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... 8. Eine weitere Einschränkung der Verlustverrechnungsmöglichkeit auf 50 v.H. des Gesamtbetrags der Einkünfte wäre konjunktur- und wachstumspolitisch kontraproduktiv. Der Bundesrat hält es nicht für vertretbar, gerade Unternehmen mit Verlustvorträgen einen Gegenfinanzierungsbeitrag leisten zu lassen. Gerade diese Unternehmen müssen schnellstmöglich wieder in die Lage versetzt werden, zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Wer die effektive Nutzung der Verlustvorträge weiter beschneidet, entzieht den Unternehmen Liquidität und arbeitet der erklärten Zielsetzung des Gesetzes entgegen.
Zum Gesetzentwurf allgemein:
- Repatriierung deutschen Gewinnsubstrats
- Verschärfung der Mindestbesteuerung
- Einschließung der Verluste bei Steuerstundungsmodellen
Allgemeiner Teil der Begründung zum Gesetzentwurf ,
... Eine weitere Einschränkung der Verlustverrechnungsmöglichkeit auf 50 v.H. des Gesamtbetrags der Einkünfte wäre konjunktur- und wachstumspolitisch kontraproduktiv. Der Bundesrat hält es nicht für vertretbar, gerade Unternehmen mit Verlustvorträgen einen Gegenfinanzierungsbeitrag leisten zu lassen. Gerade diese Unternehmen müssen schnellstmöglich wieder in die Lage versetzt werden, zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Wer die effektive Nutzung der Verlustvorträge weiter beschneidet, entzieht den Unternehmen Liquidität und arbeitet der erklärten Zielsetzung des Gesetzes entgegen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
- Hälftige Steuerpflicht bei Aufdeckung stiller Reserven bei Immobilienveräußerungen
Suchbeispiele: