156 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
... mit den daran anknüpfenden tarifvertraglichen Bestimmungen eine der größten Hürden für die Neueinstellung älterer Arbeitssuchender. Denn die Inanspruchnahme von Altersteilzeit führt zu drastisch steigenden Arbeitskosten je geleisteter Arbeitsstunde für die Unternehmen, die keine Förderung der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Ohne das Risiko steigender Arbeitskosten bei einer möglichen Inanspruchnahme von Altersteilzeit würden sich die Einstellungschancen für Ältere nach Auffassung des Bundesrates erheblich verbessern.
... Der Bundesrat stellt fest, dass der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetz den im GKV-Modernisierungsgesetz im Sommer 2003 gefundenen Kompromiss zur Modernisierung des Gesundheitswesens einseitig und ohne einen vernünftigen Grund aufkündigen und eine Abkoppelung von Krankheits- und Arbeitskosten für den Bereich des Zahnersatzes verhindern.
... 2. Um für Zahlungen gemäß Artikel 34 Buchstabe a) Ziffer i) förderfähig zu sein, müssen Berggebiete gekennzeichnet sein durch eine erhebliche Einschränkung der Möglichkeiten für eine Nutzung des Bodens und bedeutend höhere Arbeitskosten aus folgenden Gründen:
Begründung
Vorschlag
Titel IZiele und Grundregeln für Förderinterventionen
Kapitel IAnwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1Anwendungsbereich
Artikel 2Begriffsbestimmungen
Kapitel IIZiele und Aufgaben
Artikel 3Auftrag und Instrumente
Artikel 4Ziele
Kapitel IIIGrundsätze der Förderinterventionen
Artikel 5Komplementarität, Kohärenz und Konformität
Artikel 6Partnerschaft
Artikel 7Subsidiarität
Artikel 8Gleichstellung von Männern und Frauen
Titel IIDer strategische Ansatz für die Entwicklung des ländlichen Raums
Kapitel IDie strategischen Leitlinien der Gemeinschaft
Artikel 9Inhalt und Beschlussfassung
Artikel 10Revision
Kapitel IIEinzelstaatlicher Strategieplan
Artikel 11Inhalt
Artikel 11aVorbereitung
Kapitel IIIStrategiebegleitung
Artikel 12Jährliche zusammenfassende Berichte der Mitgliedstaaten
Artikel 13Jahresbericht der Kommission
Titel IIIProgrammplanung
Kapitel IInhalt der Programmplanung
Artikel 14Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum
Artikel 15Inhalt der Programme
Artikel 16Gleichgewicht der Schwerpunkte
Kapitel IIVorbereitung, Genehmigung und Revision
Artikel 17Vorbereitung und Genehmigung
Artikel 18Revision
Titel IVSchwerpunkte der Entwicklung des ländlichen Raums
Kapitel ISchwerpunkte
Abschnitt 1Schwerpunktachse 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
Artikel 19Maßnahmen
Unterabschnitt 1Bedingungen für Maßnahmen zur stärkung der Humanressourcen
Artikel 20Berufsbildung und Informationsmaßnahmen
Artikel 21Niederlassung von Junglandwirten
Artikel 22Vorruhestand
Artikel 23Inanspruchnahme von Betriebsberatungsdiensten
Artikel 24Aufbau von Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdiensten
Unterabschnitt 2Bedingungen für Maßnahmen zur Umstrukturierung und Anpassung des physischen Potenzials
Artikel 25Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe
Artikel 26Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder
Artikel 27Erhöhung der Wertschöpfung der land- und forstwirtschaftlichen Primärerzeugung
Artikel 28Verbesserung und Ausbau der mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Infrastruktur
Unterabschnitt 3Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der landwirtschaftlichen Produktion und der landwirtschaftlichen Erzeugnisse
Artikel 29Einhaltung von Normen, die auf Gemeinschaftsvorschriften beruhen
Artikel 30Teilnahme der Landwirte an Lebensmittelqualitätsregelungen
Artikel 31Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen
Unterabschnitt 4Bedingungen für Übergangsmaßnahmen
Artikel 32Semi-Subsistenzbetriebe
Artikel 33Erzeugergemeinschaften
Abschnitt 2Schwerpunkt 2: Landmanagement
Artikel 34Maßnahmen
Unterabschnitt 1Bedingungen für Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen
Artikel 35Zahlungen für naturbedingte Nachteile in Berggebieten und Zahlungen in anderen Gebieten mit Benachteiligungen
Artikel 36Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000
Artikel 37Zahlungen für Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen
Artikel 38Beihilfen für nichtproduktive Investitionen
Unterabschnitt 2Bedingungen für Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen bewirtschaftung bewaldeter Flächen
Artikel 39Allgemeine Bedingungen
Artikel 40Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen
Artikel 41Ersteinrichtung von Agroforst-Systemen auf landwirtschaftlichen Flächen
Artikel 42Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlicher Flächen
Artikel 43Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000
Artikel 44Zahlungen für Wald-Umweltmaßnahmen
Artikel 45Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Produktionspotenzials und Einführung vorbeugender Aktionen
Artikel 46Beihilfen für nichtproduktive Investitionen
Unterabschnitt 3Gebietsausweisung
Artikel 47Beihilfefähige Gebiete
Unterabschnitt 4Einhaltung von Normen
Artikel 48Kürzung oder Ausschluss von Zahlungen
Abschnitt 3Schwerpunktachse 3: Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und Lebensqualität im ländlichen Raum
Artikel 49Maßnahmen
Unterabschnitt 1Bedingungen für Maßnahmen zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft
Artikel 50Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten
Artikel 51Förderung von Unternehmensgründung und -entwicklung
Artikel 52Förderung des Fremdenverkehrs
Artikel 53Schutz, Aufwertung und Bewirtschaftung des natürlichen Erbes
Unterabschnitt 2Bedingungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum
Artikel 54Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung
Artikel 55Dorferneuerung und –entwicklung sowie Schutz und Erhaltung des ländlichen Kulturerbes
Unterabschnitt 3Berufsbildung, Kompetenzentwicklung und Animation
Artikel 56Berufsbildung
Artikel 57Kompetenzentwicklung und Animation
Unterabschnitt 4Umsetzung der Schwerpunktachse
Artikel 58Lokale Entwicklungsstrategien
Artikel 59Abgrenzung
Kapitel IISchwerpunktachse LEADER
Abschnitt IDas LEADER-Konzept
Artikel 60Definitionen
Artikel 61Lokale Aktionsgruppen
Abschnitt 2Interventionsbereiche
Artikel 62Maßnahmen
Unterabschnitt 1Bedingungen
Artikel 63Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien
Artikel 64Zusammenarbeit
Artikel 65Kompetenzentwicklung
Unterabschnitt 2Umsetzung des Schwerpunkts
Artikel 66Förderbetrag für die Schwerpunktachse
Kapitel IIITechnische Hilfe
Artikel 67Finanzmittel für technische Hilfe
Artikel 68Europäisches Netzwerk für ländliche Entwicklung
Artikel 69Nationales Netzwerk für den ländlichen Raum
Titel VFinanzielle Beteiligung des Fonds
Artikel 70Haushaltsmittel und ihre Aufteilung
Artikel 71Beteiligung des Fonds
Artikel 72Zuschussfähigkeit der Ausgaben
Artikel 73Dauerhaftigkeit investitionsbezogener Operationen
Titel VIVerwaltung, Kontrolle und Information
Kapitel IVerwaltung und Kontrolle
Artikel 74Aufgaben der Kommission
Artikel 75Aufgaben der Mitgliedstaaten
Artikel 76Benennung der Behörden
Artikel 77Verwaltungsbehörde
Artikel 78Zahlstelle
Artikel 79Bescheinigende Stelle
Kapitel IIInformation und Publizität
Artikel 80Information und Publizität
Titel VIIBegleitung, Bewertung und Reserve
Kapitel IBegleitung
Artikel 81Begleitausschuss
Artikel 82Aufgaben des Begleitausschusses
Artikel 83Modalitäten der Begleitung
Artikel 84Gemeinsamer Begleitungs- und Bewertungsrahmen
Artikel 85Indikatoren
Artikel 86Jährlicher Fortschrittsbericht
Artikel 87Jährliche Überprüfung der Programme
Kapitel IIBewertung
Artikel 88Allgemeine Bestimmungen
Artikel 89Ex-ante-Bewertung
Artikel 90Laufende Bewertung
Artikel 91Synthesedarstellung über die Ex-post-Bewertungen
Kapitel IIIReserve
Artikel 92Gemeinschaftsreserve für die Schwerpunktachse LEADER
Titel VIIIStaatliche Beihilfen
Artikel 93Anwendung der Regeln staatliche Beihilfen
Artikel 94Einzelstaatliche zusätzliche Förderung
Titel IXÜbergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 95Ausschuss für die Entwicklung des ländlichen Raums
Artikel 96Durchführungsbestimmungen
Artikel 97Übergangsbestimmungen
Artikel 98Aufhebung
Artikel 99Inkrafttreten
Anhang IFörderbeträge und -prozentsätze
Anhang IIJährliche Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen über den Zeitraum 2007–2013 (gemäß Artikel 70, Absatz 1)
... dass die die Bundesregierung tragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag zum wiederholten Male beschlossene Gesetze bereits vor deren Inkrafttreten ändern. Eine solche Praxis ist nicht nur problematisch im Hinblick auf die Verbindlichkeit getroffener politischer Entscheidungen, sondern auch im Hinblick auf das Vertrauen der Bevölkerung in die Berechenbarkeit und Verlässlichkeit von Politik insgesamt. Mit dem Gesetz kündigt der Deutsche Bundestag den im GKV-Modernisierungsgesetz - GMG gefundenen Kompromiss zur Modernisierung des Gesundheitswesens einseitig auf und verhindert eine Abkopplung von Krankheits- und Arbeitskosten für den Bereich des Zahnersatzes. Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetz den im GKV-Modernisierungsgesetz gefundenen Gesundheitskompromiss vom Sommer 2003 einseitig aufkündigt. Die Bundesregierung hat es versäumt, rechtzeitig Vorschläge für ein unbürokratisches Beitragseinzugsverfahren für die vereinbarte einkommens- und lohnunabhängige Pauschale zur Absicherung von Zahnersatz vorzulegen. Sie hat damit den parteiübergreifenden Gesundheitskompromiss verlassen und darüber hinaus eine Verunsicherung weiter Teile der Bevölkerung in Kauf genommen.
2 1.
2.* Begründung
3.* Der Bundesrat nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis,
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