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... Für den Zeitraum 2021 und 2022 sind die Pflichten zur Abgabe von Zertifikaten auf die Hauptbrennstoffe (Ottokraftstoffe, Diesel, Erdgas, Heizöl) beschränkt, erfassen bspw. noch nicht Emissionen aus der Abfallverbrennung, von Ersatzbrennstoffen oder von Kohle im Hausbrand.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Artikel 2Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Befristung; Evaluierung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 5178, BMU: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Weitere Kosten
III. Ergebnis
... Der Schwerpunkt dieser Mitteilung liegt auf der energetischen Verwertung von Abfällen und deren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft. "Energie aus Abfall" ist ein weit gefasster Begriff, der sehr viel mehr bedeutet als nur Abfallverbrennung. Er umfasst verschiedene Verfahren der Behandlung von Abfällen zur Gewinnung von Energie (z.B. in Form von Strom oder Wärme oder Ersatzbrennstoffe), deren Umweltauswirkungen und Potenzial für die Kreislaufwirtschaft jeweils unterschiedlich sind.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Rangposition von Verfahren der energetischen Verwertung von Abfällen in der Abfallhierarchie und Frage der Förderung aus öffentlichen Mitteln
Abbildung 1 Die Abfallhierarchie und Verfahren der energetischen Verwertung von Abfällen
3. Verfahren der energetischen Verwertung von Restabfällen: das richtige Gleichgewicht finden
4. Optimierung des Beitrags von Verfahren zur energetischen Verwertung von Abfällen zu den Klima- und Energiezielen der EU im Rahmen der Kreislaufwirtschaft
5. Schlussfolgerungen
... 1. Wie überlagern die bestehenden Sonderregelungen für Unternehmen (Steuerbefreiung für bestimmte energieintensive Prozesse, allgemeine Steuerbegünstigung, Spitzenausgleich, Befreiung der Einsatzstoffe in der Stromerzeugung) die explizit neu einzuführende Steuer auf Sekundär- und Ersatzbrennstoffe
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 2 Absatz 4a EnergieStG
3. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 28 Satz 1 Nummer 1 EnergieStG In Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a sind in § 28 Satz 1 Nummer 1 vor dem Komma am Ende folgende Wörter einzufügen:
... - Das Besteuerungsverfahren wird insbesondere im Bereich der Sekundär- und Ersatzbrennstoffe durch die Einführung eines Steuersatzes vereinfacht, der sich am Energiegehalt orientiert.
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
2.1 Bund
2.2 Länder und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Artikel 1Änderung des Energiesteuergesetzes
§ 26Steuerbefreiung, Eigenverbrauch
Artikel 2Änderung des Stromsteuergesetzes
Artikel 3Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 4Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5Inkrafttreten
3 Gesetzgebungskompetenz
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Finanzielle Auswirkungen
1. Bund
2. Länder und Kommunen
Sonstige Kosten
3 Bürokratiekosten
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 16
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1252: Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (BMF)
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 2 Absatz 4a EnergieStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 28 Satz 1 Nummer 1 EnergieStG
... - Möglichkeit des Brennstoffwechsels - Verwendung von Ersatzbrennstoffen in Industrieanlagen und Kraftwerken
1. Kontext des Vorschlags
2. Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
Öffentliche Anhörungen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1Gegenstand
Artikel 2Begriffsbestimmungen
Artikel 3Zuständigkeit für die Sicherheit der Erdgasversorgung
Artikel 4Aufstellung des Präventions- und des Notfallplans
Artikel 5Inhalt des Präventionsplans
Artikel 6Infrastrukturstandard
Artikel 7Versorgungsstandard
Artikel 8Risikobewertung
Artikel 9Notfallplan und Krisenstufen
Artikel 10Reaktionen der Gemeinschaft auf einen Notfall
Artikel 11Koordinierungsgruppe Erdgas
Artikel 12Informationsaustausch
Artikel 13Erdgasversorgungssicherheit - Überwachung und Berichterstattung
Artikel 14Überwachung
Artikel 15Aufhebung
Artikel 16
Anlage IBerechnung des N-1-Indikators
1. Berechnung des n-1-Indikators
Anhang IIListe marktgerechter Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung
3 Angebotsseite
3 Nachfrageseite
Anhang IIIListe nicht marktgerechter Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung
Finanzbogen
... 25. Die Verwendung von Materialien der Kategorie 1, 2 oder 3 im Rahmen ihrer jeweiligen Beseitigung als Brennstoff sollte näher erläutert werden. Regelbrennstoffe, wie Heizöl EL, Steinkohle oder naturbelassenes Holz, erfüllen bestimmte, z.B. in DIN-Vorschriften festgelegte Anforderungen (z.B. maximale Elementgehalte, Brennwerte, physikalische Eigenschaften). Auch an sogenannte Ersatzbrennstoffe werden Qualitätsanforderungen, z.B. in Bezug auf Homogenität, Schadstoffgehalte, Brennwerte usw., gestellt, auch um zu gewährleisten, dass es sich nicht mehr um Abfälle handelt. Es wird daher die Klarstellung angeregt, dass die Beseitigung/Verwertung "
Zur Vorlage allgemein
Allgemein zum Vorschlag der Verordnung über tierische Nebenprodukte
Zu dem Vorschlag im Einzelnen:
Zu Artikeln 6
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 10
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Artikel 31
Zu Artikel 33
Zu Artikel 42
Zu Artikel 45
Zu Artikel 51
... 26. Die Verwendung von Materialien der Kategorie 1, 2 oder 3 im Rahmen ihrer jeweiligen Beseitigung als Brennstoff sollte näher erläutert werden. Regelbrennstoffe, wie Heizöl EL, Steinkohle oder naturbelassenes Holz, erfüllen bestimmte, z.B. in DIN-Vorschriften festgelegte Anforderungen (z.B. max. Elementgehalte, Brennwerte, physikalische Eigenschaften). Auch an sogenannte Ersatzbrennstoffe werden Qualitätsanforderungen, z.B. in Bezug auf Homogenität, Schadstoffgehalte, Brennwerte, usw., gestellt, auch um zu gewährleisten, dass es sich nicht mehr um Abfälle handelt. Es wird daher die Klarstellung angeregt, dass die Beseitigung/Verwertung "
Zu Erwägungsgrund 63, Artikel 19 Buchstabe d i.V.m. Artikel 21 Buchstabe c, Artikel 19 Buchstabe g, Artikel 20 Buchstabe i und Artikel 21 Buchstabe h
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