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"Zollkontaktstellen"


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Drucksache 305/11

... An den EU-Außengrenzen sind die Zollbehörden in der günstigen Position, effektiv eingreifen zu können. Der EU-Aktionsplan im Zollbereich zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums für den Zeitraum 2009-201258 gibt Kommission und Mitgliedstaaten als Priorität die Durchführung von Maßnahmen vor, mit denen eine effektivere Rechtsdurchsetzung durch die Zollbehörden erreicht wird. Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission eine neue Verordnung vor, die an die Stelle der Verordnung 1383/2003 treten soll und auf eine bessere Rechtsdurchsetzung und die gleichzeitige Straffung der Verfahren abzielt. Derzeit wird unter der Bezeichnung COPIS eine zentrale EU-Datenbank aufgebaut, in der alle Anträge von Unternehmen auf Tätigwerden der Zollbehörden im Sinne der genannten Verordnung erfasst werden. Die nationalen Zollbehörden und die Kommission sollten gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um eine effektive Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu gewährleisten. So wird die Kommission beispielsweise eine Expertengruppe und ein Netz nationaler Zollkontaktstellen einrichten, um die Einfuhr von über das Internet verkauften Waren zu unterbinden, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/11




1. Einleitung

Das Spektrum von Rechten des geistigen Eigentums

2. Chancen Herausforderungen in einem Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums

Rechte des geistigen Eigentums prägen das tägliche Leben der Bürger

Erhaltung der Dynamik

Im Binnenmarkt liegt die Lösung

Notwendigkeit einer Vision für die Gestaltung des Wandels

3. WICHTIGSTE politische Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen

3.1. Reform des Patentsystems in Europa und Begleitmaßnahmen

3.1.1. Einheitlicher Patentschutz

3.1.2. Ein einheitliches Patentgerichtssystem

3.1.3. Ein Instrument für die Valorisierung von Rechten des geistigen Eigentums

3.2. Modernisierung des Markensystems in Europa

3.3. Schaffung eines umfassenden Rahmens für Urheberrechte im digitalen Binnenmarkt

3.3.1. Europäische Regelung und Verwaltung von Urheberrechten

Neu entstehende Geschäftsmodelle

3.3.2. Technologie- und Datenbankmanagement

3.3.3. Nutzergenerierte Inhalte

3.3.4. Abgaben für Privatkopien

3.3.5. Zugang zum kulturellen Erbe Europas und Förderung der Medienpluralität

3.3.6. Rechte der ausführenden Künstler

3.3.7. Audiovisuelle Werke

3.3.8. Folgerecht des Urhebers

3.4. Ergänzender Schutz immaterieller Vermögenswerte

3.4.1. Geschäftsgeheimnisse und Nachahmungen

3.4.2. Geografische Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse

3.5. Verstärkung des Kampfs gegen Marken- und Produktpiraterie 36

3.5.1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit

3.5.2. Tragfähigere Struktur für die Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie

3.5.3. Überprüfung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

3.6. Internationale Dimension der Rechte des geistigen Eigentums

3.6.1. Multilaterale Initiativen, einschließlich Koordinierung mit internationalen Organisationen

3.6.2. Bilaterale Verhandlungen und Zusammenarbeit mit Drittländern beim Schutz geistigen Eigentums

3.6.3. Verbesserungen des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen

4. Fazit

Anhang
Überblick über die künftigen Massnahmen der Kommission


 
 
 


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