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"1622/2006/EG"


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Drucksache 339/16

... Gegenüber dem Vorläuferbeschluss Nr. 1622/2006/EG2 weitet der Beschluss Nr. 445/2014/EU die Aktion auf Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer aus, solange diese zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen am Programm "Kreatives Europa" oder an den Nachfolgeprogrammen der Union zur Förderung der Kultur teilnehmen. Somit können ab 2021 in jedem dritten Jahr (d.h. 2021, 2024, 2027, 2030 und 2033) Städte aus Kandidatenländern oder potenziellen Kandidatenländern mit dem Titel ausgezeichnet werden. Die entsprechenden Wettbewerbe beginnen ebenfalls spätestens sechs Jahre vor dem Veranstaltungsjahr mit der Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen durch die Kommission.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

- Öffentliche Konsultationen

3. Auswirkungen auf den Haushalt

4. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang Vorschlag
für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 445/2014/EU zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die Kulturhauptstädte Europas im Zeitraum 2020 bis 2033

3 Zeitplan


 
 
 


Drucksache 422/12

... Das Konzept der Kulturhauptstädte Europas wurde 1985 als zwischenstaatliche Initiative eingerichtet. Um die Wirksamkeit der Initiative zu erhöhen, wurde sie 1999 offiziell in eine Aktion der Europäischen Union umgewandelt. Es wurden neue Kriterien und Auswahlmodalitäten festgelegt, die zeitliche Abfolge der zur Benennung einer Europäischen Kulturhauptstadt berechtigten Mitgliedstaaten wurde festgelegt und es wurde eine europäische Jury zur Prüfung der Bewerbungen eingerichtet, die sich aus unabhängigen Experten zusammensetzt (Beschluss 1419/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas" für die Jahre 2005 bis 2019). Im Jahr 2006 wurden die Bestimmungen aktualisiert; dabei wurde auf einen stärkeren Wettbewerb zwischen den Städten und auf eine qualitative Verbesserung der Bewerbungen abgezielt, um die Wirksamkeit der Initiative noch zu erhöhen. Ferner wurden verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der Städte in der Vorbereitungsphase eingeführt, darunter ein Überwachungsverfahren (Monitoring) (Beschluss Nr.1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas" für die Jahre 2007 bis 2019).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 422/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Evaluierung, Konsultation der interessierten Kreise Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusammenfassung des Beschlusses

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Zugang zur Aktion

Artikel 4
Bewerbungen

Artikel 5
Kriterien

Artikel 6
Europäische Jury

Artikel 7
Einreichung der Bewerbungen in den Mitgliedstaaten

Artikel 8
Vorauswahl in den Mitgliedstaaten

Artikel 9
Auswahl in den Mitgliedstaaten

Artikel 10
Bestimmungen für Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer

Artikel 11
Ernennung

Artikel 12
Zusammenarbeit der ernannten Städte

Artikel 13
Monitoring

Artikel 14
Preis

Artikel 15
Praktische Modalitäten

Artikel 16
Evaluierung

Artikel 17
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 18

Anhang
Reihenfolge der zur Benennung einer Kulturhauptstadt Europas berechtigten Länder 2020 Kroatien6 Irland Kandidatenländer und potenzielle


 
 
 


Drucksache 233/18 PDF-Dokument




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