3001 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
... Der Bundesrat sieht darin gerade im 20. Jahr der Wiedervereinigung ein wichtiges gesellschaftspolitisches Vorhaben, um die Schicksale der durch die SED-Diktatur Verfolgten angemessen zu dokumentieren und die politische Bildungsarbeit zu diesem Themenkomplex umfassend darzustellen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zum Jahresbericht der Bundesregierung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
... Deshalb verspricht der in diesem Abkommen verfolgte Ansatz, zunächst bilateral und für einen überschaubaren Rechtsbereich zu handeln, um möglichst schnell Lösungen für die betroffenen Eheleute anzubieten, ein effizienter Weg zu sein. Dazu gibt es für die Französische Republik und die Bundesrepublik Deutschland auch einen politischen Auftrag. Aus der gemeinsamen Erklärung zum 40. Jahrestag des Elysée-Vertrages 2003 stammt der Wunsch, das deutsche und französische Familienrecht einander anzugleichen.
... Bezüglich des ursprünglich verfolgten Ansatzes, eine bundesweite Kostenwälzung allein für regionalen, erneuerbare-Energien-getriebenen Netzausbau zu erreichen, ist festzustellen, dass heute - erst recht in Verbindung mit der beschleunigenden Wirkung der Energiewende - eine wesentlich komplexere Betrachtung erforderlich ist.
... c) Wettbewerbsverzerrungen hervorrufen können, die zur Erreichung der mit der Tätigkeit des Branchenverbands verfolgten Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik nicht unbedingt erforderlich sind;
... (1) Die Vertragsparteien treffen alle geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art, um die Erfüllung der sich aus diesem Abkommen ergebenden Verpflichtungen zu gewährleisten, und enthalten sich aller Maßnahmen, die die Erreichung der mit diesem Abkommen verfolgten Ziele gefährden könnten.
... b) Die übermittelnde Stelle ist verpflichtet, auf die Richtigkeit der zu übermittelnden Daten und ihre voraussichtliche Erheblichkeit im Sinne des Artikels 26 Absatz 1 Satz 1 und Verhältnismäßigkeit in Bezug auf den mit der Übermittlung verfolgten Zweck zu achten. Voraussichtlich erheblich sind die Daten, wenn im konkreten Fall die ernstliche Möglichkeit besteht, dass der andere Vertragsstaat ein Besteuerungsrecht hat, und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Daten der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaats bereits bekannt sind oder dass die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats ohne die Information von dem Gegenstand des Besteuerungsrechts Kenntnis erlangt. Erweist sich, dass unrichtige Daten oder Daten, die nicht übermittelt werden durften, übermittelt worden sind, so ist dies der empfangenden Stelle unverzüglich mitzuteilen. Diese ist verpflichtet, die Berichtigung oder Löschung solcher Daten unverzüglich vorzunehmen. Sind Daten ohne Ersuchen übermittelt worden, hat die empfangende Stelle unverzüglich zu prüfen, ob die Daten für den Zweck erforderlich sind, für den sie übermittelt worden sind; nicht benötigte Daten hat sie unverzüglich zu löschen.
... Nur in engen Ausnahmefällen, bei überwiegenden Geheimhaltungsinteressen nach den Umständen des Einzelfalls, darf die Behörde, die die Daten verdeckt gespeichert hat, gemäß Satz 2 von einer Rückmeldung bei der anfragenden Stelle absehen. Sie wird damit verpflichtet, unverzüglich eine Abwägung vorzunehmen, ob mit der anfragenden Stelle Kontakt aufgenommen werden kann, wobei gegebenenfalls die Erkenntnisdaten zu einem späteren Zeitpunkt nach den geltenden Übermittlungsvorschriften übermittelt werden. Ein unverzügliches Handeln ist geboten, da wegen der Unkenntnis der anfragenden Stelle über den Trefferfall die verfolgte Spur zur Abwehr eines terroristischen Anschlags verloren gehen könnte. Zur Vornahme dieser Interessenabwägung und deren Eilbedürftigkeit benötigt die Behörde, die die Daten verdeckt gespeichert hat, Informationen über die Dringlichkeit bzw. Wichtigkeit der Abfrage.
... Die A 44 ist gegenwärtig Bestandteil des transeuropäischen Verkehrsnetzes (Beschluss 661/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes). Sie ist im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags von größter strategischer Bedeutung für die Verwirklichung der mit der Politik des transeuropäischen Verkehrsnetzes verfolgten Ziele. Sie deckt den Mobilitäts- und Verkehrsbedarf innerhalb der EU und trägt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei, indem vor allem Engpässe beseitigt und fehlende Verbindungen geschaffen werden (Artikel 4 Absätze 1 und 2 des Verordnungsvorschlags).
... Dabei dürfen gerade die Auswirkungen auf die örtlichen Bewohnerstrukturen nicht unberücksichtigt bleiben. Die vorgesehene Satzungsermächtigung könnte nämlich von den Kommunen zu einer gegenüber der bisherigen Praxis restriktiveren Handhabung der Angemessenheitsregelung genutzt werden. Eine solche Entwicklung ließe eine verstärkte Konzentration von Transferleistungsempfängern in Wohnlagen des "einfachen Standards" (§ 22a Absatz 3 Satz 1 SGB II-E), somit also eine zunehmende Segregation und damit Konflikte mit dem in der Wohnraumförderung verfolgten und allgemein anerkannten Ziel sozial stabiler Bewohnerstrukturen (vgl. § 6 Satz 2
... Wie in der Haushaltsüberprüfung erläutert, sollte es bei Projekten mit langfristigem kommerziellen Potenzial die Norm sein, dass EU-Gelder in Partnerschaft mit dem Finanz- und Bankensektor zum Einsatz kommen, insbesondere mit der EIB-Gruppe und den in öffentlich-politischem Auftrag tätigen Finanzierungsinstituten der Mitgliedstaaten, aber auch anderen internationalen Finanzinstitutionen (IFI) und dem privaten Finanzsektor. Dies gewährleistet eine einzigartige Kombination des Sachverstands und der Kenntnisse dieser Institute und der Kommission bei der Gestaltung und Umsetzung von Programmen zur Verwirklichung von EU-Zielen. Eine gut durchdachte Gestaltung der Finanzierungsinstrumente, die (über die Vergütungsregelung und angemessene Risikoteilungsvereinbarungen) insbesondere einen angemessenen Rahmen für Anreize und eine ausgeglichene Interessenlage mit den Partnerfinanzierungsinstituten der Kommission sicherstellt, mindert die Umsetzungsrisiken und unterstützt die Verwirklichung der mit den Instrumenten verfolgten politischen Ziele.
... 4. Die Mitglieder der FRONTEX-Unterstützungsteams üben ihre Aufgaben und Befugnisse unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und der Menschenwürde aus. Die bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Befugnisse getroffenen Maßnahmen müssen, gemessen an den damit verfolgten Zielen, verhältnismäßig sein. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Befugnisse dürfen die Teammitglieder Personen nicht aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung diskriminieren.
... 11. Der Bundesrat begrüßt insbesondere die mit dem Verordnungsvorschlag verfolgte Absicht, die im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit bereitgestellten Finanzmittel zukünftig an den Zielen der Strategie der inneren Sicherheit auszurichten sowie durch die Vereinfachung der Zugangsbedingungen eine bessere Partizipation der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten zu bewirken.
... Sobald eine Technologie einsatzreif, jedoch nicht wettbewerbsfähig ist, verlagert sich die Förderung tendenziell von der Förderung auf der Kapitalseite zur Förderung des Betriebs. Auch hier gibt es wiederum in Abhängigkeit von den Umständen ein Kontinuum an Instrumenten. Unabhängig von dem jeweiligen Instrument ist wichtig, dass dieses in vorhersehbarer und transparenter Weise an die Förderhöhen angepasst werden kann, damit es zu keinem abrupten Wechsel bei der verfolgten Politik oder zu politischen Forderungen nach rückwirkenden Änderungen der Bedingungen (wie vor kurzem auf bestimmten Fotovoltaikmärkten) kommt, und Anpassungen ermöglicht, die sinkende Kosten bei der Produktion erneuerbarer Energien widerspiegeln und somit überhöhte Renditen vermeidet. Wichtig ist auch die Feststellung, dass die Förderung des Betriebs gemeinhin eher von den Energieverbrauchern als aus Steuermitteln finanziert wird.
... b) Die übermittelnde Stelle ist verpflichtet, auf die Richtigkeit der zu übermittelnden Daten und ihre voraussichtliche Erheblichkeit im Sinne des Artikels 23 Absatz 1 Satz 1 und Verhältnismäßigkeit in Bezug auf den mit der Übermittlung verfolgten Zweck zu achten. Voraussichtlich erheblich sind die Daten, wenn im konkreten Fall die ernstliche Möglichkeit besteht dass der andere Vertragsstaat ein Besteuerungsrecht hat und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Daten der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaats bereits bekannt sind oder dass die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaates ohne die Auskunft von dem Gegenstand des Besteuerungsrechts Kenntnis erlangt. Erweist sich dass unrichtige Daten oder Daten, die nicht übermittelt werden durften, übermittelt worden sind, so ist dies der empfangenden Stelle unverzüglich mitzuteilen. Diese ist verpflichtet, die Berichtigung oder Löschung solcher Daten unverzüglich vorzunehmen. Sind Daten ohne Ersuchen übermittelt worden, hat die empfangende Stelle unverzüglich zu prüfen, ob die Daten für den Zweck erforderlich sind, für den sie übermittelt worden sind; nicht benötigte Daten hat sie unverzüglich zu löschen.
... 5. fordert die Kommission auf, ein Netz unabhängiger Sachverständiger aufzubauen, deren Aufgabe es wäre, dem Rat die in der jeweiligen Situation geeignetsten restriktiven Maßnahmen vorzuschlagen, regelmäßig über Änderungen der Situation im Lichte der Referenzkriterien und verfolgten Ziele zu berichten und gegebenenfalls vorzuschlagen, wie Sanktionen wirksamer durchgesetzt werden können; vertritt die Ansicht, dass die Schaffung eines solchen Netzes größere Transparenz gewährleisten würde, allgemein der Qualität der Debatte über die Sanktionen förderlich wäre und die Anwendung und kontinuierliche Kontrolle von Sanktionen in spezifischen Fällen stärken würde;
... Geht die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer Lebensformen einher, obgleich diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zielen der Ehe vergleichbar sind, rechtfertigt der bloße Verweis auf das Schutzgebot der Ehe eine solche Differenzierung nicht“ (a.a. O., 1442). Weiter führt es aus: “Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zu Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind [ ... ]. Hier bedarf es jenseits der bloßen Berufung auf Art. 6 Abs. 1 GG eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes, der gemessen am jeweiligen Regelungsgegenstand und –ziel die Benachteiligung anderer Lebensformen rechtfertigt“ (a.a. O., 1442).
... - über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte verfolgte Zielsetzung, neue Krisen zu vermeiden, die durch steigende Staatsverschuldungen sowie große makroökonomische Verwerfungen in einzelnen Mitgliedstaaten entstehen könnten. Mit obigen Vorschlägen wird nicht nur eine breitere und verbesserte Überwachung der Haushaltspolitik, sondern auch der allgemeinen Wirtschafts- und Strukturreformpolitik, die den Schwächen der derzeitigen Rechtsvorschriften Rechnung trägt, angestrebt.
... c) Die übermittelnde Stelle ist verpflichtet, auf die Richtigkeit der zu übermittelnden Daten und ihre voraussichtliche Erheblichkeit im Sinne des Artikels 1 sowie ihre Verhältnismäßigkeit in Bezug auf den mit der Übermittlung verfolgten Zweck zu achten. Voraussichtlich erheblich sind die Daten, wenn im konkreten Fall die ernstliche Möglichkeit besteht, dass die andere Vertragspartei ein Besteuerungsrecht hat und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Daten der zuständigen Behörde der anderen Vertragspartei bereits bekannt sind oder dass die zuständige Behörde der anderen Vertragspartei ohne die Information von dem Gegenstand des Besteuerungsrechts Kenntnis erlangt. Erweist sich, dass unrichtige Daten oder Daten, die nicht übermittelt werden durften, übermittelt worden sind, so ist dies der empfangenden Stelle unverzüglich mitzuteilen. Diese ist verpflichtet, die Berichtigung oder Löschung solcher Daten unverzüglich vorzunehmen.
... d) Die übermittelnde Stelle ist verpflichtet, auf die Richtigkeit der zu übermittelnden Daten sowie auf die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit in Bezug auf den mit der Übermittlung verfolgten Zweck zu achten. Dabei sind die nach dem jeweiligen innerstaatlichen Recht geltenden Übermittlungsverbote oder -beschränkungen zu beachten. Erweist sich, dass unrichtige Daten oder Daten, die nicht übermittelt werden durften, übermittelt worden sind, so ist dies der empfangenden Stelle unverzüglich mitzuteilen. Diese ist verpflichtet, solche Daten unverzüglich zu berichtigen oder zu löschen.
... Daher ist bei der Ausfuhrkontrolle besonders darauf zu achten, wie sich ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem verfolgten Sicherheitsziel und der notwendigen Unterstützung von Unternehmenstätigkeiten erreichen lässt. Dieser enge Zusammenhang zwischen Sicherheit und Handel bildet den Kern der Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, und er verursacht bei der Umsetzung von Kontrollmaßnahmen innerhalb der Europäischen Union besondere Schwierigkeiten.
... Das Ziel der Richtlinie Umweltstrafrecht ist es, einen EU-weiten Mindeststandard für schwere Umweltdelikte zu schaffen. Diese Absicht verfolgte bereits der Rahmenbeschluss 2003/80/JI des Rates vom 27. Januar 2003 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (Rahmenbeschluss Umweltstrafrecht). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diesen Rahmenbeschluss jedoch mit Urteil vom 13. September 2005 (Rechtssache C176/03) wegen Verstoßes gegen Artikel 47 des Vertrages über die Europäische Union für nichtig erklärt. Die Regelung von strafrechtlichen Mindeststandards im Bereich des Umweltschutzes falle in die Kompetenz des Gemeinschaftsgesetzgebers, wenn solche Maßnahmen erforderlich seien, um die volle Wirksamkeit der von dem Gemeinschaftsgesetzgeber zum Schutz der Umwelt erlassenen Rechtsnormen zu gewährleisten.
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