[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1728 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zuschlag"


⇒ Schnellwahl ⇒

0209/20
0480/20
0085/1/20
0133/20
0276/20
0286/1/20
0221/1/20
0515/20
0206/20
0067/20B
0085/20B
0203/20
0176/20
0115/20
0182/20
0051/20B
0164/20
0246/20
0073/20
0101/20B
0348/20B
0080/20
0085/20
0006/20
0285/20B
0029/20
0274/20
0348/20
0387/20
0179/20
0088/20
0305/20
0057/1/20
0432/20B
0057/20
0127/20
0285/20
0051/1/20
0156/20
0203/20B
0229/20
0196/1/20
0139/20
0014/20
0348/1/20
0496/20
0087/20
0376/20
0432/1/20
0212/1/20
0057/20B
0376/20B
0216/20
0002/20
0067/20
0145/20
0392/20
0075/20
0528/20
0165/20
0084/20
0445/19
0384/1/19
0521/19
0494/19
0055/1/19
0583/1/19
0267/19
0598/19
0587/1/19
0544/19B
0257/19
0558/19
0079/19B
0445/19B
0517/19
0172/19B
0053/19B
0196/19B
0122/19
0396/1/19
0053/1/19
0521/1/19
0196/1/19
0393/19
0502/19
0337/19
0359/19B
0384/19B
0296/19
0324/19B
0586/19
0544/19
0150/19
0359/1/19
0373/19
0473/1/19
0543/19B
0281/1/19
0597/19B
0120/19
0452/19
0649/19
0655/1/19
0044/19
0110/19B
0532/19
0517/19B
0079/1/19
0550/19B
0667/19
0597/19
0473/19B
0631/19
0017/19B
0631/19B
0550/1/19
0557/19
0530/19
0396/19
0624/19
0127/19B
0324/1/19
0373/19B
0127/19
0553/1/19
0110/1/19
0401/19
0366/19B
0505/19
0128/19
0446/19
0373/1/19
0543/19
0493/19
0203/19
0329/19
0506/19
0324/19
0074/19
0396/19B
0556/19
0584/19
0172/19
0411/19
0281/19
0618/19
0517/1/19
0115/19
0376/4/18
0003/1/18
0483/18
0489/18
0097/18
0038/1/18
0396/18
0423/18
0083/18
0425/1/18
0402/1/18
0402/18
0607/18
0515/18
0116/18
0149/18
0014/18
0486/18
0376/18B
0275/18B
0003/18B
0614/1/18
0126/18
0300/18
0510/18
0141/18
0010/18
0275/18
0563/18
0085/18
0360/18B
0103/1/18
0375/18
0053/18B
0094/18
0325/18
0614/18
0510/18B
0563/18B
0009/18
0080/18
0425/18B
0053/18
0080/18B
0469/18
0360/1/18
0554/18
0402/18B
0442/18
0142/18
0084/18
0503/18
0003/18
0547/18
0488/18
0038/18B
0614/18B
0185/18
0103/18B
0504/1/18
0667/17
0777/17
0666/17
0069/17B
0495/17
0169/17
0498/17
0640/17
0662/17
0104/17
0157/17B
0660/17
0625/17
0434/17
0336/17
0348/17
0096/17
0135/17
0538/17
0144/17
0768/1/17
0641/17
0195/17
0665/17
0456/17
0749/17
0347/17B
0497/17
0030/17
0768/17B
0626/17
0347/2/17
0058/17
0157/1/17
0258/17
0257/17
0091/17
0014/17
0190/17
0192/17
0326/17
0503/17
0502/17
0110/17B
0360/17
0550/17
0685/17
0069/1/17
0758/17
0120/17
0347/17
0551/17
0347/1/17
0082/16
0812/16
0089/16B
0193/16
0601/1/16
0268/16
0413/16
0073/16B
0209/16
0293/16
0267/16
0518/16
0344/16
0328/16
0619/16B
0320/16
0591/16
0535/1/16
0601/16B
0266/1/16
0277/16
0492/1/16
0125/16
0304/16
0296/1/16
0685/16
0266/16B
0197/16B
0535/16B
0073/1/16
0347/16
0135/16
0233/16
0620/16B
0107/16B
0337/16
0312/16B
0373/16
0291/16
0492/16B
0356/16
0079/16
0210/16
0539/1/16
0294/16
0258/16
0172/16
0278/16
0539/16B
0310/16B
0601/16
0296/16B
0704/16
0667/16
0672/16
0197/1/16
0312/16
0388/16
0435/16
0660/16B
0089/1/16
0066/16B
0522/16
0135/1/16
0183/16B
0089/16
0750/16
0198/16
0814/2/16
0660/16
0681/16
0429/16B
0107/1/16
0677/16
0490/16
0707/16
0246/16
0326/16
0329/16
0107/16
0367/16
0825/16B
0660/1/16
0192/16
0620/1/16
0135/16B
0483/16
0825/1/16
0440/16
0183/16
0339/16
0429/1/16
0370/16
0249/16
0020/16B
0310/16
0557/15
0414/15
0281/1/15
0277/5/15
0189/1/15
0277/15B
0189/15
0281/2/15
0594/1/15
0088/15
0424/15
0511/15B
0627/1/15
0367/15B
0122/1/15
0511/1/15
0510/1/15
0246/15
0353/15B
0417/15
0532/15
0308/1/15
0231/15
0601/15B
0277/7/15
0308/15B
0367/1/15
0438/15B
0244/15
0139/15
0057/15
0625/1/15
0375/15
0562/15
0631/15B
0627/15B
0509/15
0052/15
0283/15
0273/15B
0354/15B
0385/15
0277/2/15
0631/1/15
0270/15
0057/15B
0102/1/15
0644/15
0205/15
0601/1/15
0281/15B
0013/15
0594/15B
0122/15B
0518/15
0209/15
0228/15
0441/15B
0250/15
0446/1/15
0371/15
0046/15
0511/15
0625/15B
0085/15
0594/15
0438/1/15
0441/1/15
0147/15
0495/15
0063/1/15
0057/1/15
0063/15B
0102/15
0189/15B
0102/15B
0508/14
0122/14B
0254/14
0431/14
0301/14
0232/14
0134/14B
0454/14
0093/14
0309/14
0432/14
0209/14
0306/14
0025/2/14
0564/1/14
0223/1/14
0265/14
0623/14
0507/14
0303/14
0564/14B
0265/1/14
0578/14
0601/14
0265/14B
0592/14
0485/14B
0214/14
0466/14
0302/14
0625/14B
0110/14
0640/1/14
0071/14
0036/14
0319/1/14
0097/14
0215/14
0122/1/14
0497/14
0047/14
0048/14
0149/14
0046/14
0154/14
0319/14X
0485/1/14
0246/14B
0497/14B
0609/14
0548/14
0268/14B
0541/1/14
0541/14B
0632/14
0223/14B
0246/1/14
0640/14B
0111/14
0037/14
0268/1/14
0110/14B
0345/14
0620/14
0448/13
0235/13
0122/13
0216/13
0097/13
0207/13
0423/13
0658/13
0196/13B
0470/13
0113/13
0737/13
0355/13
0212/13
0032/13
0297/13
0136/13
0677/13
0294/13B
0780/1/13
0264/1/13
0562/13
0023/13
0516/13
0705/13
0519/13
0479/13
0368/13
0196/13
0562/13B
0273/13
0295/13B
0411/13
0038/13
0327/1/13
0432/13
0199/13
0184/13
0780/13B
0412/13B
0017/13
0535/13
0325/13
0493/13
0527/13
0598/13
0295/13
0094/13
0802/13
0030/13
0412/1/13
0290/13
0187/13
0498/13
0294/1/13
0060/13
0610/13
0416/13
0663/13
0264/13B
0185/13
0562/1/13
0421/13
0447/13
0447/3/13
0236/13
0327/13B
0733/13
0039/1/13
0050/13X
0747/13
0039/13B
0114/13
0129/13
0039/13
0136/13B
0647/13
0668/13
0063/13
0264/13
0092/12
0299/1/12
0752/12B
0460/12B
0752/12
0609/12
0632/12
0516/12B
0446/12
0566/12
0349/12
0621/12
0484/12
0066/12
0241/12
0390/12
0144/12
0409/12
0383/12
0356/12
0170/12
0096/12
0361/12B
0517/1/12
0508/12
0024/1/12
0131/12
0651/1/12
0520/12
0358/12
0223/12
0385/12B
0241/12B
0635/12
0361/12
0288/12
0460/1/12
0047/12
0292/1/12
0657/12
0415/12
0815/12
0306/12
0542/12
0330/12
0511/12
0295/12
0103/12
0720/12
0509/1/12
0385/1/12
0015/12B
0651/12
0620/12
0663/12
0578/12
0016/12
0618/12
0386/12
0758/12
0019/12B
0243/12
0299/12B
0385/12
0593/12
0534/12
0692/12
0313/12
0146/1/12
0198/1/12
0563/12
0307/12
0722/12
0255/12
0516/1/12
0302/1/12
0130/12
0162/12
0611/12
0360/12
0740/12
0806/12
0501/12
0674/1/12
0198/12B
0357/12
0163/12
0651/12B
0532/12
0347/12
0074/12
0359/12
0153/12
0249/12
0522/12
0097/12X
0242/12
0506/12
0503/12B
0488/12
0517/12
0606/12
0257/12
0674/12B
0015/1/12
0308/12
0292/12
0570/1/12
0567/12
0684/12
0517/12B
0021/12
0024/12B
0608/12
0660/12
0439/12
0544/12
0261/12
0570/12B
0170/12B
0562/12
0228/12
0058/12
0040/11
0539/11
0136/11
0353/11
0184/11
0296/11B
0208/11
0295/11
0060/11
0854/11
0827/11
0413/1/11
0037/1/11
0070/11B
0092/11
0112/11
0085/1/11
0552/11
0310/11B
0368/11
0084/11
0522/1/11
0032/11
0189/11
0854/11B
0345/11B
0090/11
0632/11B
0370/11
0640/11
0070/1/11
0116/1/11
0339/11
0421/11
0857/11
0854/2/11
0641/11
0299/11
0300/11
0121/11
0262/11
0525/11
0522/11B
0844/11
0216/11X
0877/11
0070/11
0859/11
0402/11
0772/11
0143/11
0116/11B
0501/11
0088/11
0315/11B
0418/11
0315/1/11
0142/11
0159/11
0178/1/11
0149/1/11
0399/11B
0854/7/11
0038/11
0854/1/11
0722/11
0253/11B
0736/11
0420/11
0367/11
0054/11
0345/1/11
0178/11B
0295/11B
0256/11
0829/11
0341/11B
0310/1/11
0051/11
0413/11B
0345/11
0808/11
0362/11
0526/11
0087/11
0296/11
0580/11
0655/11
0037/11B
0854/6/11
0085/11B
0334/11
0733/11
0345/2/11
0632/1/11
0127/11
0149/11B
0315/11
0037/11
0874/2/11
0440/11
0261/11
0613/11B
0699/11
0341/9/11
0804/11
0088/11B
0263/11
0227/11
0190/11
0874/11
0531/11
0088/1/11
0819/11
0462/11
0379/11
0614/11B
0385/11
0661/10
0507/10
0616/10
0680/10
0209/10
0334/10
0654/10
0692/10
0723/10
0367/3/10
0175/10
0581/1/10
0306/10
0857/10
0659/10
0473/10
0874/10
