistungen der Altersvorsorge nicht zu berücksichtigen sind und bestimmte Beiträge für die Altersvorsorge bereits abzugsfähig sind, sind unter dem Aspekt der Gleichheit die Beiträge zu jeder zulässigen Art der betriebliche Altersvorsorge abzuziehen.
Drucksache 398/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über Erhaltungssorten und ihre Aufzeichnung
... /EG so vorgesehen ist, das Etikett des nach Saatgutrecht zertifizierten Pflanzgutes zugleich als Pflanzenpass verwendet, da im Rahmen der amtlichen Saatgutanerkennung des zertifizierten Pflanzgutes ohnehin die für die Erteilung eines Pflanzenpasses maßgeblichen Pflanzenkrankheiten Berücksichtigung finden. Es ist notwendig, zeitnah eine Regelung zu erlassen, nach der für Pflanzgut, das unter die Erhaltungssortenverordnung fällt, ein Pflanzenpass zu erwerben ist, da solches Pflanzgut nicht dem saatgutrechtlichen Anerkennungsverfahren unterliegt.
Drucksache 381/09
... Für die erstmalige Zertifizierung sind Mehrausgaben in Höhe von insgesamt rund300 000 Euro zu erwarten, die aus dem Einzelplan 06 gedeckt werden. Dieser Gesamtbetrag ist auf 30 Verfahrensentwickler berechnet, für die dem Bundeshaushalt jeweils ca. 10 000 Euro an Zertifizierungs- und Reisekosten in Abhängigkeit von der Bereitstellung bereits zertifizierter Komponenten entstehen.
Drucksache 398/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über Erhaltungssorten und ihre Aufzeichnung
... /EG so vorgesehen ist, das Etikett des nach Saatgutrecht zertifizierten Pflanzgutes zugleich als Pflanzenpass verwendet, da im Rahmen der amtlichen Saatgutanerkennung des zertifizierten Pflanzgutes ohnehin die für die Erteilung eines Pflanzenpasses maßgeblichen Pflanzenkrankheiten Berücksichtigung finden. Es ist notwendig, zeitnah eine Regelung zu erlassen, nach der für Pflanzgut, das unter die Erhaltungssortenverordnung fällt, ein Pflanzenpass zu erwerben ist, da solches Pflanzgut nicht dem saatgutrechtlichen Anerkennungsverfahren unterliegt.
Drucksache 220/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 87d)
... Die Luftverkehrsverwaltung ist danach weiterhin hoheitlich zu führen. Im Hinblick auf das geltende und noch in Fortentwicklung begriffene Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG) wird jedoch sichergestellt, dass dessen davon abweichenden Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf eine diskriminierungsfreie Zulassung von nach EG-Recht zertifizierten ausländischen Flugsicherungsorganisationen, z.B. im Rahmen des angestrebten Einheitlichen Europäischen Luftraums (Single European Sky – SES), Rechnung getragen werden kann, ohne den Rahmen grundgesetzlich zulässiger Gestaltungen zu sprengen. Im Einzelnen:
Drucksache 841/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Bürgerinitiative KOM (2009) 622 endg.; Ratsdok. 16195/09
... Damit könnte der europäische Charakter der Bürgerinitiative gewahrt und die zeitgleiche Sammlung von Unterschriften in mehreren Mitgliedstaaten erleichtert werden. Hierzu sollte die Nutzung zertifizierter und geschützter Online-Instrumente geprüft werden.
Drucksache 168/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... 1. die Beiträge zugunsten eines Vertrags geleistet wurden, der nach § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert ist, wobei die Zertifizierung Grundlagenbescheid im Sinne des § 171 Absatz 10 der
Drucksache 335/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Partnerschaft zur Modernisierung der Hochschulen - EU-Forum für den Dialog zwischen Hochschule und Wirtschaft KOM (2009) 158 endg.; Ratsdok. 8511/09
... 10. Zur Forderung der Kommission nach Verankerung des Konzepts zum Lebenslangen Lernen an den deutschen Hochschulen weist der Bundesrat darauf hin, dass mit der Annahme der Europäischen Hochschulcharta für Lebenslanges Lernen durch den Europäischen Hochschulverband (EUA) dieser sein großes Interesse daran bekundet, dass die Hochschulen sich intensiv an Programmen für das Lebenslange Lernen beteiligen wollen. Zahlreiche Hochschulen bieten schon jetzt - in Rückkoppelung zwischen der Wirtschaft und den Hochschulen - zertifizierte Weiterbildungsmöglichkeiten an, mit denen durch den Erwerb zusätzlicher Kompetenzen die Beschäftigungschancen der Absolventen gesteigert werden.
Drucksache 168/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... 1. die Beiträge zugunsten eines Vertrages geleistet worden sind, der nach § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert ist, wobei die Zertifizierung Grundlagenbescheid im Sinne des § 171 Absatz 10 der
Drucksache 398/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Erhaltungssorten und ihre Aufzeichnung
... a) Zertifiziertes Saatgut nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe C Kleinbuchstabe c, Buchstabe Ca Kleinbuchstabe c und Buchstabe Cb Kleinbuchstabe c jeweils in Verbindung mit den Anhängen I und II der Richtlinie 66/401/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut (ABl. L 125 vom 11.7.1966, S. 2298) in ihrer jeweils geltenden Fassung,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Zulassung von Erhaltungssorten und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut von Erhaltungssorten (Erhaltungssortenverordnung)1
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Voraussetzungen für die Zulassung als Erhaltungssorte
§ 3 Feststellung des Landeskulturellen Wertes
§ 4 Antrag auf Zulassung einer Erhaltungssorte
§ 5 Anforderungen an das Saatgut
§ 6 Beschränkung des Inverkehrbringens
§ 7 Zusätzliche Region für das Inverkehrbringen von Saatgut
§ 8 Verschließung
§ 9 Kennzeichnung
Artikel 2 Änderung der Saatgutaufzeichnungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Grund für die Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen auf die Umwelt
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 775: Verordnung über die Zulassung von Erhaltungssorten und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut von Erhaltungssorten (Erhaltungssortenverordnung)
Drucksache 166/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Die Wirtschaft, insbesondere mittelständische Unternehmen, wird durch die Neugestaltung der Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft nicht belastet. Soweit mit der Präqualifikation eine neue Möglichkeit eröffnet wird, sich von der Haftung zu entlasten, ist dies für den Generalunternehmer nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden, da für ihn die Nutzung des Präqualifikationsverfahrens gebührenfrei ist und er gegenüber der bisherigen Entlastungsmöglichkeit 80 Prozent seines Verwaltungsaufwands einspart. Dem Nachunternehmer entstehen nur dann zusätzliche Kosten, wenn er am Präqualifikationsverfahren ausschließlich wegen der Generalunternehmerhaftung teilnimmt. In diesem Fall entstehen ihm für die Präqualifikation bei der erstmaligen Registrierung Gebühren in Höhe von rund 450 Euro. Für die jährliche Aufrechterhaltung der Präqualifikation entstehen Gebühren in Höhe von 350 bis 400 Euro. Die Präqualifikation bietet den Vorteil, sich in einer unbegrenzten Anzahl von Fällen unter Hinweis auf diese zertifizierte Zuverlässigkeitsbescheinigung um die Vergabe von Bauaufträgen bei Generalunternehmern bewerben zu können. Wer das Präqualifikationsverfahren als Bauunternehmer ohnehin nutzt, etwa für die Bewerbung um öffentliche Aufträge, hat keine zusätzlichen Kosten.
Drucksache 128/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleich s (VAStrRefG)
... (4) Ein Anrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung, im Sinne des Betriebsrentengesetzes oder aus einem Vertrag, der nach § 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert ist, erfüllt stets die Anforderungen der Absätze 2 und 3.
Drucksache 825/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen der Gesamtstrategie der Gemeinschaft zur Minderung der CO2 -Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen und Pkw KOM (2009) 593 endg.; Ratsdok. 15317/09
... 3. Ein Zulieferer oder Hersteller, der die Genehmigung einer Maßnahme als innovative Technologie beantragt, legt der Kommission einen Bericht, einschließlich eines Prüfberichts, einer unabhängigen und zertifizierten Stelle vor. Gibt es eine mögliche Wechselwirkung zwischen der Maßnahme und einer anderen innovativen Technologie, die bereits genehmigt ist, so ist diese Wechselwirkung im Bericht zu erwähnen, und in dem Prüfbericht wird bewertet, inwieweit sie die Reduktion verändert, die durch jede einzelne Maßnahme erreicht wird.
Drucksache 70/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren
... " als für den Umgang mit Altbatterien zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne der
Drucksache 452/09 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz)
... Dem kann nicht gefolgt werden: Durch die Präzisierung des Master-Roll-Out-Plans (der auch in den Jahren 2011 und 2012 noch einen Netzaufbau in verschiedenen Ländern vorsieht) und der Migrationsphase, in der Digital- und Analogfunk parallel betrieben werden, hat eine Frist bis Ende 2013 keinerlei negative Auswirkungen. Der Betrieb nicht zertifizierter Geräte ist nur zulässig, wenn diese Geräte im Netz keine Störungen verursachen. Damit ist eine mögliche Gefährdung der Einsatzkräfte nicht zu erkennen.
Drucksache 175/2/09
Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz)
... Als Stichtag für den Betrieb nichtzertifizierter Geräte wurde der Tag der öffentlichen Ausschreibung gewählt, weil in dieser die Anforderung an die Zertifizierung als Ausschreibungsmerkmal aufgenommen werden muss.
Drucksache 837/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Durchführung des gemeinschaftlichen Hopfenrechts
... b) entgegen Artikel 14 Abs. 1 ein zertifiziertes Hopfenerzeugnis mischt oder c) entgegen Artikel 20 Abs. 1 Satz 1 eine Erklärung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt oder
Drucksache 148/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV )
... 4. im Falle der Installation, Wartung oder Instandhaltung von Anlagen nach Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 in einem nach § 6 oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft nach Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 für die betreffende Tätigkeit zertifizierten Betrieb beschäftigt sind und
Drucksache 779/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen KOM (2008) 644 endg.; Ratsdok. 14482/08
... 9. In der Zwischenzeit haben sich in Deutschland auf dieser Grundlage umfangreiche, gut funktionierende Zertifizierungssysteme entwickelt. So sind derzeit über 70 Prozent des deutschen Waldes zertifiziert. Die Zertifizierung der Waldbewirtschaftung gibt dem Verbraucher die Sicherheit, dass das gekaufte Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt. Über die Zertifizierung der Produktkette (Chain of Custody) können Unternehmen der Holz be- und verarbeitenden Industrie sowie der Groß- und Einzelhandel den Fluss des Holzes bereits heute transparent nachweisen.
Drucksache 343/08
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleich s (VAStrRefG)
... (2) Die gewählte Zielversorgung muss eine angemessene Versorgung gewährleisten. Als angemessene Versorgung im Sinne des Satzes 1 gilt ein Anrecht aus einem Vertrag, der nach § 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert ist.
Drucksache 239/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG )
... 2. Tilgungsleistungen, die der Zulageberechtigte (§ 79) zugunsten eines auf seinen Namen lautenden Vertrags leistet, der nach § 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert ist (Altersvorsorgevertrag)."
Drucksache 999/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Neufassung) KOM (2008) 810 endg.; Ratsdok. 17367/08
... (6) Die Mitgliedstaaten bestärken Anlagen oder Betriebe, die Behandlungstätigkeiten durchführen, zertifizierte
Drucksache 367/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe
... (2) Nach dem Verfahren des Artikels 128 Absatz 2 wird die Gewährung von Zahlungen an die Verwendung zertifizierten Saatguts bestimmter Sorten geknüpft.
Drucksache 309/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zur Halbzeitbewertung des Sechsten Umweltaktionsprogramms der Gemeinschaft (2007/2204(INI))
... -Emissionen bis 2020 um 30 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken; verlangt, dass das EU-System für die Zeit nach 2012 eine ausreichend strenge Obergrenze, uneingeschränkte Versteigerungen sowie eine quantitative und qualitative Begrenzung der Heranziehung von zertifizierten Emissionsreduktionen (CER) und Emissionsreduktionseinheiten (ERU) vorsieht;
Drucksache 779/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen KOM (2008) 644 endg.; Ratsdok. 14482/08
... 11. In der Zwischenzeit haben sich in Deutschland auf dieser Grundlage umfangreiche, gut funktionierende Zertifizierungssysteme entwickelt. So sind derzeit über 70 % des deutschen Waldes zertifiziert. Die Zertifizierung der Waldbewirtschaftung gibt dem Verbraucher die Sicherheit, dass das gekaufte Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt. Über die Zertifizierung der Produktkette (Chain of Custody) können Unternehmen der Holz be- und verarbeitenden Industrie sowie der Groß- und Einzelhandel den Fluss des Holzes bereits heute transparent nachweisen.
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