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"Zivilpersonen"
Drucksache 308/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zu dem Abkommen vom 28. November 2018 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Serbien über Kriegsgedenkstätten
... Die Absätze 1 und 2 regeln die Zustimmungsbedürftigkeit im Falle einer Überführung der sterblichen Überreste von Militär- und Zivilpersonen zur Wiederbestattung in ihrem Heimatstaat einerseits sowie andererseits die Wiederbestattung im Gebiet der Vertragspartei, in der die Erstbestattung vorgenommen wurde.
Drucksache 812/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention
... Krisenprävention erlangt zunehmend an Bedeutung, erkennbar auch an der wachsenden Anzahl innerstaatlicher Konflikte und fragiler Staatlichkeit. Ein wichtiges Instrument ziviler Krisenprävention sind Friedenseinsätze, in denen zivile Expertinnen und Experten eine wichtige Rolle spielen. Deutschland leistet mit dem Einsatz von sekundierten Zivilpersonen für internationale Einrichtungen wie der Europäischen Union, den Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der NATO bereits einen wichtigen Beitrag zur internationalen zivilen Krisenprävention. Um die Absicherung der zivilen Expertinnen und Experten bei diesem außenpolitischen Auftrag nachhaltig zu bewahren, sollen diese eine rechtliche bzw. sozialversicherungsrechtliche Absicherung erhalten, deren wesentlicher Baustein der Abschluss von Arbeitsverträgen ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Artikel 1 Gesetz zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention (Sekundierungsgesetz - SekG)
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Persönlicher Anwendungsbereich, Subsidiarität
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Verträge zur Sekundierung
§ 4 Sekundierende Einrichtungen
Abschnitt 2 Leistungen an die sekundierten Personen
§ 5 Altersvorsorge
§ 6 Absicherung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit
§ 7 Absicherung gegen Haftungsrisiken
§ 8 Reisekosten
§ 9 Zusätzliche vertragliche Leistungen
§ 10 Bestand der Leistungen
Abschnitt 3 Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Zeitraum der Sekundierung
§ 11 Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung
§ 12 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Änderungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderungen des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
7. Befristung
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeines
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 2 Leistungen an die sekundierten Personen
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Zu § 10
Zu Abschnitt 3 Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Zeitraum der Sekundierung
Zu § 11
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3941 AA: Entwurf eines zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Votum
Drucksache 372/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... H. in der Erwägung, dass Präsident Mursi nach gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Protestierenden und Sicherheitskräften am Vorabend des zweiten Jahrestags der Revolution des 25. Januar und in den Wochen danach, bei denen Dutzende Menschen zu Tode kamen und die durch die zunehmende Gesetzlosigkeit in Ägypten, den rapiden Niedergang der ägyptischen Wirtschaft und die Todesurteile gegen mehrere Dutzend an den tödlichen Fußballkrawallen von 2012 in Port Said beteiligte Zivilpersonen ausgelöst worden waren, in mehreren ägyptischen Städten den Notstand ausgerufen und das darauf Militär vor einem "Zusammenbruch des Staates” gewarnt hat; in der Erwägung, dass Führungspersönlichkeiten der Opposition am 30. Januar 2013 gemeinsam Präsident Mursi dazu aufgefordert haben, der Gewalt gegen die Protestierenden ein Ende zu machen, eine Regierung der nationalen Einheit zu bilden und einen wirklichen nationalen Dialog zu beginnen, da nur so die gegenwärtigen politischen und sozialen Spaltungen und Spannungen überwunden werden können; in der Erwägung, dass Präsident Mursi den Aufrufen zur Bildung einer Regierung der nationalen Einheit nicht gefolgt ist; in der Erwägung, dass Präsident Mursi am 26. Februar 2013 einen nationalen Dialog ausgerufen hat, der von führenden Kräften der Opposition boykottiert wurde;
P7_TA -PROV 2013 0062 - Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten Flughafen Wien Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zum Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten über seine Untersuchung der Beschwerde 2591/2010/GG gegen die Europäische Kommission Flughafen Wien 2012/2264 INI
P7_TA -PROV 2013 0095 - Lage in Ägypten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Ägypten 2013/2542 RSP
P7_TA -PROV 2013 0100 - Lage in Bangladesch Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Bangladesch 2013/2561 RSP
P7_TA -PROV 2013 0101 - Die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen, im Irak Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Irak: die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen 2013/2562 RSP
P7_TA -PROV 2013 0102 - Der Fall Arafat Jaradat und die Lage palästinensischer Häftlinge in israelischen Gefängnissen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Fall Arafat Jaradat und zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen 2013/2563 RSP
Drucksache 101/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetz es auf den Bund
... Die Zuständigkeit für die Versorgung von Soldatinnen und Soldaten, die während ihres Wehrdienstes eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, von diesen gleichgestellten Zivilpersonen sowie von ihren Hinterbliebenen nach dem Dritten Teil des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 83a
Artikel 2 Änderung weiterer Vorschriften
Artikel 3 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes zum Jahr 2016
Artikel 4 Änderung weiterer Vorschriften zum Jahr 2016
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5 Bund
Länder und Kommunen
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung und Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2419: Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigtenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz auf den Bund (BMVg)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 430/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel
... - in Anbetracht dessen, dass Zivilpersonen, insbesondere Frauen und Kinder, die überwiegende Mehrheit der von bewaffneten Konflikten und bewaffneter Gewalt betroffenen Personen stellen,
Drucksache 502/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... - unter Hinweis auf das Vierte Genfer Abkommen zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten von 1949,
Drucksache 89/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... - unter Hinweis auf die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) vom August 2010 betreffend den Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten,
Entschließung
Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens
Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien
Schutz schutzbedürftiger Kategorien
Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung
Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure
Entschließung
Eine neue EU-Strategie
Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch
Der Friedensprozess
Polizei und Rechtsstaatlichkeit
3 Drogen
Entschließung
Entschließung
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit
Drucksache 280/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... D. unter Hinweis darauf, dass die Demonstrationen in Syrien in der im Süden gelegenen Stadt Daraa ihren Ausgang nahmen und sich anschließend im ganzen Land ausbreiteten; unter Hinweis darauf, dass die syrischen Regierungsstellen die Demonstrationen unterdrückt haben, indem sie scharfe Munition einsetzten, um friedliche Versammlungen aufzulösen, und Hunderte Zivilpersonen verhaftet und in Damaskus und anderen Städten regierungsfreundliche Demonstranten mobilisiert wurden; in der Erwägung, dass die syrische Regierung am 29. März 2011 zurückgetreten ist und Adel Safar beauftragt wurde, eine neue Regierung zu bilden; in der Erwägung, dass die Rede von Präsident Bashar al-Assad vom 30. März 2011 vor dem syrischen Parlament die Erwartungen und Hoffnungen auf wesentliche Reformen nicht erfüllt hat,
Drucksache 733/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2010 zum Versagen bei der Verteidigung der Menschenrechte und der Gerechtigkeit in der Demokratischen Republik Kongo
... E. in der Erwägung, dass Angehörige der kongolesischen Streitkräfte für Tod und Vergewaltigung von Hunderten Zivilisten mitverantwortlich waren; in der Erwägung, dass es im Osten der Demokratischen Republik Kongo nach wie vor Vergewaltigungen, Zwangsrekrutierungen von Zivilpersonen und Kindersoldaten sowie gravierende Menschenrechtsverletzungen sowohl von Seiten der Rebellenverbände der LRA als auch der Kämpfer der FDLR und der kongolesischen Armee selbst gibt,
Drucksache 512/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2010 zur Lage in Kirgisistan
... A. unter Hinweis darauf, dass es am 11. Juni 2010 in den südkirgisischen Städten Osch und Dschalalabad zu gewaltsamen Zusammenstößen gekommen ist, die bis zum 14. Juni 2010 eskalierten, sowie in der Erwägung, dass Berichten zufolge Hunderte von bewaffneten Männern die Straßen der Städte stürmten, auf Zivilpersonen schossen und Geschäfte in Brand setzten, wobei sie ihre Ziele nach ethnischer Zugehörigkeit auswählten,
Drucksache 60/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2009 zur Gewalt in der Demokratischen Republik Kongo
... 3. ist außerordentlich besorgt über die Verschlechterung der humanitären Lage im Osten der Demokratischen Republik Kongo nach den Gräueltaten an der örtlichen Bevölkerung, wie sie in zwei kürzlich erschienenen Berichten der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte beschrieben wurden; ist insbesondere besorgt über die jüngsten Berichte über von kongolesischen Soldaten durchgeführte gezielte Morde an mindestens 270 Zivilpersonen in den Städten Nyabiondo und Pinga in Nord-Kivu und neuerliche Kämpfe, durch die 21 800 Menschen aus ihren Häusern in und um Dongo im Westen des Landes vertrieben wurden; bekräftigt erneut, dass rasches Handeln notwendig ist, um eine neuerliche humanitäre Katastrophe zu verhindern;
Drucksache 187/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
... " zur Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft. Das Oberkommando der Wehrmacht gab am 7. Dezember 1941 diesen Erlass heraus, wonach in allen von Deutschland besetzten Gebieten gegen Zivilpersonen, die eines "
Drucksache 74/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition
... Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens – tief besorgt darüber, dass die Zivilbevölkerung und einzelne Zivilpersonen weiterhin die Hauptleidtragenden von bewaffneten Konflikten sind; entschlossen ein für alle Mal das Leiden und Sterben zu beenden, das durch Streumunition im Zeitpunkt ihres Einsatzes verursacht wird wenn sie nicht wie vorgesehen funktioniert oder wenn sie aufgegeben wird besorgt darüber, dass Streumunitionsrückstände Zivilpersonen, einschließlich Frauen und Kindern, töten oder verstümmeln, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unter anderem durch den Verlust der Existenzgrundlagen behindern, die Wiederherstellung und den Wiederaufbau nach Konflikten beeinträchtigen, die Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen verzögern oder verhindern, sich nachteilig auf nationale und internationale Bemühungen um die Schaffung von Frieden und um humanitäre Hilfe auswirken können und weitere schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, die noch Jahre nach Einsatz der Munition anhalten können; tief besorgt ferner über die Gefahren, die von den großen einzelstaatlichen Streumunitionsbeständen ausgehen die für einen operativen Einsatz zurückbehalten werden, und entschlossen, deren rasche Vernichtung sicherzustellen überzeugt von der Notwendigkeit, auf wirksame aufeinander abgestimmte Weise tatsächlich zur Bewältigung der Herausforderung beizutragen, die auf der ganzen Welt befindlichen Streumunitionsrückstände zu räumen und deren Vernichtung sicherzustellen in dem festen Willen, die volle Verwirklichung der Rechte aller Streumunitionsopfer sicherzustellen und in Anerkennung der ihnen innewohnenden Würde; entschlossen ihr Möglichstes zu tun, um Streumunitionsopfern Hilfe zu leisten, einschließlich medizinischer Versorgung, Rehabilitation und psychologischer Unterstützung, und für ihre soziale und wirtschaftliche Eingliederung zu sorgen; in Anerkennung der Notwendigkeit, Streumunitionsopfern in einer Weise zu helfen die das Alter und das Geschlecht berücksichtigt und auf die besonderen Bedürfnisse von Gruppen einzugehen, die Schutz benötigen; eingedenk des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das unter anderem vorschreibt, dass die Vertragsstaaten jenes Übereinkommens sich dazu verpflichten, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern; im Bewusstsein der Notwendigkeit einer angemessenen Koordinierung der Anstrengungen, die in verschiedenen Gremien unternommen werden, um auf die Rechte und Bedürfnisse der Opfer verschiedener Arten von Waffen einzugehen, und entschlossen, Diskriminierung unter den Opfern verschiedener Arten von Waffen zu vermeiden; in Bekräftigung dessen, dass in Fällen, die von diesem Übereinkommen oder anderen internationalen Übereinkünften nicht erfasst sind, Zivilpersonen und Kombattanten unter dem Schutz und der Herrschaft der Grundsätze des Völkerrechts verbleiben wie sie sich aus feststehenden Gebräuchen, aus den Grundsätzen der Menschlichkeit und aus den Forderungen des öffentlichen Gewissens ergeben; fest entschlossen ferner, dass es bewaffneten Gruppen, bei denen es sich nicht um die Streitkräfte eines Staates handelt unter keinen Umständen gestattet werden darf, Tätigkeiten vorzunehmen, die einem Vertragsstaat dieses Übereinkommens verboten sind; erfreut über die sehr breite internationale Unterstützung für die völkerrechtliche Regel des Verbots von Antipersonenminen, die im Übereinkommen von 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung niedergelegt ist; erfreut ferner über die Annahme des Protokolls über explosive Kampfmittelrückstände zum Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, und sein Inkrafttreten am 12. November 2006 und von dem Wunsch geleitet, den Schutz von Zivilpersonen vor den Auswirkungen von Streumunitionsrückständen in Situationen nach Konflikten zu verstärken; eingedenk ferner der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über Frauen, Frieden und Sicherheit und der Resolution 1612 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über Kinder in bewaffneten Konflikten; erfreut außerdem über die Schritte, die in den letzten Jahren auf nationaler, regionaler und weltweiter Ebene mit dem Ziel des Verbots, der Beschränkung oder der Aussetzung des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Streumunition unternommen worden sind; unter Betonung der Rolle des öffentlichen Gewissens bei der Förderung der Grundsätze der Menschlichkeit, erkennbar am weltweiten Ruf nach einem Ende des Leidens von Zivilpersonen, das durch Streumunition verursacht wird, und in Anerkennung der diesbezüglichen Anstrengungen der Vereinten Nationen, des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, der Cluster Munition Coalition und zahlreicher anderer nichtstaatlicher Organisationen weltweit in Bekräftigung der Erklärung der Konferenz von Oslo über Streumunition, mit der Staaten unter anderem die durch den Einsatz von Streumunition verursachten schwerwiegenden Folgen anerkannten und sich dazu verpflichteten, bis 2008 eine rechtsverbindliche Übereinkunft zu schließen, die den Einsatz, die Herstellung, die Weitergabe und die Lagerung von Streumunition, welche Zivilpersonen unannehmbaren Schaden zufügt, verbietet und einen Rahmen für Zusammenarbeit und Hilfe schafft, der eine ausreichende Fürsorge und Rehabilitation für die Opfer, die Räumung kontaminierter Gebiete, Aufklärung zur Gefahrenminderung und die Vernichtung von Beständen sicherstellt; nachdrücklich betonend, dass es wünschenswert ist alle Staaten für dieses Übereinkommen zu gewinnen, sowie entschlossen, nach besten Kräften auf seine weltweite Geltung und seine umfassende Durchführung hinzuwirken; gestützt auf die Grundsätze und Regeln des humanitären Völkerrechts, insbesondere den Grundsatz, nach dem die an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Methoden und Mittel der Kriegführung haben und die Regeln, nach denen die an einem Konflikt beteiligten Parteien jederzeit zwischen der Zivilbevölkerung und Kombattanten sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen unterscheiden müssen und sie daher ihre Kriegshandlungen nur gegen militärische Ziele richten dürfen, nach denen bei Kriegshandlungen stets darauf zu achten ist dass die Zivilbevölkerung, Zivilpersonen und zivile Objekte verschont bleiben, und nach denen die Zivilbevölkerung und einzelne Zivilpersonen allgemeinen Schutz vor den von Kriegshandlungen ausgehenden Gefahren genießen – sind wie folgt übereingekommen:
Drucksache 247/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Februar 2009 zu humanitärer Hilfe für den Gaza-Streifen
... – unter Hinweis auf die Vierte Genfer Konvention vom 12. August 1949 zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten,
Drucksache 142/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2009 zur Lage in Gaza
... – unter Hinweis auf die Vierte Genfer Konvention (vom 12. August 1949 über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten),
Drucksache 493/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zur humanitären Lage der Bewohner des Lagers Ashraf
... – unter Hinweis auf die Genfer Konventionen und insbesondere Artikel 27 des Vierten Genfer Abkommens über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten,
Drucksache 683/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen
... – unter Hinweis auf die Genfer Konventionen, insbesondere die Konvention (IV) zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949, vor allem ihre Artikel 1 bis 12, 27, 29 bis 34, 47, 49, 51, 52, 53, 59, 61 bis 77 und 143,
Drucksache 684/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zur Evaluierung der EU-Sanktionen als Teil der Aktionen und Maßnahmen der EU im Bereich der Menschenrechte (2008/2031(INI))
... R. in der Erwägung, dass die Einführung und Umsetzung restriktiver Maßnahmen im Einklang mit den Menschenrechten und dem humanitären Völkerrecht, einschließlich eines ordnungsgemäßen Verfahrens und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, stehen und angemessene Ausnahmen vorsehen muss, um den elementaren humanitären Bedürfnissen der Personen, gegen die sich die Maßnahmen richten, wie etwa Zugang zu Grundschulbildung, Trinkwasser und medizinischer Grundversorgung einschließlich Grundmedikamente, Rechnung zu tragen; in der Erwägung, dass eine Sanktionspolitik den von der Genfer Konvention, dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie den Resolutionen der Vereinten Nationen zum Schutz von Zivilpersonen und von Kindern in bewaffneten Konflikten festgelegten Normen uneingeschränkt Rechnung tragen muss;
Allgemeine Überlegungen mit Blick auf eine wirksame Sanktionspolitik der EU
Sanktionen als Teil einer umfassenden Menschenrechtsstrategie
Koordiniertes Vorgehen der internationalen Gemeinschaft
Festlegung klarer Beschlussfassungsverfahren, Ziele, Bezugsnormen und Kontrollmechanismen
Gezielte Sanktionen als wirksameres Instrument?
Achtung der Menschenrechte bei der Anwendung gezielter Sanktionen zur Bekämpfung des Terrorismus
Für eine kombinierte Sanktionspolitik
Empfehlungen in Bezug auf die EU-Organe und die Mitgliedstaaten
Drucksache 697/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Suchdienstedatenschutzgesetzes (SDDSG)
... 3. Planung, Vorbereitung und Wahrnehmung der Aufgaben des Amtlichen Auskunftsbüros der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 122 Abs. 1 des III. Genfer Abkommens über die Behandlung der Kriegsgefangenen und nach Artikel 136 Abs. 1 des IV. Genfer Abkommens zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Aufgaben der Suchdienste
§ 3 Erhebung
§ 4 Verwendung
§ 5 Löschung
§ 6 Schadensersatz
§ 7 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten
3. Gleichstellungspolitische Bedeutung
4. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 233: Gesetz über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die nationalen Suchdienste (Suchdienstedatenschutzgesetz)
Drucksache 378/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2008 zu der Politik Chinas und deren Auswirkungen auf Afrika (2007/2255(INI))
... – unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen und die Resolution 1674(2006) des Weltsicherheitsrats über den Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten,
Drucksache 382/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2008 zur Lage in Birma
... 13. fordert den Rat auf, weiterhin die Sanktionen anhand spezifischer Zielvorgaben im Zusammenhang mit den Menschenrechten zu überprüfen, die Folgendes umfassen: Freilassung politischer Häftlinge und aller anderen Personen, die willkürlich aufgrund der Ausübung ihrer grundlegenden Menschenrechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit festgehalten werden, genaue offizielle Angaben über die Zahl der von den Sicherheitskräften – auch bei der Niederschlagung der jüngsten Proteste – getöteten Personen sowie über den Verbleib und die Verfassung der von ihnen festgenommenen und/oder inhaftierten Personen, Einstellung der militärischen Angriffe auf Zivilpersonen und Übergang zur Demokratie; fordert den Rat ferner auf, weitere gezielte Sanktionen in Erwägung zu ziehen, wie etwa ein umfassendes Verbot neuer Investitionen, ein Verbot von Versicherungsleistungen für Investitionen in Birma und ein Handelsembargo für wichtige Waren, mit denen die Militärregierung bedeutende Einnahmen erwirtschaftet;
Drucksache 937/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom.23. Oktober 2008 zu den Zusammenstößen in den östlichen Grenzregionen der Demokratischen Republik Kongo
... E. in der Erwägung, dass seit dem Friedensabkommen von Goma vom 23. Januar 2008 Massaker, Vergewaltigungen von jungen Mädchen, Müttern und Großmüttern, Zwangsrekrutierungen von Zivilpersonen und Kindersoldaten sowie zahlreiche weitere Gewalttaten und gravierende Menschenrechtsverletzungen im Osten der DRK verzeichnet wurden, sowohl von Seiten der Rebellen von Laurent Nkunda als auch von Kämpfern der FDLR und der kongolesischen Armee selbst,
Drucksache 204/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu Nord-Kivu
... 2. stellt fest, dass die MONUC trotz ihres weit gefassten Mandats nicht über ausreichende Mittel verfügt, um diese Massaker, Vergewaltigungen, Plünderungen, Zwangsrekrutierungen von Zivilpersonen und Kindersoldaten oder die zahlreichen sonstigen Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, und fordert den Rat und die Kommission daher auf, sicherzustellen, dass die jüngste Verstärkung der MONUC zu einer erheblichen Verbesserung der Sicherheit für die Bevölkerung in Nord-Kivu führt und, falls dies nicht der Fall sein sollte, gegenüber dem UN-Sicherheitsrat dringend dafür zu plädieren, dass die MONUC in die Lage versetzt wird, ihre Aufgabe zu erfüllen, beginnend mit dem wirksamen und dauerhaften Schutz der Zivilbevölkerung in der Region;
Drucksache 263/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 an den Rat zur Rolle der Europäischen Union im Irak (2007/2181(INI))
... – unter Hinweis auf das Vierte Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten sowie die Anhänge I und II hierzu und in tiefer Besorgnis wegen der Gewalt, der die Mitarbeiter humanitärer, gesundheitlicher und religiöser Organisationen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind.
Drucksache 896/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2007 zu den Wegen zu einem weltweiten Vertrag über ein Verbot von Streumunition aller Art
... " und anderen humanitären Organisationen verabschiedet wurde und in der vereinbart wurde, bis 2008 ein rechtsverbindliches internationales Instrument zu beschließen, das den Einsatz, die Herstellung, die Weitergabe und die Lagerung von Streumunition, die Zivilpersonen einen nicht hinnehmbaren Schaden zufügen, verbietet ("
Drucksache 218/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur externen Dimension der Bekämpfung des internationalen Terrorismus (2006/2032(INI))
... jede Handlung, zusätzlich zu den bereits in den bestehenden Übereinkommen [...] umschriebenen Handlungen, die den Tod oder eine schwere Körperverletzung von Zivilpersonen oder Nichtkombattanten herbeiführen soll, wenn diese Handlung [...] darauf abzielt, die Bevölkerung einzuschüchtern oder eine Regierung oder eine internationale Organisation zu einem Tun oder Unterlassen zu nötigen
Grundprinzipien der externen Dimension der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
Mittel, die der Union im Bereich ihrer Außentätigkeit zur Bekämpfung des Terrorismus zur Verfügung stehen
Parlamentarische Kontrolle der Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch die Institutionen der Union
Drucksache 900/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2007 zum Sudan
... 3. fordert eine umgehende Einstellung der Feindseligkeiten und der Anschläge gegen AMIS, Zivilpersonen, humanitäre Einrichtungen, deren Mitarbeiter und Vermögen sowie gegen Hilfskonvois;
Drucksache 498/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Kleinwaffen und leichten Waffen mit Blick auf die Konferenz zur Überprüfung des UN-Aktionsprogramms zur Verhütung, Bekämpfung und Ausrottung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten und die Schaffung eines internationalen Abkommens über den Waffenhandel
... a) Zivilpersonen den nicht genehmigten Besitz und die Verwendung von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie automatischen und teilautomatischen Gewehren und Maschinengewehren zu verbieten;
Drucksache 490/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht zu Menschenrechten in der Welt 2004 und der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union
... 66. äußert große Sorge über die jüngsten Ereignisse in Côte d"Ivoire, die zu rassistisch motivierten Übergriffen auf Zivilpersonen geführt haben; fordert die Konfliktparteien in Côte d"Ivoire auf, die Menschenrechte aller ihrer Bürger zu achten;
A. unter Hinweis darauf,
Themen in verschiedenen Ländern
4 Kandidatenländer
Westlicher Balkan
Die Nachbarschaft der Europäischen Union und der Nahe Osten
Russland als Nachbar
5 Asien
5 Afrika
Der amerikanische Kontinent
Thematische Fragen
I Menschenrechte und der Kampf gegen Terrorismus
II Rechte der Kinder
III. Die Auswirkungen von Konflikten auf Frauen und Kinder
IV. Abschaffung der Todesstrafe
V. Illegaler Handel mit Menschen und menschlichen Organen - Sexindustrie und Kinderarbeit
VI. Rolle der internationalen Unternehmen im Bereich Menschenrechte
VII. Straflosigkeit und die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs
VIII. Entwicklung der Organe und Politikbereiche
Drucksache 312/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Stärkung der Reaktion der Europäischen Union auf Katastrophen und Krisen in Drittländern"
6 z.B. UNHCR für Flüchtlinge, UNICEF für Kinder, IKRK für den Schutz von Zivilpersonen und Häftlingen sowie für die Anwendung des humanitären Völkerrechts, UNOCHA für die Koordinierung der humanitären Hilfe usw.
1. Einleitung
2. GEWÄHRLEISTUNG einer kohärenten und effizienten Reaktion
3. Stärkung der Reaktionsfähigkeit der EU - Verbesserung der bestehenden Instrumente, ihrer Effizienz und ihrer allgemeinen Kohärenz
3.1. Humanitäre Hilfe
3.1.1. Verstärkung der Notfallvorsorge
3.1.2. Ausbau der Kapazitäten für die rasche Analyse und Bewertung
3.1.3. Ausbau der Kapazitäten der Vereinten Nationen für rasche Lagebewertungen und Stärkung der Interoperabilität der Teams
3.1.4. Europäisches Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe
3.1.5 Verbesserung der Kohärenz der humanitären Maßnahmen der EU
3.2. Verfahren für den Katastrophenschutz
3.3. Rehabilitation, Wiederaufbau und Entwicklungshilfe
3.4. Stärkung der Verbindungen zwischen den Gemeinschaftsprogrammen und den zivilen und militärischen Fähigkeiten der EU
3.5. Solide Finanzverwaltung
4. ANGEMESSENE Mittel für ehrgeizige Ziele - wesentliche strukturelle Massnahmen
4.1. Struktur zur Verbesserung der Planung, Koordinierung und Kohärenz
4.2. Logistik und Beschaffungswesen
4.3. Aufbau von Durchführungskapazitäten und Vorbereitung auf das Instrument für Stabilität
5. VERSTÄRKUNG der Präventivmassnahmen, der Frühwarnung und der Katastrophenvorsorge
5.2. Internationale politische Rahmenbedingungen
5.3. EG-Unterstützung für Katastrophenvorsorge und Frühwarnsysteme
6. Schutz und Hilfe für EU-Bürger
7. Schlussfolgerung
Anhang I Fortschrittsbericht über die Maßnahmen der Kommission als Reaktion auf die Tsunami-Katastrophe vom 26. Dezember 2004
1. Einleitung
2. HUMANITÄRE Hilfe
3. VERBINDUNG zwischen Soforthilfe, REHABILITATION UND Entwicklungshilfe
4. REHABILITATION und Wiederaufbauhilfe
5. Partnerschaften
6. flankierende Massnahmen
7. KATASTROPHENSCHUTZ IN Asien
8. TRANSPARENZ und solide Finanzverwaltung
Anhang II Gemeinschaftsprogramme für Frühwarnung und Katastrophenschutz
1. INDISCHER Ozean
2. Afrika, KARIBISCHER RAUM und Pazifischer Ozean
3. MITTELMEERRAUM und Atlantischer Ozean
4. Forschung und Entwicklung und Wissenschaftliche Zusammenarbeit
Drucksache 667/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll V vom 28. November 2003 zum VN-Waffenübereinkommen
... Sonstige Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung, einzelner Zivilpersonen und ziviler Objekte vor den Gefahren und Wirkungen explosiver Kampfmittelrückstände
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
2 Allgemeines
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen und Anwendungsbereich
Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V)
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Räumung, Beseitigung oder Zerstörung explosiver Kampfmittelrückstände
Artikel 4 Aufzeichnung, Aufbewahrung und Weitergabe von Informationen
Artikel 5 Sonstige Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung, einzelner Zivilpersonen und ziviler Objekte vor den Gefahren und Wirkungen explosiver Kampfmittelrückstände
Artikel 6 Vorkehrungen zum Schutz humanitärer Missionen und Organisationen vor den Wirkungen explosiver Kampfmittelrückstände
Artikel 7 Hilfe betreffend explosive Kampfmittelaltlasten
Artikel 8 Zusammenarbeit und Hilfe
Artikel 9 Allgemeine vorbeugende Maßnahmen
Artikel 10 Konsultationen der Hohen Vertragsparteien
Artikel 11 Einhaltung
1. Aufzeichnung, Aufbewahrung und Freigabe von Informationen über nicht zur Wirkung gelangte explosive Kampfmittel und aufgegebene explosive Kampfmittel
i Inhalt:
Technischer Anhang
ii Empfänger:
iii Mechanismus:
iv Zeitrahmen:
2. Warnung, Aufklärung über Gefahren, Kennzeichnung, Absperrung und Überwachung
5 Schlüsselbegriffe
3. Allgemeine vorbeugende Maßnahmen
A. Allgemeines
1. Humanitäre Gesichtspunkte
2. Das VN-Waffenübereinkommen
3. Die Bestimmungen des VN-Waffenübereinkommens über die Vereinbarung zusätzlicher Protokolle
4. Die Vertragstaatenkonferenz am 27. und 28. November 2003
4.1. Der Konferenzvorlauf
4.2. Die Position der Bundesrepublik Deutschland
B. Besonderes
1. Inhalt von Protokoll V über explosive Kampfmittelrückstände
1.1. Allgemeine Bestimmungen
1.2. Begriffsbestimmungen
1.3. Räumungsverpflichtung und Weitergabe von Information
1.4. Schutz der Zivilbevölkerung und der humanitären
1.5. Explosive Kampfmittelaltlasten
1.6. Internationale Zusammenarbeit
1.7. Allgemeine vorbeugende Maßnahmen
1.8. Konsultationen zwischen den Vertragsstaaten und Vertragseinhaltung
1.9. Technischer Anhang
2. Inkrafttreten von Protokoll V über explosive Kampfmittelrückstände
3. Vereinbarkeit mit der deutschen Rechtsordnung
4. Finanzielle Auswirkungen
Drucksache 260/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Drucksache 542/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz - BWAttraktStG )
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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