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32 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ersatzbeschaffungen"


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Drucksache 541/16 (Beschluss)

... Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf dient über das Schuljahr hinweg regelmäßig zur Deckung der mit einem geordneten Schulbesuch erforderlichen Bedarfe, insbesondere der Anschaffung von Gegenständen für den persönlichen Ge- und Verbrauch. Hierzu gehören neben dem Schulranzen, der Schultasche, dem Sportbeutel und der Federtasche alle Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien. Im laufenden Schuljahr gegebenenfalls erforderliche Ersatzbeschaffungen sind ebenfalls aus der Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf zu decken. Die Position "Schreibwaren, Zeichenmaterial und übrige Verbrauchsgüter" bleiben bei Kindern und Jugendlichen von 6 bis unter 18 Jahren mit Verweis auf die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf als nicht regelbedarfsrelevant unberücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 §§ 5 und 6 RBEG

2. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 RBEG Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe § 6b Absatz 2 Satz 5 BKGG

Artikel 6a
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 RBEG Artikel 2 Nummer 1 ist zu streichen.

4. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II

5. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB XII

6. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a1- neu - § 34 Absatz 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1, 2 SGB II

7. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 35 Absatz 6 - neu - SGB XII

8. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 1, Absatz 2 - neu - SGB XII Nummer 9 § 42 Nummer 4, 5 und 6 - neu - SGB XII Nummer 17a - neu - § 82 Absatz 4 SGB XII

9. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - bis 6c - neu - Überschrift Sechster Abschnitt des Dritten Kapitels, § 39b - neu - und § 39c - neu -SGB XII Nummer 13 § 44 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 - neu - SGB XII Nummer 14, 15 und 16 § 44a, 44b, 44c SGB XII

§ 39b
Vorläufige Entscheidung

§ 39c
Aufrechnung, Verrechnung

10. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 42a Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB XII

11. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

12. Zu Artikel 4 § 32 Absatz 1 SGB XII

13. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 7 Absatz 4b - neu - SGB II

14. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 65 Absatz 1 Satz 1 SGB II

15. Zur Anrechnung betrieblicher und privater Vorsorge

16. Zu den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche

17. Zum Barbetrag für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen

18. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i


 
 
 


Drucksache 541/1/16

... Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf dient über das Schuljahr hinweg regelmäßig zur Deckung der mit einem geordneten Schulbesuch erforderlichen Bedarfe, insbesondere der Anschaffung von Gegenständen für den persönlichen Ge- und Verbrauch. Hierzu gehören neben dem Schulranzen, der Schultasche, dem Sportbeutel und der Federtasche alle Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien. Im laufenden Schuljahr gegebenenfalls erforderliche Ersatzbeschaffungen sind ebenfalls aus der Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf zu decken. Die Position "Schreibwaren, Zeichenmaterial und übrige Verbrauchsgüter" bleiben bei Kindern und Jugendlichen von 6 bis unter 18 Jahren mit Verweis auf die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf als nicht regelbedarfsrelevant unberücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/1/16




1. Zu Artikel 1 §§ 5 und 6 RBEG

2. Zu Artikel 1 § 7 RBEG und Artikel 3 Nummer 2 § 27a SGB XII

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 RBEG Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe § 6b Absatz 2 Satz 5 BKGG

Artikel 6a
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 RBEG

5. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II

6. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB XII

7. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a1- neu - § 34 Absatz 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1, 2 SGB II

8. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 35 Absatz 6 - neu - SGB XII

9. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 1, Absatz 2 - neu - SGB XII Nummer 9 § 42 Nummer 4, 5 und 6 - neu - SGB XII Nummer 17a - neu - § 82 Absatz 4 SGB XII

10. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - bis 6c - neu - Überschrift Sechster Abschnitt des Dritten Kapitels, § 39b - neu - und § 39c - neu -SGB XII Nummer 13 § 44 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 - neu - SGB XII Nummer 14, 15 und 16 § 44a, 44b, 44c SGB XII

§ 39b
Vorläufige Entscheidung

§ 39c
Aufrechnung, Verrechnung

11. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 42a Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB XII

12. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

13. Zu Artikel 4 § 32 Absatz 1 SGB XII

14. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 7 Absatz 4b - neu - SGB II

15. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 65 Absatz 1 Satz 1 SGB II

16. Zur Anrechnung betrieblicher und privater Vorsorge

17. Zu den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche

18. Zum Barbetrag für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen

19. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i


 
 
 


Drucksache 253/12

... Aufgrund turnusmäßiger Kosten für Ersatzbeschaffungen und Erweiterungen der Hardware, IT-Infrastruktur und Software - vergleichbar mit den einmaligen (initialen) Neubeschaffungen - gibt es hier kaum Einsparungen gegenüber dem Großhandel mit Strom und Gas.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Neunter Abschnitt

§ 47a
Einrichtung, Zuständigkeit, Organisation

§ 47b
Aufgaben

§ 47c
Datenverwendung

§ 47d
Befugnisse

§ 47e
Mitteilungspflichten

§ 47f
Verordnungsermächtigung

47g Festlegungsbereiche

§ 47h
Berichtspflichten, Veröffentlichungen

§ 47i
Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen

§ 47j
Vertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, Datenschutz

§ 47k
Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 5b
Anzeige von Verdachtsfällen, Verschwiegenheitspflichten

§ 58a
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011

§ 58b
Beteiligung der Bundesnetzagentur und Mitteilungen in Strafsachen

§ 68a
Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft

§ 95a
Strafvorschriften

§ 95b
Strafvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Vorgeschichte

2. Ziele und Grundzüge des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

d Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

6. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

7. Nachhaltigkeit

8. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 47a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 47c

Zu § 47d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 47e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47f

Zu § 47g

Zu § 47h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47i

Zu § 47j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchtstabe c :

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu § 95a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 95b

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2109: Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas

I. Votum

II. Regelungsschwerpunkte

III. Meldesystem über Handel mit Strom und Gas

IV. Beobachtung der Preisbildung auf Kraftstoffmärkten

V. Darstellung von Alternativen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 25. April 2012 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen-Gesetz)


 
 
 


Drucksache 222/12

... (6) Die Kosten für spezifische Ausstattungen und die persönliche Ausstattung der Bediensteten einschließlich Reparaturen und Ersatzbeschaffungen werden von jeder Vertragspartei selbst übernommen, wobei eine Absprache der Entsendebehörden über eine andere Art und Weise der Kostenverteilung im Einzelfall nicht ausgeschlossen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/12




Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium des Innern der Tschechischen Republik über die Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums der deutschtschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit Petrovice - Schwandorf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8


 
 
 


Drucksache 675/10

... In den darauf folgenden Jahren (ab 2011) entstehen nur noch Kosten für Ersatzbeschaffungen; diese werden jährlich auf 5 Prozent der Tankstellen und des Zapfsäulenbestands geschätzt. Die Bürokratiekosten für die deutsche Wirtschaft werden für die Ersatzbeschaffungen daher auf jährlich 6 475 EUR geschätzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Chlor- und Bromverbindungen

§ 3
Anforderungen an Ottokraftstoffe; Bestandsschutzsortenregelung

§ 4
Anforderungen an Dieselkraftstoff, Gasöl und andere flüssige Kraftstoffe; Schwefelgehalt

§ 5
Anforderungen an Biodiesel

§ 6
Anforderungen an Ethanolkraftstoff (E85)

§ 7
Anforderungen an Flüssiggaskraftstoff

§ 8
Anforderungen an Erdgas und Biogas als Kraftstoffe

§ 9
Anforderungen an Pflanzenölkraftstoff

§ 10
Schwefelgehalt von Heizöl

§ 11
Gleichwertigkeitsklausel

§ 12
Einschränkungen

§ 13
Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen

§ 14
Nachweisführung

§ 15
Bekanntmachung der Kraftstoffqualität für den Betrieb von Kraftfahrzeugen

§ 16
Ausnahmen

§ 17
Zugänglichkeit der Normen

§ 18
Überwachung

§ 19
Einfuhr von Heizöl, Schiffskraftstoff und Dieselkraftstoff

§ 20
Ordnungswidrigkeiten

§ 21
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1a
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 1)

Anlage 1b
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 1)

Anlage 1c
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 1)

Anlage 2a
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 2)

Anlage 2b
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 2)

Anlage 2c
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 2)

Anlage 3
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 3)

Anlage 4
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 4)

Anlage 5
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 5)

Anlage 6
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 6)

Anlage 7a
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 7)

Anlage 7b
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 7)

Anlage 8
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 8)

Anlage 9
(zu § 18 Absatz 2 Satz 4)

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung, Notwendigkeit und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung/Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Finanzielle Auswirkungen

IV. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VII. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1462 - Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen- 10. BImSchV)


 
 
 


Drucksache 857/08

... Wie in der Begründung zur vorliegenden Verordnung erläutert, fallen für die Wirtschaft nach der Umsetzung der vorliegenden Verordnung für die Beschaffung und das Anbringen von Plaketten sowie der Erfüllung der sonstigen Auszeichnungspflicht an den Tankstellen eine geschätzte Grundbelastung für die inländischen Tankstellenbetreiber in Höhe von ca. 88 500 € an. In den darauf folgenden Jahren (ab 2009) minimieren sich diese Bürokratiekosten auf Ersatzbeschaffungen, die jährlich auf 5 % des Tankstellen- und Zapfsäulenbestands geschätzt werden. Die Bürokratiekosten für die deutsche Wirtschaft werden für die Ersatzbeschaffungen daher auf jährlich 4 425 € geschätzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 857/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

§ 1
Beschaffenheit von Ottokraftstoffen

§ 2
Beschaffenheit von Dieselkraftstoff

§ 3
Beschaffenheit von Biodiesel

§ 4
Beschaffenheit von Ethanolkraftstoff (E 85)

§ 5
Beschaffenheit von Flüssiggaskraftstoff

§ 6
Beschaffenheit von Erdgas als Kraftstoff

§ 7
Beschaffenheit von Pflanzenölkraftstoff

§ 8
Gleichwertigkeitsklausel

§ 9
Inhalt und Form der Auszeichnung

§ 10
Unterrichtung des Auszeichnungspflichtigen

§ 11
Bekanntmachung der Kraftstoffqualität für den Betrieb von Kraftfahrzeugen

§ 12
Ausnahmen

§ 13
Verweisungen auf DIN-, DIN EN- und DIN-V-Normen

§ 14
Ordnungswidrigkeiten

§ 15
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung

2. Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

3. Kosten und Preiswirkungen

a Kosten für die öffentlichen Haushalte

b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

4. Bürokratiekosten

5. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz; NKR-Nr. 292: Rechtsverordnung zur Änderung der Zehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen- 10.BImSchV)


 
 
 


Drucksache 819/07

... Von der erweiterten Informationspflicht aufgrund der Änderung der Kennzeichnungsverordnung werden insgesamt schätzungsweise ca. 1,6 Mio. Kfz der inländischen Kfz-Halter sowie insgesamt schätzungsweise ca. 160.000 ausländische Kfz-Halter eine Plakette beschaffen. Es ist davon auszugehen, dass in der ersten Zeit nach Inkrafttreten der Verordnung (1. Phase der Beschaffung), schätzungsweise 40 % der in- und ausländischen Kfz-Halter Plaketten erwerben werden da noch nicht bekannt ist, wo überhaupt Verkehrsverbotszonen eingerichtet werden; d.h. schätzungsweise ca. 640.000 inländische und ca. 64.000 ausländische Kfz-Halter erwerben eine Plakette. In der 2. Phase (nach Einrichtung der Verkehrsverbotszonen) wird die Beschaffung von Plaketten zunehmen, so dass schätzungsweise ca. 960.000 inländische und ca. 96.000 ausländische Kfz-Halter eine Plakette erwerben werden. In den darauf folgenden Jahren ab 2009, werden schätzungsweise für 80 % aller neu zugelassenen inländischen Kfz (pro Jahr ca. 3 – 3,5 Mio.) Plaketten beschafft. Hinzu kommt noch die Ersatzbeschaffung für beschädigte Plaketten (z.B. bei einer gebrochenen Windschutzscheibe). Aufgrund der erweiterten Informationspflicht durch die Änderung der Kennzeichnungsverordnung werden für schätzungsweise ca. 200.000 Kfz der inländischen Kfz und für schätzungsweise ca. 20.000 der ausländischen Kfz Plaketten beschafft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage 1
Bundesrat Drucksache 464/07 (Beschluss) 21.09.07

Zu Artikel 1

Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – 35. BImSchV)


 
 
 


Drucksache 464/07

... Von der erweiterten Informationspflicht aufgrund der Änderung der Kennzeichnungsverordnung werden insgesamt schätzungsweise ca. 1,6 Mio. Kfz der inländischen Kfz-Halter sowie insgesamt schätzungsweise ca. 160.000 ausländische Kfz-Halter eine Plakette beschaffen. Es ist davon auszugehen, dass in der ersten Zeit nach Inkrafttreten der Verordnung (1. Phase der Beschaffung), schätzungsweise 40 % der in- und ausländischen Kfz-Halter Plaketten erwerben werden, da noch nicht bekannt ist, wo überhaupt Verkehrsverbotszonen eingerichtet werden; d.h. schätzungsweise ca. 640.000 inländische und ca. 64.000 ausländische Kfz-Halter erwerben eine Plakette. In der 2. Phase (nach Einrichtung der Verkehrsverbotszonen) wird die Beschaffung von Plaketten zunehmen, so dass schätzungsweise ca. 960.000 inländische und ca. 96.000 ausländische Kfz-Halter eine Plakette erwerben werden. In den darauf folgenden Jahren ab 2009, werden schätzungsweise für 80 % aller neu zugelassenen inländischen Kfz (pro Jahr ca. 3 – 3,5 Mio.) Plaketten beschafft. Hinzu kommt noch die Ersatzbeschaffung für beschädigte Plaketten (z.B. bei einer gebrochenen Windschutzscheibe). Aufgrund der erweiterten Informationspflicht durch die Änderung der Kennzeichnungsverordnung werden für schätzungsweise ca. 200.000 Kfz der inländischen Kfz und für schätzungsweise ca. 20.000 der ausländischen Kfz Plaketten beschafft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

I. § 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

II. § 6 wird wie folgt geändert:

III. Anhang 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

IV. Anhang 2 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

V. Anhang 3 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)


 
 
 


Drucksache 205/07

... Lärmarme Reifen verursachen bei Ersatzbeschaffungen keine oder allenfalls geringfügige Mehrkosten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/07




Entschließung

1 PKW-Reifen:

2 Nutzfahrzeug-Reifen:

Begründung

Zu 1a

Zu 2a und 2b

Zu 1b und 2c


 
 
 


Drucksache 205/07 (Beschluss)

... Die vorgeschlagene Absenkung ist technisch machbar, wie die EU-Studie belegt. Sie ist den Herstellern und Verbrauchern zumutbar, da bereits jetzt kein Zusammenhang zwischen Geräuschemissionen und Anschaffungskosten der Reifen feststellbar ist. Lärmarme Reifen verursachen bei Ersatzbeschaffungen keine oder allenfalls geringfügige Mehrkosten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/07 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Überarbeitung der Richtlinie 2001/43/EG zur Änderung der Richtlinie 92/23/EWG des Rates über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage

1. PKW-Reifen:

2. Nutzfahrzeug-Reifen:


 
 
 


Drucksache 86/17 PDF-Dokument



Drucksache 486/19 PDF-Dokument



Drucksache 492/14 PDF-Dokument



Drucksache 542/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele: