[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

51 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"2002/584/JI"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 47/20

... Absatz 2 regelt die Anwendbarkeit des IRG für den Erlass eines Europäischen Haftbefehls (EuHB) durch einen deutschen Delegierten Europäischen Staatsanwalt nach Maßgabe von Artikel 33 Absatz 2 oder Artikel 105 Absatz 3 der EUStA-Verordnung. Aus den vorstehend zu Absatz 1 dargelegten Gründen kann auch insoweit § 74 Absatz 1 und 2 IRG nicht zur Anwendung kommen. Gleiches gilt für § 83i IRG, der eine Pflicht der Bundesregierung zur Unterrichtung des Rates der Europäischen Union über Fristverzögerungen regelt. Für den Fall, dass die Behörden des ersuchten Mitgliedstaates die Überstellung an Bedingungen knüpfen oder die Abgabe von Zusicherungen abhängig machen, deren Einhaltung die Europäische Staatanwaltschaft nicht alleine gewährleisten kann und die auch von deutschen Behörden zu beachten sein werden (§ 72 IRG) oder dass nach Artikel 15 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 190 vom 18.7.2002, S. 1) Informationen zu erteilen sind, die über das Verfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft hinausgehen (zum Beispiel zum gerichtlichen Verfahren), sieht auch Absatz 2 vor, dass der mit den Ermittlungen betraute deutsche Delegierte Europäische Staatsanwalt über die Annahme der Bedingungen und die Abgabe von Zusicherungen im Einvernehmen mit den zuständigen deutschen Justizbehörden entscheidet. So erscheint es beispielsweise geboten, dass der Delegierte Europäische Staatsanwalt, sofern der ersuchte Mitgliedstaat die Überstellung des Verfolgten von der Zusicherung der späteren Rücküberstellung zum Zwecke der Vollstreckung einer etwaigen Freiheitsstrafe abhängig macht, hierüber nur im Einvernehmen mit der nach § 10 EUStAG-E zuständigen Behörde entscheidet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz - EUStAG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verfahrensvorschriften

§ 3
Anwendbarkeit von Vorschriften der Strafprozessordnung über das Ermittlungsverfahren

§ 4
Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen

§ 5
Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 6
Anwendbarkeit des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 7
Anwendbarkeit der Abgabenordnung

§ 8
Anwendbarkeit des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

§ 9
Anwendbarkeit des Rechtspflegergesetzes

§ 10
Strafvollstreckung

§ 11
Anwendbarkeit des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

§ 12
Mitteilungspflichten des Delegierten Europäischen Staatsanwalts

§ 13
Amtshilfe

§ 14
Gleichstellung mit Amtsträgern

§ 15
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 142b
Europäische Staatsanwaltschaft

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 30b
Europäisches Führungszeugnis

Artikel 5
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 6
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Entstehungsbeschichte der EUStA-Verordnung

III. Wesentlicher Inhalt der EUStA-Verordnung Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Kapitel II
(Errichtung, Aufgaben und Grundprinzipien der EUStA)

Kapitel III
(Status, Aufbau und Organisation der EUStA)

Abschnitt 1
(Status und Aufbau der EUStA)

Abschnitt 2
(Ernennung und Entlassung der Mitglieder)

Abschnitt 3
(Geschäftsordnung der EUStA)

Kapitel IV
(Zuständigkeit und Ausübung der Zuständigkeit der EUStA)

Abschnitt 1
(Zuständigkeit der EUStA)

Kapitel V
(Verfahrensvorschriften für Ermittlungsverfahren, Ermittlungsmaßnahmen, Strafverfolgung und Alternativen zur Strafverfolgung)

Abschnitt 1
(Vorschriften für Ermittlungsverfahren)

Abschnitt 2
(Regeln für Ermittlungsmaßnahmen und andere Maßnahmen)

Abschnitt 3
(Regeln zur Strafverfolgung)

Kapitel VI
(Verfahrensgarantien)

Kapitel VII
(Informationsverarbeitung)

Kapitel VIII
(Datenschutz)

Kapitel IX
(Finanz- und Personalbestimmungen)

Kapitel X
(Bestimmungen über die Beziehungen der EUStA zu ihren Partnern)

Kapitel XI
(Allgemeine Bestimmungen)

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 419/16

... Nach Artikel 10 Absatz 4 der Richtlinie 2013/48/EU unterrichtet die zuständige Behörde im Vollstreckungsmitgliedstaat die gesuchte Person unverzüglich nach dem Entzug der Freiheit darüber, dass sie das Recht hat, einen Rechtsbeistand im Ausstellungsmitgliedstaat zu benennen. Die Rolle dieses Rechtsbeistands im Ausstellungsmitgliedstaat besteht darin, den Rechtsbeistand im Vollstreckungsmitgliedstaat zu unterstützen, indem er jenen Rechtsbeistand mit Informationen versorgt und berät, damit die gesuchte Person ihre Rechte nach dem Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates wirksam ausüben kann. Wird eine gesuchte Person in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Europäischen Haftbefehls festgenommen, ist derzeit eine Unterrichtung über das Recht, einen Rechtsbeistand im Ausstellungsmitgliedstaat zu benennen, nicht vorgesehen. Eine solche Belehrungspflicht soll daher in § 83c Absatz 2 IRG in der Entwurfsfassung (IRG-E) verankert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 419/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 83c
Verfahren und Fristen.

Artikel 4
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

§ 67a
Unterrichtung bei Freiheitsentzug

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 6
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 7
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 54/15 (Beschluss)

... Ein Ruhen der Verjährung zumindest bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Opfer von Menschenhandel ist auch mit Blick auf im Ausland begangene Taten angezeigt. Nach § 6 Nummer 4 StGB unterfallen die im Ausland begangenen Straftaten der hiesigen Strafgewalt und es wäre dem Ansehen Deutschlands nicht förderlich, wenn trotz des Artikels 9 Absatz 2 der Richtlinie ein Auslieferungsersuchen zur Verfolgung von Menschenhandelsdelikten wegen einer nur in Deutschland eingetretenen Verfolgungsverjährung abgelehnt werden müsste (vgl. unter anderem § 9 Nummer 2 IRG, Artikel 10 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und Artikel 4 Nummer 4 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/15 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 2a


 
 
 


Drucksache 24/15

... - der Rahmenbeschluss 2009/299/JI des Rates vom 26. Februar 2009 zur Änderung der Rahmenbeschlüsse 2002/584/JI, 2005/214/JI, 2006/783/JI, 2008/909/JI und 2008/947/JI, zur Stärkung der Verfahrensrechte von Personen und zur Förderung der Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen, die im Anschluss an eine Verhandlung ergangen sind, zu der die betroffene Person nicht erschienen ist (ABl. L 81 vom 27.3.2009, S. 24). Der Rahmenbeschluss wird nur insofern umgesetzt, als sich die Regelungen des Rahmenbeschlusses 2009/299/JI auf die Rahmenbeschlüsse 2008/909/JI und 2008/947/JI beziehen. Die übrigen Regelungen des Rahmenbeschlusses 2009/299/JI sollen gesondert umgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 54a
Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen

§ 71
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen

Unterabschnitt 1
Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

§ 84
Grundsatz

§ 84a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 84b
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 84c
Unterlagen

§ 84d
Bewilligungshindernisse

§ 84e
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 84f
Gerichtliches Verfahren

§ 84g
Gerichtliche Entscheidung

§ 84h
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 84i
Spezialität

§ 84j
Sicherung der Vollstreckung

§ 84k
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 84l
Durchbeförderung zur Vollstreckung

§ 84m
Durchbeförderungsverfahren

§ 84n
Durchbeförderung auf dem Luftweg

Unterabschnitt 2
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 85
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 85a
Gerichtliches Verfahren

§ 85b
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person

§ 85c
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde

§ 85d
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 85e
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 85f
Sicherung der weiteren Vollstreckung

Abschnitt 4
Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen

Unterabschnitt 1
Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

§ 90a
Grundsatz

§ 90b
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 90c
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 90d
Unterlagen

§ 90e
Bewilligungshindernisse

§ 90f
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 90g
Gerichtliches Verfahren

§ 90h
Gerichtliche Entscheidung

§ 90i
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 90j
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 90k
Überwachung der verurteilten Person

Unterabschnitt 2
Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 90l
Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung

§ 90m
Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person

§ 90n
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98b
Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Abschnitt : Umsetzung des Rb Freiheitsstrafen

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rb Freiheitsstrafen

III. Vollstreckungshilfe im deutschen Recht

1. Vertraglose Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

1. Vertraglose Vollstreckung inländischer Erkenntnisse im Ausland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

2. Bilaterale und multilaterale Übereinkommen zur Vollstreckungshilfe

3. Notwendige Änderungen im IRG

4. Vollstreckung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangenen Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland

5. Vollstreckung eines deutschen Erkenntnisses in einem anderen EU-Mitgliedstaat

2. Abschnitt : Umsetzung des Rb Bewährungsüberwachung

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Im Einzelnen

III. Internationale grenzüberschreitende Überwachung von Bewährungsmaßnahmen oder alternativen Sanktionen

IV. Notwendige Änderungen im IRG

1. Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

2. Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

3. Abschnitt : Umsetzung des Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen

4. Abschnitt : Gesetzgebungskompetenz, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzesfolgen; Befristung, Evaluation

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Im Einzelnen:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 84

Zu § 84a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84c

Zu Absatz 2

Zu § 84d

Zu § 84e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84h

Zu § 84i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84j

Zu § 84k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 85a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85c

Zu § 85d

Zu § 85e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu § 90a

Zu § 90b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 90i

Zu § 90j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 90n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3030: Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

a. Regelungsinhalt

b. Erfüllungsaufwand

Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen

5 Informationspflichten


 
 
 


Drucksache 54/1/15

... Ein Ruhen der Verjährung zumindest bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Opfer von Menschenhandel ist auch mit Blick auf im Ausland begangene Taten angezeigt. Nach § 6 Nummer 4 StGB unterfallen die im Ausland begangenen Straftaten der hiesigen Strafgewalt und es wäre dem Ansehen Deutschlands nicht förderlich, wenn trotz des Artikels 9 Absatz 2 der Richtlinie ein Auslieferungsersuchen zur Verfolgung von Menschenhandelsdelikten wegen einer nur in Deutschland eingetretenen Verfolgungsverjährung abgelehnt werden müsste (vgl. unter anderem § 9 Nummer 2 IRG, Artikel 10 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und Artikel 4 Nummer 4 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/1/15




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 78b Absatz 1 Nummer 1a -neuStGB


 
 
 


Drucksache 355/11

... 28. Dieser Artikel folgt Artikel 82 Absatz 2 AEUV, wonach bei Richtlinien zur Festlegung von Mindestvorschriften zu prüfen ist, inwieweit „ [...] dies zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen mit grenzüberschreitender Dimension erforderlich ist [ ... ]“ Die Verbesserung der EuHB-Regelung ist ein wichtiges Anliegen des dritten Berichts der Kommission über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates über den EuHB26. Dieser Artikel beruht auf Artikel 11 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI27 über den Europäischen Haftbefehl, nach dem eine gesuchte Person, die zum Zwecke der Vollstreckung eines EuHB festgenommen wird, nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts des Vollstreckungsmitgliedstaats Anspruch auf Hinzuziehung eines Rechtsbeistands hat. Er wirkt sich nicht auf die gegenseitige Anerkennung aus, da der Rechtsbeistand im Ausstellungsmitgliedstaat die Tatbestandsmerkmale in dieser Phase nicht prüft. Seine Aufgabe ist nämlich darauf beschränkt, sicherzustellen, dass die Rechte der gesuchten Person nach dem Rahmenbeschluss gewahrt sind. Der Rechtsbeistand im Ausstellungsmitgliedstaat hat in diesem Zusammenhang seinen Kollegen im Vollstreckungsmitgliedstaat zu unterstützen und ihm Informationen zukommen zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/11




Vorschlag

Begründung

1. Einführung

2. Hintergrund

3. Das Recht auf Rechtsbeistand nach Massgabe der Charta der EMRK

4. Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme

5. Erläuterungen der Artikel

Artikel 1
- Gegenstand

Artikel 2
- Anwendungsbereich

Artikel 3
- Recht auf Rechtsbeistand im Strafverfahren

Artikel 4
- Inhalt des Rechts auf Rechtsbeistand

Artikel 5
- Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme

Artikel 6
- Recht auf Kontakt zu konsularischen und diplomatischen Vertretungen

Artikel 7
- Vertraulichkeit

Artikel 8
- Abweichungen

Artikel 9
- Verzicht

Artikel 10
- Rechte von anderen Personen als des Verdächtigten oder Beschuldigten

Artikel 11
- Recht auf Rechtsbeistand in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

Artikel 12
- Prozesskostenhilfe

Artikel 13
- Abhilfen bei Verletzung des Rechts auf Rechtsbeistand

Artikel 14
- Regressionsverbot

Artikel 15
- Umsetzung

Artikel 16
- Inkrafttreten

6. Subsidiaritätsprinzip

7. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Recht auf Rechtsbeistand im Strafverfahren

Artikel 4
Inhalt des Rechts auf Rechtsbeistand

Artikel 5
Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme

Artikel 6
Recht auf Kontakt zu konsularischen und diplomatischen Vertretungen

Artikel 7
Vertraulichkeit

Artikel 8
Abweichungen

Artikel 9
Verzicht

Artikel 10
Rechte anderer Personen als des Verdächtigten oder Beschuldigten

Artikel 11
Recht auf Rechtsbeistand bei Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls

Artikel 12
Prozesskostenhilfe

Artikel 13
Abhilfen

Artikel 14
Regressionsverbot

Artikel 15
Umsetzung

Artikel 16
Inkrafttreten

Artikel 17
Adressaten


 
 
 


Drucksache 73/11

... (12) Die Definition für „terroristische Straftaten“ sollte den Artikeln 1 bis 4 des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates zur Terrorismusbekämpfung37 entnommen werden. Für die Definition des Begriffs der schweren Kriminalität sollte Artikel 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten38 maßgebend sein. Allerdings sollen die Mitgliedstaaten diejenigen nicht ganz so schwerwiegenden Straftaten ausschließen dürfen, bei denen eine Verarbeitung von PNR-Daten im Sinne dieser Richtlinie nach ihrem jeweiligen Strafrecht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen würde. Die Definition der schweren grenzüberschreitenden Kriminalität sollte mit Artikel 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates zur Terrorismusbekämpfung und der UN-Konvention gegen die organisierte grenzüberschreitende Kriminalität übereinstimmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

Auswirkungen auf die Grundrechte

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Räumlicher Geltungsbereich

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Aufgaben der Mitgliedstaaten

Artikel 3
PNR-Zentralstelle

Artikel 4
Verarbeitung der PNR-Daten

Artikel 5
Zuständige Behörden

Artikel 6
Pflichten der Fluggesellschaften

Artikel 7
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 8
Weitergabe von Daten an Drittländer

Artikel 9
Speicherfrist

Artikel 10
Sanktionen gegen Fluggesellschaften

Artikel 11
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 12
Nationale Kontrollstelle

Kapitel IV
Durchführungsmabnahmen

Artikel 13
Gemeinsame Protokolle und unterstützte Datenformate

Artikel 14
Ausschussverfahren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Umsetzung

Artikel 16
Übergangsbestimmungen

Artikel 17
Überprüfung

Artikel 18
Statistische Daten

Artikel 19
Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang Von
Fluggesellschaften erhobene PNR-Daten


 
 
 


Drucksache 853/10 (Beschluss)

... Absatz 3 normiert den Gleichbehandlungsgrundsatz für Spontanübermittlungen personenbezogener Daten zur Verhütung von Straftaten im Sinne des Artikels 2 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 190 vom 18.7.2002, S. 1) und setzt damit Artikel 7 RbDatA um.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 853/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 92 Absatz 3 Nummer 2 IRG ,

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 481 Absatz 3 StPO

3. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 3 Satz 1 BKAG

4. Zu Artikel 9 §§ 117a - neu - und 117b - neu - AO Artikel 9 ist wie folgt zu fassen:

'Artikel 9 Änderung der Abgabenordnung

§ 117a
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 117b
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117b

Zu § 117b


 
 
 


Drucksache 853/10

... (3) Das Bundeskriminalamt kann auch ohne Ersuchen personenbezogene Daten an eine Polizeibehörde oder eine sonstige für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten zuständige öffentliche Stelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union übermitteln, wenn im Einzelfall die Gefahr der Begehung einer Straftat im Sinne des Artikels 2 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 190 vom 18.7.2002, S.1) besteht und zu erwarten ist, dass die Datenübermittlung geeignet ist, zur Verhütung einer solchen Straftat beizutragen. Für die Übermittlung dieser Daten gelten die Vorschriften über die Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich entsprechend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 853/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 92
Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 92a
Inhalt des Ersuchens

§ 92b
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Informationen einschließlich personenbezogener Daten

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

§ 14a
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 27a
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten

Artikel 4
Änderung des Bundespolizeigesetzes

§ 32a
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 33a
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten

Artikel 5
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

§ 34a
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 35a
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten

Artikel 6
Änderung des Zollverwaltungsgesetzes

§ 11a
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 11b
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten

Artikel 7
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

§ 6a
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Artikel 8
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Neuerungen des RbDatA

III. Änderungsbedarf im deutschen Recht aufgrund des RbDatA

IV. Gründe für die Umsetzung des RbDatA im BKAG, BPolG, ZFdG, ZollVG, IRG, AO, SchwarzArbG und StPO

1. IRG

2. BKAG

3. BPolG

4. ZFdG

5. ZollVG

6. AO

7. StPO

8. SchwarzArbG

V. Verhältnis zu anderen bi- und multilateralen Übereinkommen

VI. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

4 Bürokratiekosten

VII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 5

Zu § 92a

Zu § 92b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3a

Zu Absatz 3b

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 990: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/960/Jl des Rates vom 18. Dezember 2006 über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 181/10

... "1 eingegangen ist. Die Bekämpfung des Kinderhandels ist auch in der EU-Kinderrechtsstrategie2 erfasst. Das Ziel der Bekämpfung des Menschenhandels und der Unterstützung der Opfer steht im Einklang mit der Regelung im Rahmenbeschluss 2001/220/JI des Rates über die Stellung des Opfers im Strafverfahren3 und in der Richtlinie 2004/81/EG des Rates über die Erteilung von Aufenthaltstiteln4, die sich mit Einwanderungsfragen befasst und ausschließlich auf Drittstaatsangehörige Anwendung findet. Alle Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie finden insoweit Anwendung, als die Aspekte, die sie betreffen, nicht unter die erwähnte Richtlinie fallen. Das Ziel der Bekämpfung des Menschenhandels steht auch im Einklang mit der Richtlinie 2004/80/EG des Rates zur Entschädigung der Opfer von Straftaten, der zufolge solche Opfer in grenzüberschreitenden Fällen leichter Zugang zur Entschädigung erhalten sollen5, und mit dem Rahmenbeschluss 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität6. Der Menschenhandel wurde außerdem in die Liste der Straftaten aufgenommen bei denen im Einklang mit dem Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates über den Europäischen Haftbefehl7 eine Übergabe aufgrund eines Europäischen Haftbefehls erfolgt. Die oben genannten Ziele sind in vollem Umfang vereinbar mit diesen Rechtsakten sowie mit dem Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels und mit den Mandaten von Europol und Eurojust.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Konsultation der interessierten Kreise

2.1.1. Konsultationsmethoden und allgemeines Profil der Befragten

2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung SEK 2009 358 und Zusammenfassung der

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.1.1. Bestimmungen des materiellen Strafrechts

3.1.2. Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung

3.1.3. Unterstützung und Betreuung der Opfer

3.1.4. Schutz der Opfer bei Strafverfahren

3.1.5. Prävention

3.1.6. Kontrolle

3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur

3.3. Rechtsgrundlage

4. Subsidiaritätsprinzip

5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

6. Wahl des Instruments

7. Auswirkungen auf den Haushalt

8. Weitere Angaben

8.1. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

8.2. Geografischer Anwendungsbereich

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel

Artikel 3
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 4
Strafen

Artikel 5
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 6
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 7
Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer

Artikel 8
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 9
Gerichtliche Zuständigkeit

