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"Bundes- und Landesanteil"


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Drucksache 5/1/05

... Durch die Anrechnung der Wohngeldzahlungen auf die Sozialhilfe führen die Nachzahlungen beim Wohngeld in vollem Umfang (Bundes- und Landesanteil) zu Einsparungen bei der Sozialhilfe; d.h. bei den Ländern als Träger der Sozialhilfe im Rahmen der Kostenerstattung nach dem Gesetz zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AG BSHG) kommt es bei der Betrachtung der Auswirkungen auf Wohngeld und Sozialhilfe zu Nettoentlastungen.

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Drucksache 5/1/05




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