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"2004/558/EG"


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Drucksache 94/15

... Vor dem Hintergrund der verbesserten Diagnostik und des Sanierungsfortschritts kann auf eine Impfung mit Vollvirusimpfstoff verzichtet werden (Buchstabe a Absatz 1). Nach der Entscheidung 2004/558/EG der Kommission vom 15. Juli 2004 zur Umsetzung der Richtlinie 64/432/EWG des Rates hinsichtlich ergänzender Garantien im innergemeinschaftlichen Handel mit Rindern in Bezug auf die infektiöse bovine Rhinotracheitis und der Genehmigung der von einigen Mitgliedstaaten vorgelegten Tilgungsprogrammen (ABL. EG (Nr.) L 249 vom 27. Juli 2004, S. 20) ist in Regionen, die nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG als BHV 1 frei anerkannt worden sind, die Impfung gegen BHV 1 verboten (Buchstabe a Absatz 2; gilt aktuell für Bayern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg). Gleichwohl besteht aber über § 2 Absatz 3 die Möglichkeit, die Impfung anzuordnen, quasi auch als "Notimpfung" nämlich dann, wenn in einem BHV1-freien Bestand in einer nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG frei anerkannten Region ein Ausbruch festgestellt wird. Denn im Gegensatz zu hochkontagiösen Tierseuchen wird zur Ausmerzung des Erregers im Falle einer BHV1-Infektion eher nicht die Tötung der Rinder des Bestandes angeordnet werden, sondern es wird versucht werden, über die Entfernung der als infiziert erkannten Rinder in Verbindung mit Impfmaßnahmen eine Tilgung zu erreichen (Buchstabe a).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der BHV1-Verordnung

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Abschnitt I

Zu Abschnitt II

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung (NKR-Nr. 2842)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 



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