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"1346/2006/EG"


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Drucksache 819/12

... /EG (ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 55 - Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie) verpflichtet die nationalen Übertragungsnetzbetreiber zur Vorlage und Umsetzung eines zehnjährigen Netzentwicklungsplans, der insbesondere den erforderlichen Investitionsbedarf in Zusammenhang mit der Übertragungsinfrastruktur enthält. Mit der Verordnung (EG) Nummer 714/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nummer 1228/2003 (ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 15) sollen die Bedingungen für den grenzüberschreitenden Handel und die grenzüberschreitende Stromversorgung von Endkunden weiter verbessert werden, um einen gut funktionierenden, effizienten und offenen Elektrizitätsbinnenmarkt zu gewährleisten. Im Jahr 2010 legte die ENTSO-E (European Network of Transmission System Operators for Electricity) einen Ausbauplan für das Stromnetz Europas vor. Danach verteilen sich die 42.100 neu benötigten Leitungskilometer schwerpunktmäßig unter anderem auf Nord-Süd-Verbindungen in Deutschland sowie auch Deutschland betreffende Netzverstärkungen rund um die Nordsee zum Anschluss der entstehenden Offshore-Windparks. In einem Bericht an den Energieministerrat vom Juni 2011 (Dokument Nr. SEK(2011) 755) schätzt die Europäische Kommission den Gesamtinvestitionsbedarf für Höchstspannungsstromübertragungsnetze von europäischer Bedeutung bis 2020 auf circa 140 Milliarden Euro. Dies bedeutet einen Anstieg des Investitionsbedarfs im Stromsektor für den Zeitraum 2011 bis 2020 um bis zu 100 Prozent. Diese Herausforderung und Dringlichkeit in Bezug auf die Investitionen ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Energieinfrastruktur Voraussetzung für das Erreichen der Energie- und Klimaziele bis 2020 sowie der längerfristigen Klimaziele ist. Derzeit wird eine neue Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1346/2006/EG (TEN-E) verhandelt, die die grenzüberschreitende Verbindung der Elektrizitätsnetze der Mitgliedstaaten verbessern soll, damit die zentralen energiepolitischen Ziele der Europäischen Union - Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit - erreicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Bundesbedarfsplan (Bundesbedarfsplangesetz - BBPlG)

§ 1
Gegenstand des Bundesbedarfsplans

§ 2
Gekennzeichnete Vorhaben

§ 3
Berichtspflicht der Übertragungsnetzbetreiber

§ 4
Rechtsschutz

Anlage
(zu § 1 Absatz 1) Bundesbedarfsplan

3 Kennzeichnung

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes

Artikel 4
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

1. Ausgangslage

2. Ermittlung des Netzausbaubedarfs

3. Erlass des Bundesbedarfsplans

4. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Folgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Sonstige Kosten

4. Alternativenprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zur Anlage

Zu den Vorhaben im Einzelnen:

Vorhaben 1: Emden/Borßum - Osterath

Vorhaben 2: Osterath - Philippsburq Ultranet

Vorhaben 3: Brunsbüttel - Großgartach

Vorhaben 4: Wilster - Grafenrheinfeld

Vorhaben 5: Lauchstädt - Meitingen

Vorhaben 6: Conneforde - Cloppenburg - Westerkappeln

Vorhaben 7: Dollern - Stade - Sottrum - Wechold - Landsbergen

Vorhaben 8: Brunsbüttel - Barlt - Heide - Husum - Niebüll - Bundesgerenze DK

Vorhaben 9: Hamm/Uentrop - Kruckel

Vorhaben 10: Wolmirstedt - Helmstedt - Wahle

Vorhaben 11: Bertikow - Pasewalk

Vorhaben 12: Vieselbach - Eisenach - Mecklar

Vorhaben 13: Pulqar - Vieselbach

Vorhaben 14: Röhrsdorf - Remptendorf

Vorhaben 15: Punkt Metternich - Niederstedem

Vorhaben 16: Kriftel - Obererlenbach

Vorhaben 17: Mecklar- Grafenrheinfeld

Vorhaben 18: Redwitz - Mechlenreuth - Etzenricht - Schwandorf

Vorhaben 19: Urberach - Pfungstadt - Weinheim - Punkt G380 - Altlußheim - Daxlanden, Kriftel - Farbwerke Höchst Süd

Vorhaben 20: Grafenrheinfeld - Kupferzell - Großgartach

Vorhaben 21: Daxlanden - Bühl/Kuppenheim - Eichstetten

Vorhaben 22: Großgartach - Endersbach

Vorhaben 23: Herbertingen - Tiengen

Vorhaben 24: Punkt Rommelsbach - Herbertingen

Vorhaben 25: Punkt Wullenstetten - Punkt Niederwangen

Vorhaben 26: Bärwalde - Schmölln

Vorhaben 27: Abzweig Welsleben - Förderstedt

Vorhaben 28: Abzweig Parchim/Süd - Neuburg

Vorhaben 29: Combined Grid Solution

Vorhaben 30: Oberzier- Bundesgrenze Belgien

Vorhaben 31: Wilhelmshaven - Conneforde

Vorhaben 32: Bundesgrenze Österreich - Altheim mit Abzweig Matzenhof - Simbach, Isar - Ottenhofen

Vorhaben 33: NORD. LINK

Vorhaben 34: Emden/Ost - Conneforde/Süd

Vorhaben 35: Birkenfeld - Mast 115A

Vorhaben 36: Vöhringen - Bundesgrenze Österreich mit Abzweig Woringen - Memmingen

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2409: Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 296/16 PDF-Dokument




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