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... Ziel dessen ist es, zu einer höheren Effizienz des Einsatzes der Bundes- sowie der Unternehmensmittel der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes und der freiwillig zusätzlich eingesetzten Landesmittel zu gelangen. Damit soll eine deutliche Verbesserung des heutigen Netzzustandes erreicht werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
3 Bund
Länder und Gemeinden
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Artikel 1Bundesschienenwegegesetz
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Artikel 2Gesetz zur Sicherstellung des Schienenpersonenfernverkehrs
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot
Artikel 1Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)
Abschnitt 1Allgemeiner Teil
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2Erhaltung der Schienenwege
Teil 1Grundregeln der Erhaltung der Schienenwege
§ 3Verpflichtung zur Erhaltung der Schienenwege
Teil 2Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
§ 4Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
§ 5Geltungsdauer von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen
§ 6Option zur Übertragung von regionaler Infrastruktur auf Dritte
Teil 3Kontrolle der Erhaltung der Schienenwege
§ 7Der Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht
§ 8Befugnisse des Bundes
§ 9Gewährleistung der Kapazität und der Zugangsrechte
Teil 4Pflichtverletzungen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes
§ 10Pflichtverletzungen durch Nichteinhaltung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
§ 11Verletzungen sonstiger Pflichten
§ 12Wiederholte Pflichtverletzungen
§ 13Schadensersatz
Abschnitt 3Ausbau von Schienenwegen
§ 14Ausbau der Schienenwege
§ 15Bedarfsplan, Einzelmaßnahmen
§ 16Gegenstand des Bedarfsplans
§ 17Überprüfung des Bedarfs
§ 18Planungszeitraum
§ 19Unvorhergesehener
§ 20Berichtspflicht
§ 21Finanzierung
§ 22Finanzierungsvereinbarung und Baudurchführung
§ 23Nahverkehr
§ 24Rückzahlung von Mitteln des Bundes
Abschnitt 4Schlussbestimmungen
§ 25Übergangsregelungen
Anlage (zu § 14 Abs. 1) Bedarfsplan für die Bundesschienenwege
Artikel 2Gesetz zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs (Bundesschienen-Personenfernverkehrsgesetz - BSPFVG)
§ 1Gewährleistungsauftrag
§ 2Gegenstand der Gewährleistung
§ 3Mindestumfang des Schienenpersonenfernverkehrs
§ 4Schienenpersonenfernverkehrsplan und -bericht
§ 5Verkehrsdurchführungsverträge
§ 6Übergangsregelung
Artikel 3Aufhebung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
Artikel 4Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Wesentliche Regelungsbereiche des Gesetzes
a Erhaltung und Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes
b Die Sicherstellung des Fernverkehrs
C. Gesetzgebungskompetenz
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Bund
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
4 Vollzugsaufwand
b Länder und Gemeinden
a Unternehmen:
G. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
5 Allgemeines
Zu § 1
Zu § 2
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu § 3
Absatz 4
Absatz 5
Nummer n
Nummer 4
Nummer 5
Nummer 6
Nummer 7
Absatz 6
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Nummer 1
Nummer 3
Zu § 9
Zu den §§ 10
Zu § 10
Absatz 7
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
D. h. die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes haben nicht nur das Recht, eine Maßnahme zu realisieren, sondern auch die Pflicht hierzu.
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Artikel 2
4 Allgemein
Zu § 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
... Während bisher das Bundesschienenwegeausbaugesetz die Einzelmaßnahmen bezogene Finanzierung von Ersatzinvestitionen vorsah, gibt das neue Gesetz eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung vor, nach deren Grundidee vom bisherigen Einzelmaßnahmen bezogenen Einsatz der Bundesmittel und dessen Kontrolle abgerückt werden soll. Das neue Gesetz sieht vielmehr im Rahmen einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung eine umfassende Eigenverantwortlichkeit der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes vor die bei der Erfüllung ihrer Aufgabe der Erhaltung der Schienenwege finanzielle Unterstützung des Bundes erhalten. An die Stelle der bisherigen Überprüfung der Verwendung der Bundesmittel im Einzelfall tritt eine Erfolgskontrolle, im Rahmen derer die Gesamtqualität des Netzes beurteilt werden soll. Ziel dessen ist es, zu einer höheren Effizienz des Einsatzes der Bundes- sowie der Unternehmensmittel der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes und der freiwillig zusätzlich eingesetzten Landesmittel zu gelangen. Damit soll eine deutliche Verbesserung des heutigen Netzzustands erreicht werden.
Gesetzesantrag
Entwurf
§ 5aOption zur Übertragung von regionaler Infrastruktur auf Dritte
§ 6Der Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht
§ 7Befugnisse des Bundes
§ 7aGewährleistung der Kapazität und der Zugangsrechte
§ 8Pflichtverletzungen durch Nichteinhaltung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
§ 9Verletzungen sonstiger Pflichten
§ 10Wiederholte Pflichtverletzungen
§ 11Schadensersatz
§ 12Ausbau der Schienenwege
§ 13Bedarfsplan, Einzelmaßnahmen
§ 14Gegenstand des Bedarfsplans
§ 15Überprüfung des Bedarfs
§ 16Planungszeitraum
§ 17Unvorhergesehener Bedarf
§ 18Berichtspflicht
§ 19Finanzierung
§ 20Finanzierungsvereinbarung und Baudurchführung
§ 21Nahverkehr
§ 22Rückzahlung von Mitteln des Bundes
§ 23Übergangsregelungen
Anlage (zu § 12 Abs. 1) Bedarfsplan für die Bundesschienenwege
§ 4Schienenpersonenfernverkehrsplan und –bericht
Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Wesentliche Regelungsbereich des Gesetzes
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
5 Bund
5 Vollzugsaufwand
5. Sonstige Kosten
6. Bürokratiekosten
Zu den einzelnen Vorschriften
3 Allgemeines
Zu den einzelnen Bestimmungen
§ 1
§ 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
§ 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
§ 4Allgemeines
§ 5
§ 5a
§ 6
§ 7
§ 7a
4 Allgemeines
§ 8
Zu Absatz 6
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 16
§ 17
§ 18
§ 19
§ 20
§ 21
§ 22
§ 23
§ 1:
§ 2:
§ 3:
§ 4:
§ 5:
§ 6:
Artikel 3Aufhebung des Bundeschienenwegeausbaugesetzes
... Das neue Gesetz regelt gesamtheitlich die Erhaltung sowie den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes. Inhaltlich übernimmt es im Hinblick auf den Ausbau der Schienenwege im Wesentlichen die Regelungen des alten Bundesschienenwegeausbaugesetzes (Teil III). Eine Neuregelung erfährt jedoch der Bereich der Erhaltung der Schienenwege. Während bisher das Bundesschienenwegeausbaugesetz die Einzelmaßnahmen bezogene Finanzierung von Ersatzinvestitionen vorsah, gibt das neue Gesetz eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung vor nach deren Grundidee vom bisherigen Einzelmaßnahmen bezogenen Einsatz der Bundesmittel und dessen Kontrolle abgerückt werden soll. Das neue Gesetz sieht vielmehr im Rahmen einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung eine umfassende Eigenverantwortlichkeit der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes vor, die bei der Erfüllung ihrer Aufgabe der Erhaltung der Schienenwege finanzielle Unterstützung des Bundes erhalten. An die Stelle der bisherigen Überprüfung der Verwendung der Bundesmittel im Einzelfall tritt eine Erfolgskontrolle, im Rahmen derer die Gesamtqualität des Netzes beurteilt werden soll. Ziel dessen ist es, zu einer höheren Effizienz des Einsatzes der Bundes- sowie der Unternehmensmittel der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes zu gelangen.
Artikel 1Gesetz über die teilweise Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft (DBPrivG)
§ 1Privatisierungserlaubnis
§ 2Vollzug der Veräußerung
Artikel 2Gesetz über die Struktur der Eisenbahnen des Bundes (Bundeseisenbahnenstrukturgesetz - BESG)
§ 1Übertragung der Anteile an den Eisenbahninfrastrukturunternehmen
§ 2Stimmrechtsvollmacht zugunsten der Deutschen Bahn AG
§ 3Zustimmungspflichtige Maßnahmen
§ 4Aufsichtsrat
§ 5Ende der Sicherungsübertragung
§ 6Ende der Sicherungsübertragung in sonstigen Fällen
§ 7Wertausgleich
§ 8Befreiung von der Grunderwerbsteuer
Artikel 3Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)
§ 6Der Infrastrukturzustands- und Entwicklungsbericht
Artikel 4Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Artikel 5Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes
Artikel 6Änderung des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes
Artikel 7Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung
Artikel 8Aufhebung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
Artikel 9Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 10Inkrafttreten
2. Beschluss des Deutschen Bundestages
3. Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages
Artikel 1Gesetz über die teilweise Kapitalprivatisierung der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DBPrivG)
Zu den Bestimmungen im Einzelnen
§ 4
Nummer 2
Nummer 8
Nummer 9
Nummer 10
Nummer 11
Nummer 12
Nummer 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Eisenbahnen des Bundes (EBNeuOG)
Suchbeispiele: