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17 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Erforderlichkeitsklausel"


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Drucksache 415/16

... Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die elektronische Rechnungsstellung an die erfassten Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber sowie für die Auftragnehmer und Rechnungssteller der Privatwirtschaft beruht auf Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 GG (Recht der Wirtschaft). Für das Recht der Wirtschaft hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz nur dann, wenn die Voraussetzungen der Erforderlichkeitsklausel vorliegen (Artikel 72 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 GG) . Dies ist hier der Fall. Die Wahrnehmung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Wirtschaft durch den Bund ist zur Wahrung der Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich. Eine bundesgesetzliche Regelung ist im Sinne des Artikels 72 Absatz 2 GG sowohl hinsichtlich des Gesamtvorhabens als auch hinsichtlich der wichtigsten Einzelregelungen zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit geboten. Die Änderungen sind weitgehend durch die E-Rechnungsrichtlinie vorgegeben. Eine divergierende Umsetzung der Richtlinie auf Bundes- und Länderebene würde in einem eng verflochtenen Wirtschaftsraum wie der Bundesrepublik Deutschland zu grundsätzlich unterschiedlichen Voraussetzungen und Standards im Rechnungsstellungsverfahren führen, was weder im Interesse des Bundes noch der Länder hingenommen werden könnte und eine unzumutbare Behinderung für Unternehmen darstellen würde, die sich bundesweit und über Landesgrenzen hinweg um öffentliche Aufträge und Konzessionen bewerben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 415/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des E-Government-Gesetzes

§ 4a
Elektronischer Rechnungsempfang; Verordnungsermächtigung

§ 18
Anwendungsregelung

Artikel 2
Weitere Änderungen des E-Government-Gesetzes

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 252/12

... Die Gesetzgebungskompetenz für § 3 Absatz 1 WissFG ergibt sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 13 GG. Der Bund hat danach die Gesetzgebungszuständigkeit zur Regelung finanzieller, organisatorischer und planerischer Maßnahmen zur Förderung von Forschungsprojekten und Forschungseinrichtungen. Die Voraussetzungen der Erforderlichkeitsklausel nach Artikel 72 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 74 Absatz 1 Nummer 13 GG sind gegeben. Die von dem Anwendungsbereich des WissFG erfassten Wissenschaftseinrichtungen werden entweder vom Bund und den Ländern gemäß Artikel 91b GG gemeinsam finanziert oder nur vom Bund gefördert, so dass nur eine bundeseinheitliche Regelung sachgerecht ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Geltungsbereich

§ 3
Globalhaushalt

§ 4
Einschränkung des Besserstellungsverbots

§ 5
Beteiligung an Unternehmen

§ 6
Durchführung von Bauverfahren

§ 7
Verhältnis zur Bundeshaushaltsordnung

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Herausforderungen und Ziele

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

V. Weitere Kosten

VI. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2104: Gesetz zur Flexibilisierung haushaltsrechtlicher Rahmenbedingungen von außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG)


 
 
 


Drucksache 557/12

... Die Voraussetzungen der Erforderlichkeitsklausel nach Artikel 72 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 74 Absatz 1 Nummer 4, 11 und 22 GG sind gegeben. Eine bundesgesetzliche Regelung dieser Materie ist zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im Bundesgebiet im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich. Gleiche Voraussetzungen und Bedingungen, insbesondere einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen, sind für die wirtschaftliche Betätigung im ganzen Bundesgebiet notwendig. Eine Regelung durch den Landesgesetzgeber würde zu erheblichen Nachteilen für die Gesamtwirtschaft und für die Rechtseinheit im Bundesgebiet führen, die sowohl im Interesse des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden können. Insbesondere wären unterschiedliche landesrechtliche Behandlungen gleicher Lebenssachverhalte die Folge; dazu gehören unterschiedliche Voraussetzungen betreffend die elektronische Verwaltung oder die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung, störende Schranken für die länderübergreifende Kommunikation, unterschiedliche Behandlung der Bürgerinnen und Bürger bei der Übermittlung der Daten bei Zulassung von Kraftfahrzeugen und Beantragung von Auskünften beim Kraftfahrt-Bundesamt. Dadurch käme es auch zu einer Zersplitterung rechtlicher Regelungszusammenhänge, die es dem Bürger erschwerte, sich in zumutbarer Weise an dem jeweils zu beachtenden Recht zu orientieren. Die Förderung des ebenenübergreifenden E-Governments zeichnet sich gerade durch einen Ländergrenzen überschreitenden Bezug aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)

4 Inhaltsübersicht

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Elektronischer Zugang zur Verwaltung

§ 3
Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen

§ 4
Elektronische Bezahlmöglichkeiten

§ 5
Nachweise

§ 6
Elektronische Aktenführung

§ 7
Übertragen und Vernichten des Papieroriginals

§ 8
Akteneinsicht

§ 9
Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand

§ 10
Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates

§ 11
Gemeinsame Verfahren

§ 12
Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung

§ 13
Elektronische Formulare

§ 14
Georeferenzierung

§ 15
Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter

Artikel 2
Änderung des De-Mail-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 27a
Öffentliche Bekanntmachung im Internet

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 8
Änderung des Passgesetzes

Artikel 9
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 11
Änderung des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

§ 11a
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 14
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 16
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 18
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 19
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 20
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Artikel 21
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 22
Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Artikel 23
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 24
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 26
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 32d
Elektronische Veröffentlichungen, Veröffentlichungen der Europäischen Union

Artikel 27
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 28
Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Artikel 29
Evaluierung

Artikel 30
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. E-Government-Gesetz des Bundes

2. Regelungen betreffend die Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur qeS Artikel 2 - Artikel 4 sowie Artikel 7

3. Weitere Regelungen des Entwurfs

4. Zuletzt enthält der Entwurf in Artikel 29 Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

4 Barrierefreiheit

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Weitere Einzelvorgaben

5 Entlastungen

Länder inklusive Kommunen

Weitere Kosten

Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit

Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 30

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2030: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

1. Gesamtbewertung

2. Im Einzelnen

2.1. Abbau rechtlicher Hindernisse

a Streichung von Schriftformerfordernissen

b Gefühlte Schriftform

c Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur

2.2. Verbesserung der IT-Infrastrukturen und Optimierung von Verwaltungsabläufen

a Mindeststandards über Zugang zur und Kommunikation mit der Verwaltung

b Elektronische Aktenführung

c Optimierung von Verwaltungsabläufen

2.3. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

a Auswirkungen auf die Verwaltung

b Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen

c Zeitliche Perspektive

3. Schlussfolgerungen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 28. August 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 554/08 (Beschluss)

... Infolgedessen liegt hier eine Mischkompetenz unterschiedlicher Kompetenztitel vor. Kann ein Gesetz gleichzeitig auf unterschiedliche Kompetenztitel innerhalb des Artikels 74 Abs. 1 GG gestützt werden, mit unterschiedlichen Folgen hinsichtlich der Erforderlichkeitsklausel des Artikels 72 GG, dann spricht dies für eine Zustimmungsbedürftigkeit durch die Länder. Insofern ergibt sich aus der Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes auch eine solche für die dazugehörenden Rechtsverordnungen nach Artikel 80 Abs. 2 GG.


 
 
 


Drucksache 554/1/08

... Infolgedessen liegt hier eine Mischkompetenz unterschiedlicher Kompetenztitel vor. Kann ein Gesetz gleichzeitig auf unterschiedliche Kompetenztitel innerhalb des Artikels 74 Abs. 1 GG gestützt werden, mit unterschiedlichen Folgen hinsichtlich der Erforderlichkeitsklausel des Artikels 72 GG, dann spricht dies für eine Zustimmungsbedürftigkeit durch die Länder. Insofern ergibt sich aus der Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes auch eine solche für die dazugehörenden Rechtsverordnungen nach Artikel 80 Abs. 2 GG.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/1/08




1. Zu § 12 Abs. 2 Satz 01 - neu -§ 12 Abs. 2 ist wie folgt zu ändern:

2. Zu § 12 Abs. 3 Nr. 4a bis 4c - neu -In § 12 Abs. 3 sind nach Nummer 4 folgende Nummern einzufügen:

3. Zu § 14


 
 
 


Drucksache 352/07

... Mit der Föderalismusreform sind unter anderem die Rahmengesetzgebungskompetenzen des Bundes für die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens (Artikel 75 Abs. 1 Nr. 1a GG alt) und für die Rechtsverhältnisse der im öffentlichen Dienst der Länder stehenden Personen (Artikel 75 Abs. 1 Nr. 1 GG alt) entfallen, die in der Vergangenheit die Grundlage für die meisten Regelungen des HRG bildeten. Der Bund verfügt nunmehr über eine nicht mehr der Erforderlichkeitsklausel unterworfene konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Hochschulzulassung und die Hochschulabschlüsse (Artikel 74 Abs. 1 Nr. 33 GG); soweit der Bund von dieser Gesetzgebungsbefugnis Gebrauch macht, steht den Ländern ein Abweichungsrecht zu (Artikel 74 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 GG).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes

II. Folgeänderungen

IIII. Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise, Bürokratiekosten

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 24

Zu Absatz 25

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 178/06

... • Reform der Gesetzgebungskompetenzen durch Abschaffung der Rahmengesetzgebung und Neuordnung des Katalogs der konkurrierenden Gesetzgebung, verbunden mit einer Reduzierung des Anwendungsbereichs der Erforderlichkeitsklausel des Artikels 72 Abs. 2 und der Einführung einer Abweichungsgesetzgebung in bestimmten Gesetzgebungsbereichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Artikel 91b

Zu Artikel 91b

Zu Artikel 91b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 125b

Zu Artikel 125c

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 143c

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 651/06

... • Reform der Gesetzgebungskompetenzen durch Abschaffung der Rahmengesetzgebung und Neuordnung des Katalogs der konkurrierenden Gesetzgebung, verbunden mit einer Reduzierung des Anwendungsbereichs der Erforderlichkeitsklausel des Artikels 72 Abs. 2 GG und der Einführung einer Abweichungsgesetzgebung in bestimmten Gesetzgebungsbereichen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 651/06




Anlage
Bericht über die Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Vorbereitung von Gesetzentwürfen der Bundesregierung und das Gesetzgebungsverfahren

A. Einführung

B. Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen

I. Abschaffung der Rahmengesetzgebung

II. Verlagerung von Kompetenzmaterien in die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes

III. Einschränkung des Anwendungsbereichs der Erforderlichkeitsklausel Artikel 72 Abs. 2 GG

IV. Verlagerung von Kompetenzmaterien auf die Länder

V. Abweichungsrechte der Länder im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung

C. Neuordnung der Zustimmungsbedürftigkeit

I. Bundesgesetzliche Regelungen zur Einrichtung von Behörden und des Verwaltungsverfahrens der Länder bei der Ausführung der Bundesgesetze als eigene Angelegenheit Artikel 84 Abs. 1 GG -neu-

II. Auswirkungen im Zusammenhang mit Rechtsverordnungen

III. Bundesgesetze mit erheblichen Kostenfolgen für die Länder Artikel 104a Abs. 4 GG - neu -

D. Verbot bundesgesetzlicher Aufgabenzuweisungen an die Kommunen (Artikel 84 Abs. 1 Satz 7 und Artikel 85 Abs. 1 Satz 2 GG - neu -)

E. Neuordnung der Vertretung Deutschlands auf EU-Ebene (Artikel 23 Abs. 6 GG neu - )


 
 
 


Drucksache 20/16 PDF-Dokument



Drucksache 69/16 PDF-Dokument



Drucksache 70/16 PDF-Dokument



Drucksache 237/16 PDF-Dokument



Drucksache 13/1/20

... Eine Ausnahme ergibt sich jedoch für die in § 34 Absatz 4 Satz 4 GeolDG-E geregelte öffentliche Bereitstellung staatlicher 3D-Modelle des Untergrunds, die im Rahmen des Verfahrens zur Auswahl eines Standortes zur Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen erstellt werden. Diese 3D-Modelle können nach der vorgenannten Regelung gegebenenfalls Aufschlüsse über nichtstaatliche Fach- oder Bewertungsdaten geben, sodass auch hier etwaige Geheimhaltungsinteressen der ursprünglichen Dateninhaber betroffen sein können. Dennoch sieht der Gesetzentwurf in § 34 Absatz 4 Satz 5 GeolDG-E aufgrund der Anordnung der Nichtanwendbarkeit der Regelungen nach Absatz 3 in diesen Fällen vor, dass die Dateninhaber vor der Veröffentlichung des 3D-Modells nicht anzuhören sind und ihnen eine entsprechende Entscheidung auch nicht zugestellt wird. Dies ist der Fall, obwohl ein 3D-Modell nach dem Gesetzestext nur unter der Voraussetzung, dass selbiges zur Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen "erforderlich" ist, mit nichtstaatlichen Fach- und Bewertungsdaten veröffentlicht werden darf, was einer gerichtlichen Überprüfung grundsätzlich zugänglich ist. Da die betroffenen Dateninhaber nicht in das Verwaltungsverfahren eingebunden sind, haben diese jedoch gegebenenfalls überhaupt keine Kenntnis von dem Vorhaben der zuständigen Behörde. Entsprechend besteht das Risiko, dass eine gerichtliche Prüfung, ob die "Erforderlichkeitsklausel" des Satzes 4 auch mit Blick auf die diejenigen Untergrundinformationen, die Aufschluss über Fach- oder Bewertungsdaten geben, eingehalten ist, faktisch leerläuft, wenn eine Kenntnisnahme der Dateninhaber von dem 3D-Modell erst nach dessen Veröffentlichung erfolgt und damit bereits ein Zugriff beliebiger Dritter auf diese Informationen besteht. Dies erscheint unter dem Gesichtspunkt eines effektiven Rechtsschutzes nach Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes nicht hinnehmbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein*

6. Zu § 1 Satz 1 GeolDG

7. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 GeolDG

8. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 GeolDG

9. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 GeolDG

10. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1, 2, 5 und 6 GeolDG

11. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1 GeolDG

12. Zu § 6 Absatz 1 Satz 5a - neu - GeolDG

13. Zu § 6 Absatz 4 Satz 2 GeolDG

14. Zu § 8 Satz 1 GeolDG

15. Zu § 10 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 3 Satz 1 GeolDG

16. Zu § 10 Absatz 3 Satz 2 GeolDG

17. Zu § 11 Absatz 3 GeolDG

18. Zu § 11 Absatz 4 GeolDG

19. Zu § 15 Absatz 3 GeolDG

20. Zu § 15 Absatz 3 Satz 2 GeolDG

21. Zu § 16 Absatz 1 Satz 2 GeolDG

22. Zu § 16 Absatz 1 Satz 3 GeolDG

23. Zu § 17 Absatz 3 Satz 1a - neu - GeolDG

24. Zu § 17 Absatz 3 Satz 2 und 3 - neu - GeolDG In § 17 Absatz 3 ist Satz 2 durch folgende Sätze zu ersetzen:

25. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - GeolDG

26. Zu § 23 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3, § 24 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 26 Satz 1,

27. Zu § 23 Absatz 2 Satz 2 GeolDG

28. Zu § 27 Absatz 4 - neu - GeolDG

29. Zu § 27 GeolDG

30. Zu § 29 Absatz 4 Satz 1 GeolDG

31. Zu § 29 Absatz 5 GeolDG

32. Zu § 32 Absatz 1 GeoIDG

33. Zu § 33 Absatz 3 Satz 1 GeolDG

34. Zu § 33 Absatz 6 GeolDG

35. Zu § 34 Absatz 3 Satz 2 und Satz 2a - neu - sowie

36. Zu § 34 Absatz 4 Satz 5

37. Zu § 36 Absatz 1, Absatz 2 GeolDG


 
 
 


Drucksache 435/19 (Beschluss)

... Ergänzend kann die Gesetzgebungskompetenz des Bundes auch aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 22 des Grundgesetzes - Straßenverkehr - hergeleitet werden. Die Regelungen betreffen durch die Konzentration auf "Fahrzeuge" spezifisch den Straßenverkehr. Die Erfordernisse der Erforderlichkeitsklausel des Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes sind erfüllt. Einzelne landesrechtliche Regelungen bei einem mobilen Innenraum, in dem man sich über die Ländergrenzen hinweg bewegt, würden den Landesgrenzen überschreitenden Verkehr beeinträchtigen. Damit ist im gesamtstaatlichen Interesse eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Beschluss des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes BNichtrSchG

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG)

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

I. Handlungsbedarf und Ziel

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen

V. Kosten und Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu § 2

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu § 5

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 435/19

... Ergänzend kann die Gesetzgebungskompetenz des Bundes auch aus Art. 74 Abs. 1 Nummer 22 - Straßenverkehr - hergeleitet werden. Die Regelungen betreffen durch die Konzentration auf "Fahrzeuge" spezifisch den Straßenverkehr. Die Erfordernisse der Erforderlichkeitsklausel des Art. 72 Abs. 2 GG sind erfüllt. Einzelne landesrechtliche Regelungen bei einem mobilen Innenraum, in dem man sich über die Ländergrenzen hinweg bewegt, würden den Landesgrenzen überschreitenden Verkehr beeinträchtigen. Damit ist im gesamtstaatlichen Interesse eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Handlungsbedarf und Ziel

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen

V. Kosten und Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu a Absatz 1 Nummer 3

Zu b § 1 Absatz 1 Nummer 4

Zu § 2

Zu Nummer 3

Zu a Nummer 3

Zu b Nummer 3a

Zu c Nummer 3b

Zu d Nummer 3c

Zu § 5

Zu e Absatz 2 Satz 21


 
 
 


Drucksache 229/19 PDF-Dokument



Drucksache 594/19 PDF-Dokument



Suchbeispiele: