Begründung
1. Hintergrund
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Gemeinschaftsinitiativen für eine Harmonisierung der nuklearen Sicherheit auf EU-Ebene
1.4. Vereinbarkeit des Vorschlags mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
1.5. Ursprüngliches Paket zur nuklearen Sicherheit
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung der interessierten Kreise zur Notwendigkeit eines EU-Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit
2.2. Überblick über die Sachverständigengruppen im Bereich der Harmonisierung der Konzepte für nukleare Sicherheit auf EU-Ebene
2.2.1. Arbeitsgruppe der Nuklearaufsichtsbehörden NRWG und Arbeitsgruppe für Reaktorsicherheit RSWG
2.2.2. Gruppe zur Konzertierung in Regulierungsfragen auf europäischer Ebene CONCERT
2.2.3. Verband der westeuropäischen Aufsichtsbehörden im Nuklearbereich WENRA
2.2.4. Arbeitsgruppe für nukleare Sicherheit WPNS
2.2.5. Hochrangige Gruppe HLG
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4. Wesentliche Bestimmungen des Vorschlags
4.1. Verantwortung und Rahmen für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen Artikel 3
4.2. Aufsichtsbehörden Artikel 4
4.3. Transparenz Artikel 5
4.4. Sicherheitstechnische Anforderungen und Vorschriften für kerntechnische Anlagen Artikel 6
4.5. Pflichten der Genehmigungsinhaber Artikel 7
4.6. Aufsicht Artikel 8
4.7. Sachverstand auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit Artikel 9
4.8. Vorrang der Sicherheit Artikel 10
5. Fazit
Vorschlag
Artikel 1
Ziel und Anwendungsbereich
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Artikel 3
Verantwortung und Rahmen für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen
Artikel 4
Aufsichtsbehörden
Artikel 5
Transparenz
Artikel 6
Sicherheitstechnische Anforderungen und Vorschriften für kerntechnische Anlagen