Achtes Gesetz
Artikel 1
Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 3a
Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen
§ 5
Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen.
§ 35
Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung, organisatorische Durchführung der Prüfung, Abnahme der Prüfung, Wiederholung der Prüfung und Besetzung des Prüfungsausschusses
§ 37b
Zuständigkeit für die Zulassung zur Prüfung, für die Befreiung von der Prüfung, für die organisatorische Durchführung der Prüfung, für die Abnahme der Prüfung und für die Berufung und Abberufung des Prüfungsausschusses
§ 39
Gebühren für Zulassung, Prüfung, Befreiung und verbindliche Auskunft, Kostenerstattung
§ 39a
Rücknahme von Entscheidungen
§ 56
Weitere berufliche Zusammenschlüsse
§ 66
Handakten
§ 70
Bestellung eines Praxisabwicklers
§ 73
Steuerberaterkammer
§ 80a
Zwangsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten
§ 87a
Wirtschaftsplan, Rechnungslegung
§ 157a
Übergangsvorschriften anlässlich des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 158
Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
§ 164a
Verwaltungsverfahren und finanzgerichtliches Verfahren
Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
§ 14
Durchführung der Prüfungen
§ 18
Fertigung der Aufsichtsarbeiten
Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine
Artikel 4
Änderung der Abgabenordnung
Artikel 5
Änderung der Steuerberatergebührenverordnung
Artikel 6
Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 7
Inkrafttreten