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... Auch in gesetzessystematischer Hinsicht erscheint die beabsichtigte Anrechnungsklausel fragwürdig. In Verbindung mit ihr sollen Verwaltungsakte nach § 48 Abs. 1 Satz 1
1. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 64 Abs. 2 Satz 4 BVG
2. Zu einem modernen Gewaltopferentschädigungsrecht
... Die derzeitige Fassung der Anrechnungsklausel ist noch zu ungenau, um alle Einsparbeiträge der Apotheken sachgerecht zu berücksichtigen. Insbesondere wird im Gesetzentwurf nicht hinreichend klargestellt, dass auch der durch den Gesetzentwurf vorgesehene teilweise Verzicht auf Handelszuschläge nach § 130 Abs. 1 SGB V (vgl. Artikel 1 Nr. 96 Buchstabe b des Gesetzentwurfs) sowie Einsparungen aufgrund von Verträgen zur integrierten Versorgung nach § 140b SGB V (vgl. Artikel 1 Nr. 120 Buchstabe b des Gesetzentwurfs) berücksichtigt werden müssen.
Zu Artikel 1
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