13243 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
... Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz)
... Auch wird kein messbarer Umstellungsaufwand anfallen, da die Anpassungen an die Neuregelung im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs erfolgen werden. Die für die Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Ermittlung und Prüfung von Ansprüchen sowie für sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Schadensregulierung anfallenden Kosten werden nicht ins Gewicht fallen, da Schulungen ohnehin regelmäßig stattfinden und ein messbarer Mehraufwand durch die Unterrichtung über die Neuregelung nicht zu erwarten ist, zumal durch die Neuregelung nur die Regulierungspraxis, wie sie vor dem Urteil des BGH vom 27. Oktober 2010 (BGHZ 187, 211) bestand, wiederhergestellt werden soll. Es entstehen auch keine Kosten im Zusammenhang mit Vertragsanpassungen bzw. der Neukalkulation von Versicherungsprämien, da Tarifüberprüfungen und Beitragsanpassungen ohnehin regelmäßig (gemeinhin jährlich) erfolgen.
... 4. Die Taxonomieverordnung beinhaltet Transparenzpflichten für Unternehmen und Banken, die zu einer nichtfinanziellen Berichterstattung nach den einschlägigen europäischen Regelwerken verpflichtet sind (u.a. kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern). Die genauen Details dieser Berichterstattung werden durch die EU-Kommission noch in einem delegierten Rechtsakt festgelegt. Bereits jetzt zeichnet sich jedoch ab, dass die Taxonomieverordnung auch Auswirkungen auf die große Masse der kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie kleine und mittlere Banken in ihrer Funktion als Zulieferer und Kreditnehmer bzw. Kreditgeber transparenzpflichtiger Unternehmen und Banken in Deutschland zeitigen wird.
... Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
... Die Bundesrepublik Deutschland hat sich seit 2017 gemeinsam mit Frankreich und Italien auf europäischer Ebene für eine Änderung der unionsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Überprüfung von Direktinvestitionen durch Unionsfremde eingesetzt: Die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Investitionsprüfung sollte verbessert und gleichzeitig sollten zusätzliche Handlungsspielräume für die nationalen Gesetzgeber erschlossen werden. Die aus dieser Initiative hervorgegangene Verordnung (EU) Nr. 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (EU-Screening-Verordnung) ist am 11. April 2019 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetzesentwurf wird das
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele: