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"649/2005/EG"


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Drucksache 478/05

... (8) Das im Beschluss festgelegte Benennungsverfahrens dauert sechs Jahre. Da der Beschluss 2007 in Kraft tritt und daher diese Frist für die Jahre 2011 und 1012 nicht eingehalten werden kann, gilt für diese beiden Jahre das Benennungsverfahren gemäß Beschluss Nr. 1419/1999/EG, zuletzt geändert durch Beschluss Nr. 649/2005/EG.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 478/05




1. Einleitung

2. WARUM der derzeitige Beschluss geändert werden MUSS

2.1. Aufgrund der Erfahrungen und der Konsultation der Akteure notwendige Verbesserungen

2.2. Aufbau des Vorschlags

A Stärkung der Wettbewerbskomponente

B Aufgabe der Auswahljury

C Überprüfung durch den europäischen Überprüfungsausschuss

D Europäische Dimension - Auswahlkriterien

E Zeitplan

F Die Beteiligung von Drittländern

G Schlussfolgerung

3. BEGLEITMASSNAHMEN

4. Mittel - Geltungsdauer des Beschlusses

4.1. Mittel

4.2 Datum der Anwendung Übergangszeitraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Zugang zur Aktion

Artikel 3
Bewerbungen

Artikel 4
Einreichung von Bewerbungen

Artikel 5
Auswahljury

Artikel 6
Vorauswahl

Artikel 7
Endauswahl

Artikel 8
Ernennung

Artikel 9
Halbzeitüberprüfung

Artikel 10
Abschließende Überprüfung

Artikel 11
Auszeichnung

Artikel 12
Evaluierung

Artikel 14
Übergangsbestimmungen

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 



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