13139 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
... in der Entwurfsfassung (VV RVG-E) werden beim Forderungseinzug durch Inkassodienstleister zu Einnahmeausfällen von rechnerisch etwa 20,4 Prozent führen. Inwieweit diese jedoch von den Inkassodienstleistern zu tragen sind, wie sie sich auf die von deren Auftraggebern zu erbringenden Zahlungen auswirken und welche genauen Entlastungen für die Schuldner eintreten werden, lässt sich jedoch nicht konkret berechnen. Die finanziellen Auswirkungen der Änderungen bei den Einigungsgebühren nach Nummer 1000 VV RVG-E einerseits sowie des Vergütungsanspruchs der Inkassodienstleister für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren andererseits dürften sich im Wesentlichen ausgleichen. Die Auswirkungen der Änderungen im RVG-E auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die keinen Schwerpunkt in der Bearbeitung von Inkassomandaten haben, dürften geringfügig sein; für die übrigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten die Ausführungen zu den Inkassodienstleistern entsprechend.
... § 29 Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten
... Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz)
... 4. Kontaktverfolgungs-Apps können potenziell dazu geeignet sein, das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer zu überwachen, und hierdurch gegebenenfalls erheblichen rechtsstaatlichen Bedenken begegnen. Deshalb mahnt der Bundesrat an, dass die Freiwilligkeit der Nutzung nicht nur im Verhältnis zum Staat gewahrt bleiben muss, sondern auch im Verhältnis zwischen Privaten sicherzustellen ist. Die Kommission sollte daher im Blick behalten, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass Beförderer und Veranstalter ebenso wie Geschäftsinhaber die Installation und Verwendung einer solchen Anwendung weder von ihren Kundinnen und Kunden noch von ihren eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlangen dürfen.
... Die Medizinischen Dienste bzw. nach alter Rechtslage Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (einheitlich als MD bezeichnet) haben in den vergangenen Monaten die Arbeit der Öffentlichen Gesundheitsdienste (ÖGD) unbürokratisch unterstützt und damit engagiert einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie geleistet. Zeitweise haben rund 800 Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Assistenz- und Verwaltungsbereich diese Aufgaben wahrgenommen.
... Die Erweiterung des räumlichen Anwendungsbereichs auf Auslandstaten ist zu weitreichend. Zutreffend erfolgt zwar eine Erweiterung des Anwendungsbereiches, um bestehende Lücken bei der Erfassung von Auslandstaten zu schließen. So ist es derzeit möglich, sich der Verbandsverantwortlichkeit durch den gezielten Einsatz ausländischer Mitarbeiter zu entziehen. Dies liegt daran, dass die Verfolgung regelmäßig davon abhängt, dass der Verband im Ausland Leitungspersonen mit deutscher Staatsangehörigkeit einsetzt, auf deren Straftaten deutsches Strafrecht nach § 7 Absatz 2 Nummer 1
... Die Personalkosten in Höhe von ca. 3,5 Millionen Euro beruhen in den wesentlichen Anteilen auf den Kosten für die Verwaltungsarbeit im Bereich der jüdischen Militärseelsorge. Auf seelsorgerisches Personal (Militärrabbiner/Militärrabbinerinnen sowie Hilfspersonal) werden ca. 2 Millionen Euro pro Jahr entfallen. Die Besoldung der Militärrabbinerinnen und Militärrabbiner erfolgt gestaffelt nach A 13/14, während für das Hilfspersonal eine Vergütung von E5 bis E8 - analog zu den Pfarrhelferinnen und Pfarrhelfern - vorgesehen ist. Der weitere Anteil entfällt insbesondere auf das Verwaltungspersonal des Militärrabbinats für die Bereiche Personal, Organisation, Haushalt, Interner Dienst, Grundsatzarbeit.
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie
... In § 42b Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 ist ein zusätzlicher Ausschlusstatbestand für den betrieblichen Lohnsteuer-Jahresausgleich erforderlich, da ein zeitliches Auseinanderfallen zwischen Kurzarbeitergeld (Zahlung in 2020) und einem Arbeitgeberzuschuss zum Kurzarbeitergeld (z.B. einmaliger Zuschuss 2021 für Lohnzahlungszeiträume 2020) nicht ausgeschlossen werden kann.
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