0268/10
0022/10
0808/10
0337/10
0331/10
0667/10
0101/10B
0139/10
0268/1/10
0851/10B
0014/10
0738/10B
0389/10
0204/2/10
0509/10
0774/10
0299/10
0850/10B
0009/1/10
0042/10
0227/10
0268/10B
0312/10
0025/10
0464/10
0662/10
0826/10
0693/10B
0846/10
0661/2/10
0132/10
0797/1/10
0827/10
0394/1/10
0101/1/10
0679/10
0808/10B
0859/10
0782/10
0042/10B
0532/2/10
0461/10
0530/1/10
0141/10
0248/10
0061/10
0851/1/10
0327/10
0763/10
0693/1/10
0694/10
0073/10
0732/10
0873/10
0698/10
0139/10B
0581/8/10
0680/5/10
0155/1/10
0231/10
0100/10
0593/1/10
0385/10
0547/10
0642/10
0217/10
0850/10
0070/10
0312/10B
0335/10
0023/10
0379/10
0281/1/10
0387/10
0133/10
0672/10
0039/3/10
0156/10
0849/10
0155/10B
0320/10
0270/10
0047/10
0822/10
0693/10
0103/10
0312/1/10
0116/10
0103/10B
0118/10
0031/1/10
0230/10
0740/10
0530/10
0644/1/10
0257/10
0772/10
0781/10
0762/10
0426/10
0738/1/10
0831/10
0789/10
0018/10
0087/10
0179/10
0735/10
0040/10
0346/10
0530/10B
0593/10B
0789/2/10
0102/10
0581/10B
0866/10
0015/10
0661/1/10
0057/10
0206/10
0009/10B
0219/10
0850/1/10
0103/1/10
0475/09
0245/1/09
0055/1/09
0267/09
0747/09
0200/1/09
0647/09
0498/09
0221/09
0371/09
0177/09
0055/09B
0900/09
0874/09
0280/09
0228/09
0432/09
0106/09
0826/09
0260/09
0071/09
0225/09
0245/09B
0370/09
0823/09
0275/09
0877/09
0846/09
0856/09
0900/09B
0413/09
0200/09B
0499/09
0203/09
0861/09
0567/09
0171/09B
0884/1/09
0674/09
0872/09
0086/09
0017/09B
0192/09
0878/09
0775/09
0758/1/09
0226/09
0915/09
0275/09B
0910/09
0245/09
0021/09
0168/09
0035/09
0415/09
0779/09
0395/09
0389/1/09
0769/09
0836/09
0171/09
0275/2/09
0791/09
0438/09
0248/09
0912/09
0051/09
0389/09B
0559/09
0671/09
0827/09
0620/09
0097/09
0201/09
0171/1/09
0137/09
0520/09
0044/09
0031/09
0278/09
0460/09
0761/09
0088/09
0892/09
0289/09
0017/1/09
0490/09
0185/09
0128/09
0911/09
0522/09
0900/1/09
0358/1/09
0023/09
0678/09
0591/09
0135/09
0669/1/09
0862/09
0884/09B
0251/09
0165/09
0657/09
0806/09
0758/09B
0065/09
0444/09
0103/09
0187/09
0320/09
0317/09
0707/09
0006/08B
0349/08B
0228/08B
0228/1/08
0525/08
0608/08
0200/08
0604/08
0680/08
0004/08B
0825/08B
0369/08
0173/08
0823/08B
0822/08
0799/08
0420/1/08
0237/08
0684/08
0757/08
0541/08
0464/08
0756/08
0012/08
0153/08
0343/08
0401/08
0781/08
0185/08
0951/08
0408/08
0223/1/08
0012/3/08
0401/1/08
0360/08
0703/08
0566/08
0006/08
0643/08
0145/08
0237/1/08
0004/08
0523/08B
0476/08
0520/08
0341/08B
0914/08
0004/1/08
0209/08
0788/08
0755/08B
0010/08A
0839/08
0846/08
0898/1/08
0801/08
0982/08
0420/08B
0316/08
0114/08
0237/08B
0134/08
0084/08
0367/08
0730/08
0716/08
0442/08B
0760/08
0024/08B
0309/08
0037/08
0442/3/08
0225/08
0820/08
0210/08
0225/08B
0363/08B
0542/08
0932/08
0924/08
0010/08B
0486/08
0111/08
0280/08
0968/08
0503/08
0965/08
0561/08
0733/08
0696/1/08
0401/08B
0352/08
0808/08
0825/1/08
0228/08
0465/08
0466/08
0076/08
0363/1/08
0958/08
0959/08
0883/08
0588/08
0006/1/08
0341/1/08
0144/08
0753/08
0282/08
0930/08
0605/08
0431/08
0452/08
0263/08
0180/08
0754/08
0012/1/08
0311/08
0420/08
0223/08B
0349/1/08
0261/08
0693/08
0823/1/08
0255/08
0699/08
0689/08
0589/08
0755/1/08
0832/08
0343/08K
0587/08
0024/1/08
0696/08B
0349/08
0005/08
0120/08
0826/08
0096/08
0362/08
0530/08
0024/08
0310/08
0317/08
0015/08
0318/08
0205/08
0012/08B
0470/08
0873/08
0390/08
1004/08
0523/1/08
0997/08
0444/08
0813/08
0949/08
0135/08
0267/08
0696/08
0879/08
0012/2/08
0253/08
0494/08
0010/1/08
0555/2/07
0571/07
0109/07
0543/07
0112/07B
0258/07
0152/07B
0283/07
0564/07
0642/1/07
0787/07
0286/07
0952/07
0431/07
0615/07
0210/07
0715/07
0598/07
0695/07
0582/07B
0334/07
0861/07
0339/07
0718/07
0674/07
0082/07
0680/07
0544/07B
0390/07
0432/07
0446/07
0053/07
0495/07
0780/07
0789/07
0668/07
0421/1/07
0675/07
0953/07
0040/07
0024/07
0519/1/07
0331/07
0417/1/07
0152/07
0811/07
0194/07
0720/07J
0494/07
0603/07
0075/07
0895/07
0185/07B
0824/07
0421/07B
0196/07
0720/07F
0856/07
0775/07
0152/1/07
0191/07
0120/1/07
0678/07
0642/07
0521/07
0851/07
0354/07
0417/07B
0388/1/07
0412/07
0712/07
0436/07
0521/07B
0014/07
0542/07
0506/07
0720/07E
0519/07B
0287/07
0306/07
0812/07
0024/07B
0600/07B
0583/07
0251/07
0783/07
0889/07
0064/07
0750/07
0358/07
0143/07
0497/07
0185/1/07
0120/07B
0931/07
0112/1/07
0788/07
0888/07
0108/07
0384/07
0110/07
0015/07
0002/07B
0195/07
0735/07
0829/07
0618/07
0212/07
0720/07
0114/07
0555/07B
0169/07
0898/07
0070/07
0612/07
0511/07
0120/07
0150/07B
0642/07B
0299/07
0150/07
0124/07
0440/07
0118/07
0023/07
0521/1/07
0333/07
0408/07
0454/07
0826/07
0392/07
0720/07C
0439/07B
0622/07
0185/07
0820/07
0282/07
0314/07
0120/5/07
0597/07
0388/07B
0663/1/07
0502/07
0690/07
0720/07A
0663/07B
0079/07
0679/07
0815/07
0916/07
0417/07
0024/1/07
0444/07
0750/07B
0002/1/07
0687/07
0554/07
0559/07
0383/07
0600/1/07
0166/07
0142/07
0673/07
0486/07
0022/07
0456/07
0568/07
0179/07
0295/07
0094/07
0859/07
0262/07
0214/07
0021/07
0924/07
0281/07
0477/07
0582/1/07
0390/06
0900/06
0916/1/06
0414/06
0621/06
0066/2/06
0499/06
0315/06
0803/06
0713/06
0938/06
0376/06
0505/06
0330/06
0087/1/06
0483/06
0799/06
0779/06
0400/06
0088/06B
0010/06
0008/06
0597/06
0146/06
0206/06
0054/06
0500/06
0522/06
0281/06
0327/06B
0758/06
0698/06
0916/06B
0375/06
0419/1/06
0619/06
0621/1/06
0778/06
0266/06
0368/06
0088/1/06
0172/06
0476/06
0330/06B
0354/06
0085/06
0123/06
0511/06
0795/06
0477/1/06
0478/06
0285/06
0138/06B
0066/06
0814/06
0455/06
0694/06
0089/06
0066/1/06
0505/06B
0250/06
0663/06
0872/06
0779/1/06
0122/06
0920/06
0028/06
0827/06
0017/06
0638/06
0309/06B
0304/06
0067/06
0068/06
0947/06
0087/06B
0910/06
0320/06
0128/06
0401/06
0419/06
0103/06
0732/06
0065/06
0924/06
0323/06
0257/06
0909/06
0330/1/06
0747/06
0373/06
0607/06
0327/06
0426/06
0309/1/06
0327/1/06
0138/1/06
0419/06B
0299/06
0796/06
0226/06
0617/06
0685/06
0011/06
0431/06
0399/06
0379/06
0141/06
0249/06
0946/06
0629/06
0616/06
0153/06
0745/06
0596/06
0755/06
0743/06
0553/06
0367/06
0485/06
0527/06
0831/06
0388/05
0417/05
0417/05B
0912/05
0415/05
0938/05
0064/05
0466/05
0341/05
0315/05
0157/05B
0807/05
0340/05
0252/05
0710/05
0668/05
0247/1/05
0342/05
0212/05
0397/05
0482/05
0895/1/05
0763/05
0596/05
0881/05
0388/05B
0073/05
0899/05
0347/05
0706/05
0312/05
0932/05
0664/05
0915/05B
0327/05
0432/05
0202/05
0023/05
0416/1/05
0220/1/05
0364/05
0851/05
0222/05B
0783/05
0346/05
0818/05
0523/05
0210/05
0247/05
0401/05
0543/05B
0511/05
0729/05
0727/05
0721/05
0573/05
0686/05
0615/2/05
0806/05
0677/05
0032/05B
0214/05
0725/05
0269/05
0245/05
0728/05
0271/05
0895/05B
0512/05
0086/05
0625/05
0245/05B
0354/05
0572/05
0543/05
0352/05
0699/05
0032/05
0102/05
0788/05
0559/05
0769/05
0615/05
0915/05
0615/05B
0316/05
0411/05
0687/05
0895/05
0157/1/05
0744/05
0726/05
0192/05
0639/05
0322/05
0342/05B
0097/05
0567/05
0220/05
0341/05B
0146/05
0913/05
0321/05
0394/05
0390/05
0694/05
0132/05
0162/05
0330/05
0934/05
0576/05
0143/05
0513/05
0618/05
0416/05B
0245/1/05
0717/05
0247/05B
0095/05
0581/05
0621/04
0566/1/04
0999/04
0990/1/04
0877/04
0821/04B
0803/04
0566/04B
0917/04
0686/04
1000/04
0747/04
0983/04
0610/04
0466/04
0758/04
0821/1/04
0576/04
0676/2/04
0782/04
0860/04
0280/04
0586/04
0408/04
0466/04B
0677/04
0694/04B
0749/1/04
0749/04B
0578/04
0894/04
0944/04
0458/04B
0380/04
0870/04
0686/04B
0944/04B
0821/04
0749/04
0441/04
0990/04B
0915/04
0061/03B
0546/03
0736/03
0504/03
0061/1/03
Drucksache 281/1/15

Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags



Drucksache 277/5/15

... Um die Qualität der Patientenversorgung zu erhöhen, benötigen die Krankenhäuser zusätzliches Pflegepersonal. Keinesfalls darf das Pflegepersonal reduziert werden. Ein Krankenhaus darf nicht darauf angewiesen sein, zusätzliche Patienten zu behandeln, um die steigenden Kosten für den bestehenden Personalstamm zu finanzieren. Deshalb muss der Versorgungszuschlag vollständig in den Landesbasisfallwert überführt werden.



Drucksache 189/1/15

... Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Dezember 2000, mit dem er im Rahmen der genannten Entschließung sein Bedauern über das durch die Homosexuellenverfolgung in beiden Teilen Deutschlands erfolgte Unrecht zum Ausdruck brachte, genügt den Anforderungen an eine angemessene Rehabilitation nicht. Ein solcher Beschluss trägt den Bedürfnissen der Betroffenen nach Rehabilitation und Entschädigung nicht in angemessener Weise Rechnung. Vielmehr bedarf es einer gesetzlichen Regelung, die eine den Interessen der Betroffenen gerecht werdende Rehabilitierung und Entschädigung vor dem Hintergrund der Menschenrechts- und Verfassungswidrigkeit der Verurteilungen vorsieht. Auf Antrag des Landes Berlin und der Länder Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen forderte der Bundesrat mit Entschließung vom 12. Oktober 2012, BR-Drucksache 241/12(B), die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung für die nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen Verurteilten vorzuschlagen. Da dies bislang nicht geschehen ist, konkretisiert der Bundesrat nunmehr seine Forderung nach der Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen.



Drucksache 277/15 (Beschluss)

... Um die Qualität der Patientenversorgung zu erhöhen, benötigen die Krankenhäuser zusätzliches Pflegepersonal. Keinesfalls darf das Pflegepersonal reduziert werden. Ein Krankenhaus darf nicht darauf angewiesen sein, zusätzliche Patienten zu behandeln, um die steigenden Kosten für den bestehenden Personalstamm zu finanzieren. Deshalb muss der Versorgungszuschlag vollständig in den Landesbasisfallwert überführt werden.



Drucksache 189/15

... Auf Antrag des Landes Berlin forderte der Bundesrat mit Entschließung vom 12. Oktober 2012 (BR-Drs. 241/12) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung für die nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen Verurteilten vorzuschlagen. Dies ist bislang nicht geschehen.



Drucksache 281/2/15

Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags



Drucksache 594/1/15

... 13. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass neben dem Ausbau der KWK im Leistungsbereich oberhalb von 2 Megawatt ebenfalls die Wettbewerbsfähigkeit und die Zukunftsfähigkeit der bestehenden hocheffizienten, regionalen Energieerzeugungs- und -versorgungsstrukturen erhalten bleiben muss. Er bedauert, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren seinem Vorschlag, die Zuschlagsberechtigung von kleineren KWK-Anlagen auch unterhalb einer elektrischen Leistung von 2 Megawatt wirksam werden zu lassen, nicht gefolgt wurde.



Drucksache 88/15

... Die strategischen Ausrichtungen unserer Nachbarn bestimmen das von ihnen angestrebte Maß an Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren, darunter der EU. Einige Partner haben sich dafür entschieden, den Weg einer engeren Assoziierung mit der EU einzuschlagen, und die EU ist bereit, die Beziehungen zu ihnen zu vertiefen. Andere gehen lieber einen anderen Weg. Die EU respektiert diese souveränen Entscheidungen und ist bereit, nach anderen Formen des Engagements zu suchen.



Drucksache 424/15

... die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, die Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales Frau Staatssekretärin Heike Raab als Mitglied des Beirates bei der



Drucksache 511/15 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat schlägt hierfür ein Modell vor, mit dem im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ein festgeschriebener Mindestanteil der bezuschlagten Menge auf zwei zu definierende Regionen im Norden und der Mitte/Süden Deutschlands verteilt und ein weiterer Anteil standortunabhängig vergeben wird. Die Festlegung der für die Regionen geltenden Mindestanteile am Ausbau der Windenergie an Land erfolgt repoweringneutral, so dass der Abbau sowie die Ersetzung von Altanlagen im entsprechenden Leistungsumfang keine Anrechnung finden. Die für die beiden Regionen jeweils vorgesehenen Mindestanteile sollten sich an den Planungen im Netzentwicklungsplan orientieren. Die Auktion soll bundesweit erfolgen. Sollten die abgegebenen Gebote für eine Region nicht ausreichen, deren Mindestanteil zu erfüllen, werden die Anteile unabhängig vom Standort vergeben, um die Ausbauziele nicht zu gefährden. Um strategisches Bieten zu verhindern, soll die Einführung von Preisobergrenzen geprüft werden.



Drucksache 627/1/15

... d) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich unter Bezug auf Erwägungsgrund 38 der Wasserrahmenrichtlinie dafür einzusetzen, dass die Hersteller und Inverkehrbringer von Arzneimitteln bzw. Arzneimittelwirkstoffen in die finanzielle Verantwortung zur Entfernung problematischer Stoffe aus der aquatischen Umwelt einbezogen werden. Die Bundesregierung wird gebeten, eine mögliche Regelungsperspektive vorzuschlagen.



Drucksache 367/15 (Beschluss)

... /EG, den Gesetzesvorbehalt in § 129 GWB-E um Zuschlagskriterien zu ergänzen, so dass es den Landesgesetzgebern möglich ist, nicht nur Ausführungsbedingungen, sondern auch Zuschlagskriterien festzulegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 105 Absatz 3 - neu - GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 114 Absatz 2 GWB

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 118 Absatz 1 und 2, § 121 Absatz 2 GWB

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 2 GWB

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 3 GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 4 - neu - GWB

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131a - neu - GWB

§ 131a
Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen auf der Straße

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 157 Absatz 4 Satz 3 - neu - GWB


 
 
 


Drucksache 122/1/15

Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags



Drucksache 511/1/15

... "5. Der Bundesrat schlägt hierfür ein Modell vor, mit dem im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ein festgeschriebener Mindestanteil der bezuschlagten Menge auf zwei zu definierende Regionen im Norden und der Mitte/Süden Deutschlands verteilt und ein weiterer Anteil standortunabhängig vergeben wird. Die Festlegung der für die Regionen geltenden Mindestanteile am Ausbau der Windenergie an Land erfolgt repoweringneutral, so dass der Abbau sowie die Ersetzung von Altanlagen im entsprechenden Leistungsumfang keine Anrechnung finden. Die für die beiden Regionen jeweils vorgesehenen Mindestanteile sollten sich an den Planungen im Netzentwicklungsplan orientieren. Die Auktion soll bundesweit erfolgen. Sollten die abgegebenen Gebote für eine Region nicht ausreichen, deren Mindestanteil zu erfüllen, werden die Anteile unabhängig vom Standort vergeben, um die Ausbauziele nicht zu gefährden. Um strategisches Bieten zu verhindern, soll die Einführung von Preisobergrenzen geprüft werden."



Drucksache 510/1/15

... 25. Der Bundesrat nimmt die Pläne der Kommission, bei der Halbzeitüberprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens eine Strategie für einen "ergebnisorientierten EU-Haushalt" vorzuschlagen, zur Kenntnis.



Drucksache 246/15

... ich beabsichtige, dem Herrn Bundespräsidenten die Ernennung der Ministerialdirigentin Dr. Heike Neuhaus zur Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof vorzuschlagen.



Drucksache 353/15 (Beschluss)

... Nach § 30 ErbStG sind Erwerber und Schenker zur schriftlichen Anzeige des Erwerbsvorgangs innerhalb von drei Monaten verpflichtet. Die Erbschaftsteuerstellen können bedeutende Steuerfälle erst mit teilweise mehrjähriger Verspätung aufgreifen, wenn die Steuerpflichtigen gegen die Anzeigepflicht verstoßen. Die sich ergebenden finanziellen Nachteile können durch die Erbschaftsteuerstellen z.T. durch die Festsetzung von Hinterziehungszinsen, nicht jedoch durch die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ausgeglichen werden, da sich die Vorschrift des § 152 AO ausdrücklich nur auf formalisierte Steuererklärungen i.S. des § 150 AO bezieht.



Drucksache 417/15

... Die Anpassung der Gebühren erfolgt auf der Grundlage des Übergangsrechts nach § 23 Bundesgebührengesetz (BGebG). Die Bundesagentur für Arbeit hat für das Jahr 2015 für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung und Verlängerung der Erlaubnis nach dem AÜG insgesamt 148,5 Stellen veranschlagt. Diese verteilen sich auf vier Tätigkeitsebenen. In Tätigkeitsebene III sind zehn Stellen, in Tätigkeitsebene IV sind 106 Stellen, in Tätigkeitsebene V sind 19,5 und in Tätigkeitsebene VI sind 13 Stellen eingestellt. Die Bundesagentur für Arbeit ermittelt jährlich auf der Grundlage der IST-Daten die durchschnittlichen Personalkostensätze für die verschiedenen Tätigkeitsebenen bzw. Besoldungsgruppen sowie die Sachkostenpauschale für einen IT-Arbeitsplatz. In den Personalkostensätzen sind sonstige Bezüge, ein kalkulatorischer Versorgungszuschlag und Personalgemeinkosten enthalten. Die kalkulierten Personalkosten für 2015 bewegen sich zwischen 57 600 und 87 300 Euro pro Jahr für die vier oben genannten Tätigkeitsebenen. Die für 2015 kalkulierten Sachkosten werden mit rund 13 000 Euro pro IT-Arbeitsplatz jährlich angesetzt. Auf der Grundlage dieser Personal- und Sachkostenpauschalen wurde ein jährlicher Verwaltungsaufwand von insgesamt etwa 13 Millionen Euro ermittelt.



Drucksache 532/15

... Um einen spürbaren strukturverbessernden Effekt zu bewirken, muss von der Stilllegung mindestens eine Abteilung eines Krankenhauses betroffen sein. Gefördert werden kann eine derartige Maßnahme unabhängig davon, ob und gegebenenfalls welcher Nachfolgenutzung die stillgelegten Kapazitäten zugeführt werden. Allerdings darf die Stilllegung nicht dazu führen, dass Versorgungsengpässe entstehen. Andernfalls würde es sich nicht mehr um den Abbau von Überkapazitäten handeln. Die stillgelegte Versorgungsfunktion muss daher von Krankenhäusern in erreichbarer Nähe übernommen werden können. Dies ist vom antragstellenden Land im Rahmen der Antragstellung zu bestätigen (vgl. § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4). Die Förderung einer Stilllegung von Krankenhauskapazitäten kommt daher nicht in Betracht, soweit für dieses Krankenhaus ein Sicherstellungszuschlag nach § 17b Absatz 1 Satz 9 des KHG vereinbart worden ist.



Drucksache 308/1/15

... -Verordnung zur Berufung in den Beirat Deutschlandstipendium als Vertreter der zuständigen Obersten Landesbehörden Herrn Ministerialrat Jörg Nittscher, Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur sowie als Vertreter der Studierenden Herrn Florian Krause, Universität Trier (Rheinland-Pfalz) vorzuschlagen.



Drucksache 231/15

... ) und Wehrdienstzuschlag (§ 8c Absatz 2 des



Drucksache 601/15 (Beschluss)

... /EU). Bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist weitere Vorgaben für das Vergabeverfahren vorzuschlagen, ohne praktische Erfahrungen nach der Umsetzung vorweisen zu können, ist daher verfrüht und abzulehnen.



Drucksache 277/7/15

... Der Bundesrat hält es für geboten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Regelung zu schaffen, mit der Krankenhäusern mit einem umfassenden Versorgungsangebot (sogenannte Krankenhäuser der Maximalversorgung einschließlich Universitätskliniken) zur Abgeltung ihrer spezifischen Belastungen ein Systemzuschlag in Höhe von 10 Prozent auf die normalen Krankenhausentgelte gewährt wird.



Drucksache 308/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 936. Sitzung am 25. September 2015 beschlossen, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung gemäß § 12 StipG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 StipV zur Berufung in den Beirat Deutschlandstipendium als als Vertreter der zuständigen obersten Landesbehörden Herrn Ministerialrat Jörg Nittscher (Niedersachsen) sowie als Vertreter der Studierenden Herrn Florian Krause (Rheinland-Pfalz) vorzuschlagen.



Drucksache 367/1/15

... /EU ist es den Mitgliedstaaten freigestellt vorzusehen, dass die öffentlichen Auftraggeber nicht den Preis oder die Kosten allein als einziges Zuschlagskriterium verwenden dürfen. In der bisherigen Fassung sieht § 127 Absatz 1 Satz 4 GWB-E nur fakultativ die Wahl von anderen Zuschlagskriterien neben dem Preis oder den Kosten vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 97 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 97 Absatz 5 Satz 2 - neu - GWB

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 105 Absatz 3 - neu - GWB

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 114 Absatz 2 GWB

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 118 Absatz 1 und 2, § 121 Absatz 2 GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 2 GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 3 GWB

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 4a - neu -, 5 Satz 2, § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 4 GWB

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 4, 5 - neu - GWB

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 5 - neu - GWB *

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 128 Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 - neu - GWB

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB

§ 129
Zwingend zu berücksichtigende Eignungs-, Zuschlagskriterien und Ausführungsbedingungen

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB - Hilfsempfehlung zu Ziffer 13

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB

18. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

19. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 4 - neu - GWB

20. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131a - neu - GWB

§ 131a
Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen auf der Straße

21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 152 Absatz 3 Satz 3

22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 157 Absatz 4 Satz 3 - neu - GWB


 
 
 


Drucksache 438/15 (Beschluss)

... In geeigneten Fällen erfolgt bereits nach geltendem Recht eine Anhörung der Parteien vor Bestellung des Sachverständigen. So wird den Parteien der Beweisbeschluss zugestellt, in welchem die vom Gericht getroffene Auswahl des Sachverständigen mitgeteilt und gleichzeitig eine Frist zur Einzahlung des Auslagenvorschusses gesetzt wird. Erst nach Zahlung des Vorschusses wird der Gutachtenauftrag erteilt. Den Parteien verbleibt in diesem Fall ausreichend Zeit, Einwände gegen den vom Gericht ausgewählten Sachverständigen vorzubringen. Erfolgt die Bestellung eines Sachverständigen aufgrund einer mündlichen Verhandlung, wird die Person des möglichen Sachverständigen häufig schon im Termin erörtert. Wenn die Auswahl eines Sachverständigen schwierig ist - wie zum Beispiel bei medizinischen Fragen - oder im selbständigen Beweisverfahren Sachverständige zu benennen sind, kommt auch im schriftlichen Verfahren eine Aufforderung an die Parteien in Betracht, geeignete Sachverständige vorzuschlagen (§ 404 Absatz 3



Drucksache 244/15

... die Freie und Hansestadt Hamburg hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" als Nachfolger von Herrn Staatsrat Dr. Nikolas Hill den für Kultur zuständigen Staatsrat, Herr Dr. Horst-Michael Pelikahn, als ordentliches Mitglied des Kuratoriums zu benennen.



Drucksache 139/15

... ich beabsichtige, dem Herrn Bundespräsidenten die Ernennung der Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof Silke Ritzert sowie der Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof Frank Wallenta und Christian Ritscher zu Bundesanwälten beim Bundesgerichtshof vorzuschlagen.



Drucksache 57/15

... wird an die Novellierung des Unterhaltssicherungsgesetzes angepasst, weil der Wehrsoldtagessatz, der Anspruch auf unentgeltliche Verpflegung, der Leistungszuschlag sowie der Reserveunteroffizier- und der Reserveoffizierzuschlag für Reservistendienst Leistende in den finanziellen Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz berücksichtigt sind. Ferner werden die bisherige besondere Zuwendung und das Entlassungsgeld, die nur denjenigen Soldatinnen und Soldaten zustehen, die freiwilligen Wehrdienst leisten, aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung kostenneutral als Entlassungsgeld zusammengefasst. Einzelne Vorschriften des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 57/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes

Anlage
(zu § 13c)

Artikel 2
Gesetz über die Leistungen an Reservistendienst Leistende und zur Sicherung des Unterhalts der Angehörigen von freiwilligen Wehrdienst Leistenden (Unterhaltssicherungsgesetz - USG)

Kapitel 1
Gemeinsame Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Härteausgleich

§ 4
Ruhen der Leistungen

Kapitel 2
Leistungen an Reservistendienst Leistende

§ 5
Leistungen an Reservistendienst Leistende

Abschnitt 1
Leistungen zur Sicherung des Einkommens

§ 6
Leistungen an Nichtselbständige

§ 7
Leistungen an Selbständige

§ 8
Zusammentreffen mehrerer Leistungen

§ 9
Mindestleistung

Abschnitt 2
Reservistendienstleistungsprämie, Zuschläge, Dienstgeld

§ 10
Reservistendienstleistungsprämie und Zuschläge

§ 11
Dienstgeld

Kapitel 3
Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende und Sicherung des Unterhalts ihrer Angehörigen

Abschnitt 1
Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende

§ 12
Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende

§ 13
Erstattung von Aufwendungen für Wohnraum

§ 14
Wirtschaftsbeihilfe

§ 15
Sonstige Leistungen

Abschnitt 2
Sicherung des Unterhalts der Angehörigen

§ 16
Leistungen für Angehörige

§ 17
Allgemeine Leistungen für Angehörige im gemeinsamen Haushalt

§ 18
Leistung für die Erstausstattung bei Geburt

§ 19
Besondere Zuwendung

§ 20
Erstattung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

§ 21
Überbrückungszuschuss

§ 22
Leistungen an Angehörige, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben

§ 23
Ersatzansprüche

Kapitel 4
Verfahren

§ 24
Zuständigkeit

§ 25
Antrag

§ 26
Auskunfts- und Mitteilungspflichten

§ 27
Folgen fehlender Mitwirkung

§ 28
Zeitpunkt der Zahlung von Leistungen

§ 29
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland

Kapitel 5
Bußgeld- und Übergangsvorschriften

§ 30
Bußgeldvorschriften

§ 31
Übergangsvorschriften

Anlage 1
(zu § 9)

Anlage 2
(zu den §§ 10 und 11)

Artikel 3
Folgeänderungen

Artikel 4
Änderung des Wehrsoldgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

4 Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Kapitel 1 Gemeinsame Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

1. Zu § 4 Ruhen der Leistungen

Zu Kapitel 2 Leistungen an Reservistendienst Leistende

Zu § 5

Zu Abschnitt 1 Leistungen zur Sicherung des Einkommens

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Reservistendienstleistungsprämie, Zuschläge, Dienstgeld

Zu § 10

Zu § 11

Zu Kapitel 3 Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende und Sicherung des Unterhalts ihrer Angehörigen

Zu Abschnitt 1 Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 14

Zu § 15

Zu Abschnitt 2 Sicherung des Unterhalts der Angehörigen

Zu § 16

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu Kapitel 4 Verfahren

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2908: Gesetz zur Neuregelung unterhaltssicherungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erfüllungsaufwand:

Bürgerinnen und Bürger:

5 Wirtschaft:

5 Verwaltung:


 
 
 


Drucksache 625/1/15

... Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, gemäß § 20 Absatz 3 HHG folgende Benennung für den Stiftungsrat der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge für die laufende Amtszeit bis zum 30. April 2018 vorzuschlagen: als stellvertretendes Mitglied: Herrn Regierungsdirektor Klaus Brockhoff Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.



Drucksache 375/15

... vorzuschlagen.



Drucksache 562/15

... "Bei Hinterbliebenenrenten wird ein Zuschlag auch dann berücksichtigt, wenn der Versicherte die Voraussetzungen nach Satz 1 erfüllt hat und noch keine Versichertenrente bezogen hat. Für Zeiten nach § 92 werden keine Zuschläge nach Satz 1 berücksichtigt."



Drucksache 631/15 (Beschluss)

... Für die am 29. Februar verspätet eingereichten Steuererklärungen wäre im Rahmen einer Ermessensentscheidung nach § 152 Absatz 1 AO zu prüfen, ob ein Verspätungszuschlag festzusetzen wäre. Der in § 152 Absatz 2 AO geregelte gesetzliche Verspätungszuschlag würde für die in Schaltjahren am 29. Februar verspätet abgegebenen Steuererklärungen nicht anfallen, da in § 152 Absatz 2 Nummer 1 AO geregelt ist, dass dieser erst anfällt, wenn die Steuererklärung nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungszeitraums eingereicht wird. Durch diese Formulierung ist insoweit in Schaltjahren auch der 29. Februar mit erfasst.



Drucksache 627/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich unter Bezug auf Erwägungsgrund 38 der Wasserrahmenrichtlinie dafür einzusetzen, dass die Hersteller und Inverkehrbringer von Arzneimitteln bzw. Arzneimittelwirkstoffen in die finanzielle Verantwortung zur Entfernung problematischer Stoffe aus der aquatischen Umwelt einbezogen werden. Die Bundesregierung wird gebeten, eine mögliche Regelungsperspektive vorzuschlagen.



Drucksache 509/15

... Die Kommission wird insbesondere eine Rechtsetzungsinitiative zu einem Marktinformationsinstrument für den Binnenmarkt vorschlagen, mit dem Informationen von ausgewählten Marktteilnehmern erhoben werden können. Da die Kommission dann von ausgewählten Marktteilnehmern aktuelle, umfassende und verlässliche quantitative und qualitative Informationen einholen könnte, wäre sie eher in der Lage, die EU-Vorschriften in vorrangigen Bereichen besser zu überwachen und durchsetzen. Dies wird der Kommission auch dabei helfen, Verbesserungen in den Bereichen vorzuschlagen, in denen die Bewertung Durchsetzungsdefizite aufzeigt, die auf Mängel in den einschlägigen sektoralen Rechtsvorschriften zurückzuführen sind. Dieses neue Instrument würde nur dann eingesetzt, wenn im Vorfeld durch eine eingehende Sichtung aller verfügbaren Daten ein Bedarf ermittelt wurde, umfassende und verlässliche Informationen zum Marktverhalten von Unternehmen direkt bei den Marktteilnehmern abzufragen; dabei würde auch den bewährten Verfahren Rechnung getragen, nach denen vorzugehen ist, wenn Praktiken der Mitgliedstaaten das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigen. Auf Grundlage dessen wird die Kommission einen Bericht veröffentlichen, wobei berücksichtigt wird, dass einige der erhobenen Informationen vertraulich sind. Das neue Marktinformationsinstrument wird die Kommission dabei unterstützen, zielgerichteter mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten. Es wird zur Verbesserung der Grundlage für Vertragsverletzungsverfahren dienen und ermitteln helfen, in welchen Bereichen regulatorische Eingriffe erforderlich sind.



Drucksache 52/15

... Ausgehend von der 17. Legislaturperiode und unter Berücksichtigung der Präventionswirkung des Gesetzes wird bezogen auf ein Jahr mit zwei Anzeigen gerechnet, die zu bewerten sind. In höchstens einem Fall ist mit einer Untersagung zu rechnen. Für den seltenen Fall eines Anspruchs nach § 6b des Bundesministergesetzes wird ein Zeitraum von sechs Monaten angesetzt, in der die Hälfte des Amtsgehalts und des Ortszuschlags gewährt wird, d.h. es kann die Zahlung eines Übergangsgeldes in Höhe von rund 43.000,00 EUR pro Jahr angesetzt werden.



Drucksache 283/15

... 3. eine Finanzierungsregelung, in der er Näheres zur Erhebung des Zuschlags nach Absatz 3c bestimmt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/15




Gesetz

Artikel 1
* Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 22a
Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen

§ 27b
Zweitmeinung

§ 43b
Nichtärztliche Leistungen für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen

§ 44a
Krankengeld bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen.

§ 47a
Beitragszahlungen der Krankenkassen an berufsständische Versorgungseinrichtungen

§ 75a
Förderung der Weiterbildung

§ 92a
Innovationsfonds, Grundlagen der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

§ 92b
Durchführung der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

§ 106b
Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen

§ 119c
Medizinische Behandlungszentren

§ 137h
Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse

Elfter Abschnitt

§ 140a
Besondere Versorgung

§ 279
Verwaltungsrat und Geschäftsführer; Beirat.

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 106
Wirtschaftlichkeitsprüfung

§ 106a
Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlicher Leistungen

§ 106c
Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen

§ 296
Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

§ 297
Weitere Regelungen zur Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 7
Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Krankenpflegegesetzes

Artikel 10
Änderung des Altenpflegegesetzes

Artikel 11
Änderung des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 13
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 44
Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds

Artikel 14
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 15
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 16
Änderung der Schiedsamtsverordnung

§ 22a
Bei einer Erweiterung des Bundesschiedsamtes um Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft haben die beteiligten Körperschaften und die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Kosten nach § 12 Satz 2 und die Gebühr nach § 20 jeweils entsprechend ihrem Stimmanteil zu tragen.

Artikel 17
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 18
Änderung des Gesetzes über ein Informationssystem zur Bewertung medizinischer Technologien

Artikel 19
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 273/15 (Beschluss)

... So hat das Bundesverfassungsgericht am 7. Mai 2013 die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten hinsichtlich des einkommensteuerrechtlichen Ehegattensplittings (vgl. 2 BvR 909/ 06, 1981/ 06 und 288/ 07) und am 19. Februar 2013 die Nichtzulassung der sukzessiven Adoption angenommener Kinder eingetragener Lebenspartner durch den anderen Lebenspartner (vgl. 1 BvL 1/ 11, 1 BvR 3247/ 09) für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Diese Entscheidungen reihen sich ein in die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, mit denen gesetzliche Regelungen beanstandet worden sind, die eine Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe enthalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.07.2009, 1 BvR 1164/ 07 zur Hinterbliebenenversorgung, BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, 1 BvR 611/ 07, 1 BvR 2464/ 07 zur Erbschafts- und Schenkungssteuer, BVerfG, Beschluss vom 19.06.2012, 2 BvR 1397/09 zum beamtenrechtlichen Familienzuschlag, BVerfG, Beschluss vom 18.07.2012, 1 BvL 16/ 11 zur Grunderwerbsteuer).



Drucksache 354/15 (Beschluss)

... Durch den Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI soll die Inanspruchnahme ambulant betreuter Wohngruppen unterstützt und damit ein Beitrag zur Stärkung und zum Ausbau dieser Pflegewohnform geleistet werden. Dabei soll der Wohngruppenzuschlag nicht bei stationären und quasi stationären Versorgungsformen gewährt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bisheriger § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7c Absatz 1a - neu - und Absatz 1b - neu - SGB XI

7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7d - neu - SGB XI und Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - Inhaltsübersicht - § 7d SGB XI

§ 7d
Modellkommunen Pflege

8. Zu Empfehlungen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Versorgung

9. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 10a - neu - SGB XI und Nummer 13 § 18 Absatz 3b Satz 4 SGB XI

§ 10a
Berichterstattung der Träger der Pflegeversicherung und der privaten Versicherungsunternehmen

10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 18a Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 2 Satz 1 SGB XI

11. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 35a Satz 1 zweiter Halbsatz SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 und Satz 3 SGB XI ,

13. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 105 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 31a - neu - § 109 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113a Absatz 1 Satz 3 SGB XI

17. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 113b Absatz 2 Satz 1 und Satz 9 SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 113c Absatz 1 Satz 1 SGB XI

19. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - und Absatz 7 SGB XI

20. Zur Ausgestaltung der Qualitätsdarstellungsvereinbarungen § 115 SGB XI

21. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe b § 19 Satz 3 SGB XI

22. Zu Artikel 2 Nummer 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 38a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB XI

23. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 1, Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 und Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI

24. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 1 SGB XI

25. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 3a - neu - SGB XI

26. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB XI

27. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 6 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - SGB XI

28. Zu Artikel 2 Nummer 33a - neu - § 72 Absatz 6 - neu - SGB XI und Nummer 35 § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 - neu - und Satz 3 SGB XI

29. Zu Artikel 2 Nummer 34a - neu - § 76 Absatz 4 SGB XI

30. Zu Artikel 2 Nummer 45a - neu - § 114a Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - SGB XI

31. Zu Artikel 2 Nummer 50 § 141 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI

32. Zu Artikel 5 Nummer 4 - neu - § 208 - neu - SGB VI Dem Artikel 5 ist folgende Nummer 4 anzufügen:

§ 208
Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

33. Zur rentenversicherungsrechtlichen Absicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen Artikel 5

34. Zu Artikel 7a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 4a - neu - und § 10 Absatz 2a - neu - SGB IX und Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 31 Absatz 2 SGB XI

'Artikel 7a Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

35. Zur Finanzierung der Pflegeausbildung

36. Zur Neuordnung der Schnittstellen zwischen SGB V und SGB XI im Hinblick auf die Finanzierungsverantwortung

37. Zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zur ambulanten Versorgung intensivpflegebedürftiger Versicherter in Wohngemeinschaften

38. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 385/15

... ich beabsichtige, dem Herrn Bundespräsidenten die Ernennung des Generalstaatsanwalts Dr. Peter Frank zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof vorzuschlagen.



Drucksache 277/2/15

... Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe c, Artikel 3 und Artikel 9 Absatz 4 zielen darauf ab, den Versorgungszuschlag zum Beginn des Jahres 2017 zu streichen. Dies ist aus folgenden Gründen nicht sachgerecht:



Drucksache 631/1/15

... Für die am 29. Februar verspätet eingereichten Steuererklärungen wäre im Rahmen einer Ermessensentscheidung nach § 152 Absatz 1 AO zu prüfen, ob ein Verspätungszuschlag festzusetzen wäre. Der in § 152 Absatz 2 AO geregelte gesetzliche Verspätungszuschlag würde für die in Schaltjahren am 29. Februar verspätet abgegebenen Steuererklärungen nicht anfallen, da in § 152 Absatz 2 Nummer 1 AO geregelt ist, dass dieser erst anfällt, wenn die Steuererklärung nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungszeitraums eingereicht wird. Durch diese Formulierung ist insoweit in Schaltjahren auch der 29. Februar mit erfasst.



Drucksache 270/15

... die Sächsische Staatsregierung hat in ihrer Sitzung am 12. Mai 2015 beschlossen, Herrn Uwe Gaul, Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, als Mitglied des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" als Nachfolger für Herrn Staatssekretär a. D. Dr. Henry Hasenpflug vorzuschlagen.



Drucksache 57/15 (Beschluss)

... In Artikel 2 § 22 Absatz 2 sind die Wörter "den Gesamtbetrag der Leistungen nach § 17 Absatz 1" durch die Wörter "die Höhe des dort genannten Wehrsolds und Wehrdienstzuschlags" zu ersetzen.



Drucksache 102/1/15

... "Die Höhe des Zuschlags ist so zu bemessen, dass auch weiterhin der wirtschaftliche Betrieb von Neu- und Bestandsanlagen ermöglicht wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 102/1/15




Zu Abschnitt I Absatz 2 Satz 5, Absatz 4, Zur Begründung Nummer 1 Absatz 3 Satz 4 - neu -, Nummer 2 Satz 5, 7, Nummer 6 Satz 2 - neu

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 644/15

... vorzuschlagen, den Benennungsvorschlag gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 29. Januar 2016 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.



Drucksache 205/15

... - der Ehegattenzuschlag für Schwerbeschädigte (§ 33a BVG),



Drucksache 601/1/15

... /EU). Bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist weitere Vorgaben für das Vergabeverfahren vorzuschlagen, ohne praktische Erfahrungen nach der Umsetzung vorweisen zu können, ist daher verfrüht und abzulehnen.



Drucksache 281/15 (Beschluss)

Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags



Drucksache 13/15

... die Thüringer Landesregierung hat am 13. Januar 2015 beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, den Thüringer Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herrn Wolfgang Tiefensee, als Nachfolger von Herrn Minister a. D. Uwe Höhn als Mitglied des Beirats bei der



Drucksache 594/15 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass neben dem Ausbau der KWK im Leistungsbereich oberhalb von 2 Megawatt ebenfalls die Wettbewerbsfähigkeit und die Zukunftsfähigkeit der bestehenden hocheffizienten, regionalen Energieerzeugungs- und -versorgungsstrukturen erhalten bleiben muss. Er bedauert, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren seinem Vorschlag, die Zuschlagsberechtigung von kleineren KWK-Anlagen auch unterhalb einer elektrischen Leistung von 2 Megawatt wirksam werden zu lassen, nicht gefolgt wurde.



Drucksache 122/15 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags



Drucksache 518/15

... es und § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 der Bundespflegesatzverordnung sowie für 8. den Ausbildungszuschlag nach § 17a Absatz 6."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 518/15




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 12
Förderung von Vorhaben zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen

§ 13
Entscheidung zu den förderungsfähigen Vorhaben

§ 14
Auswertung der Wirkungen der Förderung

§ 15
Beteiligung an Schließungskosten

Artikel 2
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 3
Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 39c
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

§ 110a
Qualitätsverträge

§ 132h
Versorgungsverträge mit Kurzzeitpflegeeinrichtungen

§ 135a
Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung.

§ 135b
Förderung der Qualität durch die Kassenärztlichen Vereinigungen

§ 135c
Förderung der Qualität durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft

§ 136
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung

§ 136a
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung in ausgewählten Bereichen

§ 136b
Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung im Krankenhaus

§ 136c
Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Qualitätssicherung und Krankenhausplanung

§ 136d
Evaluation und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

§ 137
Durchsetzung und Kontrolle der Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses

§ 137b
Aufträge des Gemeinsamen Bundesausschusses an das Institut nach § 137a

§ 275a
Durchführung und Umfang von Qualitätskontrollen in Krankenhäusern durch den Medizinischen Dienst

Artikel 6a
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze

Artikel 8
Änderung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 209/15

... Die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Satz 4 und 6 des



Drucksache 228/15

... die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Arbeitsprogramm der Kommission 2015 (COM(2014) 910 final) und für seine Unterstützung des allgemeinen Ansatzes, im Jahr 2015 nur eine begrenzte Anzahl neuer Initiativen vorzuschlagen.



Drucksache 441/15 (Beschluss)

... "Für Betreiber von Brennstoffzellen-Anlagen besteht der Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags für KWK-Strom nach Satz 1 abweichend hiervon auch ohne Vorliegen der Anforderung nach Satz 1 Nummer 4."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG

2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Nummer 1, § 18 Absatz 1 Nummer 1 und § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 - neu -, § 8 Absatz 4a - neu - KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 23 Absatz 2 Satz 3 KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1, 3 und 4 KWKG

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 KWKG

7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWKG

8. Zu Artikel 1 § 7 KWKG

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 - neu - KWKG

10. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Nummer 1 und 2 KWKG

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - KWKG

12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 KWKG

13. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG

14. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG

15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5a - neu - KWKG

16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2, § 22 Absatz 2 KWKG

17. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2, 4 Satz 1 KWKG

18. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG

19. Zu Artikel 2 Absatz 4 und 6 § 18 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 StromNEV und § 11 Absatz 2 Nummer 8 ARegV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der AbLaV

'Artikel 2a Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten


 
 
 


Drucksache 250/15

... II zum 31. März 2015 verpflichtet, für das abgelaufene Vorjahr, also für das Jahr 2014, die Gesamtausgaben für Bildungs- und Teilhabeleistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 28 SGB II und für Familien mit Bezug von Kinderzuschlag oder



Drucksache 446/1/15

... Vor diesem Hintergrund sollte die Einführung einer vorläufigen gesetzlichen Amtsvormundschaft des Jugendamts in den Fällen, in denen noch kein Vormund in Person bestellt werden kann, geprüft werden. Sie war bereits im Eckpunktepapier des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 7. Oktober 2014 vorgesehen und in einem der der 86. Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2015 in Stuttgart vorliegenden Beschlüsse enthalten. Aufgabe des vorläufigen gesetzlichen Amtsvormunds soll insbesondere sein, dem Gericht alsbald einen geeigneten Vormund vorzuschlagen, der nach Anhörung der Beteiligten im Nachgang bestellt werden kann. Mit dem Eintritt der vorläufigen Amtsvormundschaft kraft Gesetzes würde das Verfahren durch Wegfall einer gesonderten richterlichen Entscheidung vereinfacht und beschleunigt. Der richterliche Entscheidungsspielraum wird dabei nicht unangemessen eingeschränkt, da die vorläufige gesetzliche Amtsvormundschaft durch eine abweichende richterliche Entscheidung beendet wird, was gegebenenfalls durch die konkrete Fassung des Normtextes zweifelsfrei klargestellt werden kann. Indem die rechtliche Vertretung des Minderjährigen zeitnah sichergestellt wird, bleibt Raum für weitere Ermittlungen des Sachverhalts, auch hinsichtlich anderer Personen, die als Vormund in Betracht kommen könnten. Von der gerichtlichen Praxis wurde der Vorschlag zur Einführung einer vorläufigen gesetzlichen Amtsvormundschaft befürwortet, da er eine geeignete und angemessene Regelung im Hinblick auf die rechtliche Vertretung der absehbar weiter steigenden Zahlen der muF darstelle.



Drucksache 371/15

... (5) Das Gremium muss in der Lage sein, ein zweckdienliches Verfahren einzuschlagen, das die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus seiner Assoziierung mit der Tätigkeit im Rahmen des Geschäftskontos ergebenden technischen oder sonstigen Verantwortlichkeiten gewährleistet.



Drucksache 46/15

... (1) Die Versicherungsunternehmen dürfen Versicherungsvermittlern für den Abschluss von substitutiven Krankenversicherungen in einem Geschäftsjahr keine Abschlussprovisionen oder sonstigen Vergütungen gewähren, die insgesamt 3 Prozent der Bruttobeitragssumme des Neuzugangs übersteigen. Die Bruttobeitragssumme entspricht der über 25 Jahre hochgerechneten Erstprämie ohne den Zuschlag gemäß § 149. Die in einem Geschäftsjahr für den Abschluss von substitutiven Krankenversicherungen an einen einzelnen Versicherungsvermittler gewährten Zahlungen und sonstigen geldwerten Vorteile dürfen 3,3 Prozent der Bruttobeitragssumme des von ihm vermittelten Geschäfts nicht übersteigen. Die im Einzelfall für den Abschluss gewährte Abschlussprovision und eine sonstige Vergütung dürfen zusammen 3,3 Prozent der Bruttobeitragssumme des vermittelten Vertrags nicht übersteigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 46/15




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Öffentlichrechtliche Versorgungseinrichtungen

§ 3
Ausnahmen von der Aufsichtspflicht, Verordnungsermächtigung

§ 4
Feststellung der Aufsichtspflicht

§ 5
Freistellung von der Aufsicht

§ 6
Bezeichnungsschutz

§ 7
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung

Kapitel 1
Geschäftstätigkeit

Abschnitt 1
Zulassung und Ausübung der Geschäftstätigkeit

§ 8
Erlaubnis; Spartentrennung

§ 9
Antrag

§ 10
Umfang der Erlaubnis

§ 11
Versagung und Beschränkung der Erlaubnis

§ 12
Änderungen des Geschäftsplans und von Unternehmensverträgen

§ 13
Bestandsübertragungen

§ 14
Umwandlungen

§ 15
Versicherungsfremde Geschäfte

Abschnitt 2
Bedeutende Beteiligungen

§ 16
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 17
Anzeige bedeutender Beteiligungen

§ 18
Untersagung oder Beschränkung einer bedeutenden Beteiligung

§ 19
Untersagung der Ausübung der Stimmrechte

§ 20
Prüfung des Inhabers

§ 21
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in anderen Mitglied- oder Vertragsstaaten

§ 22
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Geschäftsorganisation

§ 23
Allgemeine Anforderungen an die Geschäftsorganisation

§ 24
Anforderungen an Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselaufgaben wahrnehmen

§ 25
Vergütung

§ 26
Risikomanagement

§ 27
Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung

§ 28
Externe Ratings

§ 29
Internes Kontrollsystem

§ 30
Interne Revision

§ 31
Versicherungsmathematische Funktion

§ 32
Ausgliederung

§ 33
Entsprechende Anwendung gesellschaftsrechtlicher Vorschriften

§ 34
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Allgemeine Berichtspflichten

Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung

§ 35
Pflichten des Abschlussprüfers

§ 36
Anzeige des Abschlussprüfers gegenüber der Aufsichtsbehörde; Prüfungsauftrag

§ 37
Vorlage bei der Aufsichtsbehörde

§ 38
Rechnungslegung und Prüfung öffentlichrechtlicher Versicherungsunternehmen

§ 39
Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 2
Bericht über Solvabilität und Finanzlage

§ 40
Solvabilitäts- und Finanzbericht

§ 41
Nichtveröffentlichung von Informationen

§ 42
Aktualisierung des Solvabilitäts- und Finanzberichts

Unterabschnitt 3
Für Aufsichtszwecke beizubringende Informationen

§ 43
Informationspflichten; Berechnungen

§ 44
Prognoserechnungen

§ 45
Befreiung von Berichtspflichten

§ 46
Informationspflichten gegenüber der Bundesanstalt

§ 47
Anzeigepflichten

Abschnitt 5
Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern

§ 48
Qualifikation der Versicherungsvermittler

§ 49
Stornohaftung

§ 50
Entgelt bei der Vermittlung substitutiver Krankenversicherungsverträge

§ 51
Beschwerden über Versicherungsvermittler

Abschnitt 6
Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung

§ 52
Verpflichtete Unternehmen

§ 53
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 54
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 55
Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung

§ 56
Verstärkte Sorgfaltspflichten

Abschnitt 7
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit

Unterabschnitt 1
Dienstleistungsverkehr, Niederlassungen

§ 57
Versicherungsgeschäfte über Niederlassungen oder im Dienstleistungsverkehr

§ 58
Errichtung einer Niederlassung

§ 59
Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs

§ 60
Statistische Angaben über grenzüberschreitende Tätigkeiten

Unterabschnitt 2
Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 61
Geschäftstätigkeit durch eine Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr

§ 62
Beaufsichtigung der Geschäftstätigkeit

§ 63
Bestandsübertragungen

§ 64
Bei Lloyd's vereinigte Einzelversicherer

§ 65
Niederlassung

§ 66
Dienstleistungsverkehr; Mitversicherung

Unterabschnitt 3
Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 67
Erlaubnis; Spartentrennung

§ 68
Niederlassung; Hauptbevollmächtigter

§ 69
Antrag; Verfahren

§ 70
Erleichterungen für Unternehmen, die bereits in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat zugelassen sind

§ 71
Widerruf der Erlaubnis

§ 72
Versicherung inländischer Risiken

§ 73
Bestandsübertragung

Kapitel 2
Finanzielle Ausstattung

Abschnitt 1
Solvabilitätsübersicht

§ 74
Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

§ 75
Allgemeine Vorschriften für die Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen

§ 76
Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen

§ 77
Bester Schätzwert

§ 78
Risikomarge

§ 79
Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen

§ 80
Matching-Anpassung an die maßgebliche risikofreie Zinskurve

§ 81
Berechnung der Matching-Anpassung

§ 82
Volatilitätsanpassung

§ 83
Zu berücksichtigende technische Informationen

§ 84
Weitere Sachverhalte, die bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen sind

§ 85
Finanzgarantien und vertragliche Optionen in den Versicherungsverträgen

§ 86
Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften

§ 87
Vergleich mit Erfahrungsdaten

§ 88
Befugnisse der Aufsichtsbehörde in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Solvabilitätsanforderungen

Unterabschnitt 1
Bestimmung der Eigenmittel

§ 89
Eigenmittel

§ 90
Genehmigung ergänzender Eigenmittel

§ 91
Einstufung der Eigenmittelbestandteile

§ 92
Kriterien der Einstufung

§ 93
Einstufung bestimmter Eigenmittelbestandteile

§ 94
Eigenmittel zur Einhaltung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 95
Eigenmittel zur Einhaltung der Mindestkapitalanforderung

Unterabschnitt 2
Solvabilitätskapitalanforderung

§ 96
Ermittlung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 97
Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 98
Häufigkeit der Berechnung

§ 99
Struktur der Standardformel

§ 100
Aufbau der Basissolvabilitätskapitalanforderung

§ 101
Nichtlebensversicherungstechnisches Risikomodul

§ 102
Lebensversicherungstechnisches Risikomodul

§ 103
Krankenversicherungstechnisches Risikomodul

§ 104
Marktrisikomodul

§ 105
Gegenparteiausfallrisikomodul

§ 106
Aktienrisikountermodul

§ 107
Kapitalanforderung für das operationelle Risiko

§ 108
Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten

§ 109
Abweichungen von der Standardformel

§ 110
Wesentliche Abweichungen von den Annahmen, die der Berechnung mit der Standardformel zugrunde liegen

Unterabschnitt 3
Interne Modelle

§ 111
Verwendung interner Modelle

§ 112
Interne Modelle in Form von Partialmodellen

§ 113
Verantwortung des Vorstands; Mitwirkung Dritter

§ 114
Nichterfüllung der Anforderungen an das interne Modell

§ 115
Verwendungstest

§ 116
Statistische Qualitätsstandards für Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognosen

§ 117
Sonstige statistische Qualitätsstandards

§ 118
Kalibrierungsstandards

§ 119
Zuordnung von Gewinnen und Verlusten

§ 120
Validierungsstandards

§ 121
Dokumentationsstandards

Unterabschnitt 4
Mindestkapitalanforderung

§ 122
Bestimmung der Mindestkapitalanforderung; Verordnungsermächtigung

§ 123
Berechnungsturnus; Meldepflichten

Abschnitt 3
Anlagen; Sicherungsvermögen

§ 124
Anlagegrundsätze

§ 125
Sicherungsvermögen

§ 126
Vermögensverzeichnis

§ 127
Zuführungen zum Sicherungsvermögen

§ 128
Treuhänder für das Sicherungsvermögen

§ 129
Sicherstellung des Sicherungsvermögens

§ 130
Entnahme aus dem Sicherungsvermögen

§ 131
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Versicherungsunternehmen i n besonderen Situationen

§ 132
Feststellung und Anzeige einer sich verschlechternden finanziellen Lage

§ 133
Unzureichende Höhe versicherungstechnischer Rückstellungen

§ 134
Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 135
Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung

§ 136
Sanierungs- und Finanzierungsplan

§ 137
Fortschreitende Verschlechterung der Solvabilität

Kapitel 3
Besondere Vorschriften für einzelne Zweige

Abschnitt 1
Lebensversicherung

§ 138
Prämienkalkulation in der Lebensversicherung; Gleichbehandlung

§ 139
Überschussbeteiligung

§ 140
Rückstellung für Beitragsrückerstattung

§ 141
Verantwortlicher Aktuar in der Lebensversicherung

§ 142
Treuhänder in der Lebensversicherung

§ 143
Besondere Anzeigepflichten in der Lebensversicherung

§ 144
Information bei betrieblicher Altersversorgung

§ 145
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Krankenversicherung

§ 146
Substitutive Krankenversicherung

§ 147
Sonstige Krankenversicherung

§ 148
Pflegeversicherung

§ 149
Prämienzuschlag in der substitutiven Krankenversicherung

§ 150
Gutschrift zur Alterungsrückstellung; Direktgutschrift

§ 151
Überschussbeteiligung der Versicherten

§ 152
Basistarif

§ 153
Notlagentarif

§ 154
Risikoausgleich

§ 155
Prämienänderungen

§ 156
Verantwortlicher Aktuar in der Krankenversicherung

§ 157
Treuhänder in der Krankenversicherung

§ 158
Besondere Anzeigepflichten in der Krankenversicherung; Leistungen im Basis- und Notlagentarif

§ 159
Statistische Daten

§ 160
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Sonstige Nichtlebensversicherung

§ 161
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

§ 162
Deckungsrückstellung für Haftpflicht- und Unfall-Renten

§ 163
Schadenregulierungsbeauftragte in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

§ 164
Schadenabwicklung in der Rechtsschutzversicherung

Abschnitt 4
Rückversicherung

§ 165
Rückversicherungsunternehmen in Abwicklung

§ 166
Bestandsübertragungen; Umwandlungen

§ 167
Finanzrückversicherung

§ 168
Versicherungs-Zweckgesellschaften

§ 169
Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 170
Verordnungsermächtigung

Kapitel 4
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

§ 171
Rechtsfähigkeit

§ 172
Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften

§ 173
Satzung

§ 174
Firma

§ 175
Haftung für Verbindlichkeiten

§ 176
Mitgliedschaft

§ 177
Gleichbehandlung

§ 178
Gründungsstock

§ 179
Beiträge

§ 180
Beitragspflicht ausgeschiedener oder eingetretener Mitglieder

§ 181
Aufrechnungsverbot

§ 182
Ausschreibung von Umlagen und Nachschüssen

§ 183
Bekanntmachungen

§ 184
Organe

§ 185
Anmeldung zum Handelsregister

§ 186
Unterlagen zur Anmeldung

§ 187
Eintragung

§ 188
Vorstand

§ 189
Aufsichtsrat

§ 190
Schadenersatzpflicht

§ 191
Oberste Vertretung

§ 192
Rechte von Minderheiten

§ 193
Verlustrücklage

§ 194
Überschussverwendung

§ 195
Änderung der Satzung

§ 196
Eintragung der Satzungsänderung

§ 197
Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen

§ 198
Auflösung des Vereins

§ 199
Auflösungsbeschluss

§ 200
Bestandsübertragung

§ 201
Verlust der Mitgliedschaft

§ 202
Anmeldung der Auflösung

§ 203
Abwicklung

§ 204
Abwicklungsverfahren

§ 205
Tilgung des Gründungsstocks; Vermögensverteilung

§ 206
Fortsetzung des Vereins

§ 207
Beitragspflicht im Insolvenzverfahren

§ 208
Rang der Insolvenzforderungen

§ 209
Nachschüsse und Umlagen im Insolvenzverfahren

§ 210
Kleinere Vereine

Kapitel 5
Kleine Versicherungsunternehmen und Sterbekassen

Abschnitt 1
Kleine Versicherungsunternehmen

§ 211
Kleine Versicherungsunternehmen

§ 212
Anzuwendende Vorschriften

§ 213
Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderung

§ 214
Eigenmittel

§ 215
Anlagegrundsätze für das Sicherungsvermögen

§ 216
Anzeigepflichten

§ 217
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Sterbekassen

§ 218
Sterbekassen

§ 219
Anzuwendende Vorschriften

§ 220
Verordnungsermächtigung

Teil 3
Sicherungsfonds

§ 221
Pflichtmitgliedschaft

§ 222
Aufrechterhaltung der Versicherungsverträge

§ 223
Sicherungsfonds

§ 224
Beleihung Privater

§ 225
Aufsicht

§ 226
Finanzierung

§ 227
Rechnungslegung des Sicherungsfonds

§ 228
Mitwirkungspflichten

§ 229
Ausschluss

§ 230
Verschwiegenheitspflicht

§ 231
Zwangsmittel

Teil 4
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

Kapitel 1
Pensionskassen

§ 232
Pensionskassen

§ 233
Regulierte Pensionskassen

§ 234
Anzuwendende Vorschriften

§ 235
Verordnungsermächtigung

Kapitel 2
Pensionsfonds

§ 236
Pensionsfonds

§ 237
Anzuwendende Vorschriften

§ 238
Finanzielle Ausstattung

§ 239
Vermögensanlage

§ 240
Verordnungsermächtigung

Kapitel 3
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

§ 241
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen

§ 242
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds

§ 243
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 244
Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten

Teil 5
Gruppen

Kapitel 1
Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen in einer Gruppe

§ 245
Anwendungsbereich der Gruppenaufsicht

§ 246
Umfang der Gruppenaufsicht

§ 247
Oberstes Mutterunternehmen auf Ebene der Mitglied- oder Vertragsstaaten

§ 248
Oberstes Mutterunternehmen auf nationaler Ebene

§ 249
Mutterunternehmen, die mehrere Mitglied- oder Vertragsstaaten umfassen

Kapitel 2
Finanzlage

Abschnitt 1
Solvabilität der Gruppe

§ 250
Überwachung der Gruppensolvabilität

§ 251
Häufigkeit der Berechnung

§ 252
Bestimmung der Methode

§ 253
Berücksichtigung des verhältnismäßigen Anteils

§ 254
Ausschluss der Mehrfachberücksichtigung anrechnungsfähiger Eigenmittel

§ 255
Ausschluss der gruppeninternen Kapitalschöpfung

§ 256
Verbundene Versicherungsunternehmen

§ 257
Zwischengeschaltete Versicherungs-Holdinggesellschaften

§ 258
Verbundene Versicherungsunternehmen eines Drittstaats

§ 259
Verbundene Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Finanzinstitute

§ 260
Nichtverfügbarkeit der notwendigen Informationen

§ 261
Konsolidierungsmethode

§ 262
Internes Modell für die Gruppe

§ 263
Kapitalaufschlag für ein Gruppenunternehmen

§ 264
Kapitalaufschlag für die Gruppe

§ 265
Abzugs- und Aggregationsmethode

§ 266
Gruppensolvabilität bei einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft

§ 267
Bedingungen für Tochterunternehmen eines Versicherungsunternehmens

§ 268
Beaufsichtigung bei zentralisiertem Risikomanagement

§ 269
Bestimmung der Solvabilitätskapitalanforderung des Tochterunternehmens

§ 270
Nichtbedeckung der Kapitalanforderungen des Tochterunternehmens

§ 271
Ende der Ausnahmeregelung für ein Tochterunternehmen

§ 272
Tochterunternehmen einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft

Abschnitt 2
Risikokonzentration und gruppeninterne Transaktionen

§ 273
Überwachung der Risikokonzentration

§ 274
Überwachung gruppeninterner Transaktionen

Abschnitt 3
Geschäftsorganisation, Berichtspflichten

§ 275
Überwachung des Governance-Systems

§ 276
Gegenseitiger Informationsaustausch

§ 277
Bericht über Solvabilität und Finanzlage der Gruppe

§ 278
Gruppenstruktur

Kapitel 3
Maßnahmen zur Erleichterung der Gruppenaufsicht

§ 279
Zuständigkeit für die Gruppenaufsicht

§ 280
Bestimmung der Gruppenaufsichtsbehörde

§ 281
Aufgaben und Befugnisse der Gruppenaufsichtsbehörde

§ 282
Befreiung von der Berichterstattung auf Gruppenebene

§ 283
Aufsichtskollegium

§ 284
Zusammenarbeit bei der Gruppenaufsicht

§ 285
Gegenseitige Konsultation der Aufsichtsbehörden

§ 286
Zusammenarbeit bei verbundenen Unternehmen

§ 287
Zwangsmaßnahmen

Kapitel 4
Drittstaaten

§ 288
Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

§ 289
Gleichwertigkeit

§ 290
Fehlende Gleichwertigkeit

§ 291
Ebene der Beaufsichtigung

Kapitel 5
Versicherungs-Holdinggesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften

§ 292
Gruppeninterne Transaktionen

§ 293
Aufsicht

Teil 6
Aufsicht: Aufgaben und allgemeine Befugnisse, Organisation

Kapitel 1
Aufgaben und allgemeine Vorschriften

§ 294
Aufgaben

§ 295
Verwenden von Ratings

§ 296
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

§ 297
Ermessen

§ 298
Allgemeine Aufsichtsbefugnisse

§ 299
Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse

§ 300
Änderung des Geschäftsplans

§ 301
Kapitalaufschlag

§ 302
Untersagung einer Beteiligung

§ 303
Abberufung von Personen mit Schlüsselaufgaben, Verwarnung

§ 304
Widerruf der Erlaubnis

§ 305
Befragung, Auskunftspflicht

§ 306
Betreten und Durchsuchen von Räumen; Beschlagnahme

§ 307
Sonderbeauftragter

§ 308
Unerlaubte Versicherungsgeschäfte

§ 309
Verschwiegenheitspflicht

§ 310
Nebenbestimmungen; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Kapitel 2
Sichernde Maßnahmen

§ 311
Anzeige der Zahlungsunfähigkeit

§ 312
Eröffnung des Insolvenzverfahrens

§ 313
Unterrichtung der Gläubiger

§ 314
Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen

§ 315
Behandlung von Versicherungsforderungen

§ 316
Erlöschen bestimmter Versicherungsverträge Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen

§ 317
Pfleger im Insolvenzfall

Kapitel 3
Veröffentlichungen

§ 318
Veröffentlichungen

§ 319
Bekanntmachung von Maßnahmen

Kapitel 4
Zuständigkeit

Abschnitt 1
Bundesaufsicht

§ 320
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 321
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 322
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt

§ 323
Verfahren

§ 324
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 325
Versicherungsbeirat

Abschnitt 2
Aufsicht i m Europäischen Wirtschaftsraum

§ 326
Allgemeine Grundsätze für die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 327
Zusammenarbeit bei örtlichen Prüfungen

§ 328
Zustellungen

§ 329
Zusammenarbeit mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

§ 330
Meldungen an die Europäische Kommission

Teil 7
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 331
Strafvorschriften

§ 332
Bußgeldvorschriften

§ 333
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 334
Beteiligung der Aufsichtsbehörde und Mitteilungen in Strafsachen

Teil 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 335
Fortsetzung des Geschäftsbetriebs

§ 336
Weitergeltung genehmigter Geschäftspläne in der Lebensversicherung

§ 337
Treuhänder in der Krankenversicherung

§ 338
Zuschlag in der Krankenversicherung

§ 339
Teilbestandsvorschriften in der Unfallversicherung

§ 340
Bestandsschutz für Rückversicherungsunternehmen

§ 341
Bericht über die Solvabilität und die Finanzlage

§ 342
Einhaltung der Mindestkapitalanforderung

§ 343
Einstellung des Geschäftsbetriebs

§ 344
Fristen für Berichts- und Offenlegungspflichten

§ 345
Eigenmittel

§ 346
Anlagen in Kreditverbriefungen

§ 347
Standardparameter

§ 348
Solvabilitätskapitalanforderung

§ 349
Internes Teilgruppenmodell

§ 350
Gruppenvorschriften

§ 351
Risikofreie Zinssätze

§ 352
Versicherungstechnische Rückstellungen

§ 353
Plan betreffend die schrittweise Einführung von Übergangsmaßnahmen für risikofreie Zinssätze und versicherungstechnische Rückstellungen

§ 354
Überprüfung der langfristigen Garantien und der Maßnahmen gegen Aktienrisiken

§ 355
Entscheidungen der Aufsichtsbehörde aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes

Anlage 1
Einteilung der Risiken nach Sparten

Anlage 2
Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wird

Anlage 3
Standardformel zur Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung (SCR)

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 6
Anwendungszeitraum

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.