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... 42. Unter Einbeziehung von Arbeitskreisen von Interessenträgern und Treffen von Expertengruppen sowie von Umfragen und Studien.
1. Einleitung
2. ZUNEHMENDE Bedeutung von ONLINE-PLATTFORMEN in der Digitalen Wirtschaft
3. Schaffung GEEIGNETER AUSGANGSBEDINGUNGEN für Einrichtung, FESTIGUNG und Wachstum NEUER ONLINE-PLATTFORMEN
4. EIN AUSGEWOGENER REGELUNGSRAHMEN für ONLINE-PLATTFORMEN IM Digitalen Binnenmarkt
5. Umsetzung der wichtigsten Grundsätze für die Entwicklung von PLATTFORMEN in der EU
i Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen für vergleichbare digitale Dienste
ii Verantwortungsvolles Management von Online-Plattformen
iii Vertrauensbildung, Förderung von Transparenz und Gewährleistung von Fairness
- Aufklärung der Bürger und Verbraucher und Stärkung ihrer Position
- Gewährleistung eines gerechten und innovationsfreundlichen Unternehmensumfelds
iv Erhalt diskriminierungsfreier, offener Märkte zur Förderung einer datengesteuerten Wirtschaft
6. Schlussfolgerung
... allerdings nur eingeschränkt. Der Anwendungsbereich der Norm beschränkt sich derzeit auf den Stimmenkauf bzw. -verkauf im Hinblick auf künftige Wahlen und Abstimmungen in parlamentarischen Gremien. Daher sind nach herrschender Meinung z.B. Abstimmungen in Fraktionen und Arbeitskreisen ebenso wenig erfasst wie immaterielle oder Dritten gewährte Vorteile. Die nachträgliche Gewährung bzw. Annahme eines Vorteils für ein bestimmtes Verhalten eines Mandatsträgers ist nach dem Wortlaut der Norm de lege lata eindeutig nicht unter Strafe gestellt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen und der Mandatsbewerber
Artikel 1Änderung des Strafgesetzbuches
§ 108eBestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen
§ 108fBestechlichkeit und Bestechung der Mandatsbewerber
§ 108gNebenfolgen
Artikel 2Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen
IV. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu § 108f
Zu § 108g
Zu Artikel 2
Gesetzesantrag
Entwurf
A Allgemeines
Zu den einzelnen Vorschriften
... Es wurden alle interessierten Kreise, insbesondere Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe, zuständige Behörden der Mitgliedstaaten und Branchenverbände, ausführlich zu diesem Vorschlag konsultiert. Die Anhörung fand auf mehreren Wegen statt, nämlich in Form von zwei Konsultationen der Öffentlichkeit über das Internet, in Arbeitskreisen zum Thema, mit Fragebogen und in bilateralen Zusammenkünften.
1. Kontext des Vorschlages
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
Aufgaben und Zuständigkeiten
Transparenz und Kommunikation
Risikomanagementplanung und nicht-interventionelle Unbedenklichkeitsstudien
Fallberichte über Arzneimittelnebenwirkungen
Regelmäßige aktualisierte Berichte über die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln und andere sicherheitsbezogene Beurteilungen
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsgrundsatz
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004
Artikel 10a
Artikel 14a
Artikel 16
Kapitel 3Pharmakovigilanz
Artikel 21
Artikel 22
Artikel 23
Artikel 24
Artikel 25
Artikel 26
Artikel 27
Artikel 28
Artikel 28a
Artikel 28b
Artikel 28c
Artikel 28dAuf Aufforderung der Kommission beteiligt sich die Agentur in Zusammenarbeit mit den
Artikel 28e
Artikel 28f
Artikel 29
Artikel 29a
Artikel 61a
Artikel 2Übergangsbestimmungen
Artikel 3Inkrafttreten und Geltung
Finanzbogen
Pharmakovigilanz -Pflichten der Genehmigungsinhaber
Artikel 1Änderung der Richtlinie 2001/83/EG
Artikel 21a
Artikel 22a
Artikel 22b
Titel IXPharmakovigilanz
Kapitel 1Allgemeine Bestimmungen
Artikel 101
Artikel 102
Artikel 103
Artikel 104
Artikel 104a
Artikel 105
Kapitel 2Transparenz und Mitteilungen
Artikel 106
Artikel 106a
Kapitel 3Erfassung, Meldung und Beurteilung von Pharmakovigilanz-Daten
Abschnitt 1Erfassung und Meldung von Nebenwirkungen
Artikel 107
Artikel 107a
Abschnitt 2Regelmäßige aktualisierte Berichte über die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln
Artikel 107b
Artikel 107c
Artikel 107d
Artikel 107e
Artikel 107f
Artikel 107g
Artikel 107h
Abschnitt 3Gemeinschaftsverfahren
Artikel 107i
Artikel 107j
Artikel 107k
Artikel 107l
Abschnitt 4Veröffentlichung von Beurteilungen
Artikel 107m
Kapitel 4Überwachung von Unbedenklichkeitsstudien nach der Zulassung
Artikel 107n
Artikel 107o
Artikel 107p
Artikel 107q
Artikel 107r
Kapitel 5Leitlinien, Anpassung und Überprüfung
Artikel 108
Artikel 108a
Artikel 108b
Artikel 116
Artikel 127a
Artikel 3Umsetzung
Artikel 4Inkrafttreten
Artikel 5Adressaten
... Konsultationsmethoden, wichtigste Zielsektoren und allgemeines Profil der Befragten Es wurden alle interessierten Kreise ausführlich zu diesem Vorschlag konsultiert, insbesondere Patientenverbände, zuständige Behörden von Mitgliedstaaten und Branchenverbände. Die Anhörung fand in mehreren verschiedenen Formen statt, nämlich als Anhörung der Öffentlichkeit über das Internet, in Arbeitskreisen zum Thema, mit Fragebogen und in bilateralen Zusammenkünften. Im Einzelnen wurde
1.4. Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
Option des Typs vollständige Harmonisierung mit Übergangsfrist wünschenswert.
3.1. Zusammenfassung des Vorschlags
3.3. Subsidiaritätsprinzip
5.3. Hinweis zum Ausschussverfahren
Artikel 1Änderungen der Richtlinie 2001/82/EG
Artikel 27b
Artikel 79
Artikel 88
Artikel 2Änderungen der Richtlinie 2001/83/EG
Artikel 23b
Artikel 4
Artikel 5
... (11) Die Tätigkeit im Verwaltungsausschuss und in von diesem eingesetzten Arbeitskreisen ist ehrenamtlich."
Zum Gesetzentwurf allgemein
11. Zum Anwendungsbereich des Gesetzes
12. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b § 3 Abs. 2 SGB IV , Nr. 8 § 97 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 1 und Satz 5, Abs. 4 Satz 1, § 98 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IV und Nr. 14 § 119 Abs. 3 SGB IV
13. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 95 Abs. 1 Nr. 4 SGB IV
14. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 95 Abs. 1 Nr. 5 SGB IV und Artikel 9 Änderung des WoGG
15. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 97 Abs. 1 Satz 1 SGB IV
16. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 97 Abs. 2 SGB IV
17. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 99 Überschrift; Abs. 8 bis 11 - neu - SGB IV
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 103 Abs. 1 Satz 1 SGB IV
19. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 103 Abs. 6 Satz 2 - neu - SGB IV
20. Zu Artikel 8 Nr. 01 - neu - § 21 Abs. 1 Satz 1a - neu -; Abs. 2 Nr. 3.2, Nr. 3.3 und Nr. 5.3 WoFG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
15. Zum Anwendungsbereich des Gesetzes
16. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b § 3 Abs. 2 SGB IV , Nr. 8 § 97 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 1 und Satz 5, Abs. 4 Satz 1, § 98 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IV und Nr. 14 § 119 Abs. 3 SGB IV
18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 95 Abs. 1 Nr. 4 SGB IV
19. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 95 Abs. 1 Nr. 5 SGB IV und Artikel 9 Änderung des WoGG
20. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 97 Abs. 1 Satz 1 SGB IV
21. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 97 Abs. 2 SGB IV
22. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 97 Abs. 2 Satz 3, Satz 5 - neu - , § 99 Abs. 2 Satz 4, § 100 Abs. 7 Satz 4, § 101 Abs. 2 Satz 3, § 102 Abs. 3 Satz 3 SGB IV
23. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 99 Überschrift; Abs. 8 bis 11 - neu - SGB IV
24. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 103 Abs. 1 Satz 1 SGB IV
25. Zu Artikel 8 Nr. 01 * - neu - § 21 Abs. 1 Satz 1a - neu - und Abs. 2 Nr. 3.2 WoFG
26. Zu Artikel 8 Nr. 01* - neu - § 21 Abs. 2 Nr. 3.3 und 5.3 WoFG
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