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... Die im Gesetz vorgesehene Verschiebung der Parität zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen löst das Problem hoher Lohnzusatzkosten nicht. Auch nach der Neuregelung blieben die Kosten für Zahnersatz Bestandteil der Arbeitskosten. Zudem erhielten die Versicherten nicht die ihnen eingeräumten zusätzlichen Wahlmöglichkeiten und Entscheidungsfreiheiten. Die im Gesetz vorgesehene Aufhebung der Option einer Zahnersatzversicherung bei privaten Krankenversicherungsunternehmen lässt die zu erwartenden positiven wirtschaftlichen und finanziellen Effekte eines fairen Wettbewerbs der Systeme ungenutzt.
2 1.
2.* Begründung
3.* Der Bundesrat nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis,
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