Artikel 10
Unterstützung und Betreuung von Opfern des Menschenhandels

Artikel 11
Schutz der Opfer von Menschenhandel bei Strafermittlungen und Strafverfahren

Artikel 12
Allgemeine Bestimmungen über Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen für Kinder, die Opfer von Menschenhandel sind

Artikel 13
Unterstützung und Betreuung von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind

Artikel 14
Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind, bei Strafermittlungen und Strafverfahren

Artikel 15
Prävention

Artikel 16
Nationale Berichterstatter oder gleichwertige Mechanismen

Artikel 17
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI

Artikel 18
Umsetzung

Artikel 19
Berichterstattung

Artikel 20
Inkrafttreten

Artikel 21
Adressaten


 
 
 


Drucksache 462/10

... 21 Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten, ABl. L 190 vom 18.7.2002, S. 1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 462/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen

2.1. Prävention

2.1.1. Wichtigste Errungenschaften

2.1.2. Künftige Herausforderungen

2.2. Schutz

2.2.1. Wichtigste Errungenschaften

2.2.2. Künftige Herausforderungen

2.3. Verfolgung

2.3.1. Wichtigste Errungenschaften

2.3.2. Künftige Herausforderungen

2.4. Reaktion

2.4.1. Wichtigste Errungenschaften

2.4.2. Künftige Herausforderungen

2.5. Horizontale Aspekte

2.5.1. Achtung der Grundrechte

2.5.2. Internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Drittländern

2.5.3. Finanzierung

3. Ausblick


 
 
 


Drucksache 425/10

... 3 Beschluss 2002/494/JI des Rates vom 13. Juni 2002 zur Einrichtung eines Europäischen Netzes von Anlaufstellen betreffend Personen, die für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verantwortlich sind (ABl. L 167 vom 26.6.2002, S. 1). Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 190 vom 18.7.2002, S. 1); Beschluss 2003/335/JI des Rates vom 8. Mai 2003 betreffend die Ermittlung und Strafverfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen (ABl. L 118 vom 14.5.2003, S. 12).



Drucksache 180/10

... Der Beschluss 2000/375/JI des Rates vom 29. Mai 2000 zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet, der Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten, der Rahmenbeschluss 2005/222/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über Angriffe auf Informationssysteme, der Beschluss Nr. 854/2005/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien und der Rahmenbeschluss 2008/947/JI des Rates vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

Konsultation der interessierten Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung SEK 2009 355 und Zusammenfassung der Folgenabschätzung SEK 2009 356

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Materielles Strafrecht im Allgemeinen

Neue Straftaten mittels Informationstechnologie

Strafermittlung und Einleitung von Strafverfahren

Verfolgung von im Ausland begangenen Straftaten

Opferschutz

Prävention von Straftaten

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusätzliche Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Geografischer Anwendungsbereich

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch

Artikel 4
Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung

Artikel 5
Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie

Artikel 6
Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke

Artikel 7
Anstiftung, Beihilfe und Versuch der Begehung und Vorbereitung von Straftaten

Artikel 8
Auf gegenseitigem Einverständnis beruhende sexuelle Handlungen Gleichaltriger

Artikel 10
Verbot der Ausübung bestimmter Tätigkeiten aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten

Artikel 11
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 12
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 13
Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer

Artikel 14
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 15
Meldung des Verdachts sexueller Ausbeutung oder sexuellen Missbrauchs

Artikel 16
Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 17
Allgemeine Bestimmungen für Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen

Artikel 18
Unterstützung und Betreuung von Opfern

Artikel 19
Schutz von Opfern im Kindesalter in Strafermittlungen und Strafverfahren

Artikel 20
Interventionsprogramme oder -maßnahmen

Artikel 21
Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten

Artikel 22
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI

Artikel 23
Umsetzung

Artikel 24
Berichterstattung

Artikel 25
Inkrafttreten

Artikel 26
Adressaten


 
 
 


Drucksache 853/1/10

... Absatz 3 normiert den Gleichbehandlungsgrundsatz für Spontanübermittlungen personenbezogener Daten zur Verhütung von Straftaten im Sinne des Artikels 2 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 190 vom 18.7.2002, S. 1) und setzt damit Artikel 7 RbDatA um.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 853/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 92 Absatz 3 Nummer 2 IRG ,

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 478 Absatz 1 Satz 5 StPO

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 481 Absatz 3 StPO Artikel 2 Nummer 2 ist wie folgt zu fassen:

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 3 Satz 1 BKAG

5. Zu Artikel 9 §§ 117a - neu - und 117b - neu - AO

'Artikel 9 Änderung der Abgabenordnung

§ 117a
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 117b
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117b

Zu § 117b


 
 
 


Drucksache 459/10

... 20 Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (2002/584/JI).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/10




Vorschlag

Begründung

1. Einführung

2. Hintergrund

3. Das Recht auf Belehrung nach Massgabe der Charta und der EMRK

4. Der Vorschlag im Einzelnen

Artikel 1
– Ziel

Artikel 2
– Anwendungsbereich

Artikel 3
– Recht auf Rechtsbelehrung

Artikel 4
– Recht auf schriftliche Rechtsbelehrung bei Festnahme

Artikel 5
– Recht auf schriftliche Rechtsbelehrung in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

Artikel 6
– Recht auf Belehrung über den Tatvorwurf

Artikel 7
– Recht auf Akteneinsicht

Artikel 8
– Überprüfung und Rechtsmittel

Artikel 9
– Schulung

Artikel 10
– Regressionsverbot

Artikel 11
– Umsetzung

Artikel 12
– Bericht

Artikel 13
– Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II

5. Subsidiaritätsprinzip

6. Grundsatz der Verhältnismässigkeit

Vorschlag

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Recht auf Rechtsbelehrung

Artikel 4
Recht auf schriftliche Rechtsbelehrung bei Festnahme

Artikel 5
Recht auf schriftliche Rechtsbelehrung in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

Artikel 6
Recht auf Belehrung über den Tatvorwurf

Artikel 7
Recht auf Akteneinsicht

Artikel 8
Überprüfung und Rechtsmittel

Artikel 9
Schulung

Artikel 10
Regressionsverbot

Artikel 11
Umsetzung

Artikel 12
Bericht

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14

Anhang I

A. Information über den Verdacht

B. Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

C. Hinzuziehung eines Dolmetschers

D. Wie lange kann Ihnen die Freiheit entzogen werden?

Anhang II

A. Recht auf Information über den Festnahmegrund

B. Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

C. Hinzuziehung eines Dolmetschers

D. Recht auf Zustimmung zur Übergabe

E. Recht auf Anhörung

F. Recht auf Freilassung nach Fristablauf


 
 
 


Drucksache 730/09

... (9) Es ist notwendig, dass die Mitgliedstaaten die zuständigen Behörden und eine zentrale nationale Zugangsstelle, über die Anträge auf Abgleich mit EURODAC-Daten gestellt werden können, benennen und eine Liste der operativen Stellen innerhalb der benannten Behörden führen, die zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung von terroristischen Straftaten im Sinne des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung5 und von sonstigen schwerwiegenden Straftaten im Sinne des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten6 zur Beantragung eines solchen Abgleichs berechtigt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 730/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Benannte Behörden

Artikel 4
Prüfstellen

Artikel 5
Europol

Kapitel II
Verfahren für den Abgleich und die Übermittlung von Daten

Artikel 6
Verfahren für den Abgleich von Fingerabdruckdaten mit EURODAC-Daten

Artikel 7
Bedingungen für den Zugriff benannter Behörden auf EURODAC-Daten

Artikel 8
Bedingungen für den Zugriff von Europol auf EURODAC-Daten

Artikel 9
Kommunikation zwischen den Prüfstellen und den nationalen Zugangsstellen

Kapitel III
Datenschutz

Artikel 10
Datenschutz

Artikel 11
Datensicherheit

Artikel 12
Verbot der Übermittlung von Daten an Drittländer, internationale Organisationen oder private Stellen

Artikel 13
Protokollierung und Dokumentierung

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 14
Kosten

Artikel 15
Sanktionen

Artikel 16
Meldung der benannten Behörden und Prüfstellen

Artikel 17
Überwachung und Bewertung

Artikel 18
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 298/09

... "1 eingegangen ist. Die Bekämpfung des Kinderhandels ist auch in der EU-Kinderrechtsstrategie2 erfasst. Das Ziel der Bekämpfung des Menschenhandels und der Unterstützung der Opfer steht im Einklang mit der Regelung im Rahmenbeschluss 2001/220/JI des Rates über die Stellung des Opfers im Strafverfahren3 und in der Richtlinie 2004/81/EG des Rates über die Erteilung von Aufenthaltstiteln4, die sich mit Einwanderungsfragen befasst und ausschließlich auf Drittstaatsangehörige Anwendung findet. Alle Bestimmungen des vorliegenden Rahmenbeschlusses finden insoweit Anwendung, als die Aspekte, die sie betreffen, nicht unter die erwähnte Richtlinie fallen. Das Ziel der Bekämpfung des Menschenhandels steht auch im Einklang mit der Richtlinie 2004/80/EG des Rates zur Entschädigung der Opfer von Straftaten5, der zufolge solche Opfer in grenzüberschreitenden Fällen leichter Zugang zur Entschädigung erhalten sollen, und mit dem Rahmenbeschluss 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität6. Der Menschenhandel wurde außerdem in die Liste der Straftaten aufgenommen, bei denen im Einklang mit dem Rahmenbefehl 2002/584/JI des Rates über den Europäischen Haftbefehl7 eine Übergabe aufgrund eines Europäischen Haftbefehls erfolgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

2.1.1. Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten

2.1.2. Zusammenfassung der Beiträge

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

A Bestimmungen des materiellen Strafrechts

B Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung

C Opferrechte im Strafverfahren

D Unterstützung der Opfer

E Prävention

F Kontrolle

3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur

3.3. Rechtsgrundlage

4. Subsidiaritätsprinzip

5. Grundsatz der Verhältnismässigkeit

6. Wahl des Instruments

7. Auswirkungen auf den Haushalt

8. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel

Artikel 2
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 3
Strafen und erschwerende Umstände

Artikel 4
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 5
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 6
Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer

Artikel 7
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 8
Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 9
Schutz besonders gefährdeter Opfer von Menschenhandel in Strafverfahren

Artikel 10
Unterstützung der Opfer

Artikel 11
Besondere Schutzmaßnahmen für Kinder

Artikel 12
Prävention

Artikel 13
Kontrolle

Artikel 14
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 15
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI

Artikel 16
Umsetzung

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 730/1/09

... Gegen den Beschlussvorschlag bestehen nach wie vor grundsätzliche Bedenken im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit des Zugriffs auf den EURODAC-Datenbestand zu Zwecken der Bekämpfung schwerwiegender Straftaten: Dem Beschlussvorschlag liegt die Annahme zugrunde, dass der Zugriff auf die EURODAC-Daten für die Aufklärung der Straftaten, die in Artikel 2 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 190 vom 18. Juli 2002, S. 1) benannt werden, erforderlich ist, weil keine zentrale Stelle existiert bei der die Ermittlungsbehörden abfragen können, welcher Mitgliedstaat Informationen über eine verdächtige Person besitzt.



Drucksache 297/09

... Der Beschluss 2000/375/JI des Rates vom 29. Mai 2000 zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet, der Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten, der Rahmenbeschluss 2005/222/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über Angriffe auf Informationssysteme, der Beschluss Nr. 854/2005/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien und der Rahmenbeschluss 2008/947/JI des Rates vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 297/09




Begründung

1. Kontext DES Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen UND

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Beiträge und Erläuterung, wie sie im Vorschlag berücksichtigt wurden

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Vorschlag

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch

Artikel 3
Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung

Artikel 4
Straftaten im Zusammenhang mit der Kinderpornografie

Artikel 5
Kontaktaufnahmen zu Kindern zum Zweck des sexuellen Missbrauchs

Artikel 6
Anstiftung und Beihilfe zu, Versuch der Begehung und Vorbereitung von Straftaten

Artikel 7
Strafen und erschwerende Umstände

Artikel 8
Verbot der Ausübung bestimmter Tätigkeiten aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten

Artikel 9
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 10
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 11
Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer

Artikel 12
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 13
Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 14
Schutz und Unterstützung der Opfer

Artikel 15
Teilnahme von Opfern im Kindesalter an Strafermittlungen und Strafverfahren

Artikel 16
Risikoabschätzung

Artikel 17
Interventionsprogramme oder -maßnahmen

Artikel 18
Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten

Artikel 19
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 20
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 67/09

... 4. die beiderseitige Strafbarkeit nicht zu prüfen ist, wenn die dem Ersuchen zugrunde liegende Tat nach dem Recht des ersuchenden Staates mit einer freiheitsentziehenden Sanktion im Höchstmaß von mindestens drei Jahren bedroht ist und den in Artikel 2 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 190 vom 18.7.2002, S. 1) aufgeführten Deliktsgruppen zugehörig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 56a
Entschädigung der verletzten Person

§ 56b
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 57a
Kosten der Vollstreckung

§ 61b
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 88
Grundsatz

§ 88a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 88b
Unterlagen

§ 88c
Ablehnungsgründe

§ 88d
Verfahren

§ 88e
Vollstreckung

§ 88f
Aufteilung der Erträge

§ 90
Ausgehende Ersuchen

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

II. Vermögensabschöpfung im deutschen Recht

1. Verfall

2. Einziehung

III. Rechtshilfe bei der Vermögensabschöpfung

1. Materielle Voraussetzungen

2. Verfahren

IV. Harmonisierung des materiellen Rechts in der Europäischen Union

V. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Zu den Regelungen des Rahmenbeschlusses im Einzelnen:

VI. Änderungen im IRG

VII. Gesetzgebungszuständigkeit

VIII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IX. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zu § 49 – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

2. Zu § 54 – Umwandlung der ausländischen Sanktion

3. Zu § 55 – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit

4. Zu § 56 – Bewilligung der Rechtshilfe

5. Zu § 56a – Entschädigung der verletzten Person

Zu Absatz 1

Zu § 56a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

6. Zu § 56b – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

7. Zu § 57 – Vollstreckung

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

8. Zu § 57a – Kosten der Vollstreckung

9. Zu § 58 – Sicherung der Vollstreckung

10. Zu § 61b – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Zu § 93

11. Zu § 61c – Audiovisuelle Vernehmung

12. Zu § 67a – Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche

13. Zu § 71a – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

14. Zu § 74a – Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen

15. Zu § 81 – Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung

16. Zu § 88 – Grundsatz

17. Zu § 88a – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

18. Zu § 88b – Unterlagen

19. Zu § 88c – Ablehnungsgründe

20. Zu § 88d –Verfahren

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

21. Zu § 88e – Vollstreckung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

22. Zu § 88f – Aufteilung der Erträge

23. Zu § 90 – Ausgehende Ersuchen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

24. Zu § 93 – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

25. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

26. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen

II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

1. Zu § 5 Absatz 4

2. Zu § 6 Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 760: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JL des Rates


 
 
 


Drucksache 119/08 (Beschluss)

... - des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten,



Drucksache 119/08

... - des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/08




Entwurf

Artikel 1
Ziel und Anwendungsbereich

Artikel 2
Änderungen des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI

Artikel 3
Änderungen des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI

Artikel 4
Änderungen des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI

Artikel 51
Änderungen des Rahmenbeschlusses .../.../JI

Artikel 6
Umsetzung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

3 Einleitung

Gegenseitige Anerkennung

Direkte Änderung der vier Rahmenbeschlüsse

Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2
, 3, 4 und 5 (allgemeine Bemerkungen)

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4 und 5

Artikel 6 und 7


 
 
 


Drucksache 119/1/08

... - des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten,



Drucksache 918/08

... " auf Artikel 2 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten. Nummer 5 setzt diese Vorgabe um.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 918/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Unmittelbare Anwendbarkeit

§ 2
Zugangsberechtigte Behörden und zentrale Zugangsstellen

§ 3
Terroristische und sonstige schwerwiegende Straftaten

§ 4
Datenschutzkontrolle

§ 5
Protokollierung

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

B. Gesetzgebungskompetenz

C. Vereinbarkeit mit EU-Recht

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

a Finanzieller Aufwand

b Personeller Aufwand

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

G. Bürokratiekosten

H. Befristung

I. Evaluation

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 633: Gesetz über den Zugang der Sicherheitsbehörden zum Visa-Informationssystem (VIS-Zugangsgesetz)


 
 
 


Drucksache 275/07

... Nach Artikel 2 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten – 2002/584/JI (ABl. EU (Nr.) L 190 S. 1) – kann ein Europäischer Haftbefehl bei Handlungen erlassen werden, die nach den Rechtsvorschriften des Ausstellungsmitgliedstaats mit einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung im Höchstmaß von mindestens zwölf Monaten bedroht sind, oder im Falle einer Verurteilung zu einer Strafe oder der Anordnung einer Maßregel der Sicherung, deren Maß mindestens vier Monate beträgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Vereinsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

Artikel 10
Änderung des IStGH-Gesetzes

Artikel 11
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die

Artikel 13
Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

Artikel 14
Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 15
Zitiergebot

Artikel 16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu § 100b

Nach Absatz 2 Satz 1 hat die Anordnung einer Telekommunikationsüberwachung schriftlich zu ergehen. Dies entspricht dem geltenden Recht und bezieht sich sowohl auf die gerichtliche

Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 sind der Name und die Anschrift der betroffenen Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, anzugeben, soweit diese Angaben möglich sind. Die

Erwogen wurde, entsprechend den oben genannten, durch die Rechtsprechung festgelegten

Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 muss die Anordnung ferner die Rufnummer oder eine andere

Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 übernimmt aus § 100b Abs. 2 Satz 3 StPO das Erfordernis der Angabe von Art, Umfang und Dauer der Maßnahme. Durch entsprechende Konkretisierungen, die auch die Art des technischen Zugriffs auf die zu überwachende Telekommunikation

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 100f

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100h

Zu § 100i

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 110d

Zu § 110e

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 113a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu § 113b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 313/06

... - unter Hinweis auf den Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/06




Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zur Bewertung des Europäischen Haftbefehls 2005/2175 INI

Umsetzung und praktische Anwendung

2 Bewertung

2 Grundrechte

Wirksamkeit und Demokratie


 
 
 


Drucksache 654/06

... (6) Der Rahmenbeschluss des Rates 2002/584/JI vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten11 sowie Auslieferungsersuchen von Drittstaaten und das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs sollten von dem vorliegenden Rahmenbeschluss unberührt bleiben. Er sollte den Vollstreckungsmitgliedstaat ferner nicht daran hindern, selbst ein Strafverfahren einzuleiten oder weiterzuverfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 654/06




Begründung

1. Kontext

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Kapitel I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Pflicht zur Vollstreckung der Europäischen Überwachungsanordnung

Artikel 4
Zuständige Behörden

Kapitel 2
Die europäische Überwachungsverordnung

Artikel 5
Belehrung des Beschuldigten

Artikel 6
Anordnung von Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren und Pflichten der beschuldigten Person

Artikel 7
Form und Inhalt der Europäischen Überwachungsanordnung

Kapitel 3
Verfahren

Artikel 8
Übermittlung

Artikel 9
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 10
Ablehnungsgründe

Artikel 11
Vom Anordnungsstaat in bestimmten Fällen zu gewährende Garantien

Artikel 12
Entscheidung über die Vollstreckung

Artikel 13
Überprüfung

Artikel 14
Aufhebung

Kapitel 4
Sonderfälle

Artikel 15
Konkurrierende Überstellungs- oder Auslieferungspflichten des Vollstreckungsstaats

Kapitel 5
Verstoss gegen eine europäische Überwachungsanordnung

Artikel 16
Meldepflicht

Artikel 17
Folgen des Verstoßes

Artikel 18
Voraussetzungen für die Festnahme und Überstellung des Beschuldigten

Artikel 19
Mitteilung von Entscheidungen

Artikel 20
Fristen für die Überstellung

Artikel 21
Durchbeförderung

Artikel 22
Anrechnung des Freiheitsentzugs

Kapitel 6
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 23
Kontrolle der Wirksamkeit des Rahmenbeschlusses

