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... Angesichts der langfristigen Schäden, die durch eine Ölpest verursacht werden können, müssen die entsprechenden Eingreifkapazitäten in Europa unbedingt verbessert werden, damit Ölverschmutzungen rasch, wirksam und umfassend begrenzt und bekämpft werden können. Damit ein einsatzbereites System für das Eingreifen bei Ölverschmutzung aufgebaut werden kann, müsste die Agentur möglichst bald die im Aktionsplan genannten derzeitigen Verschmutzungsbekämpfungsmaßnahmen weiter ausbauen und zusätzliche Mittel erhalten, um den Wirksamkeitsgrad der Bekämpfung von Öl auf See in europäischen Gewässern insgesamt zu verbessern.
1. Gründe und Ziele
2. Allgemeiner Kontext und Begründung des vorgeschlagenen Rechtsakts
1. Tätigkeit der Agentur im Bereich der Verschmutzungsbekämpfung
2. Finanzierung der Verschmutzungsbekämpfung
3. Mehrjährige Finanzierung von Verschmutzungsbekämpfungsmaßnahmen.
Abrufbereite Schiffe
Satellitenbilder
Information, Zusammenarbeit und Koordinierung
4. Schlussfolgerung
Vorschlag
Artikel 1Ziel
Artikel 2Begriffsbestimmungen
Artikel 3Geltungsbereich
Artikel 4Gemeinschaftsmittel
Artikel 5Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 6Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002
Artikel 7Bewertung
Artikel 8Inkrafttreten
2 Folgenabschätzungsbogen
Titel desvorgeschlagenen Rechtsakts
DER vorgeschlagene Rechtsakt
AUSWIRKUNG auf die Unternehmen
- besondere Gebiete der Gemeinschaft, in denen diese Unternehmen ihren Standort haben
... – Feststellung, Auswahl und Priorisierung von Gegenmaßnahmen und Verfahrensänderungen und deren Wirksamkeitsgrad bei der Verminderung der Verwundbarkeit sowie
Begründung
Allgemeine Einführung
Inhalt der Richtlinie über die Gefahrenabwehr in Häfen
Allgemeine Grundsätze des Vorschlags
Rechtliche Überlegungen
Die Bestimmungen im Einzelnen
Artikel 1Gegenstand
Artikel 2Geltungsbereich
Artikel 3Begriffsbestimmungen
Artikel 4Koordinierung mit Maßnahmen, die in Anwendung der Verordnung (EG) Nr. .../... ergriffen wurden
Artikel 5Zuständige Behörde für die Gefahrenabwehr im Hafen
Artikel 6Gutachten zur Risikobewertung für den Hafen
Artikel 7Plan zur Gefahrenabwehr im Hafen
Artikel 8Gefahrenstufen
Artikel 9Beauftragter zur Gefahrenabwehr im Hafen
Artikel 10Ausschuss zur Gefahrenabwehr im Hafen
Artikel 11Überprüfungen
Artikel 12Anerkannte Organisation zur Gefahrenabwehr im Hafen
Artikel 13Zentrale Kontaktstelle für Gefahrenabwehr im Hafen
Artikel 14Durchführung und Kontrolle der Einhaltung
Artikel 15Änderungen
Artikel 16Ausschuss
Artikel 17Vertraulichkeit und Verbreitung von Informationen
Artikel 18Sanktionen
Artikel 19Durchführung
Artikel 20Inkrafttreten
Artikel 21Adressaten
Anhang IGutachten zur Risikobewertung für den Hafen
Anhang IIPlan zur Gefahrenabwehr im Hafen
Anhang IIIGrundlegende Schulungsanforderungen
Anhang IVBedingungen, die von einer anerkannten Organisation zur Gefahrenabwehr im Hafen zu erfüllen sind
Finanzbogen
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