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... Option 3 – Richtlinie zur Festlegung gemeinsamer Zulassungsverfahren. Über Option 2 hinaus wird eine in einem einheitlichen Verfahren zu erteilende kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeitnehmer aus Drittstaaten eingeführt. Es werden Bestimmungen festgelegt, die eine spätere Wiedereinreise des Saisonarbeitnehmers erleichtern können. Einstellungsverfahren wären effizienter und Arbeitgebern in der EU ständen besser einzuplanende Arbeitskräfte zur Verfügung.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Auf diesem Gebiet bestehende Rechtsvorschriften
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung
• Konsultation interessierter Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Überprüfungsklausel
• Entsprechungstabelle
• Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Kapitel II: Zulassungsvoraussetzungen
Artikel 5
Artikel 6 und 7
Kapitel III: Verfahren und Genehmigung
Artikel 8Die Mitgliedstaaten haben sicherzustellen, dass potenziellen Saisonarbeitnehmern aus
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 13
Artikel 14
Kapitel IV: Rechte
Artikel 15
Artikel 16
Artikel 17
Kapitel V: Schlussbestimmungen
Vorschlag
Kapitel IAllgemeine Bestimmungen
Artikel 1Gegenstand
Artikel 2Anwendungsbereich
Artikel 3Begriffsbestimmungen
Artikel 4Günstigere Bestimmungen
Kapitel IIZulassungsvoraussetzungen
Artikel 5Zulassungskriterien
Artikel 6Ablehnungsgründe
Artikel 7Entzug oder Nichtverlängerung der Erlaubnis
Kapitel IIIVerfahren, Erlaubnis
Artikel 8Zugang zu Informationen
Artikel 9Zulassungsanträge
Artikel 10Saisonarbeitserlaubnis
Artikel 11Aufenthaltsdauer
Artikel 12Erleichterung der Wiedereinreise
Artikel 13Verfahrensgarantien
Artikel 14Unterkunft
Kapitel IVRechte
Artikel 15Rechte auf der Grundlage der Saisonarbeitserlaubnis/des Visums
Artikel 16Rechte
Artikel 17Erleichterung der Einreichung von Beschwerden
Kapitel VSchlussbestimmungen
Artikel 18Statistiken
Artikel 19Berichte
Artikel 20Umsetzung
Artikel 21Inkrafttreten
Artikel 22Adressaten
... 27. ist der Überzeugung, dass es besser ist, ein einziges Verwaltungsverfahren für die Ausstellung einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für einen Wirtschaftsmigranten einzuführen, und zwar unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips;
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