Artikel 24
Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Bericht

Artikel 27
Inkrafttreten

Anhang

Formblatt A

Teil
A Angaben zur Identität der unter die Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren zu unterstellenden Person

Teil
B Angaben zur Anordnungsbehörde

Teil
C Straftat(en), die der Europäischen Überwachungsanordnung zugrunde liegt/liegen

Teil
D Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren

Teil
E Belehrung

Formblatt B Meldung eines Verstosses gegen eine europäische Überwachugsanordnung

Teil
A Angaben zur Identität der der Europäischen Überwachungsanordnung unterstellten Person (die vollständigen Angaben sind der beigefügten Europäischen Überwachungsanordnung zu entnehmen)

Teil
B Angaben zur Vollstreckungsbehörde

Teil
C Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren


 
 
 


Drucksache 239/05

... Satz 2 beschränkt die Anwendungsfälle des Satzes 1; damit wird im Auslieferungsverkehr mit bestimmten Staaten auf eine Anordnung des Ruhens der Verjährung verzichtet. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind als Folge des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 über den europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2002/584/JI) ebenso wie diejenigen Staaten, mit denen aufgrund besonderer völkerrechtlicher Vereinbarung eine § 83c IRG vergleichbare Fristenregelung vereinbart worden ist, grundsätzlich rechtlich verpflichtet, die Auslieferungsverfahren innerhalb kürzester Fristen durchzuführen. Da nach diesen strengen Fristenregelungen Auslieferungsverfahren regelmäßig innerhalb eines Zeitraumes von weniger als drei Monaten abgeschlossen werden, drohen in den davon betroffenen Auslieferungsverfahren keine unüberschaubaren und ungewissen zeitlichen Verzögerungen bei der Durchsetzung des deutschen Strafanspruchs, mithin auch keine unbefriedigenden und dem Rechtsbewusstsein der Bevölkerung abträglichen Ergebnisse. Nach Mitteilung der EU-Kommission haben sich die Zeiten eines Auslieferungsverfahrens in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union von ca. neun Monaten auf einen Monat verkürzt. Stimmt der Verfolgte seiner Auslieferung nicht zu, beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer nach Mitteilung der EU-Kommission 48 Tage, stimmt der Verfolgte zu, beträgt diese 19 Tage. Selbst wenn ausnahmsweise wegen besonderer Umstände eine Verzögerung eintreten sollte, ist im Verhältnis zu diesen Staaten zu berücksichtigen, dass die Verzögerung zumeist kurz ist und ferner besondere politische Beziehungen zu diesen Staaten den Hintergrund für eine Lösung auch ohne Verlängerung der Verjährungsfrist bieten. Derzeit bestehen noch keine völkerrechtlichen Vereinbarungen, auf die sich die Ausnahmeregelung des Satz 2 erstreckt. Künftig wird jedoch mutmaßlich eine § 83c IRG vergleichbare Fristenregelung mit den dem SIS angeschlossenen Staaten Norwegen und Island erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 239/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 261/05

... , des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten



Drucksache 511/05

... (10) Das SIS II sollte Personenfahndungsausschreibungen zwecks Verhaftung und Übergabe oder Auslieferung enthalten. Neben den Ausschreibungen sollten ergänzende Daten in das SIS II aufgenommen werden, die für die Übergabe- und Auslieferungsverfahren erforderlich sind. Insbesondere sollten Daten im Sinne von Artikel 8 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten18 im SIS II verarbeitet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 511/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele Allgemeines Ziel

1.2. Allgemeiner Hintergrund

2. Rechtliche Aspekte

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

2.3. Wahl des Rechtsinstruments

2.4. Beteiligung am SIS II

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung und allgemeines Ziel des SIS II

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Systemarchitektur und Betrieb des SIS I

Artikel 5
Kosten

Artikel 6
Nationale Systeme

Artikel 7
Nationale SIS-I-Stelle und SIRENE-Behörden

Artikel 8
Austausch von Zusatzinformationen

Artikel 9
Technische Kompatibilität

Artikel 10
Sicherheit und Geheimhaltung

Artikel 11
Führen von Protokollen auf nationaler Ebene

Artikel 12
Betriebsmanagement des SIS II

Artikel 13
Sicherheit und Geheimhaltung

Artikel 15
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 16
Ergänzende Daten zu zwecks Verhaftung und Übergabe gesuchten Personen

Artikel 17
Ergänzende Daten zu zwecks Verhaftung und Auslieferung gesuchten Personen

Artikel 18
Behörden mit Zugriffsrecht auf die Ausschreibungen und ergänzenden Daten zwecks Verhaftung

Artikel 19
Erfassungsdauer der Ausschreibung zwecks Verhaftung und ergänzende Daten

Artikel 20
Kennzeichnung von Personen, nach denen zwecks Verhaftung gefahndet wird

Artikel 21
Kennzeichnung von Personenfahnungsausschreibungen zwecks Verhaftung und Übergabe

Artikel 22
Maßnahmen aufgrund einer Personfahndungsausschreibung zwecks Verhaftung und Übergabe

Artikel 23
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 24
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 25
Erfassungsdauer von Ausschreibungen

Artikel 26
Maßnahmen aufgrund einer Ausschreibung

Artikel 27
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 28
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 29
Erfassungsdauer der Ausschreibungen

Artikel 30
Maßnahme aufgrund einer Ausschreibung

Artikel 31
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 32
Erfassung und Austausch von Zusatzinformationen zu Ausschreibungen

Artikel 33
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 34
Erfassungsdauer der Ausschreibungen

Artikel 35
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 36
Erfassung und Austausch von Zusatzinformationen zu Ausschreibungen

Artikel 37
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 38
Erfassungsdauer der Ausschreibungen

Artikel 39
Kategorien von Daten

Artikel 40
Verarbeitung von SIS-I-Daten

Artikel 41
Eingabe einer Referenznummer

Artikel 42
Vervielfältigung von SIS-I-Daten

Artikel 43
Qualität der im SIS II verarbeiteten Daten und Kompatibilität der Ausschreibungen

Artikel 44
Ergänzende Daten zur Behandlung von Fällen falscher Identifizierungen von Personen

Artikel 45
Kennzeichnung

Artikel 46
Verknüpfungen zwischen Ausschreibungen

Artikel 47
Zweck und Erfassungsdauer von Zusatzinformationen

Artikel 48
Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte

Artikel 49
Anwendung des Datenschutzübereinkommens des Europarates

Artikel 50
Recht auf Information

Artikel 51
Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von Daten

Artikel 52
Rechtsbehelf

Artikel 53
Datenschutzbehörden

Artikel 54
Haftung

Artikel 55
Sanktionen

Artikel 56
Zugriff von Europol und Eurojust

Artikel 57
Zugriff von Europol auf SIS-I-Daten

Artikel 58
Zugriff von Eurojust auf SIS-I-Daten

Artikel 59
Kontrolle, Bewertung und Statistiken

Artikel 60
Beratender Ausschuss

Artikel 61
Regelungsausschuss

Artikel 62
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 63
Aufhebung

Artikel 64
Übergangszeitraum und Haushalt

Artikel 65
Inkratreten und Anwendbarkeit ft

Anhang


 
 
 


Drucksache 573/05

... - in Kenntnis des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten2,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/05




1. empfiehlt dem Europäischen Rat und dem Rat, bei der Umsetzung des überarbeiteten Aktionsplans/Fahrplans der Europäischen Union zur Bekämpfung des Terrorismus:

2. beauftragt seinen Präsidenten,


 
 
 


Drucksache 512/05

... i) der Drittstaatsangehörige wegen einer Straftat nach Artikel 2 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 512/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele Allgemeines Ziel

1.2. Allgemeiner Hintergrund Das SIS

2. Rechtliche Aspekte

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

2.3. Wahl des Rechtsinstruments

2.4. Beteiligung am SIS II

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung und allgemeines Ziel des SIS II

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Systemarchitektur und Betrieb des SIS I

Artikel 5
Kosten

Artikel 6
Nationale Systeme

Artikel 7
Nationale SIS-I-Stelle und SIRENE-Behörden

Artikel 8
Austausch von Zusatzinformationen

Artikel 9
Technische Kompatibilität

Artikel 10
Sicherheit und Geheimhaltung

Artikel 11
Führen von Protokollen auf nationaler Ebene

Artikel 12
Betriebsmanagement

Artikel 13
Sicherheit und Geheimhaltung

Artikel 15
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 16
Kategorien von Daten

Artikel 17
Zum Zugriff auf die Ausschreibungen berechtigte Behörden

Artikel 18
Sonstige zugriffsberechtigte Behörden

Artikel 19
Zugriff auf Ausschreibungen in Bezug auf Identitätsdokumente

Artikel 20
Erfassungsdauer von Ausschreibungen

Artikel 21
Verarbeitung von SIS-I-Daten

Artikel 22
Eingabe einer Referenznummer

Artikel 24
Qualität der im SIS II verarbeiteten Daten und Vereinbarkeit zwischen den Ausschreibungen

Artikel 25
Ergänzende Daten zur Behandlung von Fällen falscher Identifizierungen von Personen

Artikel 26
Verknüpfungen zwischen Ausschreibungen

Artikel 27
Zweck und Erfassungsdauer von Zusatzinformationen

Artikel 28
Recht auf Information

Artikel 29
Recht auf Auskunft sowie auf Berichtigung und Löschung von Daten

Artikel 30
Rechtsbehelf

Artikel 31
Datenschutzbehörden

Artikel 32
Haftung

Artikel 33
Sanktionen

Artikel 34
Kontrolle, Bewertung und Statistiken

Artikel 35
Ausschuss

Artikel 36
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 37
Aufhebung

Artikel 38
Übergangszeitraum und Haushalt

Artikel 39
Inkratreten und Anwendbarkeit


 
 
 


Drucksache 574/05

... - in Kenntnis des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten2,



Drucksache 912/04

... - bezüglich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen Annahme von Maßnahmen zur Festlegung der wesentlichen Elemente der Straftaten gemäß Artikel 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI" über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten sowie Annahme von Maßnahmen zur Festlegung der den Beschuldigten und Häftlingen zu gewährleistenden Mindestgarantien; in diesem Bereich muss ferner Eurojust einen neuen Impuls erhalten mit dem Ziel der Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft, deren Zuständigkeit über den bloßen Schutz der finanziellen Interessen der Union hinausgehen würde;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 912/04




Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat und den Europäischen Rat zur Zukunft des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie zu den Bedingungen für die Stärkung seiner Legitimität und Effizienz 2004/2175 INI

1. empfiehlt dem Europäischen Rat und dem Rat,

2. empfiehlt dem Europäischen Rat und dem Rat

3. beglückwünscht den niederländischen Ratsvorsitz

4. beauftragt seinen Präsidenten,


 
 
 


Drucksache 283/04

... 7 Hierbei handelt es sich insbesondere um den Rechtsakt des Rates vom 16. Oktober 2001 über die Erstellung - gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union - des Protokolls zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Richtlinie 2001/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2001 zur Änderung der Richtlinie 91/308/EWG des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche, den Beschluss des Rates vom 6. Dezember 2001 zur Ausweitung des Mandats von Europol auf die im Anhang zum Europol-Übereinkommen aufgeführten schwerwiegenden Formen internationaler Kriminalität, den Beschluss 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität, den Rahmenbeschluss 2002/465/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über gemeinsame Ermittlungsgruppen und den Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/04




Mitteilung

1. Einführung

2. Terrorismusbekämpfung: STÄRKERES Europäisches Engagement

3. das Instrumentarium zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität IN der EU MUSS verstärkt werden.

4. eine elektronische Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, gegen die restriktive Antiterrormassnahmen gerichtet SIND oder gegen die strafrechtlich ermittelt WIRD, sollte erstellt werden.

5. ES sollte angestrebt werden, IN jedem Mitgliedstaat EIN effizientes nationales System für die Registrierung von Bankkonten einzurichten, das eine rasche Antwort auf Rechtshilfeersuchen ZU Konten und Bankbewegungen ermöglicht.

6. ES Bedarf eines Mechanismus, der das sammeln und übermitteln von Informationen ermöglicht und damit das vordringen terroristischer Vereinigungen IN legale Tätigkeitsbereiche verhindert.

7. IM Hinblick auf eine wirksamere Bekämpfung der Kriminalität und Insbesondere des Terrorismus sollte AUCH die Einführung eines Europäischen Strafregisters erwogen werden.

8. ES MUSS EIN umfassender Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und den für die Terrorismusbekämpfung zuständigen Stellen der Union stattfinden.

9. Schlussfolgerungen

Vorschlag

Begründung

3 Einführung

Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

4 Erwägungsgründe

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Vorschlag

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Austausch von Informationen über terroristische Straftaten

Artikel 3
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Artikel 4
Ersuchen um Rechtshilfe und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen

Artikel 5
Aufhebung geltender Bestimmungen

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 35/17 PDF-Dokument



Drucksache 45/18 PDF-Dokument



Drucksache 46/18 PDF-Dokument



Drucksache 195/20 PDF-Dokument



Drucksache 218/16 PDF-Dokument



Drucksache 224/17 PDF-Dokument



Drucksache 260/17 PDF-Dokument



Drucksache 271/17 PDF-Dokument



Drucksache 284/16 PDF-Dokument



Drucksache 302/18 PDF-Dokument



Drucksache 391/16 PDF-Dokument



Drucksache 421/16 PDF-Dokument



Drucksache 433/18 PDF-Dokument



Drucksache 491/14 PDF-Dokument



Drucksache 503/16 PDF-Dokument



Drucksache 653/17 PDF-Dokument




Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.