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... I. in der Erwägung, dass bei den Jugendlichen in den verschiedenen Mitgliedstaaten zwar die gleichen besorgniserregenden Trinkmuster festgestellt werden können, sich die Trinkgewohnheiten und -traditionen innerhalb der Europäischen Union aber erheblich unterscheiden, was bei der Ausarbeitung einer europäischen Strategie zur Bekämpfung alkoholbedingter Probleme berücksichtigt werden sollte, damit jeder Mitgliedstaat Lösungen finden kann, die den jeweiligen Problemen und der Art der alkoholbedingten Schäden angemessen sind; in der Erwägung, dass eine einheitliche Alkoholpolitik für alle Mitgliedstaaten nicht möglich wäre; in der Erwägung, dass es außerdem eine ganze Reihe von Problemen im Zusammenhang mit der Alkoholpolitik gibt, die grenzüberschreitend sind und deren Lösung für die einzelnen Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene zunehmend schwieriger wird; in der Erwägung, dass daher auf Ebene der Europäischen Union konzertierte Maßnahmen getroffen werden müssen, ferner in der Erwägung, dass die Kommission die Mitgliedstaaten dazu bewegen sollte, eine wirksame und ehrgeizige Politik gegen den gefährlichen und schädlichen Alkoholkonsum zu betreiben, und die Mitgliedstaaten dabei soviel wie möglich unterstützen sollte,
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