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... (6b) Die für die Einleitung und Durchführung eines Strafverfahrens zuständigen Stellen haben der Untersuchungsbehörde auf deren Ersuchen Zugang zu den Inhalten von Straf- und Todesermittlungsverfahren zu gewähren, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Untersuchungsbehörde erforderlich ist und Zwecke des Strafverfahrens oder besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen nicht entgegenstehen."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Artikel 2Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes
Artikel 3Neubekanntmachung
Artikel 4Inkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand:
4 Bund
4 Länder
4 Gemeinden
Sonstige Kosten
Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1
zu Nr. 1
zu Nr. 2
zu Nr. 3
zu Nr. 4
zu Nr. 5
zu Nr. 6
§ 5a
§ 6 Abs. 5
§ 7a
§ 7b
§ 7c
§ 7d
§ 7e
§ 14 Abs. 7 bis 9
§ 26
§ 28
§ 29 Abs. 2
§ 35a
§ 38 Abs. 5a
§ 38 Abs. 5b
§ 38 Abs. 5c
§ 38 Abs. 5d
Artikel 2
§ 3 Abs. 1 Nr. 7
§ 5
Artikel 3
Artikel 4
Suchbeispiele: