[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

571 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Delikten"


⇒ Schnellwahl ⇒

0049/20
0278/20
0295/20
0502/20B
0047/20
0087/1/20
0167/1/20
0008/20
0242/20
0169/1/20
0005/20B
0278/20B
0009/20
0008/1/20
0440/20B
0361/20
0087/20
0362/20
0169/20B
0106/20B
0005/1/20
0106/20
0361/20B
0325/20
0087/20B
0362/20B
0084/20
0576/19
0418/19
0269/19
0285/19B
0576/19B
0352/19B
0179/19B
0418/19B
0033/19B
0421/19
0248/19
0424/19
0645/19B
0207/19
0498/19B
0532/19
0645/1/19
0576/1/19
0443/19B
0168/19
0264/19
0368/1/19
0498/19
0368/19B
0351/1/19
0265/19
0363/3/19
0532/1/19
0443/19
0090/19
0645/19
0097/1/19
0285/19
0352/1/19
0153/18B
0146/18
0163/18B
0204/18
0163/1/18
0518/18
0380/18
0217/18
0245/18
0079/18
0067/17
0069/17B
0315/1/17
0183/1/17
0247/1/17
0215/17
0314/17B
0654/17
0117/17
0125/1/17
0247/17B
0161/1/17
0125/17
0127/17
0126/17
0216/17
0314/1/17
0231/17
0383/17B
0527/17
0110/17B
0069/1/17
0183/17B
0005/17
0315/17B
0383/1/17
0527/1/17
0254/17
0156/1/16
0042/16B
0333/16
0420/2/16
0027/16B
0235/16
0162/1/16
0042/1/16
0604/16
0362/16B
0796/16B
0027/16
0214/16
0161/16
0043/16
0792/16B
0156/16B
0126/16
0493/16
0162/16B
0418/1/16
0816/16B
0239/16
0164/1/16
0792/1/16
0362/1/16
0418/16B
0796/1/16
0162/16
0295/16
0164/16B
0420/16
0792/5/16
0214/16B
0164/16
0338/16B
0164/2/16
0068/16
0338/16
0043/1/16
0362/16
0792/2/16
0126/1/15
0360/15
0026/15B
0036/15
0126/15B
0189/1/15
0025/15
0065/15
0033/15
0030/15
0367/15B
0054/15B
0024/15
0025/15B
0026/1/15
0367/1/15
0036/2/15
0016/15
0056/1/15
0054/1/15
0056/15
0278/15
0054/15
0025/1/15
0189/15B
0122/14B
0297/14
0642/1/14
0297/14B
0193/1/14
0529/14B
0145/14
0642/14B
0396/14
0122/1/14
0529/14
0004/14
0422/1/14
0422/14B
0054/14
0326/14B
0284/13
0087/13
0110/13
0589/13
0266/13B
0219/13B
0513/13
0636/1/13
0451/13
0789/1/13
0631/1/13
0339/13B
0184/13
0284/13B
0636/13B
0462/13
0339/13
0094/13
0809/1/13
0120/13
0590/13
0462/13B
0528/13
0174/13B
0631/13B
0789/13B
0174/13
0451/13B
0568/12
0597/12
0197/12
0467/1/12
0135/1/12
0026/12B
0409/12
0383/12
0409/12B
0520/12
0799/12
0031/12
0476/12
0176/12B
0172/1/12
0478/12
0026/12
0099/12
0467/12B
0612/12
0663/12B
0409/1/12
0309/12
0176/1/12
0253/12
0230/12
0467/12
0310/12
0522/12
0174/12
0812/12
0663/1/12
0515/12
0382/12
0817/1/12
0135/12
0641/1/12
0135/12B
0172/12
0354/11
0646/1/11
0572/11
0646/11
0257/11
0318/1/11
0836/11
0577/11
0334/1/11
0092/11
0573/11
0576/11
0130/11
0575/11
0528/11
0258/11
0850/11
0318/11B
0574/11
0058/11
0058/1/11
0058/11B
0722/11
0621/11
0354/11B
0259/11
0810/11
0582/1/11
0723/11
0869/11
0334/11
0037/11
0804/11
0334/11B
0278/11
0532/11
0819/11
0667/11
0646/11B
0305/11
0582/11B
0582/11
0024/11
0068/10
0811/1/10
0222/10
0314/10B
0811/10B
0794/3/10
0246/10B
0646/1/10
0071/1/10
0482/10
0794/7/10
0034/10
0232/10
0489/10
0149/1/10
0646/10B
0181/10
0329/10
0856/10
0851/10
0246/1/10
0495/10
0617/10
0490/10
0543/10
0322/10
0693/10
0230/10
0314/10
0234/10
0811/10
0413/10
0651/10
0577/09B
0068/1/09
0403/09
0004/1/09
0071/09
0403/09B
0068/09B
0333/09
0867/09
0616/09
0068/09
0670/09
0178/09
0458/1/09
0004/09B
0007/09
0004/09
0069/09
0178/09B
0474/09
0867/09B
0067/09
0191/09
0271/09
0577/1/09
0178/1/09
0696/09
0458/09B
0103/09
0719/08
0348/1/08
0039/08B
0245/08B
0230/08B
0187/08
0072/08B
0479/1/08
0304/08B
0963/1/08
0458/08B
0140/08
0365/08
0399/08
0548/08B
0319/08
0230/1/08
0760/08
0304/08
0403/08
0821/08
0230/08
0154/08
0963/08B
0096/08
0548/1/08
0346/08
0302/08
0175/08
0548/3/08
0715/08
0039/08
0918/08
0399/08B
0242/08
0072/08
0436/08
0479/08B
0348/08B
0344/1/08
0354/07B
0353/07
0655/07B
0838/07
0655/07
0128/07B
0224/1/07
0223/07
0046/07
0128/1/07
0551/1/07
0377/07
0666/07
0066/07
0872/07
0354/07
0225/07
0572/07
0275/07B
0656/07B
0128/07
0353/07B
0553/07
0064/07
0548/07
0223/4/07
0931/07
0548/1/07
0088/07
0353/1/07
0354/1/07
0275/1/07
0581/07
0124/07
0063/07
0825/07
0656/07
0122/07
0720/07A
0031/07B
0166/07
0600/07
0275/07
0031/1/07
0551/07
0121/07
0256/06
0660/06B
0658/06
0550/1/06
0780/06
0329/06
0233/06B
0031/06
0817/06B
0672/06
0391/1/06
0479/06
0354/06
0911/06
0729/06
0672/1/06
0511/06
0750/06
0817/06
0256/06B
0348/06B
0348/06
0391/06B
0256/1/06
0081/06
0230/06
0181/06
0479/06B
0070/06
0070/06B
0233/06
0623/06
0053/06B
0081/16/06
0363/06
0070/1/06
0081/19/06
0081/17/06
0550/06B
0660/06
0676/06
0348/1/06
0367/06
0303/06
0053/1/06
0805/05
0606/1/05
0900/05
0225/05B
0601/05
0605/05
0807/05
0140/1/05
0276/05B
0006/05
0140/05B
0203/05B
0239/05
0400/05
0082/1/05
0261/05
0140/05
0398/05
0606/05B
0333/05
0818/05
0490/05
0600/05B
0546/05
0002/05
0806/05
0203/05
0617/1/05
0546/05B
0940/05
0395/05
0354/05
0359/05B
0723/05
0276/05
0359/1/05
0769/05
0876/05
0724/05
0002/05B
0871/1/05
0225/05
0002/1/05
0225/1/05
0623/05
0099/05
0082/05
0082/05B
0617/05
0436/05
0154/05
0871/05B
0399/05
0600/1/05
0617/05B
0764/05
0238/04B
0846/04B
0720/1/04
0901/1/04
0846/1/04
0196/04B
0551/04B
0767/04
0846/2/04
0438/04
0726/04
0910/04
0238/04
0995/04B
0722/04
0995/1/04
0458/04B
0722/1/04
0901/04B
0995/04
0808/04
0821/04
0725/04
0283/04
0591/04
0722/04B
0312/03B
Drucksache 47/20

... Absatz 3 bestimmt, dass die EUStA auch in weiteren dort genannten Fällen von ihrer Zuständigkeit keinen Gebrauch machen, sondern den Fall nach Artikel 34 EUStA-Verordnung an die zuständigen nationalen Behörden verweisen soll. Die Regelung des Absatzes 3 stellt insoweit im Fall von untrennbar verbundenen Delikten im Sinne des Artikels 22 Absatz 3 EUStA-Verordnung auf die relative Schwere des jeweiligen Tatbestandes ab (Absatz 3, Buchstabe a) bzw. bei bestimmten Delikten auf die jeweilige Schadenshöhe, die durch die gleiche Tat einerseits der Union und andererseits einem anderen Geschädigten entstanden ist (Absatz 3 Buchstabe b). Letztgenannte Regelung kann etwa dann von Bedeutung sein, wenn durch die gleiche Tat sowohl der Union zustehende Zollabgaben hinterzogen werden wie auch dem Mitgliedstaat zustehende direkte Steuern (etwa auf Tabakerzeugnisse). Wie sich aus Absatz 3 Unterabsatz 2 ergibt, kommt es jedoch bei bestimmten, in der PIF-Richtlinie harmonisierten Delikten nicht auf die relative Schadenshöhe an, wie etwa im Fall des Subventionsbetruges; hier soll die EUStA ihre Zuständigkeit auch dann ausüben können, wenn der dem Mitgliedstaat entstandene Schaden höher ist als der Schaden, welcher der Union entstanden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz - EUStAG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verfahrensvorschriften

§ 3
Anwendbarkeit von Vorschriften der Strafprozessordnung über das Ermittlungsverfahren

§ 4
Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen

§ 5
Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 6
Anwendbarkeit des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 7
Anwendbarkeit der Abgabenordnung

§ 8
Anwendbarkeit des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

§ 9
Anwendbarkeit des Rechtspflegergesetzes

§ 10
Strafvollstreckung

§ 11
Anwendbarkeit des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

§ 12
Mitteilungspflichten des Delegierten Europäischen Staatsanwalts

§ 13
Amtshilfe

§ 14
Gleichstellung mit Amtsträgern

§ 15
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 142b
Europäische Staatsanwaltschaft

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 30b
Europäisches Führungszeugnis

Artikel 5
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 6
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Entstehungsbeschichte der EUStA-Verordnung

III. Wesentlicher Inhalt der EUStA-Verordnung Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Kapitel II
(Errichtung, Aufgaben und Grundprinzipien der EUStA)

Kapitel III
(Status, Aufbau und Organisation der EUStA)

Abschnitt 1
(Status und Aufbau der EUStA)

Abschnitt 2
(Ernennung und Entlassung der Mitglieder)

Abschnitt 3
(Geschäftsordnung der EUStA)

Kapitel IV
(Zuständigkeit und Ausübung der Zuständigkeit der EUStA)

Abschnitt 1
(Zuständigkeit der EUStA)

Kapitel V
(Verfahrensvorschriften für Ermittlungsverfahren, Ermittlungsmaßnahmen, Strafverfolgung und Alternativen zur Strafverfolgung)

Abschnitt 1
(Vorschriften für Ermittlungsverfahren)

Abschnitt 2
(Regeln für Ermittlungsmaßnahmen und andere Maßnahmen)

Abschnitt 3
(Regeln zur Strafverfolgung)

Kapitel VI
(Verfahrensgarantien)

Kapitel VII
(Informationsverarbeitung)

Kapitel VIII
(Datenschutz)

Kapitel IX
(Finanz- und Personalbestimmungen)

Kapitel X
(Bestimmungen über die Beziehungen der EUStA zu ihren Partnern)

Kapitel XI
(Allgemeine Bestimmungen)

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 242/20

... Der materiell\-strafrechtliche Schutz von Einrichtungen kritischer Infrastrukturen vor Delikten aus dem Phänomenbereich der Cyberkriminalität, der gegenwärtig im Wesentlichen durch die §§ 202a ff., 303af.



Drucksache 8/1/20

... Bei Taten, die typischerweise eine sexuelle Komponente haben, sollte der Gesetzgeber durch die Einstellung der Strafnorm in den 13. Abschnitt des besonderen Teils des Strafgesetzbuchs zum Ausdruck bringen, dass er das Tatgeschehen als Sexualdelikt erfassen und sanktionieren will. Dieser Aspekt war ein wesentliches Argument für die Einführung des § 184i StGB "sexuelle Belästigung" im November 2016. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass selbst wenn das "Begrapschen" von Frauen im Einzelfall als Beleidigung oder Körperverletzung verfolgbar war, damit der Angriff auf die Sexualsphäre der Opfer nicht zum Ausdruck kam, weshalb es der Schaffung eines Sexualdelikts bedurfte. Dieser Gesichtspunkt liegt auch dem jüngst vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings (BR-Drucksache 25/20) zugrunde, soweit dort die Subsidiaritätsklausel des § 184i Absatz 1 StGB auf Straftaten des 13. Abschnitts des besonderes Teils des Strafgesetzbuchs beschränkt wird. Denn nach der geltenden unbeschränkten Subsidiaritätsklausel tritt die sexuelle Belästigung beispielsweise zurück, wenn der Täter die sexuelle Berührung zu einem Diebstahl ausnutzt, obwohl aus Sicht des Opfers der Eingriff in die Sexualsphäre den Schwerpunkt bildet.



Drucksache 361/20

... Weiter enthält der Abschlussbericht der Kommission Kinderschutz die Empfehlung, dass Eintragungen im Bundeszentralregister wegen sexualbezogenen Delikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen nicht mehr der Löschung unterfallen und auch keiner Aufnahmefrist für ein Führungszeugnis unterliegen sollen. Dem Bundestag liegt diesbezüglich seit März 2020 der Gesetzentwurf des Bundesrates "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes - Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderem in das erweiterte Führungszeugnis" (Bundestagsdrucksache 19/18019 vom 18. März 2020) vor. Um den Schutz von Minderjährigen vor erneuten Übergriffen bereits verurteilter Sexualstraftäter zu verbessern, soll der Bundestag an den Gesetzentwurf erinnert und gebeten werden, sich damit zeitnah zu befassen.



Drucksache 87/20

... Der Katalog der rechtswidrigen Inhalte des § 1 Absatz 3 NetzDG soll zudem um das Delikt der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nach § 189

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

§ 100g
Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten.

§ 101a
Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten.

Artikel 3
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 5
Änderung des Telemediengesetzes

§ 15a
Auskunftsverfahren bei Bestands- und Nutzungsdaten

§ 15b
Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten

Artikel 6
Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen.

§ 3a
Meldepflicht

Artikel 7
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Die bereits bestehenden Pflichten der genannten Anbieter sozialer Netzwerke werden um folgende drei Maßnahmen ergänzt:

bb Daraus ergeben sich folgende Schätzungen:

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 15a

Zu § 15b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5094, BMJV Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder/Kommunen

II.2 Weitere Kosten

5 Fallzahlen

Personal - und Sachkosten

II.3 ‚One in one out‘-Regel

II.4 Evaluierung

II.5 KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 361/20 (Beschluss)

... Weiter enthält der Abschlussbericht der Kommission Kinderschutz die Empfehlung, dass Eintragungen im Bundeszentralregister wegen sexualbezogenen Delikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen nicht mehr der Löschung unterfallen und auch keiner Aufnahmefrist für ein Führungszeugnis unterliegen sollen. Dem Bundestag liegt diesbezüglich seit Februar 2020 der Gesetzentwurf des Bundesrates "Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes - Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderem in das erweiterte Führungszeugnis" - BR-Drucksache 645/19(B)(neu) - vom 14. Februar 2020 vor. Um den Schutz von Minderjährigen vor erneuten Übergriffen bereits verurteilter Sexualstraftäter zu verbessern, soll der Bundestag an den Gesetzentwurf erinnert und gebeten werden, sich damit zeitnah zu befassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur wissenschaftlichen


 
 
 


Drucksache 325/20

... Um die Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung von Geldwäschefällen zu verbessern, finanziert32 die Kommission das operative Netz zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMON), das die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zusammenbringt. Das Netz erleichtert grenzüberschreitende Finanzermittlungen und hat globale Reichweite. Die Arbeit des Netzes sollte ausgebaut und gefördert werden, und es sollte mit einem operativen Haushalt ausgestattet werden, um in konkreten Fällen Unterstützung zu leisten. Alle EU-Mitgliedstaaten sollten sich daran beteiligen. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten weiterhin die Unterstützung von Eurojust nutzen, damit die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der strafrechtlichen Verfolgung von Geldwäsche erleichtert wird. Schließlich wird die Europäische Staatsanwaltschaft, die Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen soll, für die Ermittlung und Verfolgung von Geldwäschedelikten im Zusammenhang mit Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts zuständig sein.



Drucksache 576/19 (Beschluss)

... es ausschließlich für die sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung. In beiden Fällen handelt es sich um die Erteilung einer individuellen Ausnahmegenehmigung für den Umgang mit gefährlichen Gegenständen, ein ansonsten verbotenes Verhalten. Nur Vorsatzdelikte bzw. Verdachtsfälle im Zusammenhang mit dem Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, Waffen oder Munition oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat, wegen Waffenoder Sprengstoffdelikten, Verstößen gegen das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen oder das



Drucksache 352/19 (Beschluss)

... ). Daneben sollen als relevante Straftaten insbesondere (neben weiteren Delikten) etwa Eigentums- und Vermögensdelikte, einschließlich der Steuerdelikte sowie der Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche nahestehende Straftaten, die typischerweise Vortaten einer Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung sind, in Betracht kommen. Dies dürfte einen weiten Deliktskatalog eröffnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 9 GwG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 1 Absatz 11 GwG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe h § 1 Absatz 26 - neu - GwG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 1 Nummer 8 GwG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 1 Nummer 10 GwG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii Nummer 35 Buchstabe c Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 12, § 50 Nummer 7a, § 56 Absatz 5 Satz 1 GwG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe J § 2 Absatz 1 Nummer 16 Satz 2 - neu - GwG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2 GwG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 GwG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 5 - neu - GwG

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 3 Absatz 3 Nummer 6 GwG

13. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GwG

14. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 4 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe b GwG , Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 6a Nummer 1 Buchstabe b GwG

15. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 4 - neu - GwG

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 GwG

17. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 5 und 6 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 15b GWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1 Satz 5 - neu - GwG

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a0 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 GwG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c § 20 Absatz 3 Satz 4 - neu - GwG

21. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23a Absatz 1 Satz 1 GwG

22. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 24 Absatz 2 Satz 3 - neu - GwG

23. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 31 Absatz 4 Satz 4 GwG , Doppelbuchstabe ff § 31 Absatz 4 Satz 6 GwG

24. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b § 31 Absatz 4a GwG , Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 2 Nummer 7 ZStVBetrV

25. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 43 GwG

26. Zu Artikel 1 Nummer 34, Nummer 35a - neu - und Nummer 39 Buchstabe c § 49 Absatz 5, § 50a - neu - und § 53 Absatz 5a GwG

§ 50a
Zentrale Beschwerdestelle des Bundes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

27. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 50 Nummer 1 Buchstabe j - neu - GwG

Zu Artikel 1 Nummer 36

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

29. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 53 Absatz 1 Satz 2 GwG

30. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 56 Absatz 1 GwG

31. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 16 GwG

32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb1 - neu -, Buchstabe c -neu-

33. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe b § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - GwG

34. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe c - neu - § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu - GwG

35. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6, Absatz 11 Satz 1 Nummer 10 KWG

36. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG

37. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 32 Absatz 1g KWG


 
 
 


Drucksache 33/19 (Beschluss)

... Die Erfahrungen aus den geführten Ermittlungsverfahren lassen ein arbeitsteiliges Zusammenwirken von Plattformbetreibern und Nutzern der Plattform, also sowohl Händlern als auch Käufern, erkennen. Es zeigt sich zudem, dass die klassischen Organisationsdelikte und die historischen gesetzgeberischen Vorstellungen von Täterschaft und Teilnahme auf moderne, internetbasierte Täterstrukturen kaum übertragbar sind. Die Betreiber selbst stellen lediglich eine - in einigen Fällen vollautomatisierte - technische Infrastruktur zur Verfügung. Aufgrund dieser Umstände ist eine Beihilfehandlung zu einer konkreten Haupttat in der Praxis nur schwer erweislich. Auch die Zurechnung von Einzeltaten unter dem Gesichtspunkt einer bandenmäßigen Tatbegehung ist häufig nicht möglich, da in der Regel kriminelle Foren und Marktplätze der Underground Economy in amorphen Organisationsstrukturen jenseits des überkommenen Bandenbegriffs geführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Einführung einer eigenständigen Strafbarkeit für das Betreiben von internetbasierten Handelsplattformen für illegale Waren und Dienstleistungen

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 126a
Anbieten von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 248/19

... Wie in der analogen Welt ist auch in der digitalen eine vernünftige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren und angesichts der Bedrohungslage neu auszubalancieren. Dabei sind einerseits die Besonderheiten der Cyberwelt, in der Straftäter in Distanz zu den Opfern und den Folgen ihrer Taten agieren, in den Blick zu nehmen. Andererseits ist sicherzustellen, dass der Rechtsgüterschutz digitaler Daten nicht hinter dem Schutz der körperlichen Gegenstände zurückbleibt, wenn Tatbegehung und Tatfolgen vergleichbar sind. Der materiellstrafrechtliche Schutz vor Delikten aus dem Phänomenbereich der Cyberkriminalität, der gegenwärtig im Wesentlichen durch die §§ 202a ff., §§ 303a f.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 645/19 (Beschluss)

... Für die Aufnahme von Verurteilungen wegen Sexualdelikten in Führungszeugnisse gilt Folgendes: Für Verurteilungen nach den §§ 174 bis 180 oder 182

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/19 (Beschluss)




A. Rechtslage und Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes - Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderem in das erweiterte Führungszeugnis

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 532/19

... Mit Mehrkosten ist insbesondere aufgrund der Neuregelungen zur Erweiterung der audiovisuellen Aufzeichnung von Zeugenvernehmungen im Ermittlungsverfahren, der Erweiterung der DNA-Analyse und der Erweiterung des Deliktskatalogs in § 100a



Drucksache 576/1/19

... es ausschließlich für die sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung. In beiden Fällen handelt es sich um die Erteilung einer individuellen Ausnahmegenehmigung für den Umgang mit gefährlichen Gegenständen, ein ansonsten verbotenes Verhalten. Nur Vorsatzdelikte bzw. Verdachtsfälle im Zusammenhang mit dem Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, Waffen oder Munition oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat, wegen Waffenoder Sprengstoffdelikten, Verstößen gegen das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen oder das



Drucksache 168/19

... Der materiellstrafrechtliche Schutz vor Delikten aus dem Phänomenbereich der Cyberkriminalität, der gegenwärtig im Wesentlichen durch die §§ 202a ff., §§ 303af.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 265/19

... Der Konsum von Alkohol und Rauschmitteln birgt nicht nur erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Einzelnen und soziale Risiken, sondern führt häufig auch zu Straftaten, weil er die Hemmschwelle zur Tatausführung erheblich herabzusetzen geeignet ist. Jedes Jahr wird eine erhebliche Zahl von Straftaten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss begangen, darunter eine Vielzahl von Straßenverkehrs-, aber auch schweren Gewaltdelikten, die mit bleibenden Gesundheitsschäden oder gar der Tötung von Menschen einhergehen.



Drucksache 532/1/19

... entstanden ist, vorsieht. Er stellt fest, dass die Betroffenen aller Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung potenziell Bedarf an kostenlosem anwaltlichen Beistand haben. Er bittet die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren daher um Prüfung, ob es im Lichte der Istanbul-Konvention erforderlich ist, dass bei allen sexuellen Übergriffen eine Beiordnung nach § 397a Absatz 1 Nummer 1



Drucksache 645/19

... Für die Aufnahme von Verurteilungen wegen Sexualdelikten in Führungszeugnisse gilt Folgendes: Für Verurteilungen nach den §§ 174 bis 180 und 182

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/19




A. Rechtslage und Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 2


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele: