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... Maßnahmen des öffentlichen Hochwasserschutzes sind insbesondere Deich- und Dammbauten, gesteuerte Flutpolder, Notentlastungsräume, Hochwasserrückhaltebecken, Talsperren oder Maßnahmen zur Steigerung der natürlichen Retention durch Aufweitung von Flussräumen. Der Begriff Maßnahmen des öffentlichen Hochwasserschutzes erfasst somit nicht nur bauliche Maßnahmen, sondern auch jede gewässerverändernde Maßnahme mit positiven Auswirkungen des Ablaufs der Hochwasserwelle, wie z.B. die Aufweitung von Flussräumen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Kosten für Wirtschaft und Privathaushalte
E. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 2Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 3Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Artikel 3
... 1 1. Verkehrslenkungstafeln umfassen Überleitungstafeln (Zeichen 501 und 505), Verschwenkungstafeln (Zeichen 511 bis 515), Fahrstreifentafeln (Zeichen 521 bis 526), Einengungstafeln (Zeichen 531 bis 536), Aufweitungstafeln (Zeichen 541 bis 546), Trennungstafeln (Zeichen 533) und Zusammenführungstafeln (Zeichen 543 und 544). Die Zeichen sind im amtlichen Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) dargestellt.
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1
Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
... Gewässeraufweitungen aus Gründen des Hochwasserschutzes, Deicherhöhungen, Deichverbreiterungen und Deichrückverlegungen bedürfen nur der Plangenehmigung."
... Gewässeraufweitungen aus Gründen des Hochwasserschutzes, Deicherhöhungen, Deichverbreiterungen und Deichrückverlegungen bedürfen nur der Plangenehmigung.
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