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... Die Antworten, die im Rahmen der durchgeführten Expertinnenbefragung gegeben wurden, weisen eine hohe Bandbreite auf. Sie reichen vom Wunsch, die Hilfe bundeseinheitlich zu gestalten über die Vorstellung, die Hilfe aus einer Hand zu gewähren, die nachgehende Betreuung zu verbessern, fließende Übergänge von der vollstationären zur ambulanten Betreuung zu schaffen, bis hin zu Finanzierungsideen für Beschäftigungsprojekte bzw. Arbeitsplätze. Die Notwendigkeit, Arbeits- oder Beschäftigungsmöglichkeiten anbieten zu können, wurde seitens der befragten Sozialhilfeträger immer wieder betont - fast immer kamen dabei auch die Finanzierungsprobleme zur Sprache: bei denjenigen, die Arbeitslosenhilfe beziehen und grundsätzlich eine subventionierte Arbeit aufnehmen könnten, stellt sich das Problem, dass die Arbeitsplätze immer nur teilfinanziert sind bzw. dass es nur einen Zuschuss zu den Lohnkosten gibt und keine vollständige Finanzierung. Andererseits können Arbeitslosenhilfebezieher nicht im Rahmen der Hilfe zur Arbeit beschäftigt werden, da diese ausschließlich Sozialhilfeempfängern vorbehalten sei, die über keinerlei weitere Einkünfte verfügten.
Bericht
2 Endbericht
1. Ziel und Hintergrund der Untersuchung
2. Konzept der begleitenden Untersuchung
3 Forschungsfragen
1. Zuständigkeit und organisatorische Umsetzung des § 72 BSHG
2. Zielgruppen des § 72 BSHG
3. Leistungen nach § 72 BSHG
4. Kosten der Leistungserbringung und Kapazitäten der Verwaltung
5. Zusätzliche Untersuchungsfragen
3 Untersuchungsmethode
1. Statistische Analysen
2. Schriftliche Befragungen in der schriftlichen Hauptbefragung des Jahres 2002
3. Expertinnengespräche in den zuständigen Verwaltungsstellen
4. Begleitender informeller Beraterkreis
Schriftliche Erhebung 2002
Tabelle
Schriftliche Erhebung 2003
Expertinnengespräche 2003
3. Umsetzung der DVO zu § 72 BSHG:
3.1 Empfänger der Hilfe nach § 72 BSHG
Entwicklung der Ausgaben 1995 - 2002
Entwicklung der Empfängerzahlen 1995 - 2002
Entwicklung der Ausgaben pro Empfänger 1995 - 2002
Relation von Empfängerinnen und Empfängern
Zur Begriffsklärung
Besondere Lebensverhältnisse in Verbindung mit sozialen Schwierigkeiten
Besondere Lebensverhältnisse
Soziale Schwierigkeiten
- für örtliche Sozialhilfeträger:
- für überörtliche Sozialhilfeträger:
3.2 Zuständigkeit und Hilfepraxis
Exkurs: Ergänzende information zur Landeszuständigkeit
Baden -Württemberg:
Bayern:
Berlin:
Hessen:
Niedersachsen:
Nordrhein -Westfalen:
Sachsen:
Sachsen -Anhalt:
Thüringen:
Exkurs: Ambulant vor Vollstationär
3.3 Verwaltung und Kosten
3.4 Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG in der Voruntersuchung 2001 ,
4. Zusammenfassung
Anhang
Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis
A. Empfänger der Hilfe
B. Zuständigkeit und Hilfepraxis
C. Verwaltung und Kosten
D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG
D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu 72 BSHG
Umsetzung der Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG
- Gesprächsleitfaden -
I. Veränderungen durch die neue VO zu § 72 BSHG in Kraft seit 01.08.2001
II. Hilfestrukturen, Konzeption und Organisation des Hilfeprozesses
III. Personenkreis
IV. Zu guter Letzt
4 Bundeskanzlerfrage:
2 Literaturverzeichnis
Suchbeispiele: