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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Hilfs- und Pflegebedürftigkeit"


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Drucksache 239/1/08

... " empirica-Studie im Auftrag der LBS Nord, 2006) belegt, dass bundesweit die Zahl der sogenannten Bestandsoptimierer noch vor der Gruppe der Menschen, die im Alter einen Umzug erwägen, liegt. Hier wird auf Grund der Alterung der Bevölkerung in den nächsten Jahren ein Anstieg vermutet. Der Wunsch, auch bei Mobilitätseinschränkungen, Hilfs- und Pflegebedürftigkeit solange wie möglich in der eigenen Wohnung zu verbleiben, ist bei Wohneigentümern und Mietern hoch. Erst bei einem bestimmten Grad an festgestellter Pflegebedürftigkeit besteht nach § 40 Abs. 4 SGB XI die Möglichkeit, finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen seitens der Pflegekassen zu gewähren. Dadurch soll im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 2 557 Euro je Maßnahme nicht übersteigen. Größere Wohnraumanpassungsmaßnahmen sind hierüber nicht ausfinanziert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 239/1/08




1. Zum Gesetzentwurf allgemein:

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 22 Nr. 5 nach Satz 4 EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 22 Nr. 5 Satz 5 und 6 EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 22 Nr. 5 Satz 4b EStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 84 Sätze 2 und 3 EStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 84 EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 92a Abs. 1 Satz 2 EStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 92a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Satz 7 EStG

11. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 92a Abs. 4 Satz 2 EStG

12. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b § 7 Abs. 1 Satz 3 AltZertG

13. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b § 7 Abs. 1 Satz 3 AltZertG

14. Zu Artikel 5 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Abs. 2 WoPG

15. Zu Artikel 5 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Abs. 2 Satz 3 WoPG


 
 
 


Drucksache 239/08 (Beschluss)

... " empirica-Studie im Auftrag der LBS Nord, 2006) belegt, dass bundesweit die Zahl der sogenannten Bestandsoptimierer noch vor der Gruppe der Menschen, die im Alter einen Umzug erwägen, liegt. Hier wird auf Grund der Alterung der Bevölkerung in den nächsten Jahren ein Anstieg vermutet. Der Wunsch, auch bei Mobilitätseinschränkungen, Hilfs- und Pflegebedürftigkeit solange wie möglich in der eigenen Wohnung zu verbleiben, ist bei Wohneigentümern und Mietern hoch. Erst bei einem bestimmten Grad an festgestellter Pflegebedürftigkeit besteht nach § 40 Abs. 4 SGB XI die Möglichkeit, finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen seitens der Pflegekassen zu gewähren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 239/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 22 Nr. 5 nach Satz 4 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 84 EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 92a Abs. 1 Satz 2 EStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 92a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Satz 7 EStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 92a Abs. 4 Satz 2 EStG

8. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b § 7 Abs. 1 Satz 3 AltZertG

9. Zu Artikel 5 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Abs. 2 WoPG

10. Zu Artikel 5 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Abs. 2 Satz 3 WoPG


 
 
 


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