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"1786/2002/EG"


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Drucksache 487/08

... ], des Gesundheitsinformationssystems im Rahmen des Gesundheitsprogramms, das mit dem Beschluss Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008)48 eingerichtet wurde, und anderer Überwachungsmaßnahmen wie der des Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, das durch die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten49 geschaffen wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 487/08




Begründung

1. Hintergrund und Vorbereitungsarbeiten

2. Elemente des Gemeinschaftsrahmens für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung

3. Kohärenz mit anderen politischen Massnahmen der Gemeinschaft

4. Allgemeine Rechtliche Aspekte

a Rechtsgrundlage

b Subsidiarität

c Verhältnismäßigkeit

5. Kapitel I

5.1. Ziel der Richtlinie

5.2. Geltungsbereich der Richtlinie

6. Kapitel II – Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze der Gesundheitsversorgung zuständig sind

6.1. Zuständigkeit der Behörden des Behandlungsmitgliedstaats

7. Kapitel III – Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat

7.1. Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat

7.2. Ambulante Behandlung

7.3. Krankenhausbehandlung

7.4. Verfahrensgarantien

7.5. Informationen für Patienten und nationale Kontaktstellen

7.6. Regeln für Gesundheitsdienstleistungen

8. Kapitel IV – Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung

8.1. Zusammenarbeitspflicht

8.2. Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Verschreibungen

8.3. Europäische Referenznetze und Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen

8.4. Gesundheitstelematik

8.5. Datenerhebung

8.6. Umsetzungsausschuss

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsvorschriften

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Für die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze der Gesundheitsversorgung zuständige Behörden der Mitgliedstaaten

Artikel 5
Zuständigkeit der Behörden des Behandlungsmitgliedstaats

Kapitel III
Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat

Artikel 6
Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat

Artikel 7
Ambulante Behandlung

Artikel 9
Verfahrensgarantien für die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat

Artikel 10
Informationen für Patienten bezüglich der Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat

Artikel 11
Bestimmungen für die Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat

Artikel 12
Nationale Kontaktstellen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung

Kapitel IV
Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung

Artikel 13
Zusammenarbeitspflicht

Artikel 14
Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Verschreibungen

Artikel 15
Europäische Referenznetze

Artikel 16
Gesundheitstelematik

Artikel 17
Zusammenarbeit im Hinblick auf neue Gesundheitstechnologien

Artikel 18
Datensammlung für Statistik und Überwachung

Kapitel V
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 19
Ausschuss

Artikel 20
Berichte

Artikel 21
Bezugnahme auf andere Rechtsvorschriften

Artikel 22
Umsetzung

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Adressaten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 138/07

... Die Entwicklung einer Methodik für statistische Tätigkeiten von Eurostat in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz begann in der ersten Hälfte der 90er Jahre, die Bezugsjahre für die erste Datenerhebung waren 1993-1994. Die einschlägige europäische Politik hat klaren Bedarf an der Nachhaltigkeit und qualitativen Verbesserung der bereits vorhandenen Datenerhebungen sowie an der erfolgreichen Durchführung neuer Datenerhebungen, für die in beiden Bereichen Methodiken entwickelt wurden oder zu entwickeln sind. Der Beschluss 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008), die Entschließung des Rates 2002/C 161/01 vom 3. Juni 2002 über eine neue Gemeinschaftsstrategie für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (2002-2006) und die Mitteilung der Kommission vom 20. April 2004 über die Modernisierung des Sozialschutzes für die Entwicklung einer hochwertigen, zugänglichen und zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege: Unterstützung der einzelstaatlichen Strategien durch die "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Artikel 4
Quellen

Artikel 5
Methodik, Handbücher und Pilotstudien

Artikel 6
Übermittlung, Verarbeitung, Verbreitung und Veröffentlichung von Daten

Artikel 7
Qualitätskriterien und Berichte

Artikel 8
Durchführungsbestimmungen

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 10

Anhang I
Bereich: Gesundheitszustand und Gesundheitsdeterminanten

Anhang II
Bereich: Gesundheitsversorgung

Anhang III
Bereich: Todesursachen

Anhang IV
Bereich: Arbeitsunfälle

Anhang V
Bereich: Berufskrankheiten und andere arbeitsbedingte Gesundheitsschäden und Erkrankungen


 
 
 


Drucksache 701/06

... (8) zusammenzuarbeiten, auch durch Bereitstellung finanzieller Unterstützung, um die Grippeüberwachung und Reaktionsmöglichkeiten in Ländern zu verstärken die von Vogelgrippe und Grippepandemie betroffen sind. Die EU hat durch das ECDC und das Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit (Beschluss Nr. 1786/2002/EG) finanzielle Unterstützung geleistet um die Influenza-Überwachung und -Reaktionsfähigkeit in der EU zu stärken; ebenso in Entwicklungsländern durch die Pekinger Geberkonferenz, welche die Kommission im Januar 2006 mit veranstaltet hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Hintergrund der Internationalen Gesundheitsvorschriften

2.1. Kurze Beschreibung5

2.2. Rechtliche Zuständigkeit

3. Vorbehalte

3.1. Vorbehalte der EG und der Mitgliedstaaten

3.2. EU-Reaktionen auf Vorbehalte von Drittländern

4. Freiwillige frühzeitige Anwendung von gripperelevanten Aspekten

4.1. Spezifische Aspekte für die frühzeitige Anwendung – EU-Kontext

4.2. Notwendigkeit eines gemeinsamen EU-Vorgehens bei freiwilliger frühzeitiger

5. Vollständige Implementierung – EU-Rolle

5.1. Vereinbarung zwischen der WHO und der Gemeinschaft

5.2. Die Rolle der vorhandenen EU-Netze, des EWRS und des Gesundheitssicherheitsausschusses

5.3. Rolle des ECDC

5.4. Expertenstab, Notfall- und Prüfungsausschüsse

6. Beschränkungen der politischen Reaktionen, die den internationalen Verkehr betreffen

6.1. Grenzmaßnahmen

6.2. Rückverfolgung der Kontakte

6.3. Spezifische Fragen in Bezug auf eine Grippepandemie

7. Operationelle Schlussfolgerungen

Anhang
– Zusammenfassung und Abkürzungsverzeichnis

3 Vorbehalte.

Freiwillige frühzeitige Anwendung.

Vorhandene EU-Netze, einschl. EWRS.

Rolle des ECDC.

Expertenstab, Notfall- und Prüfungsausschüsse.

Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft und der WHO.

Spezifische Fragen in Bezug auf eine Grippepandemie.


 
 
 


Drucksache 473/06

... (10) Daher erscheint es notwendig, ein System der Verletzungsüberwachung und –meldung zu entwickeln, das ein koordiniertes Vorgehen in allen Mitgliedstaaten sicherstellen und einzelstaatliche Strategien zur Prävention von Verletzungen, einschließlich des Best-Practice-Austauschs, entwickeln und einführen könnte. Ein solches System wird im Rahmen des Beschlusses Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008)5 und seiner Nachfolgeprogramme entwickelt es soll auf den einzelstaatlichen Systemen zur Überwachung und Meldung von Verletzungen aufbauen, die einheitlich und kohärent entwickelt werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 473/06




Begründung

Vorschlag

Der Rat der Europäischen Union

3 empfiehlt:

FODERT die Kommission AUF,


 
 
 


Drucksache 285/05

... (2) Daher ist ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz festzulegen, das den Beschluss Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Annahme eines Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008)17 und den Beschluss Nr. 20/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Dezember 2003 über einen allgemeinen Rahmen für die Finanzierung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik im Zeitraum 2004-200718 ersetzt. Diese Beschlüsse sind daher aufzuheben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 285/05




1. Einleitung

1.1. Was möchten unsere Bürger?

1.2. Weshalb ein gemeinsamer Ansatz?

2. Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger Europas

2.1. Gemeinsame Zielvorgaben für die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz

2.2. Gemeinsame Maßnahmen

3. Mehr Gesundheit für die Bürger Europas

3.1. Unser Ausgangspunkt

3.2. Unsere nächsten Schritte

3.2.1.Stärkere Überwachung und Kontrolle von Gesundheitsgefahren

3.2.2.Reaktion auf Gesundheitsgefahren neuer Aktionsbereich

3.2.3.Gesundheitsförderung durch Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Faktoren

3.2.4.Prävention von Krankheiten und Verletzungen neuer Aktionsbereich

3.2.5.Erzielung von Synergien zwischen nationalen Gesundheitssystemen neuer Aktionsbereich

3.2.6.Ausarbeitung und Verbreitung von mehr und besseren Gesundheitsinformationen für die Bürger, Gesundheitsexperten und politischen Entscheidungsträger

4. EIN europäischer Markt für Europas Verbraucher

4.1. Unser Ausgangspunkt

4.2. Unsere nächsten Schritte

4.2.1.Besseres Verständnis von Verbrauchern und Märkten Dies umfasst Folgendes:

4.2.2.Bessere Regelung des Verbraucherschutzes Dies umfasst Folgendes:

4.2.3.Bessere Durchsetzung, Überwachung und besserer Rechtsschutz

4.2.4.Verbraucher, die besser unterrichtet sind und ihre Rechte kennen

5. Fazit

Vorschlag

Artikel 1
Festlegung des Programms

Artikel 2
Zielvorgaben

Artikel 3
Durchführungsmethoden

Artikel 4
Durchführung des Programms

Artikel 5
Finanzierung

Artikel 6
Ausschuss

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Beteiligung von Drittländern

Artikel 9
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 10
Überwachung, Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 11
Aufhebung

Artikel 12
Übergangsmaßnahmen

Artikel 13
Schlussbestimmungen

Anhang 1
- Stärkung der Synergien durch gemeinsame Maßnahmen und Instrumente

Anhang 2
- Gesundheit

Anhang 3
: Verbraucherpolitik - Aktionen und Fördermaßnahmen


 
 
 


Drucksache 525/04

... Dieser Schwerpunkt auf elektronische Gesundheitsdienste ist Teil der allgemeineren Anerkennung des Mehrwerts europäischer Maßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheit. Dies spiegelt sich im Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit wider das Inhalt des Beschlusses 1786/2002/EG11 ist. Zusätzlich hat die Kommission weitere Schritte zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der laufenden Reform ihrer Gesundheitssysteme vorgeschlagen. Die Fortschritte sollten überwacht und miteinander verglichen werden, und die Kommission hat die Anwendung der offenen Koordinierungsmethode auf das Gesundheitswesen und die Altenpflege vorgeschlagen.12

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 525/04




1. Einleitung

2. Herausforderungen und Erwartungen in Bezug auf das europäische Gesundheitswesen und die Rolle der elektronischen Gesundheitsdienste

2.1. Elektronische Gesundheitsdienste: Systeme und Dienste für das Gesundheitswesen

2.2. Stärkung der Gesundheitskunden - Patienten und gesunde Bürger

2.3. Unterstützung von Angehörigen der Heilberufe

2.4. Unterstützung von Gesundheitsbehörden und Gesundheitsmanagern

2.5. Elektronische Gesundheitsdienste: die drittgrößte europäische Gesundheitsbranche

3. Aktueller Stand

3.1. Beispiele für elektronische Gesundheitsdienste und ihre Vorteile

3.2. Wesentliche Herausforderungen auf dem Weg zu einer stärkeren Verbreitung

4. Hin zu einem europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste: Themen und Massnahmen

4.1. Aktionsplan

4.2. Aktionsbereich 1: Gemeinsame Probleme angehen

4.2.1. Führung der Gesundheitsbehörden

4.2.2. Interoperabilität von Gesundheitsinformationssystemen

4.2.2.1. Patientenidentifikation

4.2.2.2. Interoperabilität elektronischer Gesundheitsdatensätze

4.2.3. Mobilität von Patienten und Angehörigen der Heilberufe

4.2.4. Verbesserung von Infrastrukturen und Technologien

4.2.5. Konformitätstests und Akkreditierung für einen Markt der elektronischen Gesundheitsdienste

4.2.6. Unterstützende Investitionen

4.2.7. Rechts- und Regelungsfragen

4.3. Aktionsbereich 2: Pilotaktionen um eine förderliche Einführung zu beschleunigen

4.3.1. Information der Bürger und Behörden über Gesundheitserziehung und

4.3.2. Hin zu integrierten Gesundheitsinformationsnetzwerken

4.3.3. Förderung der Verwendung von Karten in der Gesundheitsversorgung

4.4. Aktionsbereich 3: Zusammenarbeit und Überwachung der Praxis

4.4.1. Verbreitung vorbildlicher Verfahren

4.4.2. Leistungsbewertung

4.4.3. Internationale Zusammenarbeit

5. Schlussfolgerungen

Anhang
Überblick über die Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 336/04

... 11 Beschluss Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008), ABl. L 271 vom 9.10.2002.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 336/04




2 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Europäische Zusammenarbeit zur besseren Nutzung von Ressourcen

2.1. Rechte und Pflichten von Patienten

2.2. Gemeinsame Nutzung freier Kapazitäten und grenzübergreifende Gesundheitsversorgung

2.3. Leistungserbringer im Gesundheitswesen

2.4. Europäische Referenzzentren

2.5. Evaluierung von Gesundheitstechnologie

3. Information

3.1. Strategie zur Information über Gesundheitssysteme

3.2. Grenzübergreifende Gesundheitsversorgung: Beweggründe und Umfang

3.3. Datenschutz

3.4. Gesundheitstelematik

4. Europäischer Beitrag zu den Gesundheitszielen

4.1. Verbesserte Integration der Gesundheitsziele in alle europäischen Politikbereiche und Maßnahmen

4.2. Einrichtung eines Forums zur Unterstützung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen und in der medizinischen Versorgung

5. Reaktion auf die Erweiterung durch Investitionen in das Gesundheitswesen und dessen Infrastruktur

6. Fazit

Anhang 1
Übersicht über die Empfehlungen des Reflexionsprozesses und die Antworten der Kommission


 
 
 


Drucksache 380/04

... In ihren Bemühungen um eine weitreichende Handlungsgrundlage in der Gemeinschaft fördert die Kommission das Europäische Influenzaüberwachungssystem (EISS) finanziell seit 1999 gemäß dem Beschluss Nr. 647/96/EG12 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Prävention von Aids und bestimmten anderen übertragbaren Krankheiten innerhalb des Aktionsrahmens im Bereich der öffentlichen Gesundheit (1996 - 2000). Der Beschluss Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008)12 bildet derzeit die Grundlage für die Finanzierung von Überwachungssystemen. Die Zusammenarbeit in solchen Systemen ist entscheidend für die gemeinschaftliche Bereitschaftsplanung zur Sicherstellung einer raschen Information über das Influenzageschehen in Europa in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen wie der WHO. Über das System werden Informationen über Epidemien, insbesondere über Situationen, die ein pandemisches Ausmaß annehmen könnten, an das Überwachungs- und Reaktionsnetz für übertragbare Krankheiten unverzüglich gemeldet. Die Daten sollten so dargestellt und analysiert werden, dass sie für Politiker und die Öffentlichkeit leicht verständlich sind. Für die Aufrechterhaltung der Überwachung in Krisensituationen sind gesicherte Meldewege von wesentlicher Bedeutung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/04




2 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Grundsätze, Ziele und Bestandteile des Bereitschaftsplans

3. PHASEN und Stufen

Tabelle

4. Die Kommission und die Mitgliedstaaten: HAUPTAUFGABEN und ROLLE

4.1. Management und Koordinierung

4.1.1. Hauptziele

4.1.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.2. Überwachung

4.2.1. Ziele

4.2.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.3. Prävention, Mitigierung und Reaktion

4.3.1. Ziele

4.3.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.4. Kommunikation

4.5. Katastrophenschutz

4.6. Forschung

5. BEREITSCHAFT und Reaktion auf Influenzapandemien: Wichtigste Massnahmen

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 849/03

... Zur Verbesserung des Umgangs mit unmittelbaren Gefahren für die menschliche Gesundheit wurde durch die Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 1998 über die Schaffung eines Netzes für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft12 auf Gemeinschaftsebene ein Netz zur Förderung von Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten - mit unterstützender Rolle der Kommission - geschaffen, um in der Gemeinschaft die Vorbeugung und Kontrolle verschiedener übertragbarer Krankheiten zu verbessern. Dieses Netz dient unter anderem als Frühwarn- und Reaktionssystem für die Überwachung und die Kontrolle solcher Krankheiten. Das Netz und das Frühwarn- und Reaktionssystem sind bereits vollständig auf die Anforderungen des Århus-Übereinkommens abgestimmt. Durch den Beschluss Nr. 1786/2002/EG wurde ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit geschaffen, durch das politische Maßnahmen auf nationaler Ebene ergänzt werden. Die Verbesserung der Informationen und der Kenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit sowie der Möglichkeiten zur raschen und koordinierten Reaktion auf Gesundheitsgefahren sind Elemente dieses Programms und stehen als politische Ziele voll im Einklang mit den Anforderungen des ÅrhusÜbereinkommens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 849/03




Begründung

1. Rechtfertigung des Vorschlags

1.1 Allgemeines

1.2 Umweltziele

2. WAHL Begründung der Rechtsgrundlage des Instruments

3. Subsidiarität Verhältnismässigkeit

3.1 Welche Ziele werden angesichts der Verpflichtungen der Gemeinschaft mit der geplanten Maßnahme verfolgt?

3.2 Wieweit betrifft das Problem die Gemeinschaft?

3.3 Welche Lösung ist am wirksamsten, wenn man die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft vergleicht?

3.4 Was wäre der Preis, wenn die Gemeinschaft untätig bliebe?

3.5 Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Gemeinschaft, um die Ziele zu erreichen?

3.6 Verhältnismäßigkeit

4. Kosten der Durchführung des Vorschlags für die Mitgliedstaaten

5. Konsultation der Beteiligten

Zugang zu Informationen

Beteiligung der Öffentlichkeit

Zugang zu Gerichten

6. Detaillierte Erläuterung der vorgeschlagenen Richtlinie

Allgemeine Bestimmungen Titel I

Ziel Artikel 1

Begriffsbestimmungen Artikel 2

Öffentlichkeit

Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft

Qualifizierte Einrichtungen

Umweltinformationen

Umweltbezogene Pläne und Programme

Umweltrecht

Verwaltungsakte und Unterlassungen von Verwaltungsakten

Zugang zu Informationen über die Umwelt Titel II

Anwendung der Verordnung EG Nr. 1049/2001 über den Zugang zu Dokumenten auf Ersuchen um Umweltinformationen, die im Besitz von Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft sind Artikel 3

Erfassung und Verbreitung von Umweltinformationen Artikel 4

Qualität der Umweltinformationen Artikel 5

Weiterleitung von Ersuchen Artikel 6

Zusammenarbeit Artikel 7

Beteiligung der Öffentlichkeit bEI der Ausarbeitung von umweltbezogenen Plänen Programmen durch Organe Einrichtungen der Gemeinschaft Titel III

Anforderungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung Artikel 8

Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten Titel IV

Antrag auf interne Überprüfung Artikel 9

Klagerecht der qualifizierten Einrichtungen Artikel 10

Verfahren vor dem Gerichtshof Artikel 11

Kriterien für die Anerkennung qualifizierter Einrichtungen Artikel 12

Verfahren für die Anerkennung qualifizierter Einrichtungen Artikel 13

Schlussbestimmungen Titel V

Durchführungsmaßnahmen Artikel 14

Inkrafttreten Artikel 15

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Zugang zu Umweltinformationen

Artikel 3
Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001

Artikel 4
Erfassung und Verbreitung von Umweltinformationen

Artikel 5
Qualität der Umweltinformationen

Artikel 6
Ersuchen um Zugang zu Umweltinformationen, die sich nicht im Besitz eines Organs oder einer Einrichtung der Gemeinschaft befinden

Artikel 7
Zusammenarbeit

Titel III
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Ausarbeitung umweltbezogener Pläne Programme durch Organe Einrichtungen der Gemeinschaft

Artikel 8

Titel IV
Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

Artikel 9
Antrag auf interne Überprüfung von Verwaltungsakten

Artikel 10
Klagerecht

Artikel 11
Verfahren vor dem Gerichtshof

Artikel 12
Kriterien für die Anerkennung qualifizierter Einrichtungen

Artikel 13
Verfahren für die Anerkennung qualifizierter Einrichtungen

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 14
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 



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Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.