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16 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verfolgungsrechts"


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Drucksache 3/05

lnsofern ist eine bundesweit einheitliche Regelung des Anfechtungsrechts und des Verfolgungsrechts der Aktionäre sowie der Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin zwingend geboten. Diese Rechte sollen durch die Änderungen des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 573/1/12

... - Der Bundesrat bittet, bei dem angestrebten internationalen Dialog über Cloud-Computing mit Nachdruck Lösungen für diese bestehenden Datenschutz-Konflikte voranzutreiben und in der Zwischenzeit im Einvernehmen mit den Datenschutzaufsichtsbehörden tragfähige Übergangslösungen zu entwickeln. Die Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus für Verarbeitungsprozesse in Drittstaaten ist derzeit einer der zentralen Problempunkte bei der datenschutzrechtlichen Beurteilung von Cloud-Computing-Angeboten. Der Vorschlag der Datenschutz-Grundverordnung enthält zwar Instrumente zur Flexibilisierung des außereuropäischen Datenverkehrs, aber keine tragfähigen Lösungsansätze für Konflikte zwischen europäischen Datenschutzanforderungen und öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen der Diensteanbieter in Drittstaaten etwa im Bereich des Sicherheits- oder Strafverfolgungsrechts. Der Abschluss völkerrechtlicher Verträge, die verbindliche Garantien für die im Rahmen von Cloud-Computing-Diensten verarbeiteten Daten schaffen, ist Aufgabe der EU.



Drucksache 573/12 (Beschluss)

... - Der Bundesrat bittet, bei dem angestrebten internationalen Dialog über Cloud-Computing mit Nachdruck Lösungen für diese bestehenden Datenschutz-Konflikte voranzutreiben und in der Zwischenzeit im Einvernehmen mit den Datenschutzaufsichtsbehörden tragfähige Übergangslösungen zu entwickeln. Die Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus für Verarbeitungsprozesse in Drittstaaten ist derzeit einer der zentralen Problempunkte bei der datenschutzrechtlichen Beurteilung von Cloud-Computing-Angeboten. Der Vorschlag der Datenschutz-Grundverordnung enthält zwar Instrumente zur Flexibilisierung des außereuropäischen Datenverkehrs, aber keine tragfähigen Lösungsansätze für Konflikte zwischen europäischen Datenschutzanforderungen und öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen der Diensteanbieter in Drittstaaten etwa im Bereich des Sicherheits- oder Strafverfolgungsrechts. Der Abschluss völkerrechtlicher Verträge, die verbindliche Garantien für die im Rahmen von Cloud-Computing-Diensten verarbeiteten Daten schaffen, ist Aufgabe der EU.



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