6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
... In vielen Fällen, in denen die Verfolgung von nichtstaatlichen Akteuren wie Milizen, Clans, kriminellen Netzen, lokalen Gemeinschaften oder Familien ausgeht, wird sie nicht aus einem Grund in Zusammenhang mit den in der Genfer Flüchtlingskonvention aufgeführten Gründen begangen, sondern beispielsweise aus kriminellen Beweggründen oder um persönlich Rache zu üben. In solchen Fällen kommt es häufig vor, dass der Staat nicht in der Lage oder nicht willens ist, dem Betreffenden aus einem mit der Genfer Flüchtlingskonvention in Zusammenhang stehenden Grund (zum Beispiel Religion, Geschlecht, Rasse usw.) Schutz zu gewähren. Um etwaige Schutzdefizite zu beseitigen, sieht der Vorschlag ausdrücklich vor, dass das Erfordernis eines Zusammenhangs zwischen der Verfolgung und den Verfolgungsgründen auch dann erfüllt ist, wenn ein Zusammenhang zwischen der Verfolgung und fehlendem Schutz vor einer solchen Verfolgung besteht.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union
2. Anhörung der Interessierten Kreise
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung des Vorschlags
1. Akteure, die Schutz bieten können
2. Interner Schutz
3. Erfordernis eines „Kausalzusammenhangs“
4. Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe
5. Aufhebung der Unterscheidung zwischen Flüchtlingsstatus und subsidiärem Schutzstatus
6. Differenzierung beim Inhalt der beiden Schutzstatus
7. Inhalt des zu gewährenden Schutzes
8. Familienangehörige
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Auswirkungen auf die Grundrechte
Vorschlag
Kapitel IAllgemeine Bestimmungen
Artikel 1Gegenstand und Anwendungsbereich Zweck
Artikel 2Begriffsbestimmungen
Artikel 3Günstigere Normen
Kapitel IIPrüfung von Anträgen auf internationalen Schutz
Artikel 4Prüfung der EreignisseTatsachen und Umstände
Artikel 5Aus Nachfluchtgründen entstehender Bedarf an internationalem Schutz
Artikel 6Akteure, von denen die Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden ausgehen kann
Artikel 7Akteure, die Schutz bieten können
Artikel 8Interner Schutz
Kapitel IIIAnerkennung als Flüchtling
Artikel 9Verfolgungshandlungen
Artikel 10Verfolgungsgründe
Artikel 11Erlöschen
Artikel 12Ausschluss
Kapitel IVFlüchtlingseigenschaft
Artikel 13Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Artikel 14Aberkennung, Beendigung oder Ablehnung der Verlängerung der Flüchtlingseigenschaft
Kapitel VVoraussetzungen für den Anspruch desauf subsidiären Schutzes
Artikel 15Ernsthafter Schaden
Artikel 16Erlöschen
Artikel 17Ausschluss
Kapitel VISubsidiärer Schutzstatus
Artikel 18Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus
Artikel 19Aberkennung, Beendigung oder Ablehnung der Verlängerung des subsidiären Schutzstatus
Kapitel VIIInhalt des internationalen Schutzes
Artikel 20Allgemeine Bestimmungen
Artikel 21Schutz vor Zurückweisung
Artikel 22Information
Artikel 23Wahrung des Familienverbands
Artikel 24Aufenthaltstitel
Artikel 25Reisedokumente
Artikel 26Zugang zur Beschäftigung
Artikel 27Zugang zu Bildung
Artikel 28Zugang zu Verfahren für die Anerkennung von Befähigungsnachweisen
Artikel 2829Sozialhilfeleistungen
Artikel 2930Medizinische Versorgung
Artikel 3031Unbegleitete Minderjährige
Artikel 3132Zugang zu Wohnraum
Artikel 3233Freizügigkeit innerhalb eines Mitgliedstaats
Artikel 3334Zugang zu Integrationsmaßnahmen
Artikel 3435Rückführung
Kapitel VIIIVerwaltungszusammenarbeit
Artikel 3536Zusammenarbeit
Artikel 3637Personal
Kapitel IXSchlussbestimmungen
Artikel 3738Berichterstattung
Artikel 3839Umsetzung
Artikel 40Aufhebung
Artikel 3941Inkrafttreten
Artikel 4042Adressaten
Anhang I
Anhang IIEntsprechungstabelle
Suchbeispiele: