1. Einleitung
2. Informationen für den Bürger
2.1. Informationen über das Recht auf diplomatischen und konsularischen Schutz
2.2. Informationen über Vertretungen der Mitgliedstaaten in Drittländern
2.3. Nutzung des Reisepasses zu Informationszwecken
2.4. Reisehinweise
2.5. Veröffentlichung aller zur Umsetzung des Artikels 20 EG-Vertrag getroffener Maßnahmen
3. Umfang des Schutzes
3.1. Schutz von Unionsbürgern, die in Drittländern arbeiten und wohnen
3.2. Familienangehörige des Unionsbürgers, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen
3.3. Identifizierung und Überführung von Leichen
3.4. Vereinfachung der Modalitäten für finanzielle Vorleistungen
4. Strukturen und Ressourcen.
4.1. Einrichtung gemeinsamer Stellen
4.2. Schulung der einzelstaatlichen Beamten
5. Zustimmung der Drittländerbehörden
6. Fazit