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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Straftatverdacht"


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Drucksache 464/1/19

... . Dies könnte darauf schließen lassen, dass die Landesbehörde nur bei Vorliegen eines Straftatverdachts informiert werden soll. Insgesamt lässt die im Gesetzentwurf enthaltene Informationspflicht befürchten, dass den Landesbehörden kaum Verstöße von den Kontrollstellen gemeldet werden, bzw. nur dann, wenn ein Verdacht auf Straftaten vorliegt. Vorzugswürdig wäre daher eine Regelung, die eine Meldepflicht für sämtliche tierschutzrechtlich relevanten Verstöße vorsieht. Zudem ist - wie auch im Fall des § 17 Absatz 1 TierWKG-E - eine unverzügliche Mitteilung angezeigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 17 Absatz 2


 
 
 


Drucksache 464/19 (Beschluss)

... . Dies könnte darauf schließen lassen, dass die Landesbehörde nur bei Vorliegen eines Straftatverdachts informiert werden soll. Insgesamt lässt die im Gesetzentwurf enthaltene Informationspflicht befürchten, dass den Landesbehörden kaum Verstöße von den Kontrollstellen gemeldet werden, bzw. nur dann, wenn ein Verdacht auf Straftaten vorliegt. Vorzugswürdig wäre daher eine Regelung, die eine Meldepflicht für sämtliche tierschutzrechtlich relevanten Verstöße vorsieht. Zudem ist - wie auch im Fall des § 17 Absatz 1 TierWKG-E - eine unverzügliche Mitteilung angezeigt.


 
 
 


Drucksache 555/06

... kann hier nicht herangezogen werden, da es in der Regel keinen Straftatverdacht gibt bzw. bei den anlassunabhängigen Sonderuntersuchungen in der Natur der Sache liegt, dass gerade kein Verdacht gegeben ist, der eine richterliche Anordnung rechtfertigt. Um das notwendige Instrument der Berufsaufsicht bzw. die Sonderuntersuchungen aber nicht leer laufen zu lassen, ist das im besonderen Verwaltungsrecht übliche Betretens- und Sichtungsrecht auch hier vorzusehen. Daher sind die o.g. Gesetze wortgleich aufgebaut.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Befristung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (702-1)

Artikel 2
Änderung des Genossenschaftsgesetzes (4125-1)

Artikel 3
Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (702-1-9)

Artikel 4
Aufhebung der Verordnung über die Gestaltung des Siegels der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften (702-1-3)

Artikel 5
Aufhebung der Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung (702-1-8)

Artikel 6
Neufassung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Aufbau des Gesetzes; Gesetzeskompetenz; Gleichstellung

III. Schwerpunkte der Novelle wesentliche Gesetzesfolgen und Änderungen zur geltenden Rechtslage

1. Stärkung der Berufsaufsicht

2. Umsetzung von Europarecht

3. Reform sonstiger berufsrechtlicher Normen

IV. Deregulierung/Befristung

V. Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 6 bis 9

Zu Nummer 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 47

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu den Absätzen 8 bis 11

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 606/05 (Beschluss)

... Die vorgesehene Regelung verstößt auch gegen das verfassungsmäßige Rechtsstaatsprinzip. Kritisch ist die Pflicht zur Zusammenarbeit mit Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zu sehen. Die Vorschrift würde sämtlichen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden ohne einen konkreten Straftatverdacht erlauben, die entsprechenden Auftraggeberdaten von jedem Kreditinstitut zu erfragen. Es sollte eine mit den üblichen strafprozessualen Regelungen übereinstimmende Regelung für die Auskunftspflicht festgelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/05 (Beschluss)




Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Artikel 5
Nr. 2 Abs. 1 konstituiert eine umfassende Überprüfungspflicht des überweisenden Kreditinstituts im Hinblick auf alle Überweisungsvorgänge. Diese Regelung ist zu weit gehend.

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 14

Zu Artikel 16

Zu Artikel 20


 
 
 


Drucksache 606/1/05

... 15. Die vorgesehene Regelung verstößt auch gegen das verfassungsmäßige Rechtsstaatsprinzip. Kritisch ist die Pflicht zur Zusammenarbeit mit Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zu sehen. Die Vorschrift würde sämtlichen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden ohne einen konkreten Straftatverdacht erlauben, die entsprechenden Auftraggeberdaten von jedem Kreditinstitut zu erfragen. Es sollte eine mit den üblichen strafprozessualen Regelungen übereinstimmende Regelung für die Auskunftspflicht festgelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/1/05




Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 14

Zu Artikel 16

Zu Artikel 20


 
 
 


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