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"Mitteilungs- und Beschlussfassungsprozess"


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Drucksache 682/06

... Mit diesem Änderungsvorschlag wird der bestehende Rahmen in Bezug auf das Verfahren und die von den zuständigen Behörden zu prüfenden Kriterien im Hinblick auf die Beurteilung der Eignung eines Erwerbers beträchtlich geändert. Die geänderten Richtlinien legen das gesamte Verfahren fest, das von den zuständigen Behörden bei der aufsichtlichen Beurteilung des Erwerbs von Beteiligungen einzuhalten ist. So wurde ein klarer und transparenter Mitteilungs- und Beschlussfassungsprozess für die zuständigen Behörden und Firmen eingeführt. Die Fristen wurden verkürzt und ein ‚Vorgehen nach der Uhr" seitens der zuständigen Behörden wurde auf einen Fall beschränkt, der an klare Bedingungen geknüpft ist. Darüber hinaus wurden die aufsichtlichen Kriterien für die Beurteilung seitens der Aufsichtsbehörden klar abgesteckt und werden den Marktteilnehmern im Voraus bekannt sein. Damit wird mehr Sicherheit und Vorhersagbarkeit für die Kriterien geschaffen, die von den zuständigen Behörden bei der Beurteilung der Eignung eines Erwerbs zu Grunde gelegt werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 682/06




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Hintergrund

1.3. Bestehende Gemeinschaftsvorschriften

1.4. Der vorgeschlagene Rechtsakt

2. Ergebnisse der Konsultationen mit den Beteiligten

2.1. Anhörungen

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3. Folgenabschätzung

4. Bestimmungen für regulierte Märkte

5. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

6. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 92/49/EWG

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2002/83/EG

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 2004/39/EG

Artikel 4
Änderung der Richtlinie 2005/68/EG

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 2006/48/EG

Artikel 6
Umsetzung

Artikel 7
Inkrafttreten

Artikel 8
Adressaten


 
 
 


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