16 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
lnsofern ist eine bundesweit einheitliche Regelung des Anfechtungsrechts und des Verfolgungsrechts der Aktionäre sowie der Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin zwingend geboten. Diese Rechte sollen durch die Änderungen des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 2Änderung sonstigen Bundesrechts
Artikel 3Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Artikel 3
... - Der Bundesrat bittet, bei dem angestrebten internationalen Dialog über Cloud-Computing mit Nachdruck Lösungen für diese bestehenden Datenschutz-Konflikte voranzutreiben und in der Zwischenzeit im Einvernehmen mit den Datenschutzaufsichtsbehörden tragfähige Übergangslösungen zu entwickeln. Die Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus für Verarbeitungsprozesse in Drittstaaten ist derzeit einer der zentralen Problempunkte bei der datenschutzrechtlichen Beurteilung von Cloud-Computing-Angeboten. Der Vorschlag der Datenschutz-Grundverordnung enthält zwar Instrumente zur Flexibilisierung des außereuropäischen Datenverkehrs, aber keine tragfähigen Lösungsansätze für Konflikte zwischen europäischen Datenschutzanforderungen und öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen der Diensteanbieter in Drittstaaten etwa im Bereich des Sicherheits- oder Strafverfolgungsrechts. Der Abschluss völkerrechtlicher Verträge, die verbindliche Garantien für die im Rahmen von Cloud-Computing-Diensten verarbeiteten Daten schaffen, ist Aufgabe der EU.
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