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... Das Gesetz über Bergmannssiedlungen ist gesetzliche Grundlage des Bergmannssiedlungsvermögens, das nach dem Ersten Weltkrieg durch eine Kohleabgabe zur Errichtung von Bergarbeiterwohnungen entstanden ist. Das Bergmannssiedlungsvermögen war in verschiedenen Treuhandstellen gebunden, von denen als letzte die Wohnungsbaugesellschaft für das Rheinische Braunkohlenrevier GmbH in Köln (WBG) verblieben ist.
... Im Zuge der Föderalismusreform I im Jahr 2006 ist die Zuständigkeit für das Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsrecht vom Bund auf die Länder übertragen worden. In einigen Ländern sind durch das Inkrafttreten entsprechender landesrechtlicher Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsgesetze die bundesrechtlichen Regelungen, soweit sie die soziale Wohnraumförderung betreffen, ersetzt worden. Die Kompetenz für das Recht des Bergarbeiterwohnungsbaus liegt hingegen weiterhin beim Bund. Diese Aufteilung der Zuständigkeiten führt dazu, dass in den Ländern mit eigenen Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsgesetzen die Einkommensermittlungsvorschriften und die Einkommensgrenzen des
... Empfehlung (Nr. 115) betreffend Arbeiterwohnungen, 1961
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Übereinkommen 187 Übereinkommen über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz, 2006 Übersetzung
I. Begriffsbestimmungen
II. Ziel
III. Innerstaatliche Politik
Artikel 3
IV. Innerstaatliches System
Artikel 4
V. Innerstaatliches Programm
Artikel 5
VI. Schlussbestimmungen
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 13
Artikel 14
Denkschrift
I . Allgemeines
II. Besonderes
Im Einzelnen:
Anlage 1zur Denkschrift (Übersetzung)
Empfehlung 197 Empfehlung betreffend den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz
I. Innerstaatliche Politik
II. Innerstaatliches System
III. Innerstaatliches Programm
IV. Innerstaatliches Profil
V. Internationale Zusammenarbeit und Informationsaustausch
VI. Aktualisierung des Anhangs
Anhang Urkunden der Internationalen Arbeitsorganisation, die für den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz relevant sind
I. Übereinkommen
II. Empfehlungen
Anlage 2zur Denkschrift Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 197 vom 15. Juni 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz
I. Allgemeines
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 980: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 187 der internationalen Arbeitsorganisation vom 15. Juni 2006 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz
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