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... Die BfAI wird zum 31. Dezember 2008 aufgelöst. Die Regelung bestimmt deshalb, dass die dort beschäftigten Beamtinnen, Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Auszubildenden des Bundes ab dem 1. Januar 2009 Beschäftigte des BAFA sind, das ebenfalls eine Bundesoberbehörde im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ist. Die Dienstherrn- und Arbeitgeberfunktion für diese Beschäftigten wird somit künftig vom BAFA wahrgenommen. Sämtliche Beschäftigte der BfAI, die nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2008 aus dem Beamtenverhältnis, dem Arbeits- oder dem Ausbildungsverhältnis ausgeschieden sind, sind somit ab dem 1. Januar 2009 Beschäftigte beim BAFA, ohne dass ihre Rechtsstellung davon berührt wird. Dies betrifft auch befristete Arbeitsverhältnisse. Allerdings erlöschen die Abordnungen und Zuweisungen von Beschäftigten anderer Verwaltungen an die BfAI mit deren Auflösung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1Zuordnung des Personals
§ 2Zuweisung von Tätigkeiten
§ 3Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse
§ 4Anwendbarkeit des Bundespersonalvertretungsgesetzes
§ 5Geltung arbeitsrechtlicher Vorschriften
§ 7Schwerbehinderte Menschen
§ 8Übergangsregelungen
§ 9Fortgeltung von Dienstvereinbarungen
§ 10Anhängige Beteiligungsverfahren
§ 11Anpassung von Rechtsvorschriften
§ 12Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Gesetzesfolgen und Kosten
IV. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 616: Entwurf eines Gesetzes über das Personal der Bundesagentur für Außenwirtschaft
... Der Vorschlag geht nicht auf Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeits- oder dem Steuerrecht, der
1. Hintergrund
2. Ziele des Vorschlags
3. Rechtsgrundlage
4. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
5. Anhörung interessierter Kreise
6. Folgenabschätzung
7. Erläuterung des Vorschlags
Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen
Kapitel II: Gründung
Kapitel III: Anteile
Kapitel IV: Kapital
Kapitel V: Aufbau der SPE
Kapitel VI: Arbeitnehmermitbestimmung
Kapitel VII: Verlegung des eingetragenen Sitzes der SPE
Kapitel VIII: Umstrukturierung, Auflösung und Ungültigkeit
Kapitel IX: Zusätzliche Bestimmungen und Übergangsbestimmungen
Kapitel X: Schlussbestimmungen
Vorschlag
Kapitel IAllgemeine Bestimmungen
Artikel 1Gegenstand
Artikel 2Begriffsbestimmungen
Artikel 3Voraussetzungen für die Gründung einer SPE
Artikel 4Auf eine SPE anwendbare Bestimmungen
Kapitel IIGründung
Artikel 5Gründungsmöglichkeiten
Artikel 6Name der Gesellschaft
Artikel 7Gesellschaftssitz
Artikel 8Satzung
Artikel 9Eintragung
Artikel 10Formalitäten für die Eintragung
Artikel 11Publikationspflichten
Artikel 12Haftung für Handlungen vor Eintragung einer SPE
Artikel 13Zweigniederlassungen
Kapitel IIIAnteile
Artikel 14Anteile
Artikel 15Verzeichnis der Anteilseigner
Artikel 16Übertragung von Anteilen
Artikel 17Ausschluss eines Anteilseigners
Artikel 18Ausscheiden eines Anteilseigners
Kapitel IVKapital
Artikel 19Gesellschaftskapital
Artikel 20Für die Anteile zu entrichtendes Entgelt
Artikel 21Ausschüttungen
Artikel 22Rückforderung von Ausschüttungen
Artikel 23Eigene Anteile
Artikel 24Kapitalherabsetzung
Artikel 25Abschlüsse
Kapitel VOrganisation der SPE
Artikel 26Allgemeine Bestimmungen
Artikel 27Beschlüsse der Anteilseigner
Artikel 28Informationsrechte der Anteilseigner
Artikel 29Recht auf Beantragung eines Beschluss und auf Bestellung eines unabhängigen Sachverständigen
Artikel 30Mitglieder der Unternehmensleitung
Artikel 31Allgemeine Pflichten und allgemeine Verantwortung von Mitgliedern der Unternehmensleitung
Artikel 32Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
Artikel 33Vertretung der SPE gegenüber Dritten
Kapitel VIArbeitnehmermitbestimmung
Artikel 34Allgemeine Bestimmungen
Kapitel VIIVerlegung des eingetragenen Sitzes der SPE
Artikel 35Allgemeine Bestimmungen
Artikel 36Verlegungsverfahren
Artikel 37Überprüfung der Rechtsgültigkeit der Verlegung
Artikel 38Vereinbarungen über die Mitbestimmung von Arbeitnehmern
Kapitel VIIIUmstrukturierung, Auflösung und Ungültigkeit
Artikel 39Umstrukturierung
Artikel 40Auflösung
Artikel 41Ungültigkeit
Kapitel IXZusätzliche Bestimmungen und Übergangsbestimmungen
Artikel 42Verwendung der Landeswährung
Kapitel XSchlussbestimmungen
Artikel 43Wirksame Anwendung
Artikel 44Sanktionen
Artikel 45Meldung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 46Verpflichtungen der für die Register zuständigen Behörden
Artikel 47Überprüfung
Artikel 48Inkrafttreten
Anhang I
Kapitel lI- Gründung
Kapitel III- Anteile
Kapitel IV– Kapital
Kapitel V- Organisation der SPE
Anhang IIMeldeformular für die Registrierung der Verlegung des eingetragenen Sitzes einer SPE
Mitteilung
... "Die Bundeswertpapierverwaltung wird mit dem Ablauf des 31. Juli 2006 aufgelöst. Die Regelung bestimmt deshalb, dass die dort beschäftigten Beamtinnen, Beamten, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer sowie die Auszubildenden des Bundes ab dem 1. August 2006 Beschäftigte des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) sind, das ebenfalls eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen ist. Die Dienstherren- und Arbeitgeberfunktion für diese Beschäftigten wird somit künftig vom BADV wahrgenommen. Sämtliche Beschäftigte der Bundeswertpapierverwaltung, die nicht bis zum Ablauf des 31. Juli 2006 aus dem Beamtenverhältnis, dem Arbeits- oder dem Ausbildungsverhältnis ausgeschieden sind, sind somit ab dem 1. August 2006 Beschäftigte beim BADV, ohne dass ihre Rechtsstellung davon berührt wird. Das betrifft auch befristete Arbeitsverhältnisse. Allerdings erlöschen die Abordnungen und Zuweisungen von Beschäftigten anderer Verwaltungen an die Bundeswertpapierverwaltung mit deren Auflösung.
Artikel 1Gesetz zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes (Bundesschuldenwesengesetz - BSchuWG)
Teil 1Wahrnehmung von Aufgaben des Schuldenwesens des Bundes und parlamentarische Kontrolle
§ 1Ermächtigung zur Übertragung von Aufgaben des Schuldenwesens
§ 2Aufsicht über die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
§ 3Parlamentarisches Gremium
Teil 2Kreditaufnahme des Bundes und Bundesschuldbuch
§ 4Kreditaufnahme des Bundes
§ 5Bundesschuldbuch
§ 7Einzelschuldbuchforderungen
§ 8Öffentlicher Glaube des Bundesschuldbuchs
§ 9Fortgeltung von Rechtsvorschriften
Artikel 2Gesetz über das Personal der Bundeswertpapierverwaltung (Bundeswertpapierverwaltungspersonalgesetz - BWpVerwPG)
§ 6Personalvertretungs- und betriebsverfassungsrechtliche Zuständigkeiten
§ 8Übergangsregelung
Artikel 3Anpassung von Rechtsvorschriften
Artikel 4Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Zu Artikel 1
Teil 1Wahrnehmung von Aufgaben des Schuldenwesens und parlamentarische Kontrolle
Zu den §§ 5
Zu Artikel 2
zu § 1
zu § 2
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
zu § 3
zu § 4
zu § 5
zu § 6
zu § 7
zu § 8
Absatz 4
zu § 9
Zu Artikel 3
4 Allgemeines
Zu den Absätzen 1 und 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu den Absätzen 7 bis 12
Zu den Absätzen 13 und 14
Zu Absatz 15
Zu Artikel 4
Suchbeispiele: