571 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
... Bei versuchten Kindesentführungen kommt regelmäßig auch keine Bestrafung wegen eines versuchten Sexual- oder gar Tötungsdeliktes in Frage. Zumeist ist der Nachweis für einen entsprechenden Tatvorsatz nicht zu erlangen, zudem kann ohne konkrete Kenntnis und Nachweisbarkeit eines Tatplanes, der ohne weitere Zwischenakte sogleich zu einem sexuellen körperlichen Kontakt bzw. zu einer Tötungshandlung führen sollte, nicht von einem unmittelbaren Ansetzen zum Versuch ausgegangen werden (BGHSt 35, 6, dort Randnummer 13 f.).
... Das geltende Recht sieht die Erhebung des genetischen Fingerabdrucks zu Zwecken künftiger Strafverfahren nur in engen Grenzen vor. Voraussetzung ist der Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder eines Deliktes gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie die Prognose, dass gegen den Betroffenen künftig Strafverfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung zu führen sind. Mit diesen Einschränkungen will das bisherige Recht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ins-besondere im Hinblick auf den Schutz der in der DNA verschlüsselten Erbinformationen Rechnung tragen. Die Erhebung und Nutzung des genetischen Fingerabdrucks erlaubt indes im Zusammenhang mit der DNA-Identitätsfeststellung über die Geschlechtsbestimmung hinaus keine qualitative Auswertung der Erbinformation, sondern hat ausschließlich eine Überprüfung von Mustern auf Übereinstimmung oder Abweichung zum Gegenstand.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2Zitiergebot
Artikel 3Übergangsvorschrift
Artikel 4Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
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