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... 2. Er teilt ausdrücklich die Auffassung der Kommission, allen Personen gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt und im Berufsleben zu eröffnen. Er unterstützt daher grundsätzlich die mit der Mitteilung verfolgte Intention, ein ungerechtfertigtes Lohngefälle zwischen Männern und Frauen bei vergleichbarer Tätigkeit zu vermeiden. Insbesondere begrüßt er die Absicht, mehr Frauen für den MINT-Sektor (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) zu gewinnen, sowie den Einsatz der Kommission für eine bessere Wertschätzung der Kompetenzen, Belastungen und Verantwortungen von Frauen.
... fallen. Diese Regelungen sind selten und örtlich begrenzt. Es ist davon auszugehen, dass die Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie von den Kommunen eingehalten werden.] Vor dem Hintergrund, dass das Notifizierungsverfahren sehr aufwändig ist, {die Relevanz der betreffenden lokalen Regelungen für den Binnenmarkt regelmäßig als gering einzuschätzen ist,} die zur Rechtsetzung auf kommunaler Ebene {und auf Ebene der Selbstverwaltungskörperschaften} berufenen Organe [(Vertretungen/Räte) teilweise] nur selten tagen und es auch aus diesem Grunde fraglich erscheint, ob diesen Einheiten immer eine {zeitnahe} und [sachgerechte] Führung der Konsultationen möglich sein wird, ist es nicht angemessen, sie der Notifizierungspflicht zu unterwerfen. [Es ist nicht erkennbar, dass das aufwändige Notifizierungsverfahren zu einer Verbesserung der Rechtsetzung durch die Kommunen führen wird, es verursacht vielmehr einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Nicht unberücksichtigt gelassen werden darf, dass es Aufgabe der Kommunalaufsicht ist, die Übereinstimmung von kommunalem Satzungsrecht mit der
... 24. Die Anforderungen an den Mindestinhalt von Restrukturierungsplänen sind weitgehend sachgerecht. Ergänzend sollte jedoch eine Ertrags- und Finanzplanung erforderlich sein, um die angestrebten Planwirkungen nachprüfen zu können. Soweit begründete Erklärungen der Ursachen und des Umfangs der Unternehmenskrise sowie der Rentabilität des Unternehmens und der Abwendung der Insolvenz gefordert werden (Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b und g des Richtlinienvorschlags), sollte klargestellt werden, was hiermit genau gemeint ist. Insbesondere muss auf eine vollständige und richtige Information der zur Abstimmung berufenen Gläubiger geachtet werden. Um eine spätere Planbestätigung nicht wegen mangelnder Information zu gefährden, sollte das Gericht den Planvorschlag vorher zur Abstimmung freigeben. Durch eine gerichtliche Vorabkontrolle können Fehler frühzeitig erkannt und möglicherweise korrigiert werden. Eine Verweigerung der Planbestätigung aus formalen Gründen wird dadurch vermieden, ebenso Planverfahren, die offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg haben. Das Gericht hat in diesem Stadium außerdem die Möglichkeit, eine missbräuchliche Bildung der Gläubigerklassen frühzeitig zu verhindern. Die Freigabe sollte aber nur auf eine Evidenzkontrolle beschränkt sein, um Verzögerungen zu minimieren.
... es aus folgendem Grund einberufen wird:
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Staatlichen Berufskollegs Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
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