11105 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
... Er sieht es jedoch als erforderlich an, klarer zu definieren, worauf sich dieser Anspruch bezieht und mit welchem Verfahrensschritt er einsetzt. In Artikel 14 Absatz 1 und 2 des Verordnungsvorschlags ist von einem Recht "in allen Phasen des Verfahrens" die Rede.
... Vor diesem Hintergrund hält die Kommission folgendes Vorgehen für erforderlich:
... Vor diesem Hintergrund wird begrüßt, dass das EEG 2016 im Rahmen der geplanten Umstellung auf Ausschreibungen für die Windenergie Sonderregelungen für kleine Akteure und Bürgerenergieprojekte für erforderlich hält.
... 5. Er bedauert, dass die Richtlinie auch mit den vorgeschlagenen Ergänzungen nur körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen erfasst. Hinsichtlich der deshalb erforderlichen ergänzenden Maßnahmen begrüßt der Bundesrat, dass der Deutsche Bundestag als ersten Schritt den Gesetzesvorschlag zur Vermeidung des Doppelabzugs von Betriebsausgaben bei Personengesellschaften (vergleiche Ziffer 2 der BR-Drucksache 406/16(B)) aufgegriffen hat.
... erforderlich.
... Die Durchsetzung arthaftungsrechtlicher Schadensersatzansprüche scheitert häufig an der fehlenden Möglichkeit nachzuweisen, dass der Gesundheitsschaden durch eine fehlerhafte Behandlung verursacht wurde. Auch wenn das Vorliegen eines ärztlichen Fehlers naheliegt, müssen Patientinnen und Patienten die schwerwiegenden gesundheitlichen und finanziellen Folgen der Behandlung tragen, wenn sie die für die Arzthaftung erforderlichen Voraussetzungen nicht zur Überzeugung des Gerichts nachweisen können und kein Ersatz von Dritten, insbesondere sozialen Leistungsträgern, erfolgt. Um etwaige vor diesem Hintergrund noch bestehende Gerechtigkeitslücken, die auch nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes noch bestehen, bei der Durchsetzung haftungsrechtlicher Schadensersatzansprüche im Falle behandlungsinduzierter erheblicher Gesundheitsverletzungen zu identifizieren und gegebenenfalls zu schließen, soll der PatEHF eingerichtet werden.
... "Hat der Händler Kenntnis davon oder Grund zu der Annahme, dass ein von ihm auf dem Markt bereitgestelltes Gerät nicht den Anforderungen dieses Gesetzes genügt, sorgt er dafür, dass die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, um die Konformität herzustellen."
... cc) In § 41c Satz 1 werden vor dem Punkt am Ende ein Komma und die Wörter "wenn dies erforderlich ist, um die Bearbeitung der in der Verordnung (EU) Nr.
... es bedenklich (vgl. Henssler/Prütting, BRAO, 4. Aufl. 2014, § 43a Rn. 238). Soweit ersichtlich, existiert auch bei anderen reglementierten Berufen kein Zwang zur Fortbildung im einschlägigen Berufsrecht, so dass Bedenken gegen die Erforderlichkeit und damit Verhältnismäßigkeit der Regelung bestehen.
... Der Vorschlag ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar, d.h. er geht nicht über das für die Erreichung der Ziele des AEUV, insbesondere für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erforderliche Maß hinaus. Ebenso wie für die Sudsidiaritätsprüfung gilt, dass die Mitgliedstaaten die Probleme und die Problemursachen ohne einen Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie und der damit verbundenen Rechtsakte nicht lösen können. Zwei Aspekte des Vorschlags sind für die Verhältnismäßigkeit sehr wichtig. Der erste Aspekt betrifft die Koordinierung von behördlichen Ermittlungen und Unternehmensprüfungen innerhalb des KEA-Systems durch die Mitgliedstaaten. Diese Koordinierung kann zu effizienteren und wirksameren Befolgungsregelungen für die Mitgliedstaaten und die Unternehmen führen. Einem Mitgliedstaat des Verbrauchs wird jedoch nicht der direkte Kontakt zu Unternehmen untersagt, wenn der Mitgliedstaat der Identifizierung eine Prüfung nicht für notwendig erachtet. Der zweite Aspekt betrifft die Einführung einer Verwaltungsgebühr, durch die der Mitgliedstaat der Identifizierung einen Betrag in Höhe von 5 % der im Namen anderer Mitgliedstaaten erhobenen Beträge erhält und mit der die zur Aktualisierung des KEA-Systems infolge der Erweiterung seines Geltungsbereich erforderlichen Investitionen, die laufenden Instandhaltungskosten und die Mittel für die Kontrolle der in diesem Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit und die bessere Befolgung kompensiert werden sollen.
... k) Der Bundesrat begrüßt die Einschätzung der Bundesregierung, dass die Kraft-Wärme-Kopplung ein wichtiges Element der Energiewende ist. Er erachtet es für erforderlich, Anreize für Investitionen in hocheffiziente, flexible und CO
... Wie die Bewertungsergebnisse für den vergangenen eGovernment-Aktionsplan 2011-201534 zeigen, hatte dieser5 einen positiven Einfluss auf die Entwicklung der eGovernment auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene. So trug er zur Kohärenz der nationalen eGovernment-Strategien sowie zum Austausch bewährter Verfahren bei und förderte die Interoperabilität der Lösungen der einzelnen Mitgliedstaaten. Insbesondere ermöglichte er es, die erforderlichen technischen Grundlagen für einen leichteren Zugang zu öffentlichen Diensten und eine einfachere Nutzung dieser Dienste zu entwickeln. Allerdings profitieren die Menschen und Unternehmen bisher nur bedingt von den Vorteilen digitaler Dienste, die ihnen eigentlich in der gesamten EU nahtlos zur Verfügung stehen sollten.
... 2. Eine positive wirtschaftliche Entwicklung in den regionalen Ballungsgebieten setzt jedoch ihren direkten Anschluss an den Weltluftverkehr und die dazu erforderlichen Verkehrsrechte ausländischer Fluggesellschaften voraus. Die deutschen Fluggesellschaften konzentrieren sich bisher maßgeblich auf die Anbindung der Regionen über Zubringerverkehre zu den Hub-Standorten in Deutschland. Die Bemühungen der Bundesregierung zur Liberalisierung der Luftverkehrsmärkte waren in den vergangenen Jahren zudem wenig erfolgreich.
... Der Bundesrat sieht es jedoch als erforderlich an, klarer zu definieren, worauf sich dieser Anspruch bezieht und mit welchem Verfahrensschritt er einsetzt. In Artikel 14 Absatz 1 und 2 des Verordnungsvorschlags ist von einem Recht "in allen Phasen des Verfahrens" die Rede.
... es (WEG) wirken im Hinblick auf die Ermöglichung behinderten- und altersgerechten Wohnens teilweise hinderlich, wenn bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum erforderlich sind, um einen behinderten- und altersgerechten Zugang zu den Wohnungen zu ermöglichen.
... (2) Die Gesellschaft privaten Rechts im Sinne des Gesetzes zur Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen ist als Arbeitgeber verpflichtet, die für den Abschluss einer Beteiligungsvereinbarung mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder schließt die in Satz 1 genannte Gesellschaft spätestens zum 1. Januar 2021 eine Beteiligungsvereinbarung mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Soweit ein Land nicht Mitglied der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist, wird die Erstattung der dem Land während der Zuweisung oder der Personalgestellung durch den Aufbau oder den Erhalt einer Zusatzversorgung für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entstehenden Versorgungskosten durch den Bund durch besondere Vereinbarung gemäß § 4 Absatz 6 Satz 3 geregelt".
... "Der Gemeinsame Bundesausschuss kann nach dem Beschluss nach Satz 1 auf Antrag des pharmazeutischen Unternehmers eine Verordnungseinschränkung nach § 92 Absatz 1 Satz 1 beschließen, soweit ein Zusatznutzen nicht belegt ist und die Verordnungseinschränkung zur Sicherstellung der Versorgung von einzelnen Patientengruppen erforderlich ist. Stellt ein pharmazeutischer Unternehmer einen Antrag nach Satz 5, prüft der Gemeinsame Bundesausschuss, für welche Patientengruppen eine Verordnungseinschränkung erforderlich ist." '
... Der vorliegende Vorschlag ist mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip vereinbar, da er sich auf das für die Erreichung seiner Ziele unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt. Das Güterrecht der Mitgliedstaaten für eingetragene Partnerschaften wird durch diesen Vorschlag nicht harmonisiert. Auch die Steuervorschriften, die bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung Anwendung finden, bleiben unberührt. Für den Bürger entsteht weder eine neue finanzielle Belastung noch ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Für die zuständigen nationalen Behörden ist die zusätzliche Belastung gering.
... Intelligente Verkehrssysteme der Zukunft sollten deshalb in der Lage sein, die erforderlichen Daten so zu nutzen, dass keine Rückschlüsse auf eine Person - sei es Halter oder Nutzer - gezogen werden können. Eine uneingeschränkte Teilnahme am öffentlichen Verkehr muss auch ohne Zustimmung zur Nutzung der von C-ITS gesendeten personenbezogenen Daten möglich sein. Bisher vorgeschriebene Identifizierungs- und Authentifizierungspflichten erscheinen ausreichend.
... (2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates den in Absatz 1 genannten Zeitpunkt zu verschieben, soweit es auf Grund eines technischen oder rechtlichen Grundes im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Erhebung der Maut erforderlich ist, die Übergangsbestimmung des Absatzes 1 befristet fortzuführen. Sobald der für den Erlass einer Rechtsverordnung nach Satz 1 maßgebliche Grund entfallen ist, bestimmt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates einen neuen Zeitpunkt für das Auslaufen des Übergangszeitraumes nach Absatz 1. Der Zeitpunkt nach Satz 2 ist so festzulegen, dass die Anwendung der neuen Bestimmungen frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Fortfall des für den Erlass einer Rechtsverordnung nach Satz 1 maßgeblichen Grundes beginnt."
... Artikel 4 Nummer 10 regelt Änderungen am automatisierten Verfahren zur Aufnahme von Leistungsanträgen bei Versicherungsämtern und Gemeindebehörden (eAntrag). Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Regelung erst zum 1. Juli 2017 in Kraft treten soll, da für die Umstellung ein längerer technischer Vorlauf benötigt werde. Zwar ist es zutreffend, dass zur Realisierung der Änderungen zum einen programmtechnische Anpassungen und zum anderen eine aufsichtsrechtliche Genehmigung erforderlich ist, für die praktische Umsetzung stellt ein früheres Inkrafttreten jedoch kein Problem dar, da die Erweiterung grundsätzlich erst zu dem Zeitpunkt bereitgestellt werden kann, ab dem die aufsichtsrechtliche Genehmigung für den Einsatz des Verfahrens zur Verfügung steht.
... a) Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Sanierungsstau bei den Bundeswasserstraßen erheblich größer als im Straßenbereich ist und hier erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, um die Wasserwege - insbesondere die Kanäle - und die Schleusen so instandzusetzen bzw. auszubauen, dass die
... Die durch die Antragstellenden anzugebenden Daten dienen zur Prüfung von doppelten Antragstellungen, die insbesondere bei mehreren Betriebssitzen in unterschiedlichen Ländern auftreten können. Neben dem Namen, dem Geburtsdatum und der Anschrift ist der Geburtsort darüber hinaus nicht zusätzlich erforderlich. Bei identischem Namen und identischer Anschrift liegt bereits ein hinreichender Anhaltspunkt für eine doppelte Antragstellung und deren Überprüfung vor. Die zusätzliche Angabe des Geburtsortes im Antragsformular erfordert eine gesonderte Überprüfung durch die Verwaltung. Diesem Mehraufwand steht kein adäquater Mehrwert im Hinblick auf die Vermeidung von Doppelbeantragungen gegenüber.
... dringend erforderliche Novellierung des
... 1. die nach § 15e Absatz 1 übermittelten Daten zu erheben, zu speichern und auf Plausibilität, Vollständigkeit und Vollzähligkeit zu überprüfen und, soweit erforderlich, die übermittelnden Stellen über die Vertrauensstelle zur Berichtigung oder Ergänzung der übermittelten Daten aufzufordern,
... 5. Der Bundesrat bedauert, dass die Richtlinie auch mit den vorgeschlagenen Ergänzungen nur körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen erfasst. Hinsichtlich der deshalb erforderlichen ergänzenden Maßnahmen begrüßt der Bundesrat, dass der Deutsche Bundestag als ersten Schritt den Gesetzesvorschlag zur Vermeidung des Doppelabzugs von Betriebsausgaben bei Personengesellschaften (vergleiche Ziffer 2 der BR-Drucksache 406/16(B)) aufgegriffen hat.
... die Verpflichtung, sich im Straßenverkehr so zu verhalten, dass niemand anderes gefährdet wird. Dies umfasst auch die Anforderung, sich im Verkehr stets mit der erforderlichen Aufmerksamkeit und Sorgfalt zu bewegen. Diese Sorgfaltspflichten sind eindeutig nicht erfüllt, wenn Fahrzeugführerinnen und -führer sich während der Fahrt anderen Tätigkeiten widmen, die nachhaltig vom Verkehrsgeschehen ablenken. Eine Verletzung dieser allgemeinen Sorgfaltspflichten ist allerdings bisher nicht bußgeldbewehrt.
... f) Abschließend weist der Bundesrat darauf hin, dass es zur Schaffung von Planungssicherheit - entsprechend der bisherigen Staatspraxis und der nationalen und internationalen Bedeutung und Tragweite des Zensus sowie angesichts der auf die Länder mit der Durchführung des Zensus 2021 zukommenden erheblichen Kosten - zwingend erforderlich ist, dass der Bund den Ländern bereits im Rahmen der Vorbereitung des Zensus 2021 jedenfalls dem Grunde nach eine auskömmliche Finanzzuweisung zuerkennt. Die Länder behalten sich vor, die Höhe der Kostenforderung im Rahmen des Zensusanordnungsgesetzes zu präzisieren. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, umgehend in entsprechende Abstimmungsgespräche einzutreten